Jean-jacques rousseau der gesellschaftsvertrag
Jean-Jacques Rousseau
Der Gesellschaftsvertrag
Der französisch-schweizerische Philosoph, Pädagoge, Schriftsteller Jean-Jacques Rousseau (1712 - 1778) war einer der geistigen Wegbereiter der Französischen Revolution. Nach seiner Ansicht befand sich die Menschheit ursprünglich in einem glücklichen, natürlichen Urzustand , aus dem sie durch einen fragwürdigen wissenschaftlichen und sozialen Fortschritt ins Verderben gefallen sei. Rousseau wollte indes nicht „zurück zur Natur“, wie ihm fälschlich unterstellt wurde, sondern nur die Besinnung auf die ursprüngliche, wahre Freiheit, Unschuld und Tugend. Die im Verlauf der Entwicklung verlorengegangene natürliche Gleichheit der Menschen wollte Rousseau durch die freie Vereinbarung aller (in einem Gesellschaftsvertrag, französisch „contrat social“) und die Übertragung ihres Einzelwillens auf den Gesamtwillen ersetzt wissen. Diese als revolutionär empfundene Forderung brachte ihn in Konflikt mit Staat und Kirche. Er wurde wegen seiner Ansichten oft verfolgt.
Durch sein 1762 veröffentlichtes Werk „Emile oder Über die Erziehung“ wurde Rousseau auch als Pädagoge bekannt.
1. Buch
Ziel des Buches:
Untersuchung, ob es eine sichere Regel für das gerechte Regieren gibt, wobei die Menschen genommen werden wie sie sind.
Menschenbild Rousseaus
Der Mensch besitzt von Natur aus sowohl einen freien Willen als auch einen starken Selbsterhaltungstrieb; erst durch Wissen und Bildung kann sich der Mensch von diesem Urzustand lösen und wird zum wahren Menschen, der statt der rohen Stärke Verstand und Güte besitzt.
Nicht alle Menschen sind von Natur gleich, sie unterscheiden sich in Stärke und Begabung.
Während der Gemeinwillen des Menschen das Beste für die Allgemeinheit will, möchte sein Einzelwille das Beste für sich selbst.
Ohne Gesetze ist der Mensch unabhängig, aber nicht frei
Forderungen an eine Gesellschaft/den Staat
Rousseau führt die Familie als die natürlichste aller Gesellschaften an. So wie es in ihr ein Familienoberhaupt gibt, soll es in der Gesellschaft eine sichere Führung geben, die dem Allgemeinwillen entspricht und den Staat souverän führen soll.
Für einen Fortbestand einer menschlichen Gesellschaft ist es wichtig, daß deren Kräfte gebündelt und für das Allgemeinwohl genutzt werden. Hierbei soll nach Rousseau jeder Mensch die gleichen Rechten (und Pflichten) haben ohne Privilegien für einzelne. Er spricht von einem Vertrag „mit sich selbst“, der den Menschen „verpflichtet“, seine ganze Kraft für die Gemeinschaft und das Allgemeinwohl einzusetzen.
Der Staat darf fremden Zwecken nicht zugänglich sein, er muß im Innern und nach außen hin autonom (also auch stark) sein, damit er seine eigenen Interessen vertreten kann.
Vom Besitz
Der Mensch hat ein Recht auf alles, was er zum Leben braucht. Eigentum darf nur durch Arbeit (also durch eine „Gegenleistung“), nicht etwa gewaltsam gegen eines anderen Willen angeeignet werden, wodurch zusätzlich das Recht des vorherigen Besitzers mißachtet wird.
Der gesamte Besitz sollte ungefähr gleich unter allen verteilt sein.
Zusammenfassung des ersten Buches
„ ...
nämlich, daß der Grundvertrag, anstatt die natürliche Gleichheit zu zerstören, im Gegenteil eine sittliche und rechtliche Gleichheit an die Stelle dessen setzt, was die Natur an physischer Ungleichheit unter den Menschen hervorbringen kann, und daß die Menschen, die möglicherweise nach Stärke und Begabung ungleich sind, durch Vertrag und Rechte alle gleich werden.“
2. Buch
Die Souveränität und ihre Grenzen
Die Souveränität muß versuchen, dem Allgemeinwillen gerecht zu werden, wenngleich der Einzelwillen mancher davon abweiche.
Die Souveränität wird erst durch den Willen des Volkes legitimiert und muß nach diesem handeln.
Es ist unvermeidbar, daß politische Konflikte entstehen, die so gerecht wie möglich gelöst werden müssen, wobei die politische Auseinandersetzung zu einem lebendigen, aktiven Staat beiträgt.
Die Souveränität darf den Bürger nur für das Allgemeingut belasten, ich nicht ausbeuten
Der Souverän verwaltet den Staatskörper, dessen Teile als gleich(- wertig) betrachtet werden; er steht nicht über dem Staatskörper, sondern ist ein Teil von ihm.
Der Gemeinwille
Der Gemeinwille zielt immer auf das öffentliche Wohl ab, was nicht bedeutet, daß er sich nicht irren kann.
Im Gegensatz dazu zielt der Einzelwille (der zusammen mit dem Gemeinwillen den Gesamtwillen bildet) auf einen persönlichen Vorteil ab, er will für sich das Beste.
Jeder Bürger muß seine eigene Meinung vertreten, dazu ist es erforderlich, daß sich keine Parteien bilden, die auf ihn Macht ausüben können.
Vom Recht über Leben und Tod
Jeder Mensch hat das Recht über das eigene Leben
Wenn es dem Staat (bzw. der Allgemeinheit) dient, muß der Bürger für ihn sterben, da in einer Gesellschaft das Leben nicht mehr eine Gabe der Natur ist, sondern ein bedingtes Geschenk des Staates.
Jeder Straftäter, der den Staat schädigt, ist nicht mehr Teil und damit Feind desselben und darf exekutiert werden, damit der Staat stark und souverän bleibt
Im Laufe seiner Ausführungen schwächt Rousseau seinen unerwarteten Rigorismus ab und fordert, daß Straftäter gezwungen werden sollten, dem Staat zu helfen, da eine Todesstrafe unmenschlich sei und nur in äußerst schweren Fällen anzuwenden sei.
Vom Gesetz und vom Gesetzgeber
Das Gesetz verleiht einem Staat Antrieb und Willen.
Gesetze verbinden Rechte und Pflichten und schaffen somit Gerechtigkeit.
Gesetze müssen ausnahmslos für alle gelten.
In diesen Kapitel artikuliert Rousseau die Schwierigkeit jeder Theorie über den Anfang, d.h. daß der Anfang erst nach einiger Zeit als solcher erkennbar wird (auf welcher Rechtsgrundlage stehen die ersten Gesetze?).
Er folgert, daß ein Staat ein sich entwickelndes Gebilde sei, das erst nach einiger Zeit zu Stabilität gelange.
Vom Volk
Die Menschen sollen Bildung erfahren, damit sie sie selbst werden.
3. Buch
Von der Demokratie
In diesem Kapitel untersucht Rousseau die direkte Demokratie, nicht die moderne indirekte Demokratie. Außerdem muß bei diesem Abschnitt die Zeit, in der Rousseau lebte (1712-1778) beachtet werden.
Die Trennung von Exekutive und Legislative ist die beste bekannte Verfassung.
Kritik: die Demokratie ist stark dem Einfluß von Interessengruppen unterworfen, was sie schwerfällig und langsam macht. Schließlich verlangt sie von dem Bürger stets politisches Interesse und Wachsamkeit, da sie permanent von Bürgerkriegen und inneren Unruhen bedroht ist.
Von der Aristokratie
In dieser Passage unterscheidet Rousseau zwischen drei Formen der Aristokratie:
Die natürliche Aristokratie
Die erbliche Aristokratie
Die auf Wahl beruhende Aristokratie
Die erste Form finde man häufig in primitiven Gesellschaftsformen. Sobald sich die Gesellschaft weiterentwickele, bestehe die Gefahr, daß sich diese natürliche Form über eine Wahlaristokratie zu einer erblichen weiterentwickele.
Die Wahlaristokratie beschreibt Rousseau derart, daß sie dem Erscheinungsbild heutiger Demokratien ähnelt, indem die Bürger Vertreter ihrer Belange wählen. So werde eine weise Regierung garantiert, da Redlichkeit, Aufgeklärtheit und Erfahrung Beweggründe einer Wahl seien.
Zudem sei das außenpolitische Ansehen einer derart konstituierten Regierung hoch. In weiser Voraussicht warnt Rousseau davor, den politischen Machtapparat zu weit auszudehnen, um eine lebendige und flexible Führung zu ermöglichen.
Abschließend nennt Rousseau eine solche Regierung „ ... die beste und natürlichste Ordnung .
..“, was die Anschauung, daß Rousseau ein Vordenker des Totalitarismus sei entkräftet.
Von der Monarchie
Die Monarchie ist sehr schnell und wirksam aufgrund ihrer Konstitution.
Diese Konstitution ermöglicht andrerseits einen Mißbrauch der Macht.
In diesem Kapitel kritisiert Rousseau die Monarchie scharf („ .
.. ihr persönliches Interesse geht dahin, daß das Volk schwach und elend ist ... „).
Zudem stellt er die Erbmonarchie in Frage, die ein Machterhaltungsinstrument sei und im Gegensatz zur besseren Wahlmonarchie nicht garantiere, daß fähige Politiker an die Macht kämen. Rousseau räumt jedoch ein, daß eine Monarchie dann akzeptabel sei, wenn ein dem Gemeinwillen angemessener körperschaftlicher Wille vorhanden sei.
Nicht jede ist für jedes Land geeignet
Welche Regierungsform für welches Land geeignet sei, macht Jean-Jacques Rousseau von der Entwicklung der Produktivkräfte abhängig, da eine Regierung über von dem Volk erwirtschaftete Gelder verfügen könne (und müsse). Er geht davon aus, daß die Demokratie das Volk am wenigsten belaste, gefolgt von der Aristokratie. In einer Monarchie trage das Volk die größte Belastung. Er folgert daraus die Unmöglichkeit armer Staaten, eine stabile Regierung zu besitzen.
Dies sei erst ab einer bestimmten Wirtschaftskraft möglich.
Von den Kennzeichen einer guten Regierung
Gedeihen aller Glieder der Gesellschaft ist das sicherste Zeichen für eine gute Regierung.
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