Demokratie in der schweiz
Demokratie in der Schweiz
In der Schweiz können Bürger umfassend auf kommunale, kantonale und Bundesangelegenheiten Einfluss ausüben (= Plebiszitäre [=auf Volksabstimmung beruhende] Demokratie der Schweiz):
- allerdings sind Mitwirkungsrechte auf den einzelnen staatl. Ebenen und auch von Kanton zu Kanton
unterschiedlich
- bekannt ist die direkte Demokratie in der Landsgemeinde, wo Versammlungen der Aktivbürger im
Freien stattfinden
- in der Landsgemeinde werden Landamman, die kantonale Regierung und die Richter gewählt und
wichtige Angelegenheiten des Kantons besprochen und entschieden
- nicht möglich bei größeren Kantonen und auf Bundesebene
Ä Legislative in der Schweiz = Bundesversammlung↓
besteht aus 2 rechtlich gleichgestellten Kammern: National- und Städterat
Nationalrat: - 200 Mitglieder
- gewählt nach allg, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht
- Wahlberechtigte waren Personen ab 18 Jahren (seit 1971 auch Frauen)
- Verteilung der Sitze auf einzelne Kantone nach Bev.-zahl
Städterat: - jedes Kanton entsendet zudem 2 Vertreter in den Städterat (unabhängig von
Bev.-zahl)
- Städterat = föderative (zusammengehörende) Kammer der Schweiz
Ü Aufgaben Bundesversammlung: Gesetzgebung, Wahl und Kontrolle der Regierung
Ä Regierung = Bundesrat
↓
- 7 Mitglieder
- seit 1959 gibt es einen best. „Schlüssel“ für die parteipolit. Zus.
-setzung
→ Berücksichtigung der 4 wichtigsten Parteien der Schweiz
- ist wie eine permanente „große Koalition“ [großes Bündnis mehr. Parteien]
Ü Die Möglichkeit, gegen alle Gesetze des Bundes das Volk zu mobilisieren, zwingt Politiker
zum ständigen Kompromiss, um die Gesetze „referendumssicher“ zu machen.
→ auch als „Konkordanzdemokratie“ (gleichmäßig, übereinstimmend) bezeichnet
3 Formen der Mitbestimmung des Volkes in politischen Sachfragen:
obligatorisches (verbindliches) Referendum:
d.h. verfassungsändernde Gesetze, der Beitritt des Landes zu Organisationen für
kollektive Sicherheit (z.B.
NATO) oder supranationalen (überstaatlichen) Gemein-
schaften (z.B. EU) werden vom Volk abgestimmt
fakultatives (freigestelltes) Referendum:
d.h. mit 50000 Unterschriften können Schweizer Bürger Volksabstimmungen über alle
von der Bundesversammlung verabschiedeten Gesetze, allg. verbindliche Bundes-
beschlüsse, best.
internat. Verträge und Beitritt des Landes zu Organisationen erzwingen
Volksinitiative (-anregung):
a. Veränderungswunsch mit Bezug auf bestehenden Artikel in Verfassung
b. neuen Verfassungsartikel formulieren
→ dafür in 18 Monaten 100000 Unterschriften nötig
- Es gibt ein Sicherheitssystem, damit größere Kantone kleinere Kantone bei Verfassungsinitiativen u.
obligatorischen Referenden nicht überstimmen können:
damit diese nämlich Erfolg haben, reicht nicht die Zustimmung der mehrheitlichen Bevölkerung
(=Volksmehr) sondern die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist notwendig.
- seit 70iger Jahren Zunahme der Referenden; zugleich schwankte die Abstimmungsbeteiligung
Bsp.
: bei schwieriger Gesetzesmaterie ca. 30%
bei heiß umstrittenen Initiativen ca. 70%
Kritik an Referendumsdemokratie
umstritten ist fakultatives Referendum, welches ein Interventionsrecht (Recht zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates) des Stimmbürgers am Ende eines Entscheidungsprozesses darstellt:
Bsp.: es erlaubt konservativen Gruppen den Boykott (Nicht-Teilnahme, Abbruch d. Beziehungen einer für sie zu weit gehenden Reformpolitik zu betreiben
Ä Vorschlag Ständerat: Zahl für Einleitung eines fakultativen R. v.
50000 auf 100000 Unterschriften
zu erhöhen
andere wollen bei einer ⅔ - Mehrheit in der Bundesversammlung das Referendum für eine
Gesetzesvorlage verbieten
Volksinitiative ist weniger umstritten: → meist nur Nutzung v. progressiven (fortschrittlichen)
Minderheiten für Vorbereitung von Reformen
Ä Vorschläge für Ausdehnung auf einfache Gesetzgebung, aber auch die Volksinitiative ist schon als
Blockadeinstrument benutzt worden
Die Schweiz und Europa: Die plebiszitäre Demokratie der Schweiz steht unter erheblichem
Anpassungsdruck, vor allem bei der europäischen Integration:
→ So würde ein von Wirtschaftspolitikern für unerlässlich gehaltener
Beitritt der Schweiz zur EU wegen des Vorrangs von EU-Recht
gg.-über nationalem Recht die Volksrechte unmittelbar berühren.
Ä nicht zuletzt deshalb hat sich in der Schweiz eine breite
antieuropäische Opposition gebildet
Quellenangabe: Mensch und Politik
Gemeinschaftskunde/
Rechtserziehung/Wirtschaft
Gymnasium Sachsen Sek.II
Schroedel-Verlag
Anmerkungen: |
| impressum | datenschutz
© Copyright Artikelpedia.com