Demokratie in der schweiz
            
Demokratie in der Schweiz 
 
In der Schweiz können Bürger umfassend auf kommunale, kantonale und Bundesangelegenheiten Einfluss ausüben (= Plebiszitäre [=auf Volksabstimmung beruhende] Demokratie der Schweiz):
 
- allerdings sind Mitwirkungsrechte auf den einzelnen staatl. Ebenen und auch von Kanton zu Kanton
  unterschiedlich
- bekannt ist die direkte Demokratie in der Landsgemeinde, wo Versammlungen der Aktivbürger im
  Freien stattfinden
- in der Landsgemeinde werden Landamman, die kantonale Regierung und die Richter gewählt und
  wichtige Angelegenheiten des Kantons besprochen und entschieden
- nicht möglich bei größeren Kantonen und auf Bundesebene
 
Ä Legislative in der Schweiz   =   	Bundesversammlung↓
besteht aus 2 rechtlich gleichgestellten Kammern: National- und Städterat
 
Nationalrat:	- 200 Mitglieder
		- gewählt nach allg, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht
		- Wahlberechtigte waren Personen ab 18 Jahren (seit 1971 auch Frauen)
		- Verteilung der Sitze auf einzelne Kantone nach Bev.-zahl
 
	Städterat:	- jedes Kanton entsendet zudem 2 Vertreter in den Städterat (unabhängig von
			  Bev.-zahl)
			- Städterat = föderative (zusammengehörende) Kammer der Schweiz
 
	Ü Aufgaben Bundesversammlung:	Gesetzgebung, Wahl und Kontrolle der Regierung
 
 
Ä Regierung   =	Bundesrat
       ↓
 
			- 7 Mitglieder
			- seit 1959 gibt es einen best. „Schlüssel“ für die parteipolit. Zus.
-setzung
			  → Berücksichtigung der 4 wichtigsten Parteien der Schweiz
			- ist wie eine permanente „große Koalition“ [großes Bündnis mehr. Parteien]
 
	Ü Die Möglichkeit, gegen alle Gesetze des Bundes das Volk zu mobilisieren, zwingt Politiker
	    zum ständigen Kompromiss, um die Gesetze „referendumssicher“ zu machen.
		→ auch als „Konkordanzdemokratie“ (gleichmäßig, übereinstimmend) bezeichnet
 
 
3 Formen der Mitbestimmung des Volkes in politischen Sachfragen:
 
obligatorisches (verbindliches) Referendum:
d.h. verfassungsändernde Gesetze, der Beitritt des Landes zu Organisationen für
kollektive Sicherheit (z.B.
 NATO) oder supranationalen (überstaatlichen) Gemein-
schaften (z.B. EU) werden vom Volk abgestimmt
fakultatives (freigestelltes) Referendum:
d.h. mit 50000 Unterschriften können Schweizer Bürger Volksabstimmungen über alle
von der Bundesversammlung verabschiedeten Gesetze, allg. verbindliche Bundes-
beschlüsse, best.
 internat. Verträge und Beitritt des Landes zu Organisationen erzwingen
Volksinitiative (-anregung):
a. Veränderungswunsch mit Bezug auf bestehenden Artikel in Verfassung
b. neuen Verfassungsartikel formulieren
→ dafür in 18 Monaten 100000 Unterschriften nötig
 
 
 
- Es gibt ein Sicherheitssystem, damit größere Kantone kleinere Kantone bei Verfassungsinitiativen u.
  obligatorischen Referenden nicht überstimmen können:
  damit diese nämlich Erfolg haben, reicht nicht die Zustimmung der mehrheitlichen Bevölkerung
  (=Volksmehr) sondern die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist notwendig.
 
- seit 70iger Jahren Zunahme der Referenden; zugleich schwankte die Abstimmungsbeteiligung
  Bsp.
: 	bei schwieriger Gesetzesmaterie	ca. 30%
	bei heiß umstrittenen Initiativen  	ca. 70%
 
 
Kritik an Referendumsdemokratie
 
umstritten ist fakultatives Referendum, welches ein Interventionsrecht (Recht zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates) des Stimmbürgers am Ende eines Entscheidungsprozesses darstellt:
 
Bsp.:	es erlaubt konservativen Gruppen den Boykott (Nicht-Teilnahme, Abbruch d. Beziehungen einer für sie zu weit gehenden Reformpolitik zu betreiben
Ä Vorschlag Ständerat:	Zahl für Einleitung eines fakultativen R. v.
 50000 auf 100000 Unterschriften
				zu erhöhen
    andere wollen bei einer ⅔ - Mehrheit in der Bundesversammlung das Referendum für eine
    Gesetzesvorlage verbieten
 
Volksinitiative ist weniger umstritten:	→ meist nur Nutzung v. progressiven (fortschrittlichen)
						     Minderheiten für Vorbereitung von Reformen
Ä Vorschläge für Ausdehnung auf einfache Gesetzgebung, aber auch die Volksinitiative ist schon als
    Blockadeinstrument benutzt worden
 
 
Die Schweiz und Europa:	Die plebiszitäre Demokratie der Schweiz steht unter erheblichem
					Anpassungsdruck, vor allem bei der europäischen Integration:
 
				→	So würde ein von Wirtschaftspolitikern für unerlässlich gehaltener
					Beitritt der Schweiz zur EU wegen des Vorrangs von EU-Recht
					gg.-über nationalem Recht die Volksrechte unmittelbar berühren.
 
				Ä	nicht zuletzt deshalb hat sich in der Schweiz eine breite
antieuropäische Opposition gebildet
 
 
 
 
Quellenangabe:	Mensch und Politik
Gemeinschaftskunde/
Rechtserziehung/Wirtschaft
Gymnasium Sachsen Sek.II
Schroedel-Verlag
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