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  Der bundestag

Der deutsche Bundestag Ein Referat von Anna Gebers und Timo Beyer (PW LK Basse 12.2)  Der deutsche Bundestag trat zum ersten Mal 1949 zusammen Mitglieder werden in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt vom Volk gewählt Ist die Volksvertretung der BRD und ein autonomes, unabhängiges und selbstständiges Parlament Jeder Abgeordnete ist ein Vertreter des ganzen Volkes und laut der Verfassung nur seinem Gewissen verpflichtet.       So wird der Deutsche Bundestag gewählt ! gewählt werden 598 Abgeordnete (+ Überhangmandate) ! Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ! 299 Abgeordnete (50%) werden durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach Landesvorschlägen ! Wähler hat 2 Stimmen (1. für Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste) ! Parteien brauchen 5% der Wählerstimmen bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um berücksichtigt zu werden ! Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde ! Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind ! Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein     Eine Parlamentarische Wirkkraft kommt dem Abgeordneten nur als Mitglied einer Fraktion zu.

Zurzeit besteht der Bundestag aus 603 Abgeordneten (598 + 5 Überhangmandate). Die Fraktionen bilden die Zentren der politisch – parlamentarischen Willensbildung. Eine Partei benötigt jedoch mindesten 5% der Mitglieder des Bundestages, um eine Fraktion bilden zu können. Die stärkste Fraktion stellt den Bundestagspräsidenten. Die Größe der Fraktion entscheidet über die jeweilige Anzahl ihrer Mitglieder in den Ausschüssen. Der Großteil der parlamentarischen Arbeit wird in nicht öffentlichen Sitzungen erledigt.

Diese empfehlen dem Plenum Beschlüsse, denn ohne sie kommt kein Gesetz zustande. Der Bundestag wählt zu beginn jeder Legislaturperiode den Bundeskanzler (einfache Mehrheit) und er stellt die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.     Misstrauensvotum Im Bundestag kann ein Misstrauensvotum gestellt werden, um den Bundeskanzler zu stürzen. Dies ist nur möglich, wenn zugleich ein neuer Bundeskanzler mit der Mehrheit der Stimmen des Parlaments gewählt wird. So wird verhindert, dass ein Machtvakuum entsteht und der Bundestag bleibt weiterhin handlungsfähig   Der Bundestag ist das oberste Gesetzgebungsorgan und entscheidet über den Bundeshaushalt. Eine der Hauptaufgaben ist die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung, bzw.

der einzelnen Ministerien.     Die Entstehung eines Bundesgesetzes ! Gesetzentwurf durch Bundestag / Bundesregierung / Bundesrat ! Gesetzgebungsfunktion durch den Bundestag ! 1. Lesung (Einbringung) ! Ausschußberatungen ! 2.Lesung (Einzelberatung) ! 3. Lesung (Schlußabstimmung) Der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung sind die drei einzigen Organe, die Gesetze in den Prozeß der Gesetzgebung einbringen können. Sie erkennen den Handlungsbedarf entweder selbst (Steuergesetze) oder bekommen von Institutionen wie Interessenverbänden, Massenmedien oder Parteien entweder fertige Entwürfe oder werden von diesen auf den Handlungsbedarf hingewiesen   Der Bundestag in der Sicht der Öffentlichkeit ! Ruf des deutschen Parlamentes und seiner Abgeordneten eher schlecht.

! Gründe - Politikverdrossenheit der Bürger. - Vorurteile, die Abgeordneten wären faul, verdienten zu viel und kümmerten sich nicht um ihre Wähler. Vorstellungen, die Repräsentanten müßten moralisch untadelig, omnipräsent sein, hätten Weisungsbefugnis gegenüber Behörden und könnten gegen ihre Fraktion Positionen durchsetzen ! geringes Wissen der Bevölkerung über die Wirklichkeit des Funktionierens von Parlamenten und über die Praxis der Abgeordnetentätigkeit ! Annahme: maximal ein Drittel der Bundesbürger besitzen halbwegs fundierte Kenntnisse über das Parlament, wobei meist noch positiv klischeehafte oder negativ klischeehafte Einstellungen zum Bundestag vorherrschen. ! unterstützt werden diese Bilder weithin durch die Medien durch die demonstrative Darstellung des leeren Plenarsaales und die fehlenden Erläuterungen der Arbeitsweise des Parlamentes.     Quellen:   Ein Portrait der BRD auf dem neuesten Stand (PIEPER) Demokratie in Deutschland (Joachim Detjen 7 S. 123-129) Das politische System der BRD (S.


200 – 220) So arbeitet der deutsche Bundestag (NDV – Ausgabe 2000 – 14. Wahlperiode) Brockhaus Multimedial 2003 Premium DVD             Zusammensetzung des Deutschen Bundestages Sitzverteilung SPD 251 Mitglieder CDU/CSU 248 Mitglieder Bündnis 90/DIE GRÜNEN   55 Mitglieder FDP   46 Mitglieder fraktionslos     3 Mitglieder gesamt 603 Mitglieder    Zusammensetzung Direktmandate und Landeslisten (Stand: Wahl 2002)   Fraktion Direktmandate Landeslisten gesamt SPD 171 80 251 CDU/CSU 125 123 248 Bündnis 90/Die Grünen 1 54 55 FDP - 46 46 fraktionslos 2 1 3 Bundestag gesamt 299 304 603* * 5 Überhangmandate, 4 für die SPD, 1 für die CDU.

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