Der europäische binnenmarkt
Der europäische Binnenmarkt
Was ist ein Binnenmarkt?
Ein Binnenmarkt ist ein Gebiet ohne Grenzen für ein wirtschaftliches Geschehen, das sich von einem Ort zum anderen bewegen soll. Das wirtschaftliche Geschehen können verkaufte Waren, arbeitsuchende Menschen, angebotene Dienstleistungen oder das notwendige Kapital sein. Ein Binnenmarkt war bisher gleich mit dem Gebiet von beispielsweise Deutschland oder Österreich. Das wirtschaftliche Geschehen in einem Binnenmarkt wird durch viele Gesetze, Verordnungen und Normen geregelt, z.B. über Arten und Höhen von Steuern, über die Zulassung von Lebensmitteln und über staatliche Sozialleistungen.
Um einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, reicht es nicht aus, wenn zwei oder mehr Staaten untereinander Zölle aufheben und Freihandelszonen oder eine Zollunion bilden. Die Grenzen würden unter staatlicher Kontrolle bleiben, Güter, Personen, Dienstleistungen und Kapital könnten nicht frei in andere Staaten gelangen, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eingeschränkt, es gibt keine Niederlassungsfreiheit für Handwerker und Unternehmen.
Es mußten Hunderte von unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Normen geändert, aufgehoben, angepaßt und gegenseitig anerkannt werden, damit diese Beschränkungen in einem gemeinsamen Binnenmarkt, der am 1. Januar 1993 verwirklicht wurde, aufgehoben sind und alle Personen und Unternehmen die gleichen Chancen, Rechte und Pflichten haben. (Thomas)
Probleme vor dem europäischen Binnenmarkt
Nach den ersten 15 Jahren raschen Wirtschaftswachstums der EU traten ab Mitte der siebziger Jahre Probleme in der Weltwirtschaft auf, von denen auch die EU betroffen wurde:
Weltmarktpreise für Energie- und Rohstoffe sind sprunghaft gestiegen,
Gesamtwirtschaftliche Wachstumsraten gingen deutlich zurück,
Mehrere Industriezweige (Stahl, Auto, Textil, Schiffbau) gerieten unter einen weltweiten Konkurrenzdruck,
Defizite in den Haushalten stiegen stark an,
Die Investitionstätigkeit hat in allen Ländern nachgelassen,
Arbeitslosigkeit erreichte in mehreren Ländern zweistellige Prozentzahlen.
Da die Regierungen für Inflation und Arbeitslosigkeit im Lande verantwortlich gemacht werden, versuchten sie, durch Subventionen, Einfuhrsperren oder andere Behinderungen des Handels die Probleme kurzfristig zu beseitigen.
Auch in der künftigen Zielsetzung waren sich die Länder nicht einig. Die einen bevorzugten die Stabilität in der Geld, Haushalts-, und Einkommenspolitik, die anderen wiederum wollten eine Anhebung der Inlandnachfrage und rasche Beseitigung der Arbeitslosigkeit.
Hier liegt das Problem, denn ein gemeinsamer Markt erfordert grundlegende Übereinstimmung über die außen- und binnenwirtschaftlichen Prioritäten.
Ziele des europäischen Binnenmarkts
Die Ziele bestanden weitgehend in der Abschaffung noch bestehender Hindernisse und der Steigerung der wirtschaftlichen Erzeugnisse im gemeinsamen Markt:
Durch Abschaffung aller Handelshemmnisse können erhebliche Kosten eingespart werden,
diese konnten bis heute weitgehend beseitigt werden.
Ein stärkerer europäischer Wirtschaftsraum kann in der Konkurrenz mit den USA und Japan auf den Weltmärkten besser bestehen,
auch dieses Kriterium trifft heutzutage zu.
Die Konzentration von Forschung und technologischer Zusammenarbeit ermöglicht den rationelleren Einsatz vorhandener Ressourcen,
dieses Ziel konnte nur teilweise erreicht werden, da auch heute noch einige Länder national arbeiten.
Eine wirtschaftlich gestärkte Gemeinschaft verfügt auch über ein größeres politisches Gewicht.
Um dieses Ziel zu verwirklichen, muß die europäische Gemeinschaft noch einiges tun, momentan konnte dieses Ziel nicht im entferntesten erreicht werden.
Aufgaben des europäischen Binnenmarkts
Bei der Beseitigung der Behinderungen an den Binnengrenzen ging es um weitreichende Maßnahmen:
Die unterschiedlichen Steuern mußten angeglichen werden,
dieser langwierige Vorgang braucht noch einige Zeit.
Die technischen Normen vereinheitlichen,
diese Aufgabe ist weitgehend erfüllt worden.
Berufliche Qualifikation anerkennen,
diese Aufgabe weist noch ein paar Defizite in einigen EU-Ländern auf.
Grenzüberschreitende Dienstleistungen ermöglichen,
diese Norm ist weitgehend erfüllt.
Den Kapitalverkehr liberalisieren,
mit dem Euro kann diese Aufgabe abgehakt werden.
Öffentliche Ausschreibungen auch in den Nachbarländern zugänglich machen.
Diese Aufgabe ist bereits erfüllt.
Das bedeutet zum Beispiel für den Bus- und LKW-Fernverkehr, daß Unterschiede beseitigt werden müssen in der Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer, in den Tarifen, Löhnen und Arbeitszeiten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Konkurrenten herzustellen.
In einem Binnenmarkt müssen die nationalen Märkte für Anbieter aus den Nachbarländern geöffnet sein, auch bei Großaufträgen im Hochbau, der Einrichtung von Telekommunikationssystemen, der Beschaffung von Gütern durch die Bundesbahn oder die Post.
Die vier Freiheiten des Binnenmarktes
Innerhalb des Binnenmarktes müssen vier Freiheiten verwirklicht sein:
Freier Verkehr von
- Waren
- Personen
- Dienstleistungen
- Kapital
Keine Grenzen für Waren
Jeder Handel innerhalb der EU wird als Binnenhandel bezeichnet.
Dafür mußten die sichtbaren Grenzen abgeschafft werden (Ausnahme: wenn mitgeführte Waren nicht für privaten Gebrauch vorgesehen sind d.h. Richtmengen müssen eingehalten werden), und um dies zu erreichen mußten die Unterschiede von den Ländern in der Besteuerung der Waren einander angeglichen werden. Dabei traten jedoch weitere Probleme auf:
Wer bekommt die indirekte Steuer (z.B. Mehrwertsteuer) das Verbrauchsland oder das Ursprungsland?
Obwohl eine Änderung der bisherigen Regelung vorgesehen war (Besteuerung im Verbrauchsland) kam es bis heute noch zu keiner Änderung.
Auch die Vorschriften der EU-Länder mußten einander angeglichen werden, da es teilweise erhebliche Unterschiede gab (z.B. bei den Richtmengen für Waren).
Keine Grenzen für Personen
Die Freizügigkeit gilt EU-weit. Zur Freizügigkeit gehören:
freie Einreise, freier Aufenthalt, freies Wohnrecht, Niederlassungsfreiheit, Freiheit der Arbeitsplatzwahl.
Die Schlechterdarstellung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist im
Binnenmarkt verboten.
Deswegen wurde auch beim Fußball die Ausländerregel in der EU geändert (es gibt jetzt keine Begrenzung auf dem Platz für Spieler aus der EU mehr), und außerdem wurde deshalb die Hochschuldiplom-Richtlinie aufgestellt. Diese regelt die Anerkennung von in der EU erworbenen Diplomen bei einem mindestens dreijährigen Studium. Jedoch gibt es auch hierzu in einigen Ländern Ausnahmen (Beispiel: Wenn es im Aufenthaltsland ein Ingenieurstudium in vier Jahren gibt, muß man bei Absolvierung dieses Studiums in kürzerer Zeit Berufspraxis nachweisen können).
Keine Grenzen für Dienstleistungen
Da es keine Begrenzung für Waren gibt, kann es auch keine für Dienstleistungen geben (Beispiel: Versicherungsunternehmer aus EU-Ländern können ihre Policen auch in jedem anderen EU-Land verkaufen).
Keine Grenzen für Kapital
Da es keine Grenzen für Waren, Dienstleistungen und Personen gibt kann es auch keine für den Kapitalverkehr geben, d.h.
das Kapital kann ungehindert über die Grenzen fließen und jeder kann sich innerhalb der EU die günstigsten Anlagemöglichkeiten suchen.
Vor- und Nachteile des europäischen Binnenmarktes
Vorteile:
Der europäische Binnenmarkt bringt sehr viele Vorteile für die Bürger der europäischen Union. Als größter Vorteil ist natürlich der Wegfall der Grenzen und der damit verbundenen Staus anzusehen.
Wenn man jetzt in den Urlaub fährt, braucht man nicht mehr lange Wartezeiten für Grenzkontrollen einzuplanen. Denn auch die Bearbeitung von 70 Milliarden Zolldokumenten ist weggefallen, die ebenfalls sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.
Doch durch den Fall der Grenzschranken profitiert nicht nur der einzelne Bürger, sondern auch große Unternehmen.
Diese sparen nämlich Milliarden, die sie sonst für Grenzformalitäten bei Ex- und Import ausgegeben hätten. Ein weiterer positiver Aspekt des e.B. ist, daß man überall leben, arbeiten und studieren darf, wo man will. Man braucht keine spezielle Arbeitserlaubnis für ein anderes Land und Diplome bzw. Abschlußzeugnisse werden in jedem Land der EU anerkannt.
Das heißt das man in jedem Unionsland arbeiten und leben kann wie in seinem Heimatland. Die Freiheit der Arbeitsplatzwahl gilt für alle Beschäftigten, Selbständigen, Studenten, Rentner, Nichterwärbstätige und deren Angehörige und für alle Menschen die einen gewerblichen Beruf ausüben. Ein weiterer Vorteil des e.B. ist der freie Warenverkehr. Durch ihn ergibt sich ein größeres und vielfältigeres Warenangebot für den Verbraucher und meist auch günstigere Preise.
Verantwortlich für diese Preissenkung ist die Angleichung der gesundheitsrechtlichen Vorschriften, der indirekten Steuern und der technischen Normen. Jedes Unionsland hat jetzt die gleichen Vorschriften, wie z.B. Qualtitäts- und Verpackungsordnungen. Für Unternehmen, die neue Produkte auf den Markt bringen, heißt das, daß sie sich sehr hohe Kosten sparen.Das kommt daher, daß die Unternehmen ein Produkt nicht mehr in mehreren, verschiedenen Ausführungen für verschiedene Länder produzieren müssen, da jetzt überall in der EU die selben Normen gelten.
Was für den Verbraucher das vielfältige Angebot ist, ist für den Unternehmer der viel vergrößerte Absatzmarkt. Der Unternehmer verkauft viel mehr von seinem Produkten, da die Absatzchancen gestiegen sind, und durch den vergrößerten Markt hat sich der Wettbewerb unter den Unternehmen stark erhöht. Diese Steigung des Wettbewerbs wirkt sich positiv auf Investitionen und den Wirtschaftswachstum aus. Der positivste Aspekt des e.B. ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Allein zwischen den Jahren 1986 und 1990 wurden 9 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.
Nachteile:
So gut der e.B. auch ist, er hat natürlich auch Nachteile.
Einer dieser Nachteile ist die Zunahme des Handels- bzw. des Güterverkehrs.
Dies ist stark in den Alpenregionen zu merken. Dort entstehen zwischen Norden und Süden kilometerlange Staus von LKW. Insgesamt nimmt der Güterverkehr um 40 % zu. Allein in Deutschland wird bis zum Jahr 2000 ein jährliches Wachstum im Transportaufkommen von 3% erwartet.
Doch nicht nur der steigende Verkehr und die daraus folgenden Staus stellen ein Problem dar. Auch der extrem erhöhte Wettbewerb zwischen den Unternehmen kann negative Auswirkungen haben.
Für große Unternehmen und große Regionen ist er meist positiv, aber kleinere Unternehmen und Regionen können im großen Markt nicht mithalten, werden leicht übersehen und ausgebootet. Auch für den Arbeitnehmer der reichen EU-Länder kann der e.B. eine Bedrohung darstellen. Die sogenannten Billiglöhnländer wie z.B.
Irland und Portugal bilden eine große Konkurrenz gegenüber der reichen Eu-Länder. Ein Arbeitnehmer aus z.B. Deutschland hat große Angst davor, daß sein Arbeitgeber lieber einen Billiglohn an einen Iren zahlt, für den der Lohn viel Geld ist, als ein gutes Gehalt für den Deutschen.
Ein großer Nachteil bildet auch der Grenzwegfall. Da keine Grenzkontrollen stattfinden, kann man Waffen und Drogen jetzt leicht schmuggeln, ohne erwischt zu werden.
Durch den Wegfall der Grenzen, die eine abschreckende Wirkung auf Kriminelle hatten,
wird die Kriminalität stark ansteigen.
Die Vorteile des Binnenmarktes werden durch eine einheitliche Währung verstärkt. Der somit letzte Schritt zu einer Wirtschaftsgemeinschaft ist die Währungsunion mit endgültigen Wechselkursen und einer gemeinsamen Währung.
Wie oben schon erwähnt haben kleinere Unternehmen oder Regionen Angst vor den großen transnationalen Unternehmen. Diese Sorge ist durchaus verständlich, denn die verschiedenen Mitgliedsstaaten haben unterschiedliche Ausgangslagen. So sind nicht nur die Industriestaaten England, Deutschland und Frankreich mit ihren weltmarktstarken Großunternehmen (Daimler Benz, British Petrol, Nestle), sondern auch Mitgliedsländer wie Irland, Dänemark, Griechenland und Portugal, die teilweise noch vorindustrielle Wirtschaftsstrukturen haben, in der EU durch den Binnenmarkt verbunden.
Kleine Betriebe müssen nun in Bezug auf Produktqualität, Service, Ausbildung der Arbeitskräfte, Produktionssortiment sowie Entwicklung und Forschung mit den „Großen“ mithalten. Dies stellt für die Unternehmen eine erheblich Existensgefährdung dar.
Handelsfestung Europa
Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes entsteht in Europa ein Wirtschaftsraum für mehr als 370 Millionen Menschen, die Wirtschaftskraft von ca. 13 Billionen DM liegt vor der USA mit ca. 10 Billionen. Wirtschaftspartner der EU stellen sich die Frage, ob Europa zu einer Handelsfestung wird, die sich nach außen hin abschottet und den eigenen Wohlstand pflegt.
Mit offenen Grenzen innerhalb Europas und wachsenden nach außen hin.
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Die Grafik zeigt den Export von Waren, der einzelnen Länder in der EU. Würde die EU durch Einfuhrbeschränkungen den Export von Waren erschweren, hätte das wirtschaftliche Folgen auf die in die EU exportierenden Länder. So würde z.B. Norwegen, die zu 65% in die EG exportieren, einen großen Absatzmarkt verlieren.
Was ändert sich mit dem Binnenmarkt?
Alles, was man bisher im Heimatland unbehindert tun konnte, kann man jetzt im ganzen Binnenmarkt tun, ein Gebiet neunmal so groß wie Deutschland. In diesem Raum kann man beliebig seinen Wohnsitz wählen, eine Arbeit annehmen, ein Geschäft eröffnen, an Kommunalwahlen teilnehmen, frei reisen, unter einiger weniger Bedingungen ein Studium beginnen oder sich zur Ruhe setzen.
Da seit dem 26.3.1995 „Schengen“ in Kraft ist, kann man an jeder Stelle die Binnengrenzen ohne Personenkontrolle überschreiten, was Probleme für die innere Sicherheit eines Landes mit sich brachte (Unterschiedliches Asylrecht in den einzelnen Ländern, unterschiedliche Waffen- und Drogengesetze, rechtliche Fragen bei der Verfolgung von Straftätern über Grenzen). Darum darf jeder „Schengen“- Staat für befristete Zeit wieder Grenzkontrollen zu anderen „Schengen“- Staaten einführen, wenn es die nationale Sicherheit erfordert.
Die Partnerstaaten müssen vorher unterrichtet werden.
Der Binnenmarkt bringt der Wirtschaft, aber auch dem Verbraucher große Vorteile, da Milliardenkosten für Grenzformalitäten beim In- und Export wegfallen, Produkte nicht mehr in verschiedenen Ausführungen für verschiedene Märkte hergestellt werden müssen, sich Entwicklungskosten für neue Produkte auf größere Stückzahlen verteilen. Dies führt zu einem vielfältigerem Angebot für den Verbraucher und der größere Wettbewerb im Binnenmarkt kann zu Preissenkungen führen.
Der Wettbewerb in der EU wird schärfer werden, die Freiheit der Arbeitsplatzwahl im Binnenmarkt bringt auch auf unseren Arbeitsmarkt größeren Wettbewerb. Damit es in krisenbedrohten Branchen nicht zu unzumutbaren Schwierigkeiten kommt, hat die EU Übergangsfristen eingeräumt. Beispielsweise in der Baubranche wird durch das Entsende- Gesetz sichergestellt, daß EU- Ausländer nur zu den bei uns geltenden Mindestlöhnen beschäftigt werden.
In einem Binnenmarkt müssen z.B. gentechnisch veränderte Lebensmittel („Novel Food“) oder Rindfleisch aus England gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher selber entscheiden kann, ob er diese Produkte kaufen möchte oder nicht. Dies wird eine Verordnung EU- weit vorschreiben. Es gibt aber einen EG-Vertrag, der es jedem Mitgliedstaat erlaubt, strengere Schutzmaßnahmen im Rahmen des Verbraucherschutzes zu erlassen. Das darf jedoch nicht dazu mißbraucht werden, daß ein Staat die Einfuhr von Waren verbietet, die in einem anderen EU- Land erlaubt sind und EU- Recht entsprechen.
Anteil des innergemeinschaftlichen Handels am Gesamthandel der EU
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Der Binnenmarkt in Zahlen:
Land
BIP/Kopf in Tsd. ECU 1994
Ausfuhr in EU12 1993 in % der Gesamtausfuhr
Einfuhr aus EU12 1993 in % der Gesamteinfuhr
Arbeitslosen-
quote 1996 in %
Sozialschutz-
leistungen 1992 in % des BIP
Belgien
18,9
73,6
71,4
10,1
27,8
Dänemark
23,7
54,2
54,3
6,2
31,4
Deutschland
21,2
49,8
51,2
8,1
27,3
Frankreich
19,5
61,2
64,0
11,0
29,2
Griechenland
7,6
55,9
60,3
8,9
19,3
Großbritannien
14,8
52,5
48,9
8,2
27,2
Irland
12,4
69,1
69,5
14,5
21,6
Italien
14,8
53,3
55,4
11,3
25,6
Luxemburg
28,5
73,6
71,4
3,7
28,0
Niederlande
18,1
73,9
55,4
6,4
33,0
Portugal
7,4
75,3
71,9
6,8
17,6
Spanien
10,4
62,3
61,3
21,7
22,5
Finnland
16,2
45,4
45,6
15,6
35,4
Österreich
20,7
60,3
66,6
4,5
28,2
Schweden
18,9
53,0
55,0
8,4
40,0
Begriffserläuterungen
BIP/Kopf
Ein Indikator für den Lebensstandard in einem Land ist das BIP pro Kopf. Es wird berechnet, indem man das BIP eines Landes durch die Einwohnerzahl teilt. Diese Zahl wird dann oft in US-Dollar umgerechnet, um einen Vergleich zwischen den einzelnen Ländern zu ermöglichen. Wenn das BIP mit einer größeren Rate wächst als die Bevölkerung, bedeutet das, dass der Lebensstandard steigt. Steigt die Bevölkerungszahl mit einer höheren Rate als das BIP, dann sagt man, der Lebensstandard sinkt.
Weil das BIP pro Kopf die Lebenshaltungskosten innerhalb eines Landes nicht berücksichtigt, halten es einige Fachleute für besser, den Lebensstandard zu beurteilen, indem man das BIP in Kaufkraftparitäten ausdrückt. Diese Schätzungen werden normalerweise auf einer Skala von 1 bis 100 dargestellt, wobei die Vereinigten Staaten die 100 darstellen. Ein weiterer Indikator für den Lebensstandard ist der Human Development Index, der erstmals im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen im Jahre 1990 veröffentlicht wurde. Er wird auf einer Skala von 1 bis 100 dargestellt und berücksichtigt das BIP pro Kopf, die Lese- und Schreibfähigkeit der Erwachsenen sowie die Lebenserwartung.
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Der Wert aller Güter (Sachgüter und Dienstleistungen), die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (meist ein Jahr) in einem Land erzeugt werden. Dazu gehören auch Güter, die von Ausländern und ausländischen Unternehmen erstellt werden, die im Inland ansässig sind.
Das Bruttoinlandsprodukt spiegelt die gesamte wirtschaftliche Leistung eines Landes wider. Bei internationalen Vergleichen dient es oft als Gradmesser für die wirtschaftliche Leistungskraft der einzelnen Länder. In Deutschland betrug das Bruttoinlandsprodukt nach Angabe des Statistischen Bundesamtes vom Frühjahr 1997 im Jahr 1995 rund 3 460 Milliarden DM. Das wirtschaftliche Wachstum verringerte sich damit gegenüber 1994.
ECU
Abkürzung für European Currency Unit: Europäische Währungseinheit, künstlich geschaffene Währungseinheit der Europäischen Währungsunion (EWU). Er ist am 13.
März 1979 mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) eingeführt worden. Der ECU ist eine so genannte Korbwährung, er setzt sich also aus allen Währungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammen. Der Anteil der einzelnen Landeswährungen am Währungskorb ergibt sich aus dem Anteil des betreffenden Landes am Bruttosozialprodukt der Gemeinschaft. So bestand der ECU Mitte 1995 zu 32,7 Prozent aus DM, zu 20,8 Prozent aus Französischen Franc, zu 11,2 Prozent aus Pfund Sterling, zu 10,2 Prozent aus Niederländischen Gulden usw. Die Zusammensetzung des Korbes wird in der Regel alle fünf Jahre überprüft. Durch diese Regelung erreicht der ECU eine relativ hohe Stabilität, da Kursschwankungen einzelner Währungen keine großen Auswirkungen haben und sich sogar ausgleichen können.
Schengener Abkommen
Internationale Vereinbarung einiger europäischer Staaten über den kontrollfreien Grenzverkehr (Personen und Güter) sowie über eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik. Das Abkommen („Schengen II“) wurde nach einem nicht umgesetzten ersten Vertragswerk („Schengen I“ von 1985) am 19. Juni 1990 in der luxemburgischen Kleinstadt Schengen zwischen Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland und den Benelux-Staaten geschlossen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen wurden durch innerstaatliche und länderübergreifende Sicherheitsmaßnahmen ersetzt. Die Personenkontrolle an den Außengrenzen wurde verschärft, die polizeiliche Zusammenarbeit durch ein zentralcomputergestütztes Fahndungs- und Informationssystem (Schengener Informationssystem, SIS) erweitert und effektiver gestaltet; die Polizei kann Straftäter im Nachbarland in „Nacheile“ kurzzeitig weiter verfolgen; Einreisevisa für Bürger aus Nicht-EU-Staaten gelten in allen Signatarstaaten (unterzeichnenden Staaten); der „Eintrittsstaat“ erhält die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Aufnahmeantrag eines Asylbewerbers (um Mehrfachanträge zu verhindern).
Zwischen 1990 und 1992 traten dem Schengener Abkommen Italien, Spanien, Portugal und Griechenland bei, 1995 Österreich und Ende 1996 Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und Island.
Das Schengener Abkommen war als Vorstufe für die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes 1993 gedacht und sollte als bedeutender Schritt zum vereinten Europa gelten. Wegen schleppender Ratifizierungsverfahren und Sicherheitsbedenken einzelner Staaten trat es jedoch erst am 26. März 1995 in Kraft (zwischen Deutschland und Frankreich zunächst „probeweise“). Verschiedene Signatarstaaten behalten sich Personenkontrollen zunächst vor.
Literaturverzeichnis:
22 Fragen zu Europa, von Thomas Läufer (Europa Union Verlag)
Europa 2000, von Claus D. Grupp (OMNIA Verlag)
Informationen zur politischen Bildung: Europäische Union (Franzis
Druck GmbH)
Europäischer Binnenmarkt 1993, von Michael Tolksdorf
Binnenmarkt und Technologiegemeinschaft, von Günter Rinsche
Encarta 98 Enzyklopädie
Merkblatt für die Schüler
BinnenmarktIm engeren Sinne die Gesamtheit aller Märkte einer Volkswirtschaft, auf denen Güter für den inländischen Verbrauch gehandelt werden.
Diese Güter können sowohl im Inland hergestellt als auch im Ausland produziert und importiert worden sein. Zwischen dem Binnenmarkt eines Landes und dem Weltmarkt bestehen dadurch vielfältige Interdependenzen (Interdependenz: gegenseitige Abhängigkeit)
Ein Binnenmarkt muss jedoch in einem weiter gefassten Sinne nicht auf die Volkswirtschaft eines Landes beschränkt bleiben. So vereinigt der seit dem 1. Januar 1993 bestehende Europäische Binnenmarkt die Märkte der zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG). Auf dem Weg zur Europäischen Union soll auf diese Weise ein Raum ohne Binnengrenzen entstehen, der den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital gewährleistet. Den einzelnen Staatsregierungen soll so u.
a. die Möglichkeit genommen werden, mit Hilfe einer protektionistischen Außenwirtschaftspolitik (z. B. durch importhemmende Zölle), Importgüter zum Schutz der inländischen Wirtschaft und ihrer Produkte zu verteuern.
Die wichtigsten Fortschritte in der EG während der achtziger Jahre wurden auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt erzielt. Die Entwicklung zum Binnenmarkt geschah unter der Führung des ehemaligen französischen Finanzministers Jacques Delors, der 1985 Vorsitzender der Europäischen Kommission wurde.
Auf ihrem Gipfeltreffen in Mailand (Italien) legte die Kommission einen Siebenjahresplan vor, in dem fast alle Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedsstaaten aufgehoben werden sollten. Der Europäische Rat nahm den Plan an. Das Ziel, bis zum 31. Dezember 1993 einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, beschleunigte Reformen in der EG und verstärkte die Zusammenarbeit und die Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten. Schließlich führte es zur Bildung der Europäischen Union.
Ein Hindernis für die vollständige wirtschaftliche Einigung war die gemeinsame Agrarpolitik.
In den achtziger Jahren fielen ungefähr zwei Drittel der jährlichen EG-Aufwendungen auf die gemeinsame Agrarpolitik (Erträge kamen aus Importabgaben und aus bis zu zwei Prozent der durch die Mitgliedsstaaten einbehaltenen Mehrwertsteuer). Die gemeinsame Agrarpolitik förderte die Überschussproduktion einiger Rohstoffe, zu deren Kauf die EG verpflichtet war. Dies führte zu Subventionszahlungen an einige Länder auf Kosten anderer. Auf einem Sondergipfeltreffen 1988 einigte sich die EG auf Mechanismen, um diese Zahlungen zu begrenzen. Im Haushalt des Jahres 1989 machten die Agrarsubventionen erstmals seit den sechziger Jahren weniger als 60 Prozent der gesamten EG-Ausgaben aus.
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