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  Der liberalismus

Der Liberalismus         Grundwerte des Liberalismus:     Freiheit - Gleichheit - Eigentum     Freiheit:   zentraler Begriff des Liberalismus (da er das ziel der Aufklärung verfolgt) à geistige Grundströmung (im Zentrum: Freiheit des Individuum) meint nicht: schrankenlose Freiheit à die eigene Freiheit endet dort, wo die Freiheit der anderen beeinträchtigt wird der Einzelne würde grundsätzlich vernünftig handeln, dadurch müßten sich auch Konflikte vernünftig lösen lassen. Falls nicht: à Gesetze, Gerichtsurteile allgemeine Gesetze bilden eine weitere Grenze der Freiheit à innerhalb des gesetzlichen Rahmens soll der Mensch seine eigene Freiheit voll entfalten können à Wettbewerb mit den Mitmenschen à soll zum nutzen aller Menschen führen     Eigentum:   Freiheit und Eigentum ergänzen sich, um die Individualität des Menschen zu entfalten nur auf der Basis von voll verfügbaren Gütern, von Fabriken, von Grund und Boden und von geistigem Eigentum soll der Mensch handeln und in Wettbewerb mit anderen treten können eine freie Wirtschaft erscheint nur auf der Basis von Privateigentum möglich à Schutz des Privateigentums ist eine der vornehmsten Aufgaben des Staates (für jeden erreichbar)     (Rechts-) Gleichheit:   Überwindung der Ständegesellschaft alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben, sich entsprechend ihrer Neigungen und Interessen zu entfalten und im Wettbewerb mit anderen treten große materielle Unterschiede wurden in Kauf genommen Freiheit und Gleichheit im einzelnen produzierte also tatsächlich Ungleichheiten zwischen den Menschen   à insofern war der Gleichheitsbegriff des Klassischen Liberalismus auf die Rechtsphäre eingeschränkt, während der Freiheitsbegriff Vorrang genoß à die Spannung zwischen Gleichheit und Freiheit wurden zu Gunsten der Freiheit entschieden. à „Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen, das auf der Basis logisch-rationalen Verhaltens mit anderen Menschen verkehrt.“ à „Der vernunftbegabte Mensch kann sich nur entfalten, wenn er nach außen und innen frei ist.“     Die Grundrechte (Artikel 1-19 im Bonner Grundgesetz):   Die meisten Grundrechte sind Liberale Grundrechte als Schutz der Menschenwürde im Falle von Grundrechtsverletzung. Die liberalen Grundrechte verstehen sich als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und der parlamentarischen Mehrheit.

Grundrechte sind einklagbar. Wer sich von Behörden, Gerichten, Polizei ungerecht behandelt fühlt, kann dagegen Klage führen. Man soll stets bedenken: „Wer sein Recht wahrt, wahrt das Recht.“. Rechte sind in Gefahr verletzt zu werden.   Liberalismus im 19.

Jh.     Liberalismus in der Geschichte:   Bewegung des aufstrebenden Bürgertums, welches freie wirtschaftliche, geistige und politische Entfaltung im 19 Jahrhundert anstrebt. Die Beschränkung der persönlichen Freiheit durch Staat, Gesellschaft und Kirche wurde abgelehnt. Blütezeit: Industrialisierung und die Zeit des wirtschaftlichen Aufstiegs des politischen bevorrechtigten Bürgertums     Warthburgfest:   18./19.Okt.

1817 veranstalten von den 1812 gegründeten Burschenschaften (Studenten) circa 500 Teilnehmer äußerer Anlaß: Gedenken an Reformation Luthers (1517) und die Völkerschlacht von Leipzig (1813) tatsächlicher Anlaß: Forderung nach: Öffentlichkeit der Rechtspflege Einführung von Schwurgerichten Schaffung eines deutschen Gesetzbuches Schutz für Freiheit und Eigentum Abschaffung der Geburtsrechte Eintreten für Verfassung der einzelnen Länder politische und wirtschaftliche Nationaleinheit in Deutschland Meinungs- und Pressefreiheit     Karlsbader Beschlüsse:   1819: Preußen, Österreich und Vertreter von 8 weiteren Bundesstaaten arbeiten gegen Liberalismus und Nationalismus Besonderheit: Obwohl sie tief in die Rechte der Gliedstaaten und ihrer Unterfaren eingriffen, wurden sie als Bundesrecht beim Bundestag durchgesetzt Inhalt: Fortsetzung für Zeitungen und andere Druckwerke, Verbot der Burschenschaften, staatliche Überwachung der Studenten/Universitätslehrer     Hambacher Fest:   Mai 1832 Grund: die in den 20-er Jahren stattfindenden Aufstände (Griechenland gegen Herrschaft) Ort: Schloßruinen Hambach bei Neustadt wer: veranstalten von Demokraten, circa 20.000 Menschen aus allen Schichten nahmen teil Zweck: Eintreten für einen deutschen republikanischen Einheitsstaat Solidarität mit den durch Abordnungen vertretenen polnischen Emigranten forderten die „Vereinigten Freistaaten Deutschlands“, sowie ein „Konföderiertes, republikanisches Europa“ (1. Europagedanke)     Paulskirchenversammlung:   1848 Nationalversammlung in der Paulskirche 585 Abgeordnete aus meist höheren Schichten (Professorenparlament) Hauptaufgaben: Schaffung eines deutschen Nationalstaates Verfassung, in der die Grundrechte der Deutschen verfasst sind Gewährleistung der Gleichheit aller Scheitern der Paulskirche, da Ablehnung der Kaiserkrone durch preußischen König („König von Gottes Gnaden“) Truppeneinsatz gegen Volksvertreter/Volkserhebungen wenig Unterstützung im Adel, Junkertum, Beamtenschaft, Offizierschor Gleichgültigkeit im Volk   Liberalismus im Kaiserreich (1871-1918)     2 liberale Parteien: Nationalliberale Partei (Zusammenarbeit mit Bismarck) Freisinn-/Fortschrittspartei (Opposition/ gegen Regierung) Attraktivität des Liberalismus auf die Wähler nimmt ab (71-18) Gründe: keine eindeutig klassifizierbare Wählerschicht, starke Zersplitterung à kein Rückhalt in größeren Interessengruppen, keine Einigung des nationalen und liberal-demokratischen Flügels, kein eindeutig festgelegtes Ziel des Liberalismus     Nationalliberale:   Verfassung des Kaiserreiches: zusammen mit Bismarck Auftreten gegen Staatsfeinde mit Polizeigewalt (z.B. Sozialisten) Wirtschaft: Freihandel mit Sonderzöllen, Zusammenarbeit zwischen Großbürgertum und Großgrundbesitz Sozialpolitik: Bismarcks Sozialpolitik Kirche: für Kulturkampf, gegen Allmacht der Kirche     Freisinn-/Fortschrittspartei:   Verfassung des Kaiserreiches: zusammen mit Parlament Aufbau einer Verfassung und Aufbau von Grundrechten Wirtschaft: gegen Politik der Nationalliberale, bis auf „Freihandel“ Sozialpolitik: Gewerkschaften, gerechtere Besteuerung Kirche: für Kulturkampf, gegen Allmacht der Kirche         Liberalismus in der Weimarer Republik (1918-1933)     Revolution 1918 als Sieg des Liberalismus demokratische Verfassung/Grundrechte/parlamentarsiche Demokratie wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen und Tarifparteien Freiheit der kunst und des Geistes Niedergang als Folge der Weltwirtschaftskrise 1929, da Liberale zwischen linken und rechte Positionen aufgerieben wurden 1919: 18,6 % DDP 4,4% DVP 1928-33: 4,9% DDP 8,7% DVP 3,7% DDP 4,5% DVP 1,0% DDP 1,1% DVP 0,9% DDP 1,7% DVP     Liberale Ziele der FDP in der heutigen Zeit     Grundfreiheit (liberale Grundrechte) Zielgruppe: Mittelstand, mittelständige Unternehmer („Partei der Besserverdienenden“) Eigenintiative (private Versicherungen) Familienunterstützung, Gleichbehandlung ehelich-uneheliche Kinder individuelle Lebensgestaltung steuerliche Entlastung von Familien gerechtere Renten Umweltschutz, gegen Zerstörung der Rohstoffe (Luft, Wasser etc.) Wirtschaftspolitik des Fortschritts Vernunft („Partei der Vernunft“) weltweite Friedenssicherung       Liberalismus nach 1948     1948: Zusammenschluß der Landes- und Zonenparteien der Westzonen unter dem Namen „Freie Demokratische Partei“ (FDP) verschiedene liberale Grundströmungen: national-demokratisch: gegen Sozialismus und Gewerkschaften (vertreten durch Erich Mende) traditionell-bürgerlich: liberal-demokratisch und föderalistisch (vertreten durch Theodor Heuss und Reinhold Maier) sozial-liberal: Berufung auf Friedrich Naumann, anti-liberal und zentralistisch (Thomas Dehler und Wolfgang Döring) während der Koalition mit der CDU/CSU verstand sich die FDP als Korrektiv des Koalitionspartners, wurde aber auch zunehmen d dritte Kraft im Parteisystem SPD/CDU Anfang der 60-er Jahre stand die FDP wirtschaftlich- und sozialpolitisch den Unionsparteien näher; außen-, deutschlands-, innen- und kulturpolitisch den Sozialdemokraten 1966-82: während der großen Koalition 1966-69 ideologische Neubesinnung und Umorientierung.


Neue Dynamik mit der Ablösung des national-liberalen Erich Mende durch Walter Scheel im Parteivorsitz (Außenminister) 1971 Freiburger Thesen: Ziel der Liberalen ist die Liberalisierung der Gesellschaft, statt die Liberalisierung des Staates „Der mündige Bürger muß instand gesetzt werden, den unantastbaren Freiheitsraum der Selbstbestimmung (und Selbstverantwortung) zu schaffen.“ (Hauptbetätigungsfeld Bildungspolitik: „Bildung ist Bürgerrecht) Erweiterung des Freiheitsbegriffes: es besteht ein Wettbewerb und Widerstreit der Freiheit, der nach liberalen Begriffen zum fortschritt durch Vernunft führen muß Toleranz und Konkurrenz = unabdingbare Elemente der pluralistischen Gesellschaft à Minderheitenschutz mehr soziale Teilhaberrechte à mehr Mitbestimmung in der Gesellschaft, Gleichberechtigung von Mann und Frau „Nicht die Freiheit hat im Eigentum, sondern das Eigentum findet in der Freiheit seine Begründung und Begrenzung.“ Die Freiburger Thesen wurden in einer Situation beschlossen, die dadurch gekennzeichnet war, dass die FDP während der Bundestagswahlen 1969 mit 5,8% der Stimmen den geringsten Wählerzuspruch erhalten hatten. Die Bundestagswahl 1972 brachte der FDP 8,2% der Stimmen, eine Bestätigung des neuen sozialen Liberalismus nach 1982: auf bundes- und landespolitischer Ebene wurde die FDP in die Defensive gedrängt à neue Aufgaben: Verteidigung des Asylrechts, Bildungspolitik: Förderung von Hochbegabten Kampf gegen Demokratisierung als moderne Form der Entmündigung des Menschen und gegen die Erstarrung politischer und ökonomischer Strukturen Schutz der Privatsphäre/ Datenschutz/ Umweltschutz politische Aufgaben des Liberalismus ist die Aufgabe der demokratischen und freiheitlichen Errungenschaften des liberalen Rechtsstaates und Verteidigung gegen immer neue Anfechtungen     Zusammenfassung:   Thomas Hobbes glaubte, dass ein Staat nur mit absoluter Gewalt Frieden und Sicherheit garantieren könne. Im „Naturzustand“ habe ein Krieg „alle gegen alle“ geherrscht, da im Menschen die Gier nach Reichtum und Macht bestimmt sei. Durch einen Vertrag der Einzelnen untereinander sei alle Macht einem Herrscher übertragen worden, dessen absolute, über den Gesetzen stehende Gewalt, für Ordnung zu sorgen habe.

Der „Naturzustand“ des Krieges „aller gegen alle“ sei dann beendet, an seine Stelle sei der Kampf des Staaten untereinander getreten. Auch John Locke forderte vom Staat die Wahrung der Ordnung. Seine wichtigste Aufgabe liege aber im Schutz des Individuums und seiner rechte. Daher dürfe es keine allmächtige Staatsgewalt geben, die über die Freitätigkeit des Einzelnen, sein Eigentum und sein Leben bestimmen kann. Der Staat sei, durch freien Vertrag seiner Bürger untereinander, entstanden. Die ihm anvertraute Gewalt müsse eingeschränkt bleiben und deshalb aufgeteilt werden.

Legislative und exekutive Gewalt dürfen nicht, wie im absolutistischen Staat, in einer Hand liegen. Erst diese Gewaltenteilung (Montesquieu à Judikative) gewährleiste die Freiheit des Einzelnen.

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