Die Entwicklung der Demokratie in Athen
Die Halbinsel Attika, flächenmäßig etwas kleiner als Vorarlberg, wird fast zur Hälfte von felsigen Bergzügen erfüllt. Vom Hymettos, Pentelikon und vom Laurion umschlossen liegt ungefähr 5 km entfernt die Stadt Athen. Sie entwickelte sich auf eigenen etwa 100 m hohen Hügeln, auf der Akropolis, der befestigten Burgstadt, auf dem Areopag und Phynx, wo die Volksversammlung zusammengerufen wurde. Auf der Agora, dem Marktplatz, trat der „Rat der 500“ zusammen. Die Agora befand sich nördlich der Akropolis. Phaleron war der alte Hafen von Athen; erst später baute man den Piräus aus.
Spätestens an der Wende vom 9. zum 8. vorchristlichen Jahrhundert wurden die in Attika bestehenden Gaustaaten unter der Führung Athens vereinigt. Es entstand dadurch eine für die griechischen Verhältnisse sehr großen Polis als eine Brücke zwischen Mittelgriechenland und der Peloponnes. Attikas Lage wies aber den Weg nach Osten. Das soziale Problem Athens beruhte vor allem auf der agrarischen Struktur des Stadtstaates.
Die geringe Fruchtbarkeit des gebirgigen Landes, das nur in der Ebene Getreidebau zuließ, während die Berghänge als Schafweide Verwendung fand, zwang die Bevölkerung frühzeitig, Handel und Gewerbe zu betreiben. Athens Handel litt aber unter der Konkurrenz des nahen Megara, das ursprünglich im Besitz der Insel Salamis war und den athenischen Schiffen den Weg zu sperren versuchte.
Bis ins 7. Jahrhundert herrschte Könige in Athen. Auf die Königszeit folgte eine Adelspolitik, deren wichtigste Organe die auf ein Jahr gewählten Archonten, der Adelsrat und der oberste Strafgerichtshof waren. Die Eupatriden, die Adeligen, waren reiche Grundbesitzer, welche die Gesetze handhabten und dadurch auch die politische Macht in der Polis ausübten.
Die Einflussreichsten von ihnen erhielten die wichtigsten Ämter : Dem Archon Basileus unterstanden alle religiösen Angelegenheiten, der Archon Eponymos war der oberste Richter und der Archon Polemarchos leitete das Kriegswesen. Der Adelsrat trat auf dem Areopag zusammen.
Das Volk hatte keinen Einfluss auf die Staatsgeschäfte und war vielfach mit der herrschenden Schicht der Adelige unzufrieden. Nach bürgerkriegsähnlichen Tumulten musste der Archon Drakon ( um 620) die schon seit langem angewandten Gesetze aufzeichnen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Willkür der adeligen Richter auszuschließen Es gibt eine besondere Strenge des bestehenden Rechtes, die sprichwörtlich wurde: „drakonische Maßnahmen“. Dennoch waren Drakons Reformen die ersten Schritte auf dem Weg zur Demokratie, da sie einen Missbrauch des bisher nur mündlich überlieferten Rechtes durch adelige Richter unterbanden.
In der Folgezeit waren vor allem die schwer verschuldeten Bauern mit ihrem Los unzufrieden; eine Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme war unerlässlich.
Zu diesem Zweck wurde 594/593 Solon zum Archon mit unbeschränkter Vollmacht gewählt:
Er befreite das Volk für alle Zukunft von der Sklaverei, indem er ein für allemal die leibliche Haftbarkeit der Schuldner für ihre Schuldner aufhob. Er verfügte die Aufhebung sämtlicher Schuldforderungen, der staatlichen, wie der privaten, die sogenannte Seisachtheia, das heißt Abschüttelung der Lasten.
Das gesamte Volk war nach dem vermögen in vier Steuerklassen eingeteilt worden; in die „500 – Scheffler“, die Ritter, die Zeugiten und die Theten. Diese Einteilung behielt Solon bei. Zutritt zu den Staatsämtern gewährte er aber nur den ersten drei Steuerklassen. Aus ihnen sollten die neun Archonten bestellt werden.
Der vierten Steuerklasse, den Theten ( Taglöhner), verlieh er nur den Anteil an der Volksversammlung und am Volksgericht. In der ersten muss jeder mit seinem Grund und Boden einen jährlichen Ertrag von „500 – Scheffeln“ erwirtschaften, in der zweiten war jeder, der 300 Scheffeln erwirtschaftete oder ein Pferd zu halten vermochte. Zur dritten Klasse gehörte jeder, der mindestens 200 scheffeln erntete. Alle übrigen bildeten die vierte Steuerklasse.
Solon setzte ferner einen Rat von 400 Mitgliedern. Dem Areopag wies er die Aufgabe zu, die verfassungsmäßige Handhabung der Gesetze zu kontrollieren.
Und so war der Areopag befugt, in den meisten und wichtigsten politischen Angelegenheiten das letzte Wort zu sprechen: insbesondere konnte er Rechtsbrecher zur Verantwortung ziehen mit dem Recht, auch Bußen aufzuerlegen und zu strafen. Die eingehenden Geldbußen überwies er der Staatskasse, brauchte aber nicht den Grund der Bestrafung anzugeben. Außerdem wurde dem Areopag die Gerichtsbarkeit über Verschwörungen übertragen, die den Umsturz der Staatsordnung zum Ziel hatten.
Wegen der politischen Parteikämpfe und er Neigung zu leichtsinniger Gleichgültigkeit, die bei manchen Bürgern vorhanden war, war Solon ein eigenes Gesetz: Jeder, der beim Ausbruch von Unruhen nicht unter Waffen träte und sich nicht einer Partei anschlösse, sollte die bürgerlichen Ehre und alle bürgerlichen Rechte verlieren.
Der demokratische Charakter der solonischen Verfassung offenbart sich am deutlichsten in den folgenden drei Punkten: Das Verbot der Verpfändung der eigenen Person für entliehenes Geld; jeder durfte auch durch eine Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens schützen; drittens führte Solon die Anrufung richterlicher Entscheidung gegen die Verfügung von Beamten ein → Anwachsen der Volksmacht; denn von dem Augenblick an, in welchem das Volk das Gericht gebietet, wird es auch Herr im Staate;
Weiter erließ Solon ein Arbeitspflichtgesetz, ein Antiluxusgesetz sowie Gesetze über volle Testamentsfreiheit und über die Unterhalspflicht der Kinder gegenüber den Eltern. Die Bindung von Rechten und Pflichten an die Einteilung in Vermögensklassen nannte man Timokratie.
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