Zitat
Einleitung
Entstehungsgeschichte
Ziele und Grundsätze
Organisation und Aufbau
Generalversammlung
Sicherheitsrat
Wirtschafts- und Sozialrat
Treuhandrat
Internationaler Gerichtshof
Sekretariat
Finanzierung
Die Rolle Deutschlands in der UNO
Aktuelle Probleme
1. Zitat:
“Fünfzig Jahre lang waren die Vereinten Nationen bemüht, für Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes zu sorgen ... Wir erkennen ihre Bemühungen vielleicht nicht immer an, ja manchmal sind wir sogar dagegen. Aber wir kommen ohne sie nicht aus.
“
Der Präsident Finnlands, Martti Ahtisaari, 1995
Gegenüber den Vereinten Nationen
2. Einleitung:
Die Vereinten Nationen (UN für United Nations oder UNO für United Nations Organization) sind eine weltweite Staatenorganisation zur Erhaltung des Weltfriedens, zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie zur Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte auf der Grundlage der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker.
Der Hauptsitz der Vereinten Nationen befindet sich in New York (Nebensitz in Genf, Wien und Nairobi). Sie stehen der Mitgliedschaft eines jeden Staates offen, der sich auf die Ziele und Regeln der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet. Sie umfassen heute 191 Mitglieder und damit fast alle Staaten der Erde. Ihr vorrangiges Ziel, den Frieden auf der Welt zu gewährleisten, hat die UNO bis heute noch nicht erreichen können.
Ihre bedeutendste Verdienste liegen in ihrem Beitrag zur Emanzipation der Völker der Dritten Welt und bei der globalen Durchsetzung der Menschenrechte.
3. Entstehungsgeschichte:
Die Idee eine Weltorganisation zur Förderung von Frieden und Freundschaft zwischen den Nationen zu schaffen wurde in den schmerzvollen Tagen des Zweiten Weltkriegs (1939-1945) geboren. Als Städte um Städte in Trümmern lagen, begannen die führenden Politiker der Welt darüber nachzudenken, wie ein dauerhafter Friede erreicht werden könnte. Am 26. Juni 1945 war es nun endlich soweit, dass schließlich 51 Staaten in San Francisco die „Charta der Vereinten Nationen“ unterschrieben.
Sie trat am 24. Oktober 1945 in Kraft.
4. Ziele und Grundsätze:
In der Charta, in der die Ziele und Grundsätze der “Vereinten Nationen“ festgelegt sind, verpflichten sich die Mitglieder:
„den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren“
„freundliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln“
„eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle zu fördern und zu festigen!
„ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden!
Um diese Ziele zu verwirklichen verpflichten sich die Mitglieder grundsätzlich auf jede Gewaltdrohung oder Gewaltanwendung. Internationale Streitigkeiten zwischen den Staaten sollten friedlich geregelt werden.
Um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, verfügt die UNO über den Sicherheitsrat als politische und den Internationalen Gerichtshof als richterliche Instanz.
Gegen Staaten, die den Weltfrieden verletzen, kann der Sicherheitsrat Zwangs- und Sanktionsmaßnahmen anordnen, die für alle Mitglieder verbindlich sind.
5. Organisation und Aufbau:
a) Generalversammlung:
In ihr sind alle Mitgliedsstaaten vertreten. Hier verfügt jeder Mitgliedsstaat, unabhängig von seiner Größe, über eine Stimme. Die Generalversammlung tritt jährlich einmal zusammen, gelegentlich aber auch Sondersitzungen. Sie kann alle Angelegenheiten beraten, für die sie nach der Charta zuständig ist.
Zu Beginn einer jeden Jahressitzung wird ein Sitzungspräsident gewählt.
b) Sicherheitsrat:
Der Sicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfrieden“. Er verfügt über weit reichende Kompetenz, Maßnahmen zur Friedenswahrung oder zur Friedenschaffung. Hierzu kann er besondere Instrumente einsetzen, wie z. B. die Friedenstruppen (Blauhelme) oder Hilfsorgane wie die Sonderkommission für die Vernichtung von Massenvernichtungswaffen im Irak (UNSCOM) oder für die Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY).
Dem Sicherheitsrat gehören (seit 1964) 15 Mitglieder an. Fünf davon sind ständige Mitglieder: Frankreich, England, Russland, USA und China. Die zehn nichtständigen Mitglieder werden von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt, wobei in jedem Jahr fünf neue bestimmt werden.
c) Wirtschafts- und Sozialrat:
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist zuständig für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Programme, die zur Vermeidung und Beseitigung der Konfliktursachen auf der Erde beitragen. Zu ihm gehören zahlreiche Sonderorganisationen, sowie fünf regionale Wirtschaftskommissionen.
d) Treuhandrat:
Der Treuhandrat hat fünf Mitglieder: China, Frankreich, Russland, England und die Vereinigten Staaten.
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