Der vertrag zur gründung der europäischen atomgemeinschaft, oder kurz euratom, wurde am 25
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, oder kurz EURATOM, wurde am 25.3.1957 von den Ländern der Sechs ( Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden) unterschrieben. Hauptgrund der Gründung war die fortschreitende Nutzung der Atomaren Ressourcen. Aufgabe der EURATOM war es ursprünglich die Entwicklung, die damit verbundenen Vorraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung und Entwicklung der Beziehungen zwischen den Ländern zu gewährleisten und zu erweitern. Auch die Kontrolle obliegt der EURATOM in allen Punkten.
So durften zum Beispiel 1997 die Betreiber des AKW Emsland/Lingen keine 400 Tonnen billigen Natururans durch die Britische Firma Nuclear Fuels aus der ehemaligen Sowjetunion beziehen. Dies wurde mit Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes durch die `Diversifizierungspolitik` begründet. Die `Diversifizierungspolitik` besagt das aus ehemaligen Ländern der Sowjet Union nur ein viertel aller Gesamturaneinfuhren importiert werden dürfen. Damit soll die Abhängigkeit von einzelnen Zulieferländern unterbunden und die Zulieferungssicherheit gefördert werden.
Des weiteren wird jedem Mitgliedsland freigestellt die Einführung, Beibehaltung oder Abschaffung der nuklearen Stromgewinnung zu befinden. Somit widerstreben der Beschluss der Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Nutzung der Atomkraft zu beenden und der Energiekonsens vom 14.
6.2000 dem EURATOM Vertrag nicht.
Die Kapitel des EURATOM Vertrages beschäftigen sich mit der Förderung der Forschung auf dem Nukleargebiet, Verbreitung der gewonnenen Kenntnisse, dem Gesundheitsschutz in Nuklearen Dingen, Investitionen für atomare Wissenschaften, Gemeinsamer Unternehmen, der Versorgung mit benötigten Rohstoffen wie Erzen, Ausgangsstoffen, und spaltbarem Material, der Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsnormen und Standards und im weiteren noch mit dem Eigentum an den spaltbaren Stoffen, dem Gemeinsamen Markt in punkto Nukleartechnologie und den Außenbeziehungen spricht Verträgen mit Drittstaaten.
Derzeitige Leitaktionen innerhalb des fünften Rahmenprogrammes der EAG sind:
die kontrollierte Kernfusion zum Gewinn „sauberen“ Stromes durch:
Weiterführung der Forschung,
Konzeptverbesserungen
und langfristige Technologie
Kernspaltung:
Betriebssicherheit vorhandener Anlagen
Sicherheit des Brennstoffkreislaufes
Sicherheit uns Effizienz künftiger Systeme
Strahlenschutz
Generisch ausgerichtete Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
Strahlenschutz und Gesundheit
Radioaktive Stoffe in der Umwelt
Industrielle und medizinische Strahlenanwendung und Strahlenexposition durch natürliche Strahlenexposition
Interne und externe Dosimetrie ((Messung der Strahlendosis (Strahlenmenge, -belastung) in Medizin und Strahlenschutz))
Förderung der Forschungsinfrastruktur:
Großanlagen
Forschungsnetze
Datenbanken und Banken für Gewebeproben
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