Europäisches parlamant (europaparlament)
            
Europäisches Parlamant (Europaparlament) 
 
Verwaltungssitz Luxemburg, Parlamentssitz Straßburg (seit der konstituierenden Sitzung 1958, offiziell seit 1992, Tagungsort der Ausschüsse und zusätzl. Plenarsitzungen Brüssel; 
 
626 Abg. seit 1995, die seit 1979 aus allg. und unmittelbaren Wahlen (nach einem vom Mgl.land bestimmten Verfahren) für eine Legislaturperiode von 5 Jahren hervorgehen: 
 
Deutschland	99 Sitze
Großbritanien	87 Sitze
Frankreich	87 Sitze
Italien	87 Sitze
Spanien	64 Sitze 
Niederlande	31 Sitze
Belgien	25 Sitze
Griechenland	25 Sitze
Portugal	25 Sitze
Schweden	22 Sitze
Österreich	21 Sitze
Dänemark	16 Sitze
Finnland	16 Sitze
Irland	15 Sitze
Luxemburg	6 Sitze. 
 
Die Abg.
 dürfen weder der Regierung eines Mgl.staates noch einer Institution der EU angehören. 
 
Die parteipolitisch gebildeten Fraktionen z.B. EVP, SPE sind mehrheitlich übernational zusammengesetzt. 
 
Das E.
P. besitzt lediglich kontrollierende und beratende, jedoch keine legislativen Befugnisse; es besitzt das Recht, neue Beitrittsanträge abzulehnen, den Haushalt zu beschließen sowie der Kommission das Mißtrauen auszusprechen und diese damit zum Rücktritt zu zwingen.
| Anmerkungen: | 
 | impressum | datenschutz
© Copyright Artikelpedia.com