Geschichts:
Geschichtsreferat:
Das Thema meines heutigen Referates ist:
Sicherheitspolitik und Krisenmanagement in Österreich, beziehungesweise in Europa.
Sicherheitspolitik, dieser Begriff erscheint manchen auf den ersten Blick wahrscheinlich ziemlich abstrakt. Deshalb sollte ich sie vielleicht einmal definieren:
SICHERHEITSPOLITIK: ist die Summe aller Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Grundwerte dieses Staates gegenüber allen Bedrohungen sowie zur Aufrechterhaltung und Verteidiung seiner immerwährenden Neutralität.
Im großen und ganzen besteht die österreichische Sicherheitspolitik aus 3 Säulen, und zwar:
1.der Politik der Erhaltung der Inneren Stabilität
2.der Verteidigungspolitik und
3.
dem wohl wichtigsten Teil, der Außenpolitik.
Die Erhaltung der Inneren Stabilität:
Innere Stabilität ist die Grundvoraussetzung für einen sicheren Staat.
Innere Stabilität ist der Bestand der verfassungsmäßigen Einrichtungen und die Erhaltung
ihrer Handlungsfähigkeit,
der demokratiscchen Freiheiten der Einwohner sowie
der sozialen und wirtschaftlichen Angewohnheiten in Österreich.
Herrscht in einem Staat keine soziale Stabilität, wie das zur Zeit etwa in Russland der Fall ist, so kommt es zu Unsicherheit und Kriminalität, im schlimmsten Fall sogar zu Bürgerkrieg.
Die Verteidigungspolitik:
Am 22. Novermber 1983 wurde von der Bundesregierung der Landesverteidigungsplan beschlossen.
Dieser umfasst ein Gesamtkonzept der umfassenden Landesverteidigung in Österreich auf die ich gleich genauer eingehen werde.
Wie schon erwähnt wurde der Landesverteidigungsplan 1983 beschlossen, seitdem hat sich das sicherheitspolitische Umfeld Österreichs jedoch grundlegend in kaum vorhersehbarer Weise geändert.
Einerseits wegen des Wegfalls der Ost-West Konfrontation, und der daraus resultierenden Bedrohung, wegen des Falls der Berliner Mauer und des Eisernen Vorhangs und dem Zerfall des Warschauer Paktes, andererseits wegen dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union.
Auch das Risikopotential hat sich in den letzten Jahren stark verändert.
Beunruhigte früher der Kalte Krieg die Menschen, lassen uns heute insbesondere Nationalitätenkonflikte, Bürgerkriege, organisiertes Verbrechen sowie ökologische Gefährdungen schlecht schlafen.
Aufgrund all dieser Veränderungen wurden auch Teile des Landesverteidigungsplanes verändert und weiterentwickelt.
Seine Grundprinzipien sind jedoch nach wie vor gültig.
Wie schon erwähnt umfasst er das Gesamtkonzept der
umfassenden Landesverteidigung.
Die umfassende Landesverteidigung ist das gesetzlich verankerte Konzept zur Wahrung der Sicherheit Österreichs und seiner Bürger. Nach diesem Konzept trifft Österreich seine Vorkehrungen zum Schutz seines Territoriums und zur Sicherung von Unabhängigkeit, Frieden und Freiheit.
Der wichtigste Gedanke dabei ist, dass nicht nur dem Militär allein die Aufgabe der Verteidigung des Landes übertragen wird, sondern dass diese Aufgabe auf breiter Basis wahrgenommen werden soll.
Die Bundesregierung fasste 1961 den Beschluss, dass sich die umfassende Landesverteidigung auf geistige, wirtschaftliche, militärische und zivile Belange erstrecken sollte.
Alle dieser 4 Teilbereiche wurden schwerpunktmäßig einem Ministerium zugeordnet.
Die geistige Landesverteidigung ( Abkürzung:GVL ) unterliegt dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.
Die wirtschaftliche Landesverteidigung (WLV) dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Die zivile Landesverteidigung (ZLV) dem Bundesministerium für Inneres, und
Die militärische Landesverteidigung (MLV) dem Bundesministerium für Landesverteidigung.
Es gibt auch noch einen fünften wichtigen Teil der Landesverteidigung:
Da in jedem Fall funktionierende Transport- und Nachrichtenverbindungen vorhanden sein müssen, wurde zusätzlich ein Sonderausschuß für Verkehr und Nachrichtenwesen gegründet.
Er unterliegt natürlich dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr.
Nun genauer zu den einzelnen Teilbereichen der umfassenden Landesverteidigung:
Die geistige Landesverteidigung:
Geistige Landesverteidigung heißt österreichbewußt und dabei gleichzeitig europabezogen zu leben. Man versteht daher heute darunter Weltoffenheit, Europabezogenheit und die Akzeptanz demokratischer Werte als Basis sowohl für den einzelnen als auch für den Staat.
Im Endeffekt sollte die geistige Landesverteidigung zur Erkenntniss führen, dass
wir in einer Demokratie leben und das diese Staatsform jedem von uns ein optimales Maß an Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten bietet.
Dass diese Werte jedoch längst nicht überall auf der Welt vorhanden sind und sie deswegen auch nicht ungefährdet sind, und dass es deshalb notwendig sein kann sie notfalls auch militärisch verteidigen zu müssen.
Dass diese Verteidigung nicht ohne die Bereitschaft Einschränkungen und Belastungen auf sich zu nehmen möglich ist.
Außerdem soll der Staatsbürger auch zu Engagement in den anderen Bereichen der umfassenden Landesverteidigung motiviert werden.
GVL bedeutet daher grob gesagt Information und Motivation zur UVL unter Bewußtmachung der Grundwerte.
Wirtschaftliche Landesverteidigung:
Jedes Land ist stark von seiner Wirtschaftsleistung abhängig. Deshalb muß man versuchen die Krisenanfälligkeit von Österreichs Wirtschaft möglichst weit zu reduzieren.
Und es ist erforderlich auf Störungen der Wirtschaft reagieren zu können.
Die wirtschaftliche Landesverteidigung soll also im Sinne einer zukunftsorientierten Wirtschaftspolitik der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft sichern und helfen, ökonomische Störungen zu vermeiden.
Der Aufgabenbereich der WLV ist sehr weit gestreckt.
Das grundsätzliche Ziel ist jedoch die Vermeidung jeglicher Verknappung von Gütern und Leistungen.
Vorsorgemaßnahmen erstrecken sich besonders auf folgende Bereiche:
Bewahrung der Ernährungsbasis
Sicherung der Arbeitsplätze
Sicherung des Außenhandels
Sicherung der Roh- und Grundstoffversorgung
Sicherstellung der Energieversorgung
Vorsorgen im Budget-, Abgaben-, Zoll-, und Finanzwesen.
Zivile Landesverteidigung:
Das Ziel der Zivilen Landesverteidigung ist der Schutz der Bevölkerung.
Von staatlicher Seite her gibt es auf diesem Gebiet viele Schutzmaßnahmen, die jedoch ohne Engagement der Bevölkerung sinnlos sind.
Der Zivilschutz ist in Österreich heute durch viele Kernkraftwerke an Österreichs Grenzen und seit dem Reaktorunfall 1986 in Tschernobyl vielleicht wichtiger denn je, und deswegen ist es von überragender Bedeutung, dass jeder von uns Vorbereitungen für den Ernstfall trifft, denn nur ein Zusammenwirken von Bürger und Staat kann es möglich machen, auch größere Krisenfälle zu bewältigen.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, selbst für Krisensituationen vorzusorgen und somit ein persönliches Krisenmanagement einzurichten:
Erste Hilfe, Notfallausweis, Kennen der eigenen Blutgruppe
Bedeutung der Sirenensignale zu kennen.
Einrichtung einer Sicherheitswohnung oder eines Schutzraumes
Verbandsmaterial, Hausapotheke bevorraten
Notfallsadressen und Rufnummern bereithalten
Mitarbeit bei Hilfs- und Rettungsorganisationen
Diese Dinge werden im Bestfall von jedem einzelnen in seinem persönlichen Krisenmanagement beachtet, doch was bedeutet nun eigentlich staatliches Krisenmanagement?:
Vorsorge:
Krisensituationen kündigen sich nur selten an, und werden meist ganz plötzlich akut.
In unserem Staat wurden daher eine Reihe von Einrichtungen geschaffen und Vorbereitungen getroffen, die es ermöglichen schnell und flexibel mit einer Situation fertig zu werden.
Wichtig dabei sind detailierte Alarm- und Einsatzpläne (z. B.: Strahlenalarmpläne, Flüchtlingsrahmenplan, Sanitätspläne etc.).
Diese Pläne stützen sich auf Warn- und Alarmsysteme, wie Sirenen.
Außerdem haben wir in Österreich mit über 300 Meßstellen ein gut ausgebautes Strahlenfrühwarnsystem.
Analyse, Beratung und Koordination:
Eine der Hauptaufgaben des staatlichen Krisenmanagements ist die Koordination zwischen den einzelnen Verwaltungsstellen. Außerdem analysiert im Anlaßfall ein Expertenteam die Krisensituation und berät die Bundesregierung in ihrem weiteren Vorgehen.
Information:
Von größter Bedeutung in Krisensituationen ist die Informierung der Bevölkerung.
Zu diesem Zweck wurden Radio und Fernsehen, sowie die APA (die Austria Presse Agentur) in das staatliche Krisenmanagement eingebunden.
Außerdem steht im Ernstfall ein Krisentelefon zur Verfügung.
Abschließend sei zu diesem Kapitel noch einmal zu sagen, dass weder staatliches noch persönliches Krisenmanagement alleine zielführend sind. Nur wenn Staat und Bevölkerung zusammenarbeitet kann eine Krise gut überstanden werden.
Militärische Landesverteidigung:
Durch die schon erwähnten grundlegenden Änderungen in den letzten Jahren hat sich auch die militärische Landesverteidigung grundlegend geändert.
Nicht mehr das System der Raumverteidigung steht im Vordergrund, sondern ein System grenznaher Verteidigung.
Das bedeutet, dass eine Verletzung unserer Grenzen, sowie das Übergreifen von Kampfhandlungen auf unserer Territorium verhindert werden muß.
Das Bundesheer übernimmt jedoch nicht nur militärische Aufgaben, sondern ist auch zum Schutz unserer verfassungsmäßigen Einrichtungen, unserer demokratischen Freiheiten und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt verpflichtet.
Darüber hinaus ist es für Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs verantwortlich, und muß sich auch Hilfeleistungen im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie bei Such- und Rettungsdiensten beteiligen.
Sonderausschuß für Verkehr und Nachrichtenwesen:
Neben den Zielsetzungen der umfassenden Landesverteidigung auf militärischen, geistigen, wirtschaftlich und zivilen Bereichen muß man auch Maßnahmen im Bereich Verkehr- und Nachrichtenwesen unternehmen, damit die anderen Zielsetzungen überhaupt verwirklichbar sind.
Dazu gehören Maßnahmen auf den Gebieten
Eisenbahnverkehr
Straßenverkehr
Luftfahrt
Schifffahrt
Nachrichenwesen
Die ersten beiden Säulen der österreichischen Sicherheitspolitik wären damit denke ich ausführlich genug erklärt.
Über die Österreichs Außenpolitik wird nun Conny referieren.
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