Politikwissenschaft
Politikwissenschaft
Lehrveranstaltungsinhalte
Grundbegriffe und Einführung
Recht, Politik, Rechtsverfassung (Realverfassung), Normordnungen, Rechtstheorien, privates und öffentliches Recht, Staat, Staatsformen, Demokratie
Grundzüge des österreichischen Rechtssystems nach dem EU-Beitritt
Stufenbau der Rechtsordnung, Baugesetzte, Verfassungsrecht, Grundrechte, Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und österreichischem Recht, Entstehung von Gesetzten und anderen Normen
Das politische System Österreichs im europäischen Kontext (Überblick)
Regierung und Parlament, oberste Organe, Verwaltung, Parteien, Verbände und Sozialpartner, Medien, Bürger, direkte Demokratie
Besonderheiten des politischen Systems auf regionaler und lokaler Ebene
Recht
Ist die Gesamtheit aller sozialen Normen, die verbindlich sind und deren Einhaltung und Durchsetzung durch Zwangsmittel geschützt wird.
Politik
Umfasst alle Handlungen, die auf die Ordnung der menschlichen Gemeinschaft und ihrer einzelnen Bereiche abgestellt sind.
Rechtliches System
Politisches System
Das von der Rechtsordnung geregelte bzw. vorgesehene Verfahren des staatlichen Zusammenlebens.
Die tatsächlich stattfindenden Abläufe und Entscheidungsmuster (im Sinne, neben, ohne oder gegen die Gesetzte)
Rechtsverfassung
Realverfassung
Verfassung die vom Recht vorgegeben ist. (Parlament sehr wichtig)
Die Verfassung die tatsächlich existiert.
(Medieneinfluss, Parteien, Koalition, Sozialpartner)
Unterschiede bei der Entstehung von Gesetzen!!!
Verfassung regelt die wichtigsten Dinge im Staat.
Normordnungen: Recht
Moral
Sitte
Religion
Vernunft
Rechtstheorien
Naturrecht
Dieses Recht ist von Natur aus da. Von „Gott geschaffen“; Menschen müssen sich daaran gewöhnen; zb: Recht auf Leben
Rechtspositivismus
Das vom Menschen geschaffene Recht
Positives Recht (geschaffenes Rcht)
Gesatztes Recht
Ausdrücklich, schriftlich festgehalten
Gewohnheitsrecht ZB: Ministerrat muß einstimmig beschließen (steht nirgends), Gewohnheit: Durch die Gewohnheit, weil es immer so gemacht wurde.
Privates Recht / Öffentliches Recht
Gründe für die Unterscheidung
Systematisierung (schauen welche Dinge zusammengehören)
Zuständigkeit ( Vollzug von privaten Recht (Gerichte auch Strafrecht); Vollzug von öffentlichem Recht (Verwaltungsbehörden))
Kompetenzverteilung (Aufteilung der Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern, Bund – privat, Land (Bund) – öffentlich)
Abgrenzungsmethoden
Interessentheorie
Subjektionstheorie: (Über-(Unter)ordnung – öffentlich; gleichrangig – privat)
Subjektstheorie: Bescheid/Verordnung; wenn jemand Hoheitlich auftritt – öffentlich d.h. mit Staatsgewalt auftreten – Instrumente: Bescheid, Verordnung, Gesetzte, Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt ( D.
s. alle Polizeimaßnahmen); privat: Vertrag, Beschluß, Gesellschaftsrecht,
Was ist ein „Staat“?
Staatsgebiet:
Personenverbandsstaat
Territorialstaat (best Gebiet)
Staatsvolk:
Abstammungsgemeinschaft (alle haben die gleichen Vorfahren, biologische Kriterien „Rasse“ (vorsichtig sein)
Kulturgemeinschaft (alle haben die gleiche Kultur, Religion, Sprache, Tradition, Sitten)
Politische Schicksalgemeinschaft (gemeinsames politisches Schicksal zB. Schweiz (gegen den NS) Amerika (ab 1776 Unabhängigkeit))
Problem:Nationalstaat – Minderheiten (einheitlicher Staat zB: Großbritanien –Nordirland (Minderheiten; In Frankreich akzeptieren sie keine Minderheiten, Minderheiten haben kaum Rechte, Amerika fast gleiche Situation wie in Frankreich)
Staatsgewalt:
Kompetenzhoheit (Staat selbst entscheidet selbst was er macht)
Nur der Staat darf Gewalt ausüben: Gewaltenmonopol (ZB. Todesstrafe, einsperren)
Souveränität: (Staat ist eigener Herr –ALLES zusammengefasst!
Organisationsformen des Staates
Zentral – und Einheitsstaat
Französisches Modell, es gibt einen Staat, Bezirke haben keine eigene Gewalt – nur für den Staat. zB. Frankreich
Bundesstaat
Es gibt mehrere Staaten, welche eigene Staaten sind (haben eigene Gesetze, eigene Regierung) zB.
USA, Schweiz, nicht so ausgeprägt Deutschland und Österreich
Staatenbund
Staaten kooperieren miteinander, Außenstaat ist schwächer; zB. Eu liegt genau zwischen Staatenbund und Bundesstaat, die GUS lag auch sehr nah an Staatenbund
Lose Staatenverbindung
Keine Gesetzte, lose Vereinbarungen, wenn Gesetzte, dann nur in wenigen Bereichen zB. OPEC, schwächer ausgeprägt sind OSZE, UNO und (GUS).
Staatsformen
Monarchie
(einer ist an der Spitze, dynastisch gebunden)
Absolute Monarchie: Herrscher regiert absolut, er ist an keine Gesetze gebunden.
Konstitutionelle Monarchie: Herrscher ist and die Verfassung gebunden.
Parlamentarische Monarchie: Parlament hat Staatsgewalt.
Monarch hat nur represantative Aufgaben.
Republik
Keine Monarchie, Verbindung mit Demokratie, Spitze im Staat wird vom Volk gewählt (normaler Staatsbürger)
Diktatur
(Macht bei einer oder mehreren Personen (Gruppe), Staatsgewalt dem Volk entzogen
Autoritäre Diktatur: Volk hat kein Mitspracherecht, Privatleben frei, Wirtschaft frei, Meinungsfreiheit, Diktatur bezieht sich nur auf die Staatsgewalt (Militär)
Totalitäre Diktatur: Volk wird total diktiert, alles wird kontrolliert zB. Kommunismus, Nationalismus (Kuba, Afghanistan)
Oligarchie
Macht bei wenigen Personen (wenige haben viel Macht); oligarchische Tendenzen: Lobbys, Parteien, Sozialpartnerschaft, Einflüsse von Medien und der Wirtschaft zB. Kartelle (ORF)
Demokratie
Volk ist Herrscher
Aristokratie
Herrschaft der Besten. Auch wenn in der Aristokratie die Regierungsmacht nur von einigen wenigen ausgeübt wird, wird theoretisch zum Wohle aller regiert. Wann immer die Interessen des Volkes der Eigensucht der Herrschenden untergeordnet werden, wird die Aristokratie „Oligarchie“ genannt.
Demokratie
Erst spät positiv besetzter Begriff
Aufklärung, 19. Jhd.
Besonders in Österreich und Deutschland schon bald in der Zwischenkriegszeit massive Demokratiekritik (nach dem 1. Weltkrieg)
Erst nach dem 2. Weltkrieg setzt sich in den meisten westeuropäischen Ländern Demokratie durch
Aber: Diktaturen etwa in Spanien, Portugal, Griechenland bis ca. 1970, (süd)osteuropäische Staaten bis 1989 kommunistisch
Definition von Demokratie: (ein Versuch)
„Demokratie ist jene Staatsform in der die Rechtsordnung mittelbar (durch die Wahl von Repräsentanten) und /oder unmittelbar (durch Teilnahme an Sachentscheidungen) von den ihr Unterworfenen erzeugt wird.
“ Hans Kelsen
= Mitwirkung, Beteiligung, Teilhabe der Menschen an Personen- und/oder Sachentscheidungen
Kernstück: das allgemeine und gleiche Wahlrecht!!!!!!
Stufenbau der Rechtsordnung
1. Baugesetzte der Rechtordnung (Gesetzgebung)
oberste Grundprinzipien der Varfassung, diese können nur durch eine 2/3 Mehrheit geändert werden, (Volksabstimmung)
2. Gemeinschaftsrecht (EU) (Gesetzgebung)
Höher als unsere Verfassung, aber niedriger als die Baugesetzte der Verfassung
3. Bundesverfassung (Gesetzgebung)
4. Bundesgesetze-------Landesverfassung und Landesgesetzte (Gesetzgebung)
5. Verordnungen (Verwaltung)
6.
Individuelle Rechtsakte (Verwaltung, Gerichtsbarkeit und individueller Rechtsbereich)
Der Stufenbau der Rechtordnung ist ein hierarchisches Gebilde mit einer Über- und Unterordnung (Maximen): untere Stufen für den der oberen nicht widersprechen, alle unteren Stufen müssen in der oberen enthalten sein; Gemeinschaftsrecht = Recht der EU
Der Stufenbau der Rechtsordnung ist nicht rechtlich verankert, sie ergibt sich einfach. Bsp. Sozialversicherungsgesetzte
Mit Demokratie verbinden wir heute aber auch noch:
Freiheit, Gleichheit, und andere Grundrechtsgarantien
Pluralismus der Ideen, Gruppen, Parteien,...
Kontrolle und Opposition (Gleichgewicht)
Sachliche und zeitliche Herrschaftsbegrenzung (d.
h. das die Macht nicht bei einer Person alleine liegt, sondern bei vielen, Man kann nicht öfters als 2x zum Bp gewählt werden)
Demokratie ist daher eng verbunden mit:
Verfassungsstaat
Rechtsstaat
Gewaltentrennung
Das sind alles Grundprinzipien!!!
3 Wellen der Demokratisierung:
Welle: ausgehend im frühen 19. Jahrhundert von Amerika, ca. 30 Staaten
Welle: nach dem 2. Weltkrieg von Allierten forciert: D, I, Japan; verstärkt durch die Entkolonialisierung in den 50er und 60er Jharen
Welle: seit Mitte der 70er Jahre: Staaten in Südeuropa, Lateinamerika, Ostasien, Osteuropa
Erscheinungsformen der Demokratie:
Repräsentative Demokratie
Direkte Demokratie
Bürger wählen Vertreter, die sie repräsentieren und die dann die Entscheidungen in Sachfragen treffen. ZB.
Bürger wählen Parlamentsabgeordnete, die dann die Gesetzte beschließen
Bürger entscheiden nicht nur in Personalfragen, sondern auch in einzelnen Sachfragen. ZB: Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung
Mögliche Modelle
Versammlungsdemokratie (alle Büger versammeln sich und stimmen ab; nur im kleinen möglich)
Rätedemokratie (jede Einheit hat einen Vertreter, die wieder eien Einheit bilden, usw.)
Parlamentarische Demokratie
Hauptform heutzutage
Notwendigkeit der Massenkommunikation
Problem der ausreichenden Sachinformation
Problem des großen Aufwandes der direkten Demokratie
Übergewicht der repräsentativen Komponente
Freies Mandat: werden gewählt und können dann frei entscheiden
Imperatives Mandat: ist rechtlich gebunden, faktischer Zwang (gehört zur Rätedemokratie)
Baugesetzte der Verfassung
Sind leitende Grundsätze der österreichischen Verfassung. Bei einer Gesamtänderung (hat was zu tun mit Baugesetz) braucht man eine Volksabstimmung.
Verfassungsgerichtshof entscheidet über Baugesetze
Demokratisches Prinzip
repräsentatives System (Volk wählt Abgeordnete, welche die Entscheidungen treffen)
Direkte Demokratie (nicht im Übermaß)
Parteien, Verbände, etc. Pluralismus
Veränderung durch die EU: viele Kompetenzen wurden nach Brüssel ausgelagert.
Macht geht nicht nur vom Volk aus, sondern auch von Brüssel.
Republikanisches Prinzip
d.h. das Österreich keine Monarchie ist
durch die EU hat sich nichts verändert.
Bundesstaatliche Prinzip
d.h.
das es Bund und Länder gibt.
Kompetenzen der Länder (eigene Regierungen, eigene Gesetzte, Parlamente)
Mitwirkung der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes ( Vertretung der Länder bei der Gesetzesgebung durch den Bundesrat)
Veränderung durch die EU: Österreich hat ein Mitspracherecht in der EU aufgrund des Bundes.
Rechtsstaatliches Prinzip
Formelle Rechtsstaatlichkeit (Gesetzte), bedeutet dass das ganze staatliche Handeln geregelt ist und das es Kontrollen gibt, damit diese Gesetzte eingehalten werden. (Gerichte, Verfassungsgerichtshof)
Materielle Rechtsstaatlichkeit, heißt das es auch nach dem Inhalt ein Rechtsstaat ist. (keiner kann einfach eingesperrt werden ohne Grund)
Veränderung durch die EU: Verfassungsgerichtshof hat sein Monopol durch die EU verloren.
Gewaltentrennendes Prinzip
Organisatorische Gewaltentrennung (Staatsgewalt auf mehrere Gewalten aufgeteilt; es muss verschiedene Organe geben, in Österreich Trennung nicht so groß weil Regierung und Parlament fast gleich!
Funktionelle Gewaltentrennung (nach dem Inhalt sind die Gewalten aufgeteilt;)
Vertikale Gewaltentrennung (Bund, Länder, Gemeinden)
Horizontale Gewaltentrennung (Gesetztesgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit)
Bundesverfassungsrecht
Materielles Verfassungsrecht: jeder Staat hat ein Verfassungsrecht >>Grundlegender Inhalt
Formelles Verfassungsrecht: wichtig Kreation: (wie wird es geschaffen; 2/3 Mehrheit (Hälfe anwesend)) Quellen: Stammgesetz der Verfassung ist das B-VG und auch noch andere Bestimmungen zB: einige alte Gesetzte (Staatsgrundgesetz: Grundrechte darin beschreiben(Art.
149)); BVG, Staatsverträge (MRK); Vfbst. In Staatsverträgen;
Regelungsbereiche
Organisationsrecht des Bundes, aber wesentlich auch der Länder und der Gemeinden (einschließlich „Nebenfelder“ wie etwa Parteien)
Kompetenzordnung (wer ist für was zuständig)
Grundrechte (Welche Grundrechte hat das Volk)
Kontrollinstrumente >>Rechtsschutz (Welche Kontrollen gibt es!!)
Einzelregelungen
Bundesgesetze, Landes(verfassungs)gesetze >>Einfache Gesetze
Kreation (Weg der gEsetzgebung)
Quellen
Verfassungsautonomie der Länder?
Kompetenzbereiche?
Gemeindegesetze?
Entstehung eines Bundesgesetzes?
Siehe Skriptum!!!!
Verordnungen (Art. 18 Abs2)
Führen Gesetze näher aus, mehr Details
Jede Behörde darf zu seinem Wirkungsbereich Verordnungen erlassen.
Gesetzmäßigkeit
Selbstständige Verordnungen
(Ortspolizeiliche Verordnungen der Gemeinde (Rasen mähen); Notverordnungsrecht des BP (Richten sich an die Allgemeinheit))
Individuelle Rechtsakte
Gelten nur für Einzelpersonen
Bescheide (Steuerbescheid)
Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt (nichts schriftliches; durch Polizeihandlungen (Verhaftungen)
Weisungen (Erlässe)Untergeordnete Instanzen bekommen von Übergeordneten Weiseungen. Erlässe (verwaltungsinterne Weisungen für Fälle die gleich liegen.
Verträge
Urteile (Entscheidungen der Gerichte)
Gemeinschaftsrecht
Recht der EU
Etwas ganz einzigartiges (Mittelding zwischen Völkerrecht und nationalem Recht)
Primäres Gemeinschaftsrecht
Zwischen einzelnen Staaten geschlossen zB.
Gründungsverträge, Beitrittsvertrag, Änderungsverträge von Maastrich, Amsterdam, Nizza
Sekundäres Gemeinschaftsrecht
Wurde auf Grund des Primären Gemeinschaftsrecht geschlossen
Verordnungen ist ca. ein Gesetz in Österreich, vom EU-Ministerrat beschlossen, sofort anwendbar, man muss es behandeln wie ein österreichisches Gesetz
Richtlinien gelten nur unmittelbar, Ziel wird festgelegt, der Weg ist egal, wird auch vom EU-Ministerrat beschlossen.
Empfehlungen
Stellungnahmen
Urteile
Gemeinschaftrecht
Rechtsqualität (Vertäge: Völkerrecht (nur zwischen Staaten gültig)
Unmittelbare Geltung
Unmittelbare Anwendbarkeit
Anwendungsvorrang (Gemeinschaftrecht hat Vorrang, selbst vor der Verfassung, nur nicht die Baugesetzte)
Rechtskontrolle (nur der EU-Gerichtshof entscheidet)
Legitimation des staatlichen Handelns
Legalität ( es entspricht dem Gesetz)
Legitimität (wenn die Bevölkerung akzeptiert was der „Staat“ (Regierung) macht
Staatliches Handeln muss legitim sein.
Max Weber zur Legitimität von Herrschaft
Tradition (wenn es Tradition ist zB Monarchie)
Charisma (oft wenn es um Führerpersönlichkeiten handelt)
Rationalität (von der Vernunft her; Regeln einhalten...
)
Legitimation durch demokratische „Rückführbarkeit:
Regeln, Gesetzte einhalten, Wahlen, >> auf das Volk zurückzuführen ist
Legitimation durch Verfahren
Oft in der Verwaltung; Verwaltungsentscheidungen akzeptieren, ordentliches Verfahren, Nachvollziehung des Verfahrens
Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung
Wahlrecht (repräsentative Demokratie)
Direkte Demokratie (Volk beschließt die Gesetze selber)
Organe der Gesetzgebung
Nationalrat (Organe: Rechnungshof) und Volksanwaltschaft) wird direkt vom Volk gewählt.
Bundesrat (Mitglieder werden vom Landtag (Landtag wird direkt gewählt) gewählt) wird indirekt vom Volk legitimiert.
Bundesversammlung (=Nationalrat und Bundesrat) hat eigentlich keine Kompetenzen, wichtigste Kompetenz ist die Angelobung des BP.
Landtag (Landesrechnungshof, Landesvolksanwaltschaft wird direkt vom Volk gewählt.
Wahlrechtsgrundsätze
Wahlrecht:
Allgemeines (alle mündigen Bürger
Gleiches (jede Stimme zählt gleich viel, jeder hat gleich viele Stimmen)
Persönliches (man muß persönlich wählen)
Unmittelbares (das man den NR direkt wählt und nicht durch Wahlmänner)
Geheimes (unbeobachtet, keine Nachvollziehung)
Freies (keine Zwangseinwirkung bei Stimmabgabe, freie Wahlwerbung, freie Kanditatur
Verhältniswahlrecht (Mandate werden nach Verhältnis der Stimmen aufgeteilt auf die Parteien)
Instrumente der direkten Demokratie
Volksabstimmung (freiwillige oder obligatorische(wenn man ein Verfassungsgesetz ändern will) Volksabstimmung
Volksbefragung (unverbindlich, Volk wird nur befragt)
Volksbegehren (Gesetzesvorschlag vom Volk > 100.000 Unterschriften)
Petitionsrechte, Auskunftsrechte, Beschwerderechte (Begehren, Bittstellen abgeben zu dürfen, dass man sagen kann was man will)
Legitimation des Gemeinschaftsrechts
Problem EU-Parlament (EU-Parlament wird direkt gewählt, macht aber nicht die Gesetzte, eigentlich hat das EU-Parlament nur Kontrollrechte)
Hauptrechtsetzungsorgan: Ministerrat (schwach legitimiert, Österreich hat fast kein Mitspracherecht beim Ministerrat; Demokratiedefizit in der EU: Wenn Parlament demokratisch gewählt dann ist es ziemlich zentralistisch und Österreich hätte nichts mehr viel zu sagen (21 Abgeordnete)
Kommission
Mitwirkung des Volkes an der Verwaltung
Direktwahl von Amtsträgern (Bundespräsident und in 6 Ländern der Bürgermeister)
Indirekte Legitimation der Wahl oder Bestellung von Amtsträgern (Landeshauptmann: wir wählen Landtag und der wählt den Landeshauptmann)
Indirekte Kontrolle durch direkt gewählte allgemeine Vertretungskörper (Kontrollinstrumente der Parlamente)
Legitimation durch Weisungszusammenhang zu den obersten Organen der Verwaltung (alle Beamte: An der Spitze steht der, der durch das Volk legitimiert wurde)
Direkte Demokratie (in der Verwaltung, Volk kann bei Sachentscheidungen teilnehmen)
Systeme der Verwaltungsorganisation
Unmittelbare Bundesverwaltung (durch eigene Organe vollziehen; Bundesregierung/Bundesminister unterstützt von den Ministerien und auch den Bundesbehörden (z.
B. Finanzamt))
Mittelbare Bundesverwaltung (Bund bedient sich der Organe der Länder: Bundesregierung/Bundesminister, unterstützt von den Ministerien, Landeshauptmann unterstützt vom Amt der LReg., Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Bgm.) und Bundesbehörden (insbesondere die Bundespolizeidirektion))
Öffentliches Sicherheitswesen (BM für Inneres zuständig für Flüchtlingssachen, Asyl...
.; auf Landesebene gibt es die Sicherheitsdirektion – vom LH und Ministern ernannt, Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektion)
Unmittelbare Landesverwaltung (Dinge die das Land selbst verwaltet; Landesregierung/Landesräte < unterstützt vom Amt der LReg.; Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Bgm.)
Organe des Landes können aber auch für den Bund tätig werden.
Manche Aufgaben werden von den Gemeinden vollzogen:
Dinge die im Interesse der Gemeinde liegen. (Baurecht (Baubewilligungen)
Eigener Wirkungsbereich: Gemeinde arbeitet selbständig, keine Weisungen vom Land
Übertragener Wirkungsbereich: Weisungen vom Land
Direkte Demokratie auf Verwaltungsebene
(keine Gesetze, deshalb kein Volksbegehren)
Volksabstimmung (es wird abgestimmt ob Verwaltung etwas macht oder nicht)
Initiativrecht (das gleiche wie Volksbegehren)
Volksbefragung (steirische Volksbefragung)
Petitions-, Auskunfts- und Beschwerderechte
Selbstverwaltung (=Gemeinde, seine Angelegenheiten selbst vollziehen)
Subsidiaritätsprinzip (alles was untere Instanzen selbst machen können, sollen sie auch erledigen, alles andere an obere Instanzen abgeben)
Weisungsfreiheit (unabhängig von Weisungen von außen z.
B. Kammern; von außen darf niemand Weisungen geben (weder Land noch Bund)
Aufsichtsrechte (Staat hat Aufsicht, dass Gesetze eingehalten werden und das die Gemeinde nicht bankrott geht)
Demokratisches Prinzip (es muss überall Wahlen, Kammerwahlen, Wahlen an der Universität, Arbeiterkammerwahlen,....)
Erscheinungsformen der Selbstverwaltung
Kommunale/territoriale Selbstveraltung (Selbstverwaltung der Gemeinden)
Wirtschaftliche und berufliche Selbstverwaltung (Kammern: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Hochschülerschaft)
Akademische Selbstverwaltung (Universität, Teil des Staates, dürfen aber ihre Sachen selber vollziehen)
Soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsanstalten < keine Wahlen, Problem der nicht Legitimation)
Gerichtsbarkeit
Grundsätze der Unparteilichkeit, Unabhängigkeit (völlig ohne Weisungen), Unabsetzbarkeit (niemand kann sie absetzen) und Unversetzbarkeit (man kann ihn nicht absetzen)
Trennung von Justiz und Verwaltung (Minister haben keine Verbindung zu den Richtern)
Ernennung von Richtern (Richter selbst machen 3 Vorschläge und Minister wählen dann)
Kontrollmöglichkeiten (eigene Disziplinarsenat, Richter kontrollieren sich selbst)
Verhältnis von Recht und Politik
Recht und Politik sind eng miteinander verbunden.
Politik ist darauf gerichtet: (Ziel)
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten (Gesetze, Verordnungen,...)
Innerhalb des Rahmens Recht zu setzen (Aufgabenverteilung Regierung und Opposition)
Diese Handlungen politisch zu kontrollieren
Einflussfaktoren auf rechtliche (oft: politische) Entscheidungen
Rechtliche Rahmenbedingungen (es muss erlaubt sein)
Parteien
Verbände (Interessenverbände (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, auf höherer Ebene spielen Verbände eine größere Rolle)
Andere gesellschaftliche Institutionen und Gruppierungen (Kirchen, Bürgerinitiativen usw.)
Medien (können negative und positive Stimmung machen)
Ideologien (Gemeindeebene,..
.)
Einflüsse aus persönlichen Verfasstheiten
Kontakte, Seilschaften, soziale Kontakte,...
Das politische System
Ein Kreislauf
Verschiedene Akteure
Verschiedene, auch wechselseitige Einflüsse
Wie kommen Entscheidungen zustande?
Demokratisches Prinzip
Modell der Arbeitsteilung
In Österreich zusätzlich: Bundesstaat mit Ländern und Gemeindeautonomie
Parteien (ohne Parteien funktioniert Demokratie nicht)
Funktionen:
Aggregationsfunkion (Wünsche und Bedürfnisse des Volkes zusammengeführt)
Transformationsfunktion (Wünsche werden konkretisiert)
Artikulationsfunktion (Wünsche und Bedürfnisse werden in der Öffentlichkeit dargestellt)
Rekrutierungsfunktion (dass es politischen Nachwuchs gibt)
Mobilisierungs- und Sozialisierungsfunktion (dass sich viele Leute politisch engagieren)
Gesetzliche Verankerung (Parteiengesetz seit 25 Jahren)
Finanzielle Ressourcen der Parteien(2 Modelle: entweder vom Staat finanziert (in Ö) oder Selbstfinanzierung (in den USA: Nur für Reiche > negativ))
Innerparteiliche Demokratie: (vor allem in Form von Vorwahlen)
Parteisystem im Wandel (Umbruch seit 15 Jahren, Großparteien im Rückschritt, kleinen Parteien im Vormarsch (postpolitische Parteien à la FPÖ))
Medien
Aufgaben in demokratischen Staaten
Meinungsbildung, Erzeugung von Öffentlichkeit, von öffentlicher Meinung,
Information, öffentliche Kritik, Kontrolle; Medien als „vierte Gewalt“ – aber: Medien wiederum selbst als Subjekt der Politik, der Machtgestaltung (manche mehr als andere)
Erziehungs-, Bildungs- und Integrationsaufgabe (gilt für alle Medien auch für Private; für öffentlich-rechtliche noch mehr)
Aufgaben in nichtdemokratischen Staaten:
Agitation (Aufputschbewegung erzeugen), Propaganda
Wirtschaft und Politik
Personalunionen (Personen in Wirtschaft und Politik tätig)
Verbände (Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sehr wichtig)
EU-Dominanz (viel wird durch das Gemeinschaftsrecht bestimmt > Sozialpartnerschaft hat deshalb an Bedeutung verloren)
Subventionen (sehr großer Einfluss, vom EU- Bereich geregelt, Subventionen gibt es nur mehr für Gebiete die einen wirtschaftlichen Rückstand haben)
Öffentliche Unternehmen (führt Staat selbst, viele sind schon privatisiert)
Ein Instrument der Sozialpartnerschaft (gegründet nach dem 2. Weltkrieg, hat aber an Bedeutung verloren)
Regierung
Mitglieder: Verbände, zuständige Bundesminister
PARITÄTISCHE KOMMISSION (besteht aus: Präsident der Arbeiterkammer, Präs.
Der Wirtschaftskammer, Präs. Der Landwirtschaftskammer, Präs. der Gewerkschaft)
Unterausschüsse
Peisunterausschuß; Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, Lohnunterausschuss
Unternehmer und deren Verbände, Arbeitnehmer und deren Verbände
Besonderheiten regionaler und lokaler Politik
Je kleiner die Einheit, desto
Weniger Ideologie (geringere Rolle)
Geringerer Medieneinfluss
Intensiverer direkter persönlicher Kontakt zwischen Entscheidungsträgern und Bürgern/Unternehmen (nicht so anonym)
Stärkeres Gewicht der persönlichen Umstände; Kontakte, Sympathien/Antipathien, persönliche Interessen,...
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