Verwaltung und politik
Verwaltung und Politik in Griechenland
Im September 1968 billigte die griechische Wählerschaft eine neue, von der herrschenden Militärjunta entworfene Verfassung. Sie enthielt weiterhin die erbrechtliche Monarchie und erklärte Griechenland zu einer „Kron-Demokratie“; jedoch wurden dem König viele seiner früheren Vollmachten, die ihm durch die Verfassung von 1952 übertragen worden waren, entzogen.
Am 1. Juni 1973 schaffte der Ministerrat die Monarchie ab und rief die Republik aus. Im Juli 1974 trat die Militärjunta zurück, und in Griechenland wurde ein parlamentarisch-demokratisches System eingeführt. Die griechischen Wähler lehnten die Wiedereinrichtung der Monarchie in einer Volksabstimmung im Dezember desselben Jahres ab.
Am 11. Juni 1975 trat eine neue republikanische Verfassung in Kraft.
Exekutive
Nach der revidierten Verfassung von 1975 ist der Präsident Griechenlands Staatsoberhaupt und zugleich Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er wird vom Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und ernennt den Ministerpräsidenten (Premierminister) aus den Reihen der Mehrheitspartei bzw. der stärksten Parlamentsfraktion und muss das vom Ministerpräsidenten gewählte Kabinett akzeptieren.
Unter besonderen Umständen kann der Präsident den Ministerpräsidenten entlassen und das Kabinett auflösen; hierzu muss er den Rat der Republik, ein beratendes Gremium bestehend aus amtierenden und ehemaligen hohen Politikern, einberufen.
Der Präsident kann zudem sein Veto bei der Verabschiedung von Gesetzen einlegen, die Sitzungsperiode des Parlaments für höchstens 30 Tage unterbrechen sowie das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen.
Präsident: Konstandinos (Kostis) STEPHANOPOULOS (seit 10. März 1995)
Premierminister: Konstandinos SIMITIS (seit 19. Jänner 1996)
Legislative
Die Legislative besteht aus einem Einkammerparlament mit 200 bis 300 Mitgliedern; Anfang der neunziger Jahre bestand es aus 300 Abgeordneten. Das Parlament ist in drei Arbeitskreise untergliedert; die Gesamtheit aller Abgeordneten berät nur über die wichtigsten Staatsangelegenheiten. Das Parlament besitzt die Möglichkeit, den Präsidenten oder jeden anderen Regierungspolitiker mit einer Zweidrittelmehrheit anzuklagen; der Politiker muss sich daraufhin vor einer speziellen Gerichtskommission verantworten.
Judikative
Die griechische Judikative basiert auf dem römischen Recht.
Gewöhnliche zivilrechtliche und strafrechtliche Fälle werden an Gerichtshöfen erster Instanz verhandelt. Gegen deren Urteile kann Berufung bei den Appellationsgerichten und schließlich beim Obersten Gerichtshof eingelegt werden. In der Verfassung von 1975 wurde ein Oberstes Tribunal als letzte Entscheidungsinstanz in Verfassungsfragen vorgesehen.
Kommunalverwaltung
Seit der Verwaltungsreform von 1987 ist Griechenland verwaltungsmäßig in 13 Regionen (Diamerismata) untergliedert, die ihrerseits in Präfekturen (Nomoi) unterteilt sind. Die 13 Regionen sind die Nördliche Ägäis, Südliche Ägäis, Attika, Kreta, Epirus (Epeiros), Mittelgriechenland, Westgriechenland, Ionische Inseln, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Peloponnes und Thessalien.
Nach der Verfassung von 1975 ist Athos ein autonomer Bezirk.
Größere Städte oder Demes (mit über 100 000 Einwohnern) werden von einem Bürgermeister und einem Stadtrat, Gemeinden mit 300 bis 10 000 Einwohnern von einem Präsidenten und einem Gemeinderat verwaltet.
Politische Parteien
Die griechische Verfassung von 1975 garantiert das Recht „auf die Freiheit zur Gründung politischer Parteien sowie zur Teilnahme an der Arbeit politischer Parteien“. Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre waren die stärksten Parteien die Panhellenistische Sozialistische Bewegung, die Neue Demokratie und die Kommunistische Partei Griechenlands.
Verteidigung
Es besteht eine 24monatige Wehrpflicht. Ende der achtziger Jahre bestand das griechische Heer aus 160 000 Mann, die Marine aus 20 500 Mann und die Luftwaffe aus 28 000 Mann.
Griechenland ist Mitglied des Nordatlantischen Verteidigungspaktes (North Atlantic Treaty Organization; NATO).
Mitglied bei folgenden internationalen Organisationen (Auswahl)
EU, G- 6, Intelsat, Interpol, IOC, ISO, ITU, NATO, OECD, OSCE, UN, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIDO, UNIKOM, WEU, WHO, . . .
Internationale Dispute: territoriale Auseinandersetzung mit Türkei im Ägäischen Meer; Streit mit Mazedonien um den Namen( am 13.9.
95 Abkommen zur Normalisierung der Beziehungen).
Quellen: Fischer Weltalmanach ’97; Das politische System Griechenlands; MS Encarta ’97; CIA Factbook (www.odci.gov/cia/publications/factbook/index.html)
+: Behandelt ein seltenes, doch für Politische Bildung interessantes Thema in angemessener Weise.
-Einleitung und Zusammenfassung fehlen, statt Quellen bitte Literatur zitieren.
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