Gewalt - wer mit sich selber nicht fertig wird, kommt leicht in ung, andere fertig zu mach
„Wer mit sich selber nicht fertig wird, kommt leicht in Versuchung, andere fertig zu machen.“
Ernst Ferstl
(*1955), österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker
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„Man kann einen zwingen, die Augen zuzumachen, aber nicht zu schlafen.“
Deutsches Sprichwort
INHALTSVERZEICHNIS:
Beleidigung
Nötigung
Erpressung
Bedrohung
Körperverletzung
Gefährliche Körperverletzung
Schwere Körperverletzung
Sexueller Missbrauch
Mobbing
Warum wird gemobbt?
Gewalt in der Familie
Polizei-Gewalt
Gewalt hat viele Gesichter. Was Gewalt ist, entscheidet allein das Opfer. Gewalt schadet, Gewalt tut weh.
Ganz sicher hat jeder von uns schon Gewalt hautnah erlebt.
Zuhause, bei Auseinandersetzungen im Freundeskreis, auf dem Schulhof oder auf dem Heimweg. Es fängt nicht erst mit dem Zuschlagen an: Schon eine bedrohliche Körperhaltung kann bereits Gewalt ausdrücken. Gewalt kann in Worten stecken, wenn sie jemanden verletzen oder unter Druck setzen. Richtig schlimm wird es, wenn noch körperliche Gewalt dazu kommt. Man spricht in solchen Fällen von Beleidigung, Nötigung, Erpressung, Bedrohung oder Körperverletzung. Auch Mobbing ist Gewalt, da hierbei jemand etwas tut oder sagt, um andere zu erniedrigen, auszugrenzen oder fertig zu machen.
Beleidigung
à Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nötigung
-> (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Erpressung
-> (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Bedrohung
-> 1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Körperverletzung
Wer andere körperlich misshandelt oder ihrer Gesundheit Schaden zufügt, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies als Körperverletzung bezeichnet.
Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer eine Körperverletzung begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Selbst eine Ohrfeige ist eine Körperverletzung und kann bestraft werden.
Gefährliche Körperverletzung
Wenn eine Körperverletzung unter ganz bestimmten Umständen begangen wird, spricht man im Strafrecht von einer „gefährlichen Körperverletzung“. „Gefährlich“ ist die Körperverletzung immer dann, wenn :
dazu Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe1 verwendet werden oder
eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug² verwendet wird oder
das Opfer hinterlistig³ überfallen wird oder
sie nicht nur von einer Person ausgeführt wird, sondern zu zweit oder von einer ganzen Gruppe oder
das Opfer durch den Angriff sterben könnte
1 Mit gesundheitsschädlichen Stoffen sind natürlich keine Kleiderstoffe gemeint, sondern Flüssigkeiten, Gase, Pulver oder andere Mittel, die der Gesundheit schaden können.
² Als gefährliche Werkzeuge bezeichnet man alle Dinge, mit denen man anderen Menschen größere Verletzungen zufügen kann.
So kann auch eine Schere oder sogar ein Schlüsselbund zu einem gefährlichen Werkzeug werden.
³ Hinterlistig ist ein Überfall, wenn einer so tut, als ob er es gut mit dem anderen meint und dann plötzlich über ihn herfällt.
-> Wenn auch nur einer dieser Punkte zutrifft, kann ein Angreifer bereits wegen einer „gefährlichen Körperverletzung“ verurteilt werden. Die Gefängnisstrafe kann, je nach Schwere des Falles, zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Selbst wer nur den Versuch unternimmt, jemanden auf diese Art zu verletzen, kann schon bestraft werden.
Schwere Körperverletzung
Eine „schwere Körperverletzung“ liegt vor, wenn die verletzte Person durch den Angriff:
unfruchtbar, taub, stumm oder auf einem oder beiden Augen blind wird
ein wichtiges Körperteil verliert oder nie mehr gebrauchen kann
für immer stark entstellt oder verunstaltet wird oder
für immer krank, gelähmt, geistig oder körperlich behindert bleiben wird.
„Schwere Körperverletzung“ wird mit einem Gefängnisaufenthalt bestraft. Die Strafe kann zwischen
sechs Monaten und zehn Jahren liegen, wobei auch die Schwere der Verletzung berücksichtigt wird.
Gewalt begegnet uns leider schon so häufig, dass der Eindruck entsteht, damit könnten Probleme ganz einfach aus der Welt geschaffen werden. Die Erfahrung zeigt jedoch: Gewalt ist keine Lösung! Wer Gewalt sät, erntet Gegengewalt.
Sexueller Missbrauch
Die häufigsten Formen des Missbrauchs sind verbale Belästigungen, sexuelle Berührungen, exhibitionistische Handlungen und Vergewaltigungen. Meist geschieht dies nicht in der Öffentlichkeit, sondern in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis.
Ein Opfer tut sich in diesem Fällen besonders schwer, andere zu informieren. Der fremde Täter ist vergleichsweise selten. Einen totalen Schutz vor Missbrauch gibt es leider nicht.
Die sexuelle Selbstbestimmung ist für alle Menschen ein Grundrecht. Für Erwachsene kann dies Haftstrafen oder die Unterbringung in geschlossenen psychiatrischen Krankenhäusern bedeuten. Jugendliche Täter werden nach dem Jugendstrafrecht bestraft.
Beispiele vom sexistischem Verhalten bis hin zum Missbrauch sind:
Belästigungen oder Beleidigungen
- ob am Telefon, in der Schule oder am Arbeitsplatz
- mit Worten oder durch Berührungen
- schriftlich oder mündlich
anzügliche Bemerkungen, Gesten, Blicke
exhibitionistische Handlungen
(ein Mann zeigt sich mindestens teilweise nackt und befriedigt sich vielleicht dabei selbst)
Geschlechtsverkehr gegen den Willen des minderjährigen Partners
das Zeigen pornografischer Fotos oder Filme vor Minderjährigen
das Anfertigen und Verbreiten von kinderpornografischen Fotos oder Filmen
alle sexuellen Handlungen mit Kindern
Mobbing
Mobbing ist eine sehr alte Form des Konflikts. Mobbing bedeutet nichts anderes als Anpöbeln, und doch unterscheidet es sich vom langläufigen Konflikt. Obwohl Mobbing und dessen negative Folgen für das Opfer, die bis hin zum Selbstmord reichen, anerkannt ist, ist die Definition noch immer verwischt. Mobbing ist ein Prozess konfliktbelasteter Kommunikation am Arbeitsplatz, der sowohl zwischen Kollegen als auch zwischen Vorgesetzten und den Untergebenen stattfindet.
Dabei werden auch immer mehr Kinder und Jugendliche schikaniert oder ausgegrenzt. Mobbing am Arbeitsplatz hat für die Betroffenen oft erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit: Bluthochdruck, Herzschmerzen, Magen- und Darmentzündungen, Geschwüre, Muskelverspannung, Körperfehlhaltung, Krankheiten, wie z.
B. stressbedingte chronische und psychiatrische Erkrankungen. Mobbing ist psychische Aggression gegen eine Person. Diese dauert mindestens einige Monate an und kehrt regelmäßig wieder. In mehr oder weniger großen Abständen werden Sticheleien verabreicht, die eine noch so stabile Persönlichkeit zerstören kann. Es sind immer Angriffe mit System, die feindselig sind.
Der Gemobbte wird sich bei den Vorgesetzten beschweren, was ihn, je nach Heftigkeit und Dauer in negativer Weise auffällig macht. Das Opfer ist in der Regel unterlegen und soll aus seinem Arbeitsverhältnis herausgedrängt werden, nach dem einfachen Muster "Person weg - Problem weg".
Warum wird gemobbt?
Gemobbt wird aus den verschiedensten Gründen: Frustration, Langeweile, Druck, Missgunst, Besitzstandswahrung, Intoleranz, Angst um den Arbeitsplatz u.ä. In der Regel stimmt in Betrieben, in denen gemobbt wird, grundsätzlich mit dem Betriebsklima etwas nicht. Mit den Mobbern zu reden ist meistens sinnlos, weil ihnen die Tragweite ihres Verhaltens nicht bewusst ist.
Sie bewerten ihr Verhalten als fair; eine offene Auseinandersetzung ist ihnen zu riskant. Sie haben keine moralischen Bedenken, es stehen nur ihre eigenen Interessen im Vordergrund. Sie fühlen sich durch das Opfer gefährdet oder beeinträchtigt und versuchen von ihrem eigenen Unvermögen abzulenken.
Gewalt in der Familie
In den letzten Jahren scheint das traditionelle Familienbild immer mehr zu verschwinden. Allein 37% aller Kinder aus Österreich sind Scheidungskinder. Der am häufigsten vorkommende Grund für eine Scheidung ist Gewalt in der Familie (häusliche Gewalt).
Es gibt zwei Arten von Gewalt, die man/frau unbedingt unterscheiden sollte: die verbale, und die non-verbale. Auslöser und Motive für Gewalttaten sind ebenfalls unterschiedlich. Zu Gewalt können Verlust oder Verminderung der Selbstkontrolle, Alkoholprobleme, innerer Druck durch Frustration, Unsicherheit, Unzufriedenheit usw. führen. Manche Männer üben Gewalt aus, weil ihnen andere Mittel fehlen, sich durchzusetzen oder bemerkt zu werden.
-> Beide Arten von Gewalt werden in Verbindung mit Macht gebracht.
Unter verbaler Gewalt versteht man/frau, z.B. das Lächerlichmachen in der Öffentlichkeit, beleidigende Aussagen mit der Folge der Zerstörung des Selbstwertgefühls der Frau. Eine andere Form der Gewalt ist das Isolieren der Frau von der Umwelt. Denn je isolierter die Frau, desto mehr befindet sie sich in der Gewalt ihres Mannes, wird praktisch zur Unterwerfung gezwungen. Ein weiteres Mittel, Macht aufrechtzuerhalten, ist die alleinige Verfügungskraft über Geld, die beinhaltet, dass das Geld der Frau unter der Kontrolle des Mannes ist.
Durch die finanzielle Abhängigkeit vom Mann erlangt der Mann noch mehr Macht und Kontrolle über die Frau
-> Physische Gewalt hingegen beinhaltet alle Formen von Misshandlungen, die Verletzungen verursachen können. Dadurch macht der Mann der Frau Angst und demonstriert ihr seine Machtposition. Angst vor weiteren Gewalttaten ist das mächtigste Instrument zur Unterdrückung. Besonders entwürdigend für die Frau ist sexuelle Gewalt, weil es eine zusätzliche Erniedrigung darstellt. Man/frau kann annehmen, dass jede körperlich misshandelte Frau auch sexuelle Gewalt erlebt hat. Bei einer österreichischen Befragung 1991, stellte sich heraus, dass jede fünfte Frau bereits Gewalt in einer Beziehung erlebt hat und dass jede zweite befragte Frau in ihrem Bekanntenkreis eine Frau kennt, die misshandelt wird.
Für Jahrhunderte war die Misshandlung der Ehefrau und (oder) der Kinder akzeptiertes Recht des Mannes. Obwohl Misshandlung heute unter Strafe gestellt wird, bedeutet es immer noch einen Graubereich.
...dies waren wenige Beispiel für Gewalt, jedoch denken die meisten Gewalt findet nur unter Privatpersonen statt, dies ist aber nicht wahr, denn schon oft wurde berichtet von Polizisten und Amtspersonen die zumeist auf „Ausländer“ losgingen.
Die meisten denken dabei an die USA, aber schockierender Weise gibt es so etwas auch bei uns..
Polizei-Gewalt
Immer häufiger kommt es zu polizeilicher Gewalt wie hier dieses Beispiel zeigt :
„Du Sau du, gibst du noch immer keine Ruhe?" soll ein Polizist gerufen haben, ehe er dem 33-jährigen Cheibani W. zwei Schläge auf den Hinterkopf versetzt haben soll. Erfried Malle, Co-Organisator des Afrikadorfes, bestätigte am Montag, dass er gesehen habe wie Polizisten den wehrlos auf dem Boden liegenden Mauretanier auf den Hinterkopf und den oberen Rückenbereich geschlagen haben.
Eine bevorstehende Scheidung, Probleme mit seinen Arbeitgebern und laut "profil" auch Drogensucht sollen dazu beigetragen haben, dass der 33-Jährige in der Nacht auf Mittwoch die Beherrschung verlor und Malle attackierte.
Malle flüchtete mit seiner Freundin in sein Auto und verständigte zuerst die Rettung und zehn Minuten später die Polizei, die zuerst eintraf. Die Beamten agierten sehr professionell und konnten den Tobenden vorerst beruhigen. Ihm wurden Handfesseln angelegt und er wurde auf eine Trage gebunden und in das Rettungsauto geschoben.
Allerdings konnte sich Cheibani W. noch einmal losreißen und musste mit vereinten Kräften zu Boden gerungen werden. Jetzt begann der Teil der "Amtshandlung", den Polizei und Rettung wohl lieber vertuschen würden, aber ein Video eines Anrainers beweist, dass schwere Verfehlungen begangen wurden.
Der Mauretanier hatte bereits eine Beruhigungsspritze bekommen, war mit Hand- und Fußfesseln fixiert und lag regungslos auf dem Bauch, als laut Malle ein Polizist ihm noch zwei Schläge auf den Hinterkopf versetzte und ein anderer ihm vier Mal auf den Rücken schlug.
Dem "Falter" zufolge wurden keinerlei Erste Hilfe-Maßnahmen getroffen. Im Gegenteil: Die mittlerweile suspendierten Sanitäter seien mit beiden Beinen auf dem Mann gestanden, der zuständige Arzt habe die Szene teilnahmslos „mit den Händen in den Taschen“ verfolgt. „Später ist er ihnen sogar von der Tragbare gefallen“, berichtete ein Redakteur des Falters. Laut Obduktionsbericht ist Cheibani W. im Spital an Herzversagen gestorben.
Wenn wir schon der Polizei nicht vertrauen können wem dann??------------------------------------------------------------------------------------------------
Schlusswort:
Alles in Allem sollte uns klar sein das Gewalt keine Lösung ist, sie löst keine Probleme sondern macht welche.
Menschen greifen zu Gewalt weil sie denken sich nicht anders Verteidigen zu können.
Gewalt gibt es überall und in allen Formen.
Gewalt zeigt ihre vielen Gesichter in den unterschiedlichsten Weisen. Gewalttäter sind nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen, und sie finden sich in allen gesellschaftlichen Schichten.
Es wird behauptet, daß Gewalt in der Natur des Menschens, vorzugsweise des männlichen Menschens, liegt.
Mittlerweile gibt es zahlreiche kritische Anmerkungen zu diesem Ansatz.
Jedoch kann jeder über sich selbst und seine Gewaltbereitschaft entscheiden, und wer keine Gewalt einsetzten will der macht es auch nicht...
Quellen:www.google.
atwww.yahoo.dewww.8ung.at/gesetztewww.slp.
athttps://www.plattform.at
www.museumonline.at/statistik
Bei Gewaltanwendungen erleben sich
78 % der Knaben als Zuschauer
22 % der Knaben als Retter
61 % der Mädchen als Zuschauer
47 % der Mädchen als Retter
47 % der Knaben als Täter
17 % der Mädchen als Täter
53 % der Knaben als Opfer
84 % der Mädchen als Opfer
Gewalt erleben
100 % der Knaben von Knaben
43 % der Mädchen von Mädchen
57 % der Mädchen von Knaben
Die vorherrschenden Gefühle beim Erleben von Gewalt sind sehr unterschiedlich:
Knaben:
Mädchen:
56 % Wut
40 % Angst
30 % Lust
39 % Wut
9 % Angst
18 % Hilflosigkeit
Vollständige Übereinstimmungen von Knaben und Mädchen:
Schlägt ein Stärkerer einen Schwächeren, wird er von den anderen verurteilt.
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