Todesstrafe - hinrichtung - exekution
Todesstrafe - Hinrichtung - Exekution
Wenn der Staat tötet
Ein Tod für die Gerechtigkeit?
Geschichte und Ursprung der Todesstrafe:
Die Todesstrafe ist die älteste aller Strafen innerhalb der menschlichen Gemeinschaft. Lange vor Einsetzen von Freiheitsstrafen oder Geldbußen gab es sie bereits. Die ersten frühen Gesellschaften kannten für Gesetzesverstöße nur diese Art von “Buße” - oder die Verstoßung aus der Gemeinschaft, was einer Verurteilung zum Tode oft gleichkam.
Moderne Hinrichtungsarten: Erschießen, elektrischer Stuhl, Gaskammer, Steinigen, Enthaupten, Kreuzigen, Guillotine, Giftspritze
Alte Hinrichtungsarten: Rädern, Vierteilen, Erhängen, lebendig Begraben, Ertränken, Enthaupten, Kreuzigen, Felssturz, Zerstückeln, Verbrennen, Guillotine
Todesstrafe Kontra Menschenrechte
Auszug aus den Menschenrechten:
Nach Artikel 3 hat jeder Mensch das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 5 sagt aus, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf.
Die Todesstrafe ist abgeschafft - Deutschland
Die Todesstrafe wurde in Deutschland im Dezember 1949 durch Artikel 2 Grundgesetzbuch für leichte Verbrechen abgeschafft.
Art. 2: Das keimende Leben wird geschützt. Körper- und Leibesstrafen sind verboten. Die Todesstrafe wird abgeschafft. Die Todesstrafe galt jedoch weiterhin für schwere Verbrechen wie z.B.
Mord. Erst 1987 wurde sie endgültig abgeschafft. 1950 wollte die Bayernpartei die Todesstrafe in Deutschland wieder einführen. Der Antrag wurde jedoch vom Deutschen Bundestag abgelehnt. Die letzte Hinrichtung fand 1949 statt.
Todesstrafe weltweit:
Weltweit sind 1997 circa 2375 Häftlinge in 40 verschiedenen Staaten exekutiert wurden (das sind nur die veröffentlichen Verurteilungen ) z.
B. Taiwan, Türkei, Irak, United States of America. Zum Tode verurteilt wurden allerdings 3707 Häftlinge in 69 verschiedenen Staaten. Nur eine geringe Anzahl von Staaten berichten über die Hinrichtungen. Amnesty International sammelte Informationen über folgende Hinrichtungen: 1644 in China, 143 im Iran, 122 in Saudi Arabien während in den United States of America nur 74 Hinrichtungen durchgeführt wurden.
Pro Contra
Recht und Ordnung können bei Kapital- Untersuchungen haben erwiesen, dass die
verbrechen nur durch Todesstrafe Todesstrafe nicht abschreckt.
wiederhergestellt werden. Justizirrtümer können nicht mehr kor -
Verbrecher müssen abgeschreckt werden. rigiert werden.
Hinrichtung ist menschlicher als lebens - Auch Schwerverbrecher müssen die
lange Haft. Chance haben, ihr Leben zu ändern.
Mord kann nur durch den Tod des Täters Ein Staat, der die Menschenrechte aner -
gesühnt werden.
kennt, muss auch das Leben eines Ver-
Der Staat muss seine Bürger vor gefähr - brechers vor Rache schützen.
lichen Verbrechern schützen. Die Todesstrafe kann zu leicht miss -
Jahrelange Inhaftierung kosten enorme braucht werden ( z.B. Nazizeit, Iran )
Steuergelder.
Todesstrafe - Fakten und Zahlen weltweit:
Weltweit gibt es 63 Länder, welche die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft haben.
16 Länder wenden die Todesstrafe nur noch für schwere Verbrechen, im Kriegsfall oder bei Militärverbrechen an. In weiteren 25 Länder ist die Todesstrafe zwar nicht gesetzlich abgeschafft, wird jedoch seit mindestens 10 Jahren nicht mehr durchgeführt. Insgesamt gibt es 104 Länder, die die Todesstrafe im Gesetz verbieten oder in der Praxis nicht mehr ausführen. 91 weiter Länder führen die Todesstrafe auch noch für leichte Verbrechen durch. Alleine 1997 wurden 2375 Gefangene in 40 Ländern hingerichtet, in 69 Ländern wurden 3707 Angeklagte zum Tode verurteilt. Viele weiter Hinrichtungen werden nicht bekannt.
An erster Stelle steht China, dort wurden 1997 1644 Fälle von Exekution bekannt, darauf folgt der Iran mit 143 Hinrichtungen und Saudi Arabien mit 122. In den USA wurden 74 Personen hingerichtet. In den zurückliegenden 10 Jahren hat ai weltweit 15320 Hinrichtungen registriert, die Dunkelziffer ist jedoch sehr hoch, einige Schätzungen gehen von mehr als 40000 Hinrichtungen seit 1979 aus
( Stand: April 1998 )
Gründe zur Verhängung der Todesstrafe:
In vielen Staaten gelten Ehebruch, Prostitution, das Vorführen pornographischer Filme, Bestechlichkeit oder Wirtschaftskorruption, Entführung, Vergewaltigung, Raubüberfälle, Mord und Drogenhandel als todeswürdige Verbrechen. In einigen islamischen Staaten haben die Gesetzgeber die Verhängung für so vage formulierte Tatbestände wie “auf Erden korrupt sein” oder “in Feindschaft zu Gott stehen” als Grund zur Todesstrafe vorgeschrieben.
Missbrauch der Todesstrafe am Beispiel des Hitlerschen III. Reichs:
1928 wurden in Deutschland zwei Exekutionen durchgeführt, 1930 folgt eine und 1931 sind es vier, 1932 drei, 99% der Verurteilten wurden wegen Mord hingerichtet.
Selbst in den vorangegangenen schweren Kriegsjahren 1917/18 wurden in Deutschland “nur” zwanzig Hinrichtungen durchgeführt. Dem damaligen Gefreiten Adolf Hitler war das entschieden zu wenig. Folglich erweitert Adolf Hitler bei seiner Machtergreifung am 30. Januar 1933 die Liste der todeswürdigen Verbrechen um Hochverrat, Giftbeibringung, Brandstiftung, Verursachen von Explosionen und Überschwemmungen sowie Beschädigungen von Eisenbahnen und gemeingefährliche Vergiftungen. Außerdem kann bei schwerem Aufruhr, schwerem Landfriedensbruch und Freiheitsberaubung Todesstrafe verhängt werden. Auch der Verrat militärischer Geheimnisse und Spionage wurden mit der Todesstrafe geächtet.
Am vierten April wird die Liste der todeswürdigen Vergehen um die Herstellung oder Verbreitung einer hochverräterischen Druckschrift im In - oder Ausland erweitert. Auch das Jahr 1934 bringt zwei weitere Todesstrafen - Gesetze, 1935 eines. Außerdem behält sich Hitler von diesem Jahr an selbst das Begnadigungsrecht bei Todesstrafen vor. 1936 wird auch die Nichtanzeige eines Verbrechens zur Liste hinzugefügt. 1938 folgen wieder zwei Gesetze, unter anderem wird das Stellen einer Autofalle als todeswürdiges Vergehen angesehen.
Am Tag des Kriegsausbruchs wird das Verbreiten ausländischer Rundfunknachrichten unter Todesstrafe gestellt, einige Tage später folgt die Todesdrohung für Straftaten, die unter Ausnutzung der Verdunkelung begangen wurden.
So werden z.B. Hühnerdiebe, die in der Nacht ihren Machenschaften nachgingen, zum Tode verurteilt. Je näher das Kriegsende rückte, um so mehr Menschen wurden zum Tode verurteilt. Man konnte nur noch frei gesprochen oder zum Tode verurteilt werden, andere Strafen gab es nicht mehr. Man schätzt die Zahl der durchgeführten Hinrichtungen zwischen 1940 und 1945 auf rund 16000.
Amnesty International (ai), Gegner der Todesstrafe:
Der weltweit größte Bekämpfter der Todesstrafe ist Amnesty International. In vielen Büchern und Artikeln rufen sie auf, Proteste gegen die Todesstrafe durchzuführen und setzten sich weltweit für eine gerechte Verhandlung der Angeklagten durch, da sich herausgestellt hat, das in vielen Fällen keine gerechte Verhandlung durchgeführt wird. Es werden immer wieder Menschen zum Tode verurteilt, bei dessen Verhandlung nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ob sie die wirklichen Schuldigen sind. Außerdem versucht ai die Abschiebung von Menschen in Ihr Heimatland zu verhindern, wenn sie dort von der Inhaftierung, von Folter oder der Todesstrafe bedroht sind. ai wendet sich in jedem Fall gegen Folter und Todesstrafe, gegen “Verschwindenlassen” und extralegale Hinrichtungen.
Todesstrafe und Religion/Kirche:
In einigen Religionen ist die Todesstrafe sogar im Religionsrecht verankert.
Der Islam toleriert die Todesstrafe z.B. für “Sexualverbrechen”. In letzter Zeit ist die Grauensmeldung, dass ein Deutscher im Irak wegen sexuellem Vergehen an einer an den Islam glaubenden Frau gesteinigt werden soll, durch die Medien gegangen. In der USA und in vielen anderen Ländern wird die Todesstrafe zwar nicht von allen Kirchen akzeptiert, doch sind sie machtlos gegen den Staat. Außerdem sprechen sich auch heute noch ein Großteil der Menschen für die Todesstrafe aus, sowohl Christen, Juden als auch Menschen anderen Glaubens.
( Quellenangabe: ai - Ein Mensch weniger - Ein Lesebuch gegen die Todesstrafe, Die Frage der Todesstrafe - Zwölf Antworten, Zeit der Freude)
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