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  Allgemeine erklärung der menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Allgemein gesehen, sind die Menschenrechte grundlegende Rechte, die allen Menschen unabhängig von Herkunft, Rasse, Sprache, Staatsangehörigkeit, Religion und Geschlecht gleichermaßen zustehen sollten. Menschenrechte werden nach einer naturrechtlichen Grundauffassung als angeboren und unveräußerlich - und somit als dem Staat vorgegebene Rechte, die er zu achten hat - verstanden. Geschichte: Bis 1945 war der Schutz der Menschenrechte Aufgabe der Einzelstaaten und wurde von deren Verfassungen garantiert. Als Reaktion auf die massiven Menschenrechtsverletzungen in den totalitären Staaten erklärten die UN nach dem 2. Weltkrieg den universellen Schutz der Menschenrechte zu einem ihrer Hauptziele. Am 10.

Dezember 1948 wurde ohne Gegenstimme, aber bei Enthaltung der kommunistischen Staaten die Allg. Erklärung der Menschenrechte in Form einer völkerrechtlichen unverbindlichen Empfehlung verabschiedet. Die Erklärung markierte den Aufbruch in eine neue Ära: Sie schrieb die fundamentalen Rechte jedes einzelnen Menschen neu. Und sie übertrug Regierungen die Pflicht, diese Rechte zu respektieren und zu schützen. Auszüge der 30 Artikel umfassenden Erklärung: Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung) Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels) Artikel 5 (Verbot der Folter) Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson) Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz) Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz) Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung) Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren) Artikel 11 (Unschuldsvermutung) Artikel 12 (Freiheitssphäre des einzelnen) Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit) Artikel 14 (Asylrecht) Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit) Artikel 16 (Eheschließung, Familie) Artikel 17 (Recht auf Eigentum) Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) Artikel 19 (Meinungsäußerungs-, Informationsfreiheit) Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht) Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit) Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn) Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit) Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt) Artikel 26 (Recht auf Bildung) Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens) Artikel 28 (Angemessene Sozial- und Internationalordnung) Artikel 29 (Grundpflichten) Artikel 30 (Auslegungsregel) 50 Jahre nach der Erklärung der Menschenrechte ist sie mehr als geduldiges Papier, das in die Jahre gekommen ist. Für jeden von uns verbrieft sie ein Stück von dem, was wir uns unter einem menschenwürdigen Leben vorstellen: Zum Beispiel Schutz vor grausamer Behandlung, Folter und Erniedrigung, aber auch Respekt vor unseren Gedanken, unserem Glauben, unserer Privatsphäre und ein Recht auf Nahrung und ein Dach über dem Kopf. Oder einfach: Freiheit! Durchsetzung der Menschenrechte: Amnesty international (ai) ist eine 1961 gegründete internationale Organisation, die sich weltweit für die Freilassung politischer Gefangener einsetzt. Ihr Hauptsitz ist London , und die dt. Sektion befindet sich in Bonn. In Österreich hat alles am 4.

Mai 1970 im Wiener Presseclub Concordia begonnen : Eine Handvoll engagierter Menschen hob damals die Österreich-Sektion der Menschenrechts- und Gefangenenhilfsorganisation amnesty international aus der Taufe. Was tut amnesty international? ai arbeitet für die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangenen, d.h. von Männern und Frauen, die irgendwo auf der Welt wegen ihrer Überzeugung, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, Sprache, wegen ihres Glaubens oder ihres Geschlechts inhaftiert sind und Gewalt weder angewandt noch zu ihrer Anwendung aufgerufen haben. ai setzt sich - unabhängig von der Gewaltfrage - zugunsten aller politischen Gefangenen für faire und zügige Gerichtsverfahren ein. ai wendet sich in jedem Fall gegen Folter und Todesstrafe, gegen "Verschwindenlassen" und extralegale Hinrichtungen.

ai versucht, die Abschiebung von Menschen in ihr Heimatland zu verhindern, wenn sie dort von der Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene, von Folter oder Todesstrafe bedroht sind. Sie hilft politisch Verfolgten, in einem anderen Land Schutz - etwa durch die Gewährung von politischem Asyl - zu finden. ai spricht sich gegen den internationalen Transfer von Waffen, Ausrüstung und Know-How für Militär, Polizei- und Sicherheitskräfte aus, wenn diese von den Empfängerländern dazu benutzt werden, gewaltlose politische Gefangene festzuhalten, Folter anzuwenden, die Todesstrafe oder extralegale Hinrichtungen zu vollziehen. ai schickt - soweit das möglich ist - eigene Missionen in Gefängnisse und Lager und setzt sich für die Beachtung der Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen ein. ai entsendet Beobachter zu politischen Prozessen. ai trägt in Einzelfällen die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation von Folteropfern.


Amnesty International Jahr Aktion 1972 Erste internat. Kampagne zur Abschaffung der Folter 1977 Broschüre über Folter in der "Colonia Dignidad" in Chile 1977 Jahr des politischen Gefangenen" 1979 Memorandum zu Haftbedingungen von RAF-Gefangenen in der BRD 1981 Brief an E. Honecker zu Menschenrechsverletzungen in der DDR 1981 Internat. Kampagne gegen das "Verschwindenlassen von Menschen" 1982 Internat. Kampagne gegen Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren 1984 Zweite Internat. Kampagne zur Abschaffung der Folter 1989 Internat.

Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe 1991 Anzeigenkampagne "Menschenrechte im Schatten des Krieges" 1991 Forderung nach Menschenrechtsklausel bei Rüstungsexporten 1993 Internat. Kampagne gegen das "Verschwindenlassen von Menschen"

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