Charta
Charta der vereinten Nationen
Ziele und Grundrechte
Weltfrieden und internationale Sicherheit wahren, wirksame Kollektivmaßnahmen treffen, um eine Bedrohung des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, internationale Streitigkeiten, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Volkes zu bereinigen.
Freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens treffen.
Eine internationale Zusammenarbeit herbeiführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen, die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen.
Ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
Grundsätze
Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
Alle Mitglieder erfüllen nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit der Charta ergreift.
Die Organisation sorgt dafür, dass Staaten,
die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationale Sicherheit erforderlich ist.
Organe
Als Hauptorgane der Vereinten Nationen werden eine Generalversammlung, ein Sicherheitsrat, ein Wirtschafts- und Sozialrat, ein Treuhandrat, ein Internationaler Gerichtshof und ein Sekretariat eingesetzt.
Je nach Bedarf können in Übereinstimmung mit dieser Charta Nebenorgane eingesetzt werden.
Zusammensetzung
Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern der vereinten Nationen.
Jedes Mitglied hat höchsten fünf Vertreter in der Generalversammlung.
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