Das europäische parlament
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament (EP) "besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten", wie es im Vertrag von Rom aus dem Jahre 1957 heißt. Auf diese Weise sind heute 375 Millionen Europäer aus 15 Ländern durch ihre Volksvertreter im Europäischen Parlament am europäischen Aufbau beteiligt.
Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Seitdem gehen die Bürger Europas regelmäßig alle 5 Jahre, letztmals im Juni l999, zu den Wahlurnen, um ein gemeinsames Parlament zu wählen. Das ist das eindrucksvollste Zeichen der Versöhnung, das die Europäer, die sich im Laufe dieses Jahrhunderts aufs heftigste bekriegt haben, setzen können.
Legitimiert durch die allgemeinen und direkten Wahlen hat das Europäische Parlament durch eine ganze Reihe von Verträgen zunehmende Befugnisse und wachsenden Einfluss auf die europäische Politik erhalten.
Insbesondere die Verträge von Maastricht und Amsterdam haben das Europäische Parlament schrittweise von einer nur beratenden Versammlung in ein Parlament mit Gesetzgebungsbefugnis verwandelt, das auf europäischer Ebene Aufgaben wahrnimmt, die denen der nationalen Parlamente vergleichbar sind.
Das Europäische Parlament: eine weltoffene Institution
Die Beziehungen zu den Entwicklungsländern
Das Europäische Parlament lenkt und fördert die Programme der Europäischen Union zur Entwicklung und Zusammenarbeit mit fast allen Entwicklungsländern der Welt durch seinen Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit und durch die Paritätische Versammlung AKP-EU. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens nimmt das Parlament direkten Einfluss auf die Höhe der Ausgaben für die Förderung der ländlichen Entwicklung, des Umweltschutzes, der Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene und der Unterstützung für die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen.
Durch die Paritätische Versammlung, das demokratische Organ der AKP-EU-Abkommen, das Europa mit 71 Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean verbindet, hat die Arbeit des Europäischen Parlaments dazu beigetragen, eine auf Handel und wirtschaftliche Entwicklung, die Bekämpfung der Armut, die Achtung der Menschenrechte und die demokratischen Prinzipien gegründete Partnerschaft aufzubauen.
Dem Europäischen Parlament ist es zu verdanken, dass das Lomé-Abkommen eine "Menschenrechtsklausel" enthält, d.h.
eine Klausel, die Hilfen für Länder aussetzt, die sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben.
Der weltweite Schutz der Menschenrechte
Die Zustimmung des Parlaments ist zur unabdingbaren Voraussetzung für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten sowie den Abschluss von Assoziierungsabkommen mit Drittländern und von internationalen Übereinkommen geworden.
Das bedeutet, dass das Europäische Parlament das Recht hat, internationalen Übereinkommen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Da ihm der Schutz der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen ist, nutzt es dieses Recht, um von Drittländern eine Verbesserung der Menschenrechtssituation zu fordern. So hat das Europäische Parlament nicht gezögert, eine ganze Reihe von Finanzprotokollen mit bestimmten Drittländern wegen Menschenrechtsfragen abzulehnen, was dazu führte, dass diese Länder politische Gefangene freilassen und internationale Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte eingehen mussten.
Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die Schaffung des Sacharow-Preises, durch den das Parlament alljährlich eine Persönlichkeit auszeichnet, die sich in besonderer Weise um die Achtung der Menschenrechte verdient gemacht hat.
Mehrfach haben die mit dem Sacharow-Preis ausgezeichneten Persönlichkeiten später auch den Friedensnobelpreis erhalten.
Sacharow-Preisträger1988 Nelson Mandela und Anatoli Marchenko1989 Alexander Dubcek1990 Aung San Suu Kyi1991 Adem Demaçi1992 Las Madres de la Plaza de Mayo1993 Die Zeitung »Oslobodjenje«1994 Taslima Nasreen1995 Leyla Zana1996 Wei Jingsheng1997 Salima Ghezali1998 Ibrahim Rugova1999 José Alexandre "Xanana" Gusmão2000 Bürgerinitiative "Basta Ya!" (Jetzt ist es genug!)2001 Izzat Ghazzawi, Nurit Peled-Elhanan, Dom Zacarias Kamwenho2002 Oswaldo José Payá Sardinas2003 Vereinte Nationen (UNO)
Ein internationales Forum
Das Engagement des Europäischen Parlaments im Bereich der Außenpolitik hat dazu geführt, dass es heute ein echtes internationales Forum ist, das regelmäßig von Staatsoberhäuptern aus aller Herren Länder genutzt wird, um sich zu aktuellen Themen der Weltpolitik zu äußern.
Umgekehrt wird auch der Präsident des Europäischen Parlaments häufig gebeten, Ländern in Amerika, Asien und Afrika einen offiziellen Besuch abzustatten, was dem Ansehen Europas in diesen Erdteilen dient.
So arbeitet das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union, die öffentlich tagt und berät. Seine Debatten und Entschließungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Der Präsident, das Präsidium und die Konferenz der Präsidenten
Der Präsident ist der erste und oberste Repräsentant des Parlaments.
Er vertritt das Parlament in seinen Beziehungen nach außen und leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten.
Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Hauses, das zuständig ist für den Haushalt des Parlaments, für Personal- und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten 14 Vizepräsidenten an sowie fünf Quästoren mit beratender Stimme, die mit Statuts-, Verwaltungs- und Finanzfragen der Mitglieder betraut sind. Sie alle werden für eine Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt.
Die Konferenz der Präsidenten , in der der Präsident des Parlaments und die Fraktionsvorsitzenden vertreten sind, ist das politische Leitungsorgan des Hauses, das die Tagesordnung des Plenums beschließt, den jährlichen Arbeitskalender der Parlamentsorgane sowie die Zuständigkeiten der Ausschüsse und Delegationen und die Zahl ihrer Mitglieder.
Die Ausschüsse
In 17 Ausschüssen bereiten die Abgeordneten die Arbeiten des Plenums vor:
Parlamentarische Ausschüsse (Stand: September 1999)
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
Haushaltsausschuss
Ausschuss für Haushaltskontrolle
Ausschuss für Freiheiten, Bürgerrechte, Justiz und Inneres
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Ausschuss für Recht und Binnenmarkt
Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ausschuss für Fischerei
Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
Petitionsausschuss
Neben diesen ständigen Ausschüssen kann das Parlament auch Unterausschüsse, nichtständige Ausschüsse oder Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Die Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse unterhalten Beziehungen zu den Parlamenten der Staaten, mit denen die Europäische Union Assoziierungsabkommen geschlossen hat (zum Beispiel zu den Parlamenten Polens, Ungarns und der tschechischen Republik).
Die Interparlamentarischen Delegationen unterhalten Beziehungen zu Parlamenten von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (zum Beispiel zum Kongress der Vereinigten Staaten).
Das Generalsekretariat
Für die Organisation seiner Arbeiten steht dem Europäischen Parlament ein Generalsekretariat zur Verfügung, an dessen Spitze der Generalsekretär steht. Es umfasst rund 3.500 Beamte, zu denen die Bediensteten der Fraktionen und die parlamentarischen Assistenten hinzukommen. Ein Drittel des Personals geht auf das Sprachenkonto, d.
h. ist bedingt durch die Notwendigkeit, in zwei Sprachen zu arbeiten, zu übersetzen und zu dolmetschen. Stellt man diesen Umstand in Rechnung sowie die Tatsache, dass das Parlament auf Grund bestehender Verträge verpflichtet ist, an drei Arbeitsorten zu tagen, so liegt der Personalbestand und der Haushalt des Parlaments unterhalb des Personalbestandes und der Haushalte vergleichbarer nationaler Parlamente.
Das Europäisches Parlament: Stimme der Bürgerinnen und Bürger in Europa
Durch die alle 5 Jahre stattfindenden allgemeinen direkten Wahlen erhält das Europäische Parlament seine Legitimation. Mit ihrer Stimme stärken die Bürgerinnen und Bürger Europa und fördern diese Legitimation.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus jederzeit mit ihren Anliegen und Erwartungen an ihren Europa-Abgeordneten wenden.
Sie haben auch die Möglichkeit, als Unionsbürger allein oder in der Gruppe von ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen und Anträge oder Beschwerden zu Themen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, an den Präsidenten des Europäischen Parlaments zu richten.
Europäischer Bürgerbeauftragter
Das Europäische Parlament ernennt zudem einen Bürgerbeauftragten, der auf Antrag Streitigkeiten zwischen den Bürgern und den Institutionen der Europäischen Union prüft und als Schiedsrichter fungiert.
Europäischer Bürgerbeauftragter1, avenue du president Robert SchumanB.P. 403F-67001 Strasbourg Cedexe-Mail: euro-ombudsman@europarl.eu.
intHomepage: Wahrnehmung des Petitionsrechts
Die Petitionen, die in Form eines einfachen Schreibens abgefaßt sein können und für die kein besonderes Formular auszufüllen ist, sind an folgende Anschrift zu richten:
An denPräsidenten des Europäischen ParlamentsRue WiertzB-1047 Brussels
Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Die Zahl der Abgeordneten aus jedem Mitgliedstaat ist in den Verträgen festgelegt. So hat zum Beispiel Deutschland 99 Abgeordnete, Österreich 21, Belgien 25, Luxemburg 6.
Die Sitzordnung im Plenarsaal richtet sich nicht nach den nationalen Delegationen, sondern nach der Fraktionszugehörigkeit. Derzeit umfasst das Europäische Parlament 7 Fraktionen und einige fraktionslose Mitglieder. In den Fraktionen sind mehr als 100 nationale Parteien vertreten. Die größte Fraktion ist gegenwärtig die christdemokratische mit 233 Mitgliedern, gefolgt von den Sozialdemokraten mit 180.
Fraktionen (Stand: September 1999)
EVP-ED - Fraktion der Europäischen Volkspartei und europäischer Demokraten
SPE - Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas
LIBE - Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas
GRÜNE/EFA - Fraktion Die Grünen im Europäischen Parlament / Freie europäische Allianz
KVEL/NGL - Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken / Nordische Grüne Linke
UEN - Fraktion Union für das Europa der Nationen
EDU - Fraktion Europa der Demokratien und Unterschiede
Rechte des Europäischen Parlaments
Wie alle Parlamente hat das Europäische Parlament drei grundlegende Befugnisse:- Gesetzgebungsbefugnisse- Haushaltsbefugnisse- Kontrollrechte gegenüber der Exekutive
Gesetzgebungsbefugnisse
Das normale Rechtsetzungsverfahren ist das der Mitentscheidung. Hierbei sind das Europäische Parlament und der Rat gleichberechtigt. Durch die Mitentscheidung ist sichergestellt, dass die Volksvertretung der Union ein entscheidendes Wort mitspricht. Im Rahmen dieses Verfahrens kann kein Text verabschiedet werden, ohne dass das Europäische Parlament einverstanden ist.
Dieses Recht auf Mitentscheidung stellt derzeit eine der wichtigsten Befugnisse des Parlaments dar. Das Verfahren der Mitentscheidung gilt für die Bereiche Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Binnenmarkt, Forschung und technologische Entwicklung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit.
Auf dieser Grundlage hat das Europäische Parlament beispielsweise die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" verabschiedet und so dafür gesorgt, dass Sportereignisse nicht nur in verschlüsselter Form übertragen werden, sondern für den Bürger frei zugänglich sind. Auch die Geltung strengerer Normen für die Qualität von Kraftstoffen und Motorölen im Interesse einer Verminderung der Luftverschmutzung ab dem Jahr 2000 konnte durchgesetzt werden.
Wenn auch die Mitentscheidung die Regel ist, gibt es doch Bereiche, in denen das Europäische Parlament nur eine Stellungnahme abgibt. Dies ist beispielsweise im Bereich der Steuern und Abgaben sowie bei der Festsetzung der Agrarpreise der Fall.
Haushaltsbefugnisse
Das Europäische Parlament ist zusammen mit dem Rat die Haushaltsbehörde der Union. Es stellt jedes Jahr im Dezember den Haushaltsplan der Union fest, der mit der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments in Kraft tritt.
Erst dann verfügt die Europäische Union über die finanziellen Mittel für das folgende Jahr. Die Festsetzung des jährlichen Haushalts ist für das Parlament die Gelegenheit, seine politischen Prioritäten durchzusetzen.
Woher stammen die Haushaltseinnahmen?
Seit 1970 wird der Haushalt aus Eigenmitteln finanziert, auf die sich die Mitgliedstaaten nach Konsultation des Europäischen Parlaments geeinigt haben. Derzeit sind diese Mittel auf 1,27% des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten begrenzt. Die Eigenmittel umfassen:
Zölle, die an den Außengrenzen der Union erhoben werden;
Agrarabschöpfungen auf die aus Drittländern eingeführten Erzeugnisse;
einen prozentualen Anteil an der Mehrwertsteuer, die in der gesamten Union auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird;
eine weitere Einnahme, die sich am Bruttosozialprodukt der Mitgliedsländer, d.h.
an ihrem jeweiligen Wohlstand, orientiert.
Wer kontrolliert die Ausführung des Haushaltsplans?
Nachdem das Parlament den Haushaltsplan festgestellt hat, wacht es durch seinen Ausschuss für Haushaltskontrolle über die korrekte Verwendung der öffentlichen Mittel. Konkret bedeutet dies, dass das Parlament eine ständige Kontrolle über die Verwendung der Haushaltsmittel ausübt, darauf achtet, dass die Verhütung, die Aufdeckung und die Ahndung von Betrug verbessert werden und dass es die Effizienz der Mitteleinsätze prüft. Erst nach dieser jährlich stattfindenden Bewertung erteilt oder verweigert das Parlament der Kommission die sogenannte Haushaltsentlastung für die voraufgehenden Haushaltsjahre. So hat das Parlament erst kürzlich der Kommission die Entlastung für das Jahr 1996 wegen Missmanagements und mangelnder Transparenz verweigert.
Politische Kontrollrechte des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament übt - neben der Haushaltskontrolle - ganz allgemein die politische Kontrolle über sämtliche Tätigkeiten der Europäischen Union aus.
Diese Befugnis, die ursprünglich allein die Tätigkeit der Kommission betraf, wurde auch auf den Ministerrat, den Europäischen Rat und auf die Gremien der politischen Zusammenarbeit ausgeweitet, die dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Das Europäische Parlament kann im Rahmen dieser Kontrolle Untersuchungsausschüsse einsetzen. Von diesem Recht hat es mehrfach Gebrauch gemacht. Im Falle des "Rinderwahnsinns" konnte so die Einrichtung einer Europäischen Veterinäragentur in Dublin durchgesetzt werden. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), das gegen Betrug zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts vorgeht, geht ebenfalls auf einen Untersuchungsausschuss und auf eine Initiative seines Kontrollausschusses zurück.
Das Parlament und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
Das Europäische Parlament misst innen- und rechtspolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse große Bedeutung bei, wie z.
B. der Asylpolitik, der Einwanderungspolitik, der Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, dem Betrug und der internationalen Kriminalität.
Es wird regelmäßig konsultiert und über die Zusammenarbeit zwischen den für die Bereiche Justiz und Inneres zuständigen Ministerien der Mitgliedsländer der Union unterrichtet. Das Parlament kann Anfragen oder Empfehlungen an den Rat richten. Einmal jährlich führt es eine Aussprache über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte durch.
Die demokratische Kontrolle der Wirtschafts- und Währungsunion
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Einführung des Euro eine zentrale Bedeutung.
Sie ist eine unabhängige Institution und bei der Festlegung ihres geldpolitischen Kurses souverän. Sie nutzt ihre geldpolitischen Instrumente, um die Stabilität des Euro zu sichern.
Das Parlament spielt bei der Ernennung des Präsidenten der EZB, des Vizepräsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der EZB eine wichtige Rolle. Sie werden im Ausschuss für Wirtschaft und Währung angehört und unterliegen dem Zustimmungsvotum des Plenums, bevor sie durch den Rat ernannt werden.
Der Präsident der EZB hat dem Europäischen Parlament auf einer Plenartagung jährlich Bericht zu erstatten. Außerdem erscheinen der Präsident der EZB und andere Mitglieder des Direktoriums regelmäßig vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss.
Jedes Jahr finden mindestens vier Sitzungen dieser Art statt.
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