Der notar
Der Notar
Aufgaben des Notars:
- Beurkundung von Verträgen
- Beispiele: - Immobilien
- Ehe und Familie
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Beglaubigungen
- Verwahrung von Urkunden
- Aufbewahrung und Ablieferung von Wertsachen und Geldbeträgen
- Vornahme von freiwilligen Versteigerungen
- Ausführung von Verlosungen, Auslosungen z.B. Preisausschreiben, Lottozahlen
Der Notar ist ein unabhängiger Träger des öffentlichen Amtes. Er hat die Befähigung zum Richteramt. Nach der Ernennung durch den Justizminister ist er selbstständig und übt einen freien Beruf aus. Dem Notar wir ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen.
Selbstständige Notare des OLG Bezirkes bilden eine Notarkammer. Der Notar ist zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern. Sie sind beauftragt in eigenem Namen und eigener Verantwortung zu arbeiten. Die Führung der Notaramtes untersteht der staatlichen Dienstaufsicht durch Präsidenten der Landgerichte und Oberlandesgerichten.
Eine Beurkundung kann auch freiwillig von den beteiligten Parteien vereinbart werden um Fakten amtlich bestätigen zu lassen. Außerdem beraten Notare und belehren über rechtliche Tragweite.
Dabei erforschen sie die Partei um den Sachverhalt zu klären und sie helfen Irrtümer und Zweifel zu vermeiden.
Unterschiede zwischen Notariaten:
"Nur" - Notariat:
Hauptberuflich übt er nur den Beruf des Notars aus, Ernennung erfolgt auf Lebenszeit, er darf keinen zusätzlichen Beruf ausüben.
"Anwalts" - Notariat:Der Anwaltsnotar ist Anwalt und Notar zugleich.
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