Gerichtsverhandlung
Ablauf einer Gerichtverhandlung
Für das Verhalten während einer Gerichtsverhaltung -als Besucher- gelten insbesonders einige Regeln:
- Die Würde des Gerichts fordert ordentliche Kleidung
- Kein Herumlaufen oder lautes Sprechen während der Gerichtsverhandlung
- Wenn die Richter den Saal betreten, eine Vereidigung vorgenommen wird oder das Urteil verkündet wird, stehen die Zuschauer auf
- Schriftliche Aufzeichnungen sind erlaubt
- Tonband-, Foto- und Videoaufnahmen dürfen nicht gemacht werden
Das Gericht und die Verfahrensbeteiligten müssen störungsfrei arbeiten können, deshalb muss im Sitzungssaal und während der Verhandlung Ordnung und Ruhe herrschen. Eine Gerichtsverhandlung ist eine ernste Sache- aufgrund der Verhandlung werden häufig für das Leben des Angeklagten einschreitende Entscheidung gefällt.
Eine Verhandlung setzt sich aus mehren Richtern zusammen. Der Richter ist ein unanhängiges Organ der Rechtspflege, meistens ist man nach rechtswissenschaftlichem Studium und nach der 1. und 2. Staatsprüfung Richter aus Lebenszeit.
Dann gibt es noch die Laienrichter auch Schöffen genannt, die ehrenamtlich zusammen mit dem Berufsrichter das Urteil fällen, er hat ein volles Stimmrecht. Weiter geht es mit dem Staatsanwalt, er ist unabhängig vom Gericht. Er braucht die gleiche Ausbildung wie der Richter. Er muss mit Hilfe der Polizei den Sachverhalt erforschen, prüfen und sehen ob gegen Rechtsnormen verstoßen wurde. Und natürlich der Verteidiger der den/die Angeklagten verteidigt und vertritt. Der Rechtsanwalt ist ebenfalls ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und führt einen freien Beruf aus.
Zuerst werden die Angeklagten oder der Angeklagte auf ihre Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht und zur Person befragt. Wenn er/sie eine Aussage machen möchten -was ihren frei steht- werden sie zur Sache befragt. Es kann beantragt werden, dass die Aussage beeidigt werden soll, dies geht aber nur wenn der Angeklagte volljährig ist. Ebenso werden dann die Zeugen befragt. Wenn dies geschehen ist, hat der Angeklagte das letzte Wort und die Richter ziehen sich zur Beratung zurück und entscheiden über das Urteil. Dann treten sich wieder in den Saal ein und alle Anwesenden erheben sich, der Richter liest das Urteil vor und alle dürfen sich wieder setzen.
Dann begründet der Richter das Urteil und die Verhandlung wird geschlossen. Wenn der Angeklagte nicht freigesprochen wurde, kann er innerhalb von einer Woche Berufung oder Revision einlegen, was aber eher selten passiert.
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