Gesetzgebung und rechtssprechung in der eu
Gesetzgebung und Rechtssprechung in der EU
Kommission bringt Gesetzesvorschlag ein
Im Sinne der Bürger!
redet mit nat. Parlamenten & Regierungen
der Rat wird tätig nur wenn Kommission vorschlägt
im Rat sitzen die Fachminister
= Hüterin der Verträge
Durchsetzung der EU-Rechte ð gemeinsam mit Europäischen Gerichtshof. (EUGH)
wacht über die Rechtsvorschriften & dass sie eingehalten werden
Wenn nicht, einleiten von rechtlichen Schritten
Vertragsverletzungsverfahren wird eingeleitet.
Blauer Brief v. Brüssel a. d.
nat. Regierung
Frist ð je nach Verstoß
Stellungnahme
Wenn dieser Aufforderung nicht entsprochen wird ð wird zum EUGH geleitet.
EUGHJ sorgt dafür das Rechte eingehalten werden
Seine Befugnix beläuft sich auf die Entscheidung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten, Organen
Erwerb einer Staatsbürgerschaft
Vererbung durch Geburt, wenn Eltern Bürger eines bestimmten Staates sind.
a) Abstimmungsprinzipl das gilt in den meisten westlichen Ländern
b) Territorialprinzip (Bodenrecht)l Jeder im Staatsgebiet geborene erhält die Staatsbürgerschaft dieses Staates (z.B.:USA)
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft:
a) Abstammungsprinzipl eheliche Kinder erhalten Staatsbürgerschaft on Vater oder Mutter,l uneheliche die der Mutter
b) Verleihung: kann erflogen:l nach 10-jährigem ordentlichen Wohnsitz in Österreich,l nach 4- jährigem ordentlichen Wohnsitz wenn berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen (Mangelberufe oder Verwandtenzusammenführung)l bei außerordentlichen Leistungen um die Republik Österreich (z.
B.: Sportler,.) muss erfolgen:l nach 30-jährigem ordentlichen Wohnsitz in Österreichl Wenn der Ehegatte Österreicher ist und die Ehe 1 Jahr aufrecht ist + 4 Jahre Wohnsitz in Österreich
Verlust der österr. Staatsbürgerschaft
l bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
l bei Eintritt des Militärdienstes eines fremden Staates
l bei Entziehung der österr. Staatsbürgerschaft
- Spitzeltätigkeit
- Verzicht
Unionsbürgerschaft
seit dem Beitritt zur EU (1995) sind wir auch Unionsbürger. Geregelt ist das im Vertrag von Maastricht (92/93). Seit diesem Vertrag sprechen wir on der EU.
EU bedeutet nicht nur wirtschaft. Zusammenarbeit, sonder europäische Gemeinschaft + gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zusammenarbeit der Innen- und Justizpolitik.
Unionsbürger: Wir haben gewisse Rechte verbunden mit der Unionsbürgerschaft wie z.B.: das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen im Aufenthaltsstaat.
aktiv ð ich kann wählen
passiv ð ich lass mich aufstellen
Diplomatischer Schutz in Drittstaaten auch durch die Vertretungsbehörden anderer Länder.
Nationale Minderheiten in Österreich - Heute
Roma, Sinti, Lowara
Ungarn
Kroaten
Slowenen
Tschechen, Slowaken
Burgenland
Wien
Burgenland
Wien
Burgenland
Wien
Südkärnten
Wien
NÖ
aus Indien
Vom Staat anerkannte Minderheiten müssen seit min. 3 Generationen in Österreich Leben
ð dann österr. Staatsbürger
Die Rechte der Kroaten und Kärntner Slowenen sind im Artikel 7. des Staatsvertrages von Wien (1995) festgelegt.
Rechte: - 2 sprachige Ortstafel
- 2 sprachige Amtssprache
- 2 sprachige Schulen, Kirchen Kindergärten,.
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