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  Gesetzgebung und rechtssprechung in der eu

Gesetzgebung und Rechtssprechung in der EU   Kommission     bringt Gesetzesvorschlag ein                         Im Sinne der Bürger!                         redet mit nat. Parlamenten & Regierungen                         der Rat wird tätig nur wenn Kommission vorschlägt                         im Rat sitzen die Fachminister                         = Hüterin der Verträge                         Durchsetzung der EU-Rechte ð gemeinsam mit Europäischen Gerichtshof. (EUGH)                         wacht über die Rechtsvorschriften & dass sie eingehalten werden                         Wenn nicht, einleiten von rechtlichen Schritten                         Vertragsverletzungsverfahren wird eingeleitet.                         Blauer Brief v. Brüssel a. d.

nat. Regierung                         Frist ð je nach Verstoß                         Stellungnahme                         Wenn dieser Aufforderung nicht entsprochen wird ð wird zum EUGH geleitet.                         EUGHJ sorgt dafür das Rechte eingehalten werden                         Seine Befugnix beläuft sich auf die Entscheidung in Rechtsstreitigkeiten zwischen         Mitgliedsstaaten, Organen   Erwerb einer Staatsbürgerschaft                   Vererbung durch Geburt, wenn Eltern Bürger eines bestimmten Staates sind.   a)      Abstimmungsprinzipl das gilt in den meisten westlichen Ländern b)      Territorialprinzip (Bodenrecht)l Jeder im Staatsgebiet geborene erhält die Staatsbürgerschaft dieses Staates (z.B.:USA)   Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft: a)      Abstammungsprinzipl eheliche Kinder erhalten Staatsbürgerschaft on Vater oder Mutter,l uneheliche die der Mutter b)      Verleihung:    kann erflogen:l nach 10-jährigem ordentlichen Wohnsitz in Österreich,l nach 4- jährigem ordentlichen Wohnsitz wenn berücksichtigungswürdige Gründe     vorliegen    (Mangelberufe oder Verwandtenzusammenführung)l bei außerordentlichen Leistungen um die Republik Österreich (z.

B.: Sportler,.)        muss erfolgen:l nach 30-jährigem ordentlichen Wohnsitz in Österreichl Wenn der Ehegatte Österreicher ist und die Ehe 1 Jahr aufrecht ist + 4 Jahre Wohnsitz in     Österreich Verlust der österr. Staatsbürgerschaft       l bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit       l bei Eintritt des Militärdienstes eines fremden Staates       l bei Entziehung der österr. Staatsbürgerschaft -   Spitzeltätigkeit -   Verzicht   Unionsbürgerschaft   seit dem Beitritt zur EU (1995) sind wir auch Unionsbürger. Geregelt ist das im Vertrag von Maastricht (92/93). Seit diesem Vertrag sprechen wir on der EU.

EU bedeutet nicht nur wirtschaft. Zusammenarbeit, sonder europäische Gemeinschaft + gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Zusammenarbeit der Innen- und Justizpolitik.   Unionsbürger: Wir haben gewisse Rechte verbunden mit der Unionsbürgerschaft wie z.B.: das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen im Aufenthaltsstaat.                                    aktiv ð ich kann wählen                                  passiv ð ich lass mich aufstellen   Diplomatischer Schutz in Drittstaaten auch durch die Vertretungsbehörden anderer Länder.


          Nationale Minderheiten in Österreich - Heute Roma, Sinti, Lowara   Ungarn   Kroaten   Slowenen   Tschechen, Slowaken Burgenland Wien Burgenland Wien Burgenland Wien   Südkärnten Wien NÖ aus   Indien                   Vom Staat anerkannte Minderheiten müssen seit min. 3 Generationen in Österreich Leben ð dann österr. Staatsbürger   Die Rechte der Kroaten und Kärntner Slowenen sind im Artikel 7. des Staatsvertrages von Wien (1995) festgelegt.                   Rechte: - 2 sprachige Ortstafel                                - 2 sprachige Amtssprache                                - 2 sprachige Schulen, Kirchen Kindergärten,.

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