Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Begründung der Themenwahl 1
Aufbau und Ziel der Arbeit 1
Die Todesstrafe 2
Funktionen der Todesstrafe in der menschlichen Gesellschaft 3
Abschreckung 3
Strafe 4
Schutz 5
Gerechtigkeit 5
Vergeltung 5
Einsparen von Steuern 5
Warum kontrovers und sozial? 6
Empirische Untersuchung 12
Nachwort 15
Schlusserklärung I
Danksagung II
Literaturverzeichnis III
Anhang
1 Begründung der Themenwahl
Erstmals kam ich mit dem Thema Todesstrafe in Kontakt, als ich darüber einen Beitrag in dem Wissensmagazin P.M. las. Darin waren die verschiedensten Hinrichtungsarten sehr detailliert beschrieben. Es wurden sowohl Vorteile als auch Nachteile genannt. Die verwendeten Fotos stammten zum großen Teil aus den Vereinigten Staaten.
Zum Beispiel konnte ich eine Liege sehen, die für die tödliche Injektion benutzt wurde und wird. Sie stammt aus einem texanischen Gefängnis. Dies machte mich auf eine noch unbestimmte Art neugierig, da ich mein kommendes Austauschjahr in Lufkin, einer Stadt im amerikanischen Texas, verbringen sollte. Was erwartete mich in diesem Staat?
Als dann auch im Englischunterricht der Highschool die Aufgabe gestellt wurde ein Research Paper zu gestalten, entschied ich mich für die Death Penalty, die Todesstrafe. Mit Hilfe von Büchern, Magazinen und Internetseiten konnte ich mir schon einen allgemeinen Überblick zu diesem ziemlich kontroversen Thema beschaffen und mein Interesse noch steigern. Ich lernte Herrn Avery Timmons kennen, der 1990, nach 26 Jahren, seine Arbeit als Chaplain in der Ellis Unit niedergelegt hatte und mir ein paar wenige, aber interessante Informationen zu diesem Teil des Gefängnisses geben konnte.
Wieder in Lichtenstein angekommen, überlegte ich mir eine BELL zu diesem Thema zu schreiben, da es mich noch immer stark beschäftigt. Für die Problematik sensibilisiert, stellte ich fest, dass im deutschen Fernsehen unterschiedliche Sendungen dazu gezeigt wurden. Daraus konnte ich schließen, dass es doch ein Thema ist, welches die Öffentlichkeit interessiert.
Außerdem ging ich in die Bibliothek und lieh mir das Video „Dead Man Walking“ aus, was sehr informativ war. Es spielt in Louisiana, einem Nachbarstaat von Texas, und zeigt wie eine Nonne die letzten Tage eines Todeskandidaten verfolgt und ihm gleichzeitig beisteht. Besonders beeindruckte mich der Satz „Dead man walking – toter Mann kommt“, der laut gesagt wurde als man den Todeskandidaten zur Liege brachte.
Zwei weitere Ereignisse, die mich nachdenken ließen, waren der 11. September 2001 und der 26. April 2002. Es sind die schrecklichen Todesflüge in die Türme des World Trade Centers in New York City und der verheerende Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt. Was wird mit Bin Laden, dem Anführer des islamitischen Selbstmordkommandos, geschehen und wie wäre die Strafe für Robert Steinhäuser, den Todesschützen, der anschließend Selbstmord beging, ausgefallen?
Besonders weil das Thema Todesstrafe so strittig ist, sollte jeder über etwas Wissen darüber verfügen. Je besser man Bescheid weiß, desto besser ist man in der Lage sich eine Meinung zu bilden und eine eigene Entscheidung zu treffen, hinter der man stehen kann.
2 Aufbau und Ziel der Arbeit
Ich habe meine Besondere Lernleistung so aufgebaut, dass man zunächst einen Überblick über die Todesstrafe und ihre Funktion in der menschlichen Gesellschaft erhält. Im anschließenden Hauptteil meiner Arbeit widme ich mich den besonders relevanten Fragen, warum diese Strafe so umstritten und ob sie zeitgemäß und angemessen ist. Zum Schluss soll man einen Eindruck darüber bekommen, was die Öffentlichkeit über die Todesstrafe weiß und denkt. Um die BELL mit Beispielen zu untermauern, habe ich Briefkontakt mit verschiedenen Todestraktinsassen aufgenommen.
Es sollte nicht die Entscheidung einer einzelnen Person oder Institution sein ob die Todesstrafe in einem Staat Anwendung findet oder nicht, sondern vielmehr aller Mitglieder einer Gesellschaft, das heißt der Menschen, die zusammen leben und arbeiten. In meiner Umfrage, die ich mit Hilfe von Otto Hellwig und Boris von Heesen, Geschäftsführer von Speedfacts, durchführte, wollte ich herausfinden wie diese Entscheidung ausfallen würde und konnte dabei interessante Erkenntnisse gewinnen.
Um den inhaltlichen Rahmen nicht zu sprengen, habe ich mich auf die demokratischen Länder Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika beschränkt. Ich habe beide Seiten kennengelernt, ein Industrieland, welches sich wider die Todesstrafe ausspricht und die einzige westliche Industrienation, die sie befürwortet.
In den letzten Monaten gab es genügend Anlässe die Frage nach dem Strafmaß kontrovers zu diskutieren. Es traten Ungewissheiten auf wie „Welche Gründe sprechen für das Töten als Strafe und welche dagegen? Ist die Todesstrafe wirklich als Abschreckung wirksam, oder dient sie nur der Vergeltung? Wie kann man als ‚normaler Mensch‘ überhaupt über das Leben eines anderen entscheiden? Ist dies ethisch vertretbar und zeitgemäß?“.
Das Anliegen der vorliegenden Arbeit besteht nun darin, der Beantwortung dieser Fragen ein Stück näher zu kommen.
3 Die Todesstrafe
Die Todesstrafe ist eine strafweise Vernichtung des menschlichen Lebens.
Meinen Untersuchungen zufolge haben von den 213 Weltländern, neben Deutschland, 75 Länder die Todesstrafe abgeschafft. Die meisten dieser 35,7 Prozent stammen dabei aus Europa und Lateinamerika. 120 (56,3 %), vor allem aus Asien und Afrika stammende Länder, haben sie noch nicht vollständig abgeschafft. Das heißt 19 Länder haben nur in den letzten zehn Jahren keine Hinrichtungen mehr vollstreckt und 14 schafften sie lediglich für allgemeine Strafdelikte ab, sprich im Militärgesetz ist die Todesstrafe noch verankert. In der Ihnen vorliegenden Weltkarte (Seite 31) über die Vollstreckung der Todesstrafe wurden die Letztgenannten nicht rot eingezeichnet, ich bin allerdings der Meinung, dass man sie durchaus zu den ausführenden Ländern zählen sollte, da sie dieses Strafmaß nicht vollkommen aus ihrem Gesetz gestrichen haben.
Für weitere 17 Länder habe ich keine Aussagen treffen können, da ich keine Fakten über ihr Strafgesetz finden, bzw.
nicht klären konnte, ob die jeweiligen Staaten den Autonomiestatus besitzen oder nicht.
Eine tabellarische Übersicht über die Länder der Welt und ihr Verhalten zur Todesstrafe finden Sie im Anhang ab Seite 23.
Den Weltrekord über die Anzahl an Hinrichtungen hält China. 1996 gab es dort 4367 Exekutionen und vor zwei Jahren 2468, d.h. dieses Land tötete in drei Monaten mehr als alle Länder der Welt in drei Jahren.
Laut Amnesty International wurden von 1988 bis 1998 weltweit 15 000 Exekutionen vollstreckt und 2001 90% der Hinrichtungen in China, im Iran, in Saudi-Arabien und den USA durchgeführt. Im Iran kam es zu mindestens 139 Hinrichtungen, aus Saudi-Arabien wurden 79 Hinrichtungen bekannt und in den USA exekutierte man 66 Menschen.
Staat
Hinrichtungen
Einwohner
China
1000
1 262 000 000
Saudi Arabien
125
22 000 000
Irak
100
22 700 000
Kongo
100
52 000 000
USA
85
275 600 000
Vergleich Bevölkerung-Exekutionen bei den 5 führenden Ländern der Welt bzgl. der Anzahl der Hinrichtungen
Im Grundgesetz der BRD findet man unter dem Artikel 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ In Artikel 21 der Verfassung des Landes Hessen vom 1.12.
1946 heißt es immer noch: „(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat. (3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.“ Zwar wird diese Landesverfassung vom Bundesrecht gebrochen, dennoch deutet sie an, dass das Thema Todesstrafe auch in Deutschland noch nicht ganz abgeschlossen ist.
Aus Platzmangel habe ich mich entschlossen die historische Entwicklung der Todesstrafe in Deutschland bzw.
in den USA und das ganze Kapitel „Exekutionsmethoden“ in den Anhang (Seite 16-22) einzufügen.
Die USA sind neben Japan die einzige Demokratie, in denen die Todesstrafe gang und gäbe ist. 38 von 51 Staaten, inklusive Washington D.C., können sie verhängen: Alabama, Arizona, Arkansas, California, Colorado, Connecticut, Delaware, Florida, Georgia, Idaho, Illinois, Indiana, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maryland, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Virginia, Washington und Wyoming. In allen steht für Mord ersten Grades die Todesstrafe, life without parole, lebenslange Haft ohne Bewährung, das heißt 20, 25 oder 40 Jahre, oder lebenslange Haft mit einer Bewährung nach approximativ 28 Jahren.
Bei bestimmten Verbrechen, unabhängig davon ob sie in einem Staat mit oder ohne Todesstrafe begangen wurden, kann es die Todesstrafe nach föderativem Gesetz geben. Zu diesen Verbrechen gehören spezielle Arten von Entführung mit Todesfolge, Erpressung mit Waffengebrauch, murder committed for monetary gain, d.h. bewaffneter Überfall, Mord auf Auftrag, Mord wegen Erbschafts- oder Versicherungsbetruges, murder committed while under sentence of imprisonment, das bedeutet Gefängnismord, Mord während oder nach der Flucht bzw. Mord während der Bewährungszeit und cruel murder, z.B.
Mord nach Quälerei oder Vergewaltigung des Opfers.
“Executions are seen as the appropriate punishment for certain criminals committing specific crimes. So says the U.S. Supreme Court and so say most death penalty supporters.” Nebenbei gesagt bekommt in den Vereinigten Staaten nur einer von 100 Mördern die Todesstrafe.
Im amerikanischen Gesetz gibt es das 8th Amendment (wörtlich “Änderung”, hier den achten Gesetzesartikel bezeichnend), welches “cruel and unusual punishment”, grausame und ungewöhnliche Strafe, verbietet. Außerdem verletzt jedes Gericht, welches nicht die Gleichheit des Bürgers vor dem Gesetz gewährleistet, das vierzehnte Amendment.
Aus der Zeitung Arizona Republic newspaper vom 28.10.2002 erfuhr ich das Mindestalter, welches abhängig ist von dem ausführenden Staat, nach dem man zur Todesstrafe verurteilt werden kann. 17 der 38 Staaten legen dieses auf 16, darunter Virginia, fest.
Fünf Staaten, unter anderem Texas, beschlossen mit 17 Jahren könnte man die Todesstrafe bekommen und Kalifornien entschied neben 15 weiteren Staaten mit 18 Jahren.
Geht es um die Verurteilung zur Todesstrafe, so muss sie in den meisten amerikanischen Staaten von der jury, dem Geschworenengericht, verkündet werden, nicht vom Richter. Da man sich in Arizona, Colorado, Florida, Idaho, Montan und Nebraska diesem Gesetz widersetzte, wurden am 24.6.2002 mindestens 150 Todesurteile, welche von Richtern dieser Staaten verkündet wurden, aufgehoben und müssen neu verhandelt werden. Das Gesetz verlangt außerdem mindestens einen Medienvertreter als Exekutionszeugen bei einer Hinrichtung.
Dabei muss dieser die genaue Sterbezeit und die letzten Worte, wofür der Todeskandidat 3 Minuten Zeit bekommt, genau notieren.
Mindestens 28 Bedingungen müssen erfüllt werden, um ein Todesurteil rechtskräftig werden zu lassen, so z.B. „(1) Die Straftat muss als ein Kapitalverbrechen im Penal Code aufgelistet sein. (9) Es braucht drei bis zwölf Wochen um die Geschworenen auszuwählen.“ Die jury muss über bestimmte Sachverhalte genauestens aufgeklärt werden, in welcher Art und Weise z.
B. strafmildernde Umstände zu berücksichtigen sind, denn bei mangelhafter Belehrung gibt es eine neue Anhörung über das Strafmaß mit einer Frist von 180 Tagen. Wird diese überschritten, ist das Todesurteil automatisch nichtig und wird in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.
Die verschiedenen Methoden der Exekution finden Sie unter dem nachfolgenden Gliederungspunkt.
Der Delinquent hat nach seiner Verurteilung die Möglichkeit auf Berufung, den sog. appeal, der in mindestens acht Stufen untergliedert werden kann, ähnlich einem deutschen Gerichtsverfahren.
Im Anhang Seite 10 können sie diese Schritte nachlesen.
4 Funktionen der Todesstrafe in der menschlichen Gesellschaft
4.1 ABSCHRECKUNG
Nachdem der Iraner G. Kordieh 214 Peitschenhiebe bekam, erhängte man ihn am 13.08.1997 in Teheran.
Der „Vampir von Teheran“ hatte neun Frauen getötet.
Öffentliche oder im Fernsehen ausgestrahlte Hinrichtungen dienen der Abschreckung. Doch warum gibt es zahlreiche Menschen, die schaulustig hinzuströmen? Finden sie es nicht abschreckend, dem Tod so nah zu sein?
Verfasser der zahlreichen Internetseiten “Deadman Talking” Dean aus dem Todestrakt in San Quentin, Kalifornien schreibt: „It’s my opinion that once you are dead, it doesn’t matter how they kill you. I think it should be as gruesome as possible and the public should be allowed to view the execution via TV. […] I think lethal injection makes the killing too palatable for the majority of the public.”
Auch am 13.
09.1984 in Jiddah, Saudi-Arabien, erfolgte das Enthaupten mittels Schwert auf offener Straße. Der Grund: zufällig vorbeigehende Passanten sollten die Hinrichtung ebenfalls verfolgen können.
Der Abschreckungseffekt der Todesstrafe ist sehr stark von der Geschwindigkeit und dem Aplomb abhängig, mit dem die Strafe ausgeführt wird. Meiner Meinung nach ist es verständlich, dass viele Organisationen, die gegen die Todesstrafe eingestellt sind, den Abschreckungseffekt abstreiten. Denn, wenn die Todesstrafe weiterhin inkonsequent durchgeführt wird, d.
h. von angesehenen Personen/ Personengruppen oder Ländern zurückgewiesen wird, hat sie keine Chance sich zu etablieren und als abschreckend angesehen zu werden. Das beste Beispiel bietet Amerika. Wie in dem Kapitel „historische Entwicklung der Todesstrafe“ beschrieben, wurde sie vor 400 Jahren akzeptiert, von den Uramerikanern jedoch abgelehnt. 1972 verbietet der Supreme Court das Ausführen der Todesstrafe und 4 Jahre später wird sie wieder als Strafe anerkannt. Trotzdem wird behauptet, dass die Todesstrafe auch dann keine abschreckende Funktion hätte, wenn sie schnell, ohne viel „wenn und aber“, als Konsequenz für begangene Straftaten durchgeführt werde.
Das kann ich mir kaum vorstellen. Natürlich wird es immer Ausnahmen geben; Menschen, die keinen Sinn mehr in ihrem Leben sehen, Menschen, die lebensmüde an einem Gummiseil hängend eine Brücke herunterspringen, Menschen, die in einem Formel 1-Wagen mit bis zu 400 Kilometern pro Stunde ein Rennen fahren. Aber ich stimme dem Kolumnisten J. L. Jones zu, wenn er zu bedenken gibt, dass dann, gesetzt den Fall sie wäre nicht abschreckend, sämtliche Warnhinweise, wie zum Beispiel ein Schild an einem Hochspannungszaun „Achtung Lebensgefahr“, oder das Straßenschild „Bei regennasser Fahrbahn nur 60 km/h“ oder auf einer Baustelle „Vorsicht Einsturzgefahr“ nutzlos wären. Wenngleich der Großteil der Täter im Affekt, unter sexueller Erregung, aufgrund einer Geisteskrankheit oder unter Drogen- und Alkoholeinfluss handelt, gibt es trotzdem einige Fälle, bei denen sich der Täter vorher Gedanken macht und zu dem Schluss kommt das Verbrechen doch nicht zu begehen, weil darauf die Todesstrafe steht.
Die Mehrheit der Menschen schätzt das kostbarste was sie hat, ihr eigenes Leben, und darin sehe ich den Hauptgrund für die Existenz der Todesstrafe. „Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten nach ordnungsgemäßer Strafverbüßung beträgt im internationalen Durchschnitt ein bis zwei Prozent.“ Reicht dieser Prozentsatz nicht aus, um für die Todesstrafe zu plädieren? Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes Deutschland vom 29.1.2002 wurden im Jahre 2000 700 Menschen wegen Mordes bzw. Totschlags verurteilt.
Werden nun nur zwei Prozent davon rückfällig, könnten ganze 14 Menschen daran sterben. In meinem Fall würde dies das Auslöschen meiner Familie bedeuten.
Das folgende Beispiel aus Utah stammt von 1977, ein Jahr nachdem die Todesstrafe in Amerika wieder eingeführt worden war. Gary Gilmore wurde am 17. Januar von einem Erschießungskommando hingerichtet. Gab es 1976 noch 55 Mordfälle, so stellte man nach Gilmores Exekution 1977 eine 20-prozentige Abnahme der Mordfälle auf 44 fest.
Zehn Jahre später, am 28. August 1987, wurde Pierre Dale Selby, der auf grausame Weise drei Menschen ermordete, hingerichtet. Bis zu seiner Tat, von Januar bis August, war ein Anstieg der Mordrate auf 38 zu verzeichnen. Nach seiner Hinrichtung, im September sank sie auf drei und von Oktober bis Dezember wurden 13 Mordfälle gezählt. Ich stelle also fest, dass die Todesstrafe besonders unmittelbar nach einer Hinrichtung abschreckende Wirkung zeigt.
„Mit der Abschreckung durch die Todesstrafe rechnete man [schon] im Alten Testament der Bibel und auch Paulus verweist auf sie, wenn er von der staatlichen Gewalt sagt: ‚Wenn du aber das Schlechte tust, so fürchte, denn nicht umsonst trägt sie das Schwert’ (Röm.
13,4). [Das Alte Testament mit dem Grundsatz „Leben um Leben“ nennt viele Beispiele von Hinrichtungen im Namen von Gott. So wurde ein Mann israelitisch-ägyptischer Abstammung von Mose gesteinigt, welcher den Auftrag von Gott erhalten hatte. Dieser Mann war mit Israeliten in Streit geraten und verhöhnte dabei den Herrn. In Vers 16 liest man: “Wer den Namen des Herrn verhöhnt, muß mit dem Tod bestraft werden.“ Und darunter: „Wer einen anderen Menschen umbringt, muß ebenfalls sterben.
... Wenn jemand seinem Mitmenschen Schaden zufügt und ihn verletzt, soll er dasselbe am eigenen Leib zu spüren bekommen.“ Im Gesetz Mose steht auch für Ehebruch die Steinigung. Im Neuen Testament, Johannes 8, Vers 11 vergibt Jesus einer Ehebrecherin und sagt: „Geh, aber sündige nicht noch einmal!“ Auch Stephanus wurde als Lästerer verurteilt und von der aufgebrachten Menge gesteinigt.
] Die christliche Tradition hielt an dieser Auffassung fest. [...] Erst die Waldenser bestritten die Berechtigung der Todesstrafe. Im Glaubensbekenntnis [.
..] ist eine Stellungnahme zur Todesstrafe enthalten: ‚Von der weltlichen Gewalt versichern wir, daß sie ohne Todsünde das Blutgericht ausüben kann, wenn sie nur zur Verhängung der Strafe nicht aus Haß, sondern aus Gerechtigkeit, nicht unbedacht, sondern überlegt vorgeht’. Pius XI und Pius XII nehmen vom Grundsatz der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens jene aus, die todeswürdige Verbrechen begangen haben.“
4.2 STRAFE
Schon als Kleinkind habe ich gelernt, dass auf eine schlechte Tat, wie das Kratzen eines anderen Kindes, eine Strafe folgt.
Die Absicht meiner Eltern lag darin, mir zu zeigen, dass es falsch ist jemanden zu kratzen, mich also vom Wiederholen der Tat abzuhalten und damit das andere Kind zu schützen. Ernest van den Hagg, pensionierter Juraprofessor an der Fordham University äußerte sich folgendermaßen: „Crimes are committed not just against a victim, but against society. There must be punishment for misbehaviour. The punishment for murder, not all murder, is death. The murderer has forfeited his right to live among us.” – „Straftaten werden nicht nur gegen ein Opfer, sondern gegen die ganze Gesellschaft begangen.
Es muss eine Strafe für schlechtes Verhalten geben. Die Strafe für Mord, nicht für jeden Mord, ist Tod. Der Mörder hat sein Recht unter uns zu leben eingebüßt.”
4.3 SCHUTZ
Der Schutz der Gesellschaft sollte meiner Meinung nach der primäre Grund für die Existenz der Todesstrafe sein. Dabei geht es aber nur um den Schutz vor der Person, die nach dem Leben anderer sinnt.
Wird die Todesstrafe in diesem Fall als Strafmaß angesetzt, hat sie andere Menschen davor bewahrt von diesem Individuum getötet zu werden, denn eine Schwedische Studie des Karolinska Institutet hat gezeigt, dass 70% der Patienten einer forensischen Psychiatrie innerhalb von fünf Jahren neue Straftaten begangen haben. In den USA ermittelte eine Umfrage, dass 43% der entlassenen Mörder innerhalb von drei Jahren wieder in Arrest kamen.
Andere Ergebnisse zeigen, dass 8% (285 Kriminelle) aller Todestraktinsassen von 2000 schon früher wegen Totschlags verurteilt worden waren.
4.4 GERECHTIGKEIT
Das Individuum darf nicht mehr Rechte haben, als die ganze Gesellschaft. Genausogut darf die Gesellschaft nicht weniger Rechte haben als das Individuum.
Nimmt sich ein Individuum also das Recht, über Leben und Tod eines anderen zu entscheiden, hat die Gesellschaft das Recht als Konsequenz sein Leben zu nehmen!
4.5 VERGELTUNG
Man kann Vergeltung für erlittenes, aber auch für begangenes Unrecht üben. Es ist vorgekommen, und kommt auch immer noch vor, dass Regierungen die Todesstrafe ausnutzen um Stärke zu zeigen bzw. sich zu rächen, d.h. sie üben Vergeltung für erlittenes Unrecht.
Ich lehne diese Einstellung ab, denn sie missbraucht die eigentlichen Absichten der Todesstrafe, nämlich den Schutz und die Strafe. Widersprüchlich ist auch zu sehen, dass den Angehörigen des Opfers selbst das Recht auf Vergeltung nicht zugestanden wird. Dem zuwiderhandelnde Selbstjustiz wird bestraft. Ein Recht, und nicht die Pflicht, auf Vergeltung ließe gleichermaßen die Möglichkeit der Gnade und des Verzeihens zu. Das juristische Urteil ergeht jedoch unabhängig davon, ob sich die Angehörigen des Opfers für oder gegen die Todesstrafe aussprechen.
4.
6 EINSPAREN VON STEUERN
Bei vielen Menschen, vor allem Amerikanern, kursiert die Meinung die Todesstrafe koste den Steuerzahler weniger. Diese Aussage ist falsch, denn Vertreter dieser Meinung vergessen sämtliche andere Kosten, die mit dem Verfahren zur Todesstrafe einhergehen. Natürlich wäre es preiswerter jemandem unverzüglich tödliche Chemikalien zu injizieren als ihn für 30 oder 40 Jahre zu inhaftieren. Vertrauenswürdige Studien haben allerdings gezeigt, dass es einen Staat mit Todesstrafe pro Hinrichtung ungefähr 1,9 mio Dollar kostet. Dabei sind Einkerkerungskosten von 20 000 bis 25 000 Dollar jährlich pro Insasse einbezogen. Approximativ 70% der Kosten verursacht dabei das Gerichtsverfahren und ein geringerer Teil die Kosten, die beim Einlegen von Berufung entstehen.
Eine Freiheitsstrafe von 40 Jahren kostet den Staat zwischen 600 000 und 900 000 Dollar, d.h. nehme ich den Durchschnitt von 750 000 Dollar, belaufen sich die Kosten für die Todesstrafe auf ein 2,5-faches von denen der Freiheitsstrafe. Ich muss bemerken, dass alle Angaben nur Durchschnittswerte sind und von Staat zu Staat und Land zu Land variieren können.
5 Warum kontrovers und sozial?
In der Karikatur von Chuck Asay sehen Sie auf der einen Seite den in weiß gekleideten Mann, der die Mörder verkörpert und die in schwarz gekleidete Person, welche die liberalen Richter vertritt. Beide stemmen sich mit aller Kraft und mittels Richterpult und -stuhl gegen eine Tür, auf der Death Penalty geschrieben steht.
Auf der anderen Seite wird Justitia durch eine in weiß gekleidete, mit Augenbinde und Schwert versehene Frau dargestellt. Sie versucht diese Tür zu öffnen. Meiner Meinung nach verdeutlicht diese Zeichnung sehr gut wie kontrovers und sozial die Frage der Kapitalen Strafe eigentlich ist. Die Karikatur stammt zwar von einem Amerikaner, beschreibt aber sicherlich auch die Gefühlslage der Deutschen und letztendlich der ganzen Gesellschaft.
Man beschäftigt sich mit der Todesstrafe auf der ganzen Welt, so z.B.
die Organisation in Frankreich L’Acat est l’Action des Chrétiens pour l’Abolition de la Torture et des exécutions capitales, im Vereinigten Königreich und den Niederlanden die League of Life oder in Dänemark und Österreich The International Bannister Foundation.
Zahlreiche Dokumentationen, Filme, Bücher und Diskussionsforen in den letzten Tagen und Monaten haben gezeigt, dass die Todesstrafe bei den Deutschen durchaus nicht mehr so stark abgelehnt wird, wie es noch vor Jahren der Fall war. Diese Ablehnung bzw. Befürwortung haben natürlich ihre Ursachen, mit denen ich mich im folgenden Abschnitt befasse.
Ich möchte mit dem alten Sprichwort „Jede Medaille hat zwei Seiten“ beginnen, welches natürlich auch auf das Bestrafen mit dem Tod zutrifft. Für eine Regierung, d.
h. gewählte Vertreter der Gesellschaft, ist es wirklich nicht einfach zu entscheiden, ob die Todesstrafe als Möglichkeit des Strafmaßes im Gesetz auftauchen sollte, oder nicht. Chinesische Beamte sollen zum Beispiel sehr widersprüchlich gehandelt haben, wenn es darum ging, welche Straftaten die Todesstrafe verdienen, denn es gibt auch reichlich Argumente, die gegen eine Haftstrafe sprechen. Wie kann das Ziel einer sozialen Integration durch das Mittel einer sozialen Ausgrenzung erreicht werden? ...
In Punkt 4 bin ich bereits auf Funktionen der Todesstrafe eingegangen. In meiner Umfrage habe ich festgestellt, dass dies noch lange nicht alle sind. Es wurde z.B. „Buße“ und „Befreiung von Abschaum“ genannt oder auf die Bibel verwiesen. Im Gegensatz dazu schrieben Gegner der Todesstrafe: „Im fünften Gebot der Bibel steht ‚Du sollst nicht töten’.
“ Daraufhin war ich schon auf den ersten Konfliktpunkt gestoßen. Ich stellte Nachforschungen an und fand eine erstaunliche Aussage. Der katholischer Papst stellt sich nur gegen die Todesstrafe, wenn sie missbraucht wurde: „Die Kirche hat beim IV. Latterahnischen Konzil im Jahr 1215 bestätigt, dass die weltliche Macht bei Kapitalverbrechen die Todesstrafe immer dann ohne Sünde auflegen darf, wenn das Motiv des Handelns die Gerechtigkeit ist und nicht die Rache oder der Zorn und das Handeln ohne Versuch der Diskriminierung ist. [..
.] Da aber im Hebräischen die Vokale nicht geschrieben wurden, bleiben bei einigen Wörtern verschiedene Übersetzungsmöglichkeiten. Eine andere Übersetzungsvariante des 5. Gebots ist ‚Du sollst nicht morden’; d.h. nicht unrechtmäßig töten.
“ Auf einer anderen Internetseite, welche sich für die Todesstrafe ausspricht, lese ich: „God, Himself, instituted the death penalty (Genesis 9:6) and Christ regarded capital punishment as a just penalty for murder (Matthew 26:52). God gave to government the legitimate authority to use capital punishment to restrain murder and to punish murderers.”
Die USA sind ein Staat, indem Gott allgegenwärtig ist. Man kann seinen Namen auf dem Geld und in der Verfassung lesen, in Schulen geloben Kinder unter ihm ihr enges Bündnis zum Land und der Präsident beendet jede seiner Reden mit “God bless America”, Gott segne Amerika. Allerdings gibt es auch Gegner dieser Traditionen. So ist das Beten in der Schule bereits verboten und das Gelöbnis sollen abgeschafft werden.
Geht es um gesetzliche Regeln, darf ein Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer nicht die Bibel zitieren wie es in Pennsylvania der Fall war, als er versuchte die Geschworenen zur Todesstrafe zu drängen. Im Alten Testament, 3. Mose 24, Vers 20 wird die Bestrafung eines Mörders mit dem Tod wie folgt gerechtfertigt: „Bei der Festlegung jeder Strafe sollt ihr euch nach dem Grundsatz richten: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Knochenbruch um Knochenbruch. Was jemand einem anderen angetan hat, muß ihm selbst zugefügt werden.“ Die Aufgabe des Geschworenengerichts ist aber trotzdem, von Fall zu Fall neu zu entscheiden ob die Todesstrafe angemessen ist oder nicht
Nun stellt sich die Frage ob die jury, welche in 30 amerikanischen Staaten entscheidet, wirklich eine bessere Variante der Rechtsprechung ist als z.B.
die deutsche, in der allein die Richter über das Strafmaß entscheiden. Anfangs vertrat ich die Meinung „Ja, die jury ist besser“. Dann habe ich mich aber genauer darüber informiert, wie sie gebildet wird. Im sogenannten „Voir Dire“ wird die jury ausgewählt. Man will ermitteln wie die zukünftigen Geschworenen über bestimmte Themen denken und fühlen. Sie haben in schriftlicher Form, von Richter, Kläger und Verteidiger aufgestellte, Fragen zu beantworten.
Die vollständigen Fragebögen werden kopiert und jeweils dem Richter, Kläger und Verteidiger ausgehändigt. Diese sehen sie durch und befragen danach abermals jeden Geschworenen einzeln. Beantwortet z.B. ein Geschworener die Frage „Wie sind Sie zur Todesstrafe eingestellt?“ mit „Ich bin gegen sie“, kann er vom Verteidiger von der Liste gestrichen werden und wird in diesem Prozess nicht eingesetzt. Ist der Geschworene für die Todesstrafe, folgt die Frage „Könnten Sie sich auch lebenslange Haft vorstellen?“.
Um eingesetzt zu werden, sollte er sie mit „Ja“ beantworten, was in den meisten Fällen auch passiert. Ist es jedoch umgedreht, d.h. ein Gegner der Todesstrafe könnte sich trotzdem für die Todesstrafe entscheiden, wird der Geschworene vom Kläger als „voreingenommen“ abgelehnt. Da Klägerseite und Verteidigung somit eine bestimmte Anzahl an Geschworenen von der Liste streichen können und keinen Grund angeben müssen, bin ich der Meinung, dass das Geschworenengericht seine ursprüngliche Aufgabe, eine objektive Entscheidung zu treffen, verloren hat. Es kommt außerdem selten vor, dass jüngere Studenten unter den Geschworenen sitzen, da die guilt phase vier bis sechs Wochen und die penalty phase abermals einige Wochen dauern kann und somit ihr Zeitpensum weit überschritten werden würde.
Man muss allerdings auch bedenken, dass drei Richter leichter zu beeinflussen und bestechlich sind als 12 Geschworene. Außerdem sollte man voraussetzen können, dass die jury über ihre Rechte und Pflichten, z.B. unvoreingenommen und gerecht zu sein, vor dem Prozess aufgeklärt wurde.
Die kontroverse Frage der Abschreckung habe ich bereits in Punkt 4.1 diskutiert und möchte noch einmal betonen, dass ich von der abschreckenden Wirkung überzeugt bin.
Es gibt immer wieder Statistiken, die diese Aussage widerlegen bzw. meine Meinung unterstützen. Ein Beispiel bietet der Zeitungsartikel vom 14.10.02 der Freien Presse: „Die Mordrate in Großbritannien [einem Todesstrafen-Gegner] ist auf dem höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen vor 100 Jahren. [.
..] Im ersten Quartal 2002 habe die britische Polizei 885 Morde aufgenommen, das seien vier Prozent mehr als 2001 und 20 Prozent mehr als 1997. [...
] die Statistik [enthüllte] eine deutliche Zunahme von Mord u.a. Gewaltverbrechen. Allein im Großraum London wurden in den ersten acht Monaten diesen Jahres 135 Menschen ermordet. [..
.] So sei die Mordrate in den USA [welche die Todesstrafe rigoros vollstreckt] um zwölf % zurückgegangen und in Deutschland seit 1995 um 29 % gesunken.“
Der nächste Disput, dem ich mich widme, bezieht sich auf das Thema „Ungerechtigkeiten gegenüber der Rasse“. Die Meinung der Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe ist weit verbreitet. Ich habe gelernt, zunächst nach Beweisen zu suchen, bevor ich ein Clichée akzeptiere bzw. verwerfe.
Von 1977 bis 1999 wurden nicht mehr Schwarze hingerichtet als Weiße: 35% der Hingerichteten waren schwarz und 56% weiß. Doch Vorsicht, auch statistische Angaben täuschen, denn nur 11% der US-Bevölkerung ist schwarz und 80% weiß, d.h. die Hinrichtungsquote der Schwarzen ist um ein unglaubliches 4154,5-faches höher als die der Weißen. Mehr als die Hälfte der zum Tode Verurteilten (55,2%) stammt aus dem Süden der USA, z.B.
Florida, Texas und Virginia. 23,2 Prozent kommen aus westlichen (California, Colorado, New Mexico) und 14.4 Prozent aus midwestern, zentral-westlichen, Staaten (Kansas, Nebraska, Ohio...).
Die verbleibenden 7,1 Prozent gehören zu den nordöstlichen Staaten, wie New Jersey, New York oder Pennsylvania. In den letzten 50 Jahren sind drei von fünf Hinrichtungen in den südlich gelegenen Staaten durchgeführt worden. Von den 500 Hinrichtungen seit 1977 (Stand 1998) fanden alle, bis auf 59, in den Südstaaten statt. Bei den landläufigen Bedenken zur Diskriminierung der Schwarzen scheint es sich also um eine gerechtfertigte Pauschalisierung zu handeln. Ich möchte aber hinzufügen, dass sich das Problem zumindest teilweise mit der demografischen Zusammensetzung der Staaten begründen lässt. Die schwarze Bevölkerung ist in den Südstaaten weitaus zahlreicher vertreten als im Norden.
Mit wachsendem Anteil von Schwarzen an der Gesamtbevölkerung wächst auch der Anteil an schwarzen Straftätern. Zusätzlich sollte man die Quote der begangenen Morde ins Kalkül ziehen. Vor acht Jahren wurden in den USA 21 597 Morde begangen. Eine Untersuchung von 1996 besagt, dass 47% der Morde von Schwarzen begangen wurden und nur 38% von Weißen. Da ich nur diese eine Statistik darüber finden konnte, möchte ich nur die Vermutung äußern, dass Schwarze vermehrt zu tödlichen kriminellen Taten neigen und demzufolge die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sie mit der Todesstrafe bestraft werden. Von den zwischen 1930 und 1996 Hingerichteten waren 52% schwarz und 46,7% weiß.
In Pennsylvania bekamen vor fünf Jahren 224 Straftäter die Todesstrafe, von denen 75 weiß und 138 schwarz waren, und in Illinois gehörte von den 157 zum Tode Verurteilten nur ein Drittel der weißen und 99 der schwarzen Rasse an. Nun ist die absolute Anzahl der schwarzen Inhaftierten auch in Staaten höher, in denen keine Überzahl der schwarzen Bevölkerung vorliegt. Dies hat noch eine andere Ursache. Ein großer Teil der schwarzen Bevölkerung gehört einem schwächeren sozialen Milieu an. Ungefähr die Hälfte der schwarzen Angeklagten in der Todeszelle ist arm. Sie können sich keinen Rechtsanwalt leisten, geschweige denn ausführliche, mit modernster Technik durchgeführte Untersuchungen.
Mittellose sind von einem vom Gericht zugeteilten Pflichtverteidiger abhängig. Man muss wissen, dass die Verteidigung eines zum Tode Verurteilten ziemlich schwierig ist. Zunächst sollte der Anwalt spezielle Fähigkeiten mitbringen, wie z.B. überzeugend, standhaft und belastbar sein und sich nicht mit allem sofort zufrieden geben, sondern auch Sachverhalte hinterfragen. Viele Rechtsanwälte sind überarbeitet und unterbezahlt.
So kommt eine Studie der New Yorker Columbia Universität zu dem Ergebnis, dass in 37 % aller Verfahren, in denen ein Todesurteil verhängt worden war, die Verteidigung inkompetent, schlecht bezahlt oder ohne Erfahrung in derartigen capital trials, Kapitalprozessen, war. Ein privater Anwalt kann mehr als $ 50 000 verlangen um ein Kapitalverbrechen zu verteidigen. Es ist aber auf keinen Fall akzeptabel, das Einkommen über Leben und Tod entscheiden zu lassen. Wird ein Anwalt als Verteidiger eines sozial Schwächeren herangezogen, sollte er meiner Meinung nach nicht nach seinem Gehalt schauen, oder ob er durch diesen Fall andere Klienten verlieren könnte, sondern sich seiner entscheidenden Aufgabe bewusst sein und seinem Berufsethos, Menschen objektiv und so gut es geht vor Gericht zu vertreten, folgen. Von einem besonders schlimmen Fall schreibt die P.M.
auf Seite 68: „Amnesty berichtet von einem Schwarzen, dem ein Pflichtverteidiger zugewiesen wurde, der 50 Jahre lang ein führendes Mitglied des Ku Klux Klan war.“
Das nächste Problem, was Schwarze haben können, ist, dass sie von der jury diskriminiert werden. Natürlich sollten die Geschworenen aufgeklärt sein, dass eine Einstellung wie diese inakzeptabel ist, und gegebenenfalls nicht für die jury zugelassen werden. Zur Verteidigung möchte ich sagen, dass es sich auf der ganzen Welt (bis jetzt) in Gerichtsprozessen um Menschen handelt, und Menschen können Fehler machen. Von 1977 bis zum ersten September 1999 waren 52,7 % der Hingerichteten in den USA Weiße, welche andere Weiße getötet haben. 1,9 Prozent waren Weiße, die Schwarze umgebracht haben.
23 Prozent der Schwarzen wurden hingerichtet, weil sie Weiße töteten und 9,4 % der Schwarzen wurden hingerichtet, weil sie andere Schwarze getötet haben. Diese Statistik belegt also die Aussage, dass Afroamerikaner eher mit der Todesstrafe bestraft werden, wenn sie ein weißes Opfer töteten. Diese Diskriminierung darf es nicht geben.
Was die Geschworenen betrifft, sind viele auch eher bereit die Todesstrafe zu verhängen, wenn es sich um einen Kindsmord handelt. Es geht ihnen darum, dass ein erwachsener Mann eher eine Chance hat, sich von dem Kriminellen zu befreien als ein Kind. Amerikaner führen außerdem ein sehr ausgeprägtes Familienleben.
Es wird großer Wert auf die Kinder gelegt und jeder, der diese Liebe in irgendeiner Art und Weise zerstört, muss mit dem Schlimmsten rechnen. Da kommt es vor, dass Geschworene reagieren als wären es ihre eigenen Kinder gewesen und nur die Absicht der Rache sehen. „Am Donnerstag Abend [18.4.2002] wurde in Texas der 47 Jahre alte Gerald D. Casey durch die Giftspritze hingerichtet.
Er war wegen Mordes an der 22 Jahre alten Sonya L. Howell zum Tode verurteilt worden. Casey und seine Freundin Carla Smith, die zu 10 Jahren Freiheitsstrafe im Austausch für ihre Aussagen gegen Casey verurteilt wurde, drangen am 10. Juli 1989 in das Mobilheim von Sonya Howell, einer Freundin von Carla Smith, ein. Casey erschoß die junge Frau mit neun Schüssen aus einer 22-Kaliber-Pistole, um die zahlreichen Waffen zu stehlen, die Howells Lebenspartner dort angesammelt hatte. Während Casey, ohne Statement vor der Hinrichtung, starb, äußerte sich Linda Howell, die Mutter des Opfers, enttäuscht über die Schnelligkeit und Leichtigkeit der Hinrichtung.
“ Auch das Thema der Hinrichtungsmethode zeugt von Kontroverse. Ich bin der Überzeugung, dass Steinigen, Henken, der elektrische Stuhl und das letale Gas zu den qualvollen Arten zählen. Selbst wenn Artikel 119 der Scharia nicht existieren würde bezweifle ich, dass man einen Menschen mit bloßen Steinen schnellstmöglichst töten kann. Was das Henken betrifft, bin ich der Meinung, dass es zu zu vielen Fehlern kommen kann. Alles muss genauestens berechnet sein und bei dem kleinsten Fehler stirbt der Delinquent unter Qualen. Zum elektrischen Stuhl muss ich sagen, dass mich der Film „The Green Mile“ überzeugt hat, dass es nur unter Schmerzen zum Tod kommen kann.
Ein extremes Beispiel stammt aus Georgia, als ein Todeskandidat fünf Stromstöße brauchte um zu sterben. Das Problem ist, dass man zwischen jedem Stromstoß, aufgrund der hohen Körpertemperatur, einen Moment warten muss, damit sich der anwesende Arzt beim Feststellen ob der Herzstillstand eingetreten ist oder nicht, nicht verbrennt. Wenn es um das tödliche Gas geht und man sagt „Atmen Sie tief ein damit der Tod schnell eintritt“, handelt es sich meiner Meinung nach um spöttigsten Sarkasmus. Es kommt vor, dass zum Tode Verurteilte ihre Möglichkeiten der Berufung nicht wahrnehmen und schnellstmöglichst exekutiert werden wollen. Ich denke allerdings, es gibt auch andere, die noch nicht zum Sterben bereit sind. Wie verhalten sie sich, wenn ein Wärter ihnen das sagt?
Das Enthaupten, die letale Injektion und das Erschießen durch ein Erschießungskommando wären meiner Meinung nach bessere Methoden der Exekution.
Betrachtet man es von der finanziellen Seite, gehört die Injektion mit circa $60 650, neben der Gaskammer und dem Galgen, zu den teuersten Arten. Allerdings wird sie auch im Moment zu den „humansten“ Methoden gezählt, da der Delinquent mehr oder weniger friedlich einschläft. In meiner Umfrage konnte ich diese Meinung ebenfalls bestätigen, denn von den 130 Befragten wählten 53,1 Prozent die Todesspritze als „menschlichste“ Methode. Der zweite Vorteil der Injektion ist, dass sie von einer Maschine gesteuert und durchgeführt werden kann. Geht es um das relativ preisgünstige Erschießen, bin ich ausdrücklich für eine Gruppe von mindestens fünf Personen, denn „geteiltes Leid ist halbes Leid“. Den treffsicheren Schützen ist nicht bekannt, welches Gewehr mit einer Platzpatrone und welches mit scharfer Munition gefüllt ist.
Sie haben immer die Möglichkeit zu sagen: „Der andere hat ihn/sie getötet.“
Da ich von der Aussage des Gehirnforschers Hueter überzeugt bin, glaube ich, dass das Enthaupten eine verhältnismäßig „gute“ Methode darstellt. Es dauert weniger als eine Sekunde und auch wenn der endgültige Tod des Delinquenten erst nach ungefähr acht Minuten eintritt, so verläuft doch diese Zeit schmerzfrei.
In der Dokumentation „Der Tod hat ein Gesicht“ berichten sieben Henker von ihrer ehemaligen Arbeit. Sie hatten einen geteilten Status in der Gesellschaft und Privilegien wie der Besitz eines Waffenscheins, Polizeischutz oder Steuerbefreiung machten es ihnen leichter. Ich habe die Einschätzungen über ihren Beruf kurz zusammengefasst: „So wurde aus dem in Algerien aufgewachsenen Fernand Meyssonnier ein Henker.
Noch heute ist er stolz auf sein Lebenswerk.“, „Mit dem Strick richtete der ungarische Strafvollzugsbeamte György Pradlik. Von seiner Tätigkeit sagt er, sie sei ‚eine Aufgabe‘ gewesen, ‚die erledigt, erfüllt werden muss‘. Noch immer ist der etwas entrückt wirkende Mann strikter Anhänger der Todesstrafe.“, „Anders als Pradlik zeigt der pensionierte Reuf Ibrisagic Reue. Der gelernte Pädagoge war Chef des Strafvollzuges in Bosnien-Herzegowina.
Er trug die Verantwortung für die Auswahl der Erschießungskommandos in den jugoslawischen Gefängnissen, begleitete die Gefangenen in den Tod und schoss auch selbst. Heute jedoch erklärt der sensibel wirkende Mann: ‚Die maximale Strafe müsste auf zehn Jahre begrenzt sein. Ich bin strikter Gegner der Todesstrafe.‘“, „Richtig stolz auf seine Mitwirkung an über 60 Hinrichtungen hingegen ist Josef Malta. Dem Amerikaner fiel nach dem Krieg die Aufgabe zu, die Götzendämmerung der Nazigrößen zu vollstrecken. ‚Ich habe es genossen, es hat mir Spaß gemacht.
Ich hätte alles für diesen Job getan‘, freut er sich noch heute über seine erfolgreiche Bewerbung zum Scharfrichter. Gerne hätte er die Gefangenen auch gefoltert.“, „Als Sakowski 1938 nach Spanien reisen wollte, um ‚mit scharfer Munition gegen Franco Krieg zu spielen‘, wurde er an der deutschen Grenze geschnappt und im KZ Sachsenhausen interniert. Nachdem er zahlreiche Morde der KZ-Schergen hatte mitansehen müssen, soll ihn der Kommandant des Lagers gefragt haben, ob er einen Menschen hängen könne, der sich an einem Kind vergriffen habe. Sakowski bejahte, und so führte er am nächsten Tag seine erste Hinrichtung aus. ‚Es war das Gift des Militarismus, das aus mir eine unbedingt gehorsame Kreatur gemacht hatte‘, sagt er.
“ Hermann Lorenz, letzter Henker der DDR: „Es handelte sich um eine Aufgabe, die ich erhalten hatte. Danach hab ich mich gerichtet und für Gefühle war da eigentlich nicht viel Platz.“ Er empfand die Todesstrafe als richtig, solange sie im Gesetz stand. Avery Timmons antwortete auf meine Frage ob er für oder gegen die Todesstrafe sei: „It is the law in Texas and I am for carrying out the law.“
Es sind vor allem zwei Gründe, welche die USA immer wieder in Verruf bringen. Der erste ist, dass 25 Staaten, zumindest bis zur Entscheidung des Supreme Courts am 20.
6.02 gegen diese Hinrichtungen, Kriminelle trotz geistiger Behinderung exekutierten. Noch vier Monate zuvor, am 26.2.2002, lautete es in den Nachrichten: „Alexander Williams (33) hätte am Mittwoch durch die tödliche Spritze sterben sollen, weil er die 16-jährige Aleta Carol Bunch aus einem Einkaufszentrum in Augusta entführt, vergewaltigt und ihr vier Kopfschüsse zugefügt hatte. Der Gnadenausschuss meinte nun aufgrund der Gutachten dreier Psychiater, Williams wäre zu weit in die Geisteskrankheit abgeglitten, um hingerichtet zu werden, und schonte das Leben des zum Tode Verurteilten.
Der Ausschuss entschied, Williams Todesurteil in lebenslange Haft ohne Aussicht auf Strafnachlass umzuwandeln - obwohl diese Strafoption im Jahr 1986, als er das Verbrechen beging, nicht bestand.“ Das neue Problem, vor dem Richter und Geschworene jetzt stehen, ist einzuschätzen welche der Todeskandidaten in die Rubrik „mentale Behinderung“ fallen und welche nicht. Es ist aber die Aufgabe der Verurteilten und deren Anwälte in Berufung zu gehen bzw. das Urteil anzufechten. Meinen Informationen zufolge bedeutet dieses neue Gesetz nicht das automatische Umwandeln der Todesstrafe in life without parole. Die Initiative muss von dem Strafgefangenen ausgehen.
Der zweite Grund, warum US-Präsident G.W. Bush auf internationalen Reisen von allen Seiten gedrängt wird, etwas gegen die Todesstrafe zu unternehmen, ist das Festhalten an der kapitalen Strafe für Minderjährige. Obwohl man die Volljährigkeit in den USA erst mit 21 Jahren erhält, kann man in allen Staaten mit 18 Jahren mittels Todesstrafe bestraft werden. Wie schon in Kapitel 3 geschrieben, ist es in 22 Staaten möglich unter 18 Jahren hingerichtet zu werden. Neun Prozent der US-Morde begehen Jugendliche unter 21.
Seit 1973 wurden insgesamt 213 Jugendliche zum Tode verurteilt, über die Hälfte von ihnen in Texas, Florida und Alabama. Alle in der Neuzeit hingerichteten Jugendlichen waren zur Tatzeit 17 Jahre alt, bis auf Sean Sellers, der 1999 in Oklahoma für ein Verbrechen starb, das er als 16-Jähriger begangen hatte. Ein Jahr früher lag das Durchschnittsalter der zum Tode Verurteilten bei 37 Jahren und der jüngste Insasse, 18 Jahre alt, bekam im Dezember 1998 die Todesstrafe. Der älteste Insasse war 83 Jahre alt und wurde 25 Jahre früher zu dieser Strafe verurteilt. Am 15. Januar 2002 erregte der Fall von B.
Brown Aufsehen: „Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, für Brandon Brown die Todesstrafe zu beantragen. Brown wird verdächtigt, Jasmine Stouds, ein 6-jähriges Nachbarmädchen, vergangenen August entführt, vergewaltigt und ermordet zu haben. Brown war zur Tatzeit 15 Jahre alt. Browns Anwalt gab bekannt, er würde plädieren, dass es auf Grund des Alters seines Klienten verfassungswidrig sei, diesen hinzurichten. Jasmines Vater Daniel Stoud ersuchte die Ankläger, nicht die Todesstrafe zu verlangen, weil es ‚zu einfach‘ wäre für jemand zu sterben, wenn er stattdessen ein Leben lang im Gefängnis zubringen müsste.“ Zu diesem Zitat möchte ich nur sagen, dass es durchaus nicht „einfach“ ist sein genaues Sterbedatum zu kennen.
Wie schon erwähnt, spricht man sich in der Bibel für die Todesstrafe aus. Ich habe mir die Frage gestellt, was mit christlichen Todeskandidaten passiert. Wie kann die Exekution eine Strafe darstellen, wenn der Delinquent davon überzeugt ist, dass ihn ein besseres, ein perfektes Leben im Himmel erwartet? Ich befragte meine streng baptistische „amerikanische Mutti“ dazu. Sie sagte, dass sie meine Zweifel verstehe und gab mir als Antwort: „God loves everybody. It doesn’t matter what he/she had done in his life, as long as he/she confesses his action deeply.“ Am Schluss fügte sie hinzu, dass es durchaus nicht so einfach sei zu sterben, wie es klingt; auch nicht wenn einen der Himmel erwartet.
Eine Statistik vom 31.12.1998 besagt, dass zu dieser Zeit 3452 Amerikaner im Todestrakt saßen, davon 1906 Weiße und 1486 Schwarze. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass auch alle durch die Exekution sterben. Dieses Problem der langen Wartezeiten steht auch unter starker Kritik. Sie gleichen zum Teil einer Haftstrafe.
Am 24.1.2002 stirbt der 62-jährige R. K. Spivey durch die Giftspritze. Er war wegen Polizistenmord 1977 verurteilt worden und hatte 25 Jahre auf den Tod warten müssen.
Am 10.12.2002 exekutiert man den 35-jährigen J. L. McCracken wegen vierfachen Mordes zwölf Jahre zuvor. Beispiel Nummer drei ist der 46-jährige A.
Johnson, welcher wegen Beteiligung an einem 1984 begangenen Mord am 12.12.2002 hingerichtet wurde. Ursachen dafür gibt es einige. Zunächst sind die Wartezeiten davon abhängig, wie schnell der Straftäter einen Verteidiger findet. Es ist schon vorgekommen, dass Gefangene vier bis fünf Jahre auf einen Rechtsanwalt warten mussten.
Finanziell schwache Täter können sich einen solchen nicht leisten und dann ist es die Aufgabe des Staates nach einem Pflichtverteidiger zu suchen und ihn auch zu bezahlen. Da diese Pflichtverteidiger aber meist weniger Erfahrung mit Fällen der Kapitalstrafte haben, nebenbei noch andere Angeklagte verteidigen und beim Staat jede finanzielle Unterstützung beantragen müssen, wird auch der zweite Teil oftmals verlängert. Ist ein Rechtsanwalt gefunden, ist entscheidend wie gut er seinen Job ausführen kann, d.h. braucht er lange um Nachforschungen zu betreiben oder nicht. Wie schon gesagt ist es eine Frage der Finanzierung.
Die Staatsanwälte bzw. Kläger haben uneingeschränkten Zugriff auf Detektive, Investigators, wissenschaftliche Labore und Geld um weitere Spezialisten zu befragen. Eine andere Ursache der langen Wartezeiten ist die achtfache Möglichkeit Berufung einzulegen, nämlich beim state court of appeals oder nach Verweigerung beim US Supreme Court. Danach gibt es die Möglichkeit auf den habeas corpus review (Vorführungsbefehl, welcher vom leitenden Bezirksgericht geführt und vom Staatsgericht eingesehen werden kann), der US Supreme Court kann abermals folgen, dann ein föderativer Vorführungsbefehl, der US Circuit Court und der US Supreme Court zum dritten Mal. Lehnt dieser die Vernehmung ab, wird das Hinrichtungsdatum durch den vorsitzenden Richter des Kapitalverbrechens festgelegt und der letzte Appell des Angeklagten geht an den Gouverneur und/oder die Bewährungskommission, welche er um Nachsicht bitten kann. Sobald alle Möglichkeiten auf Berufung erschöpft sind, wird das Todesurteil vollstreckt, vorausgesetzt es gibt keinen anderen Grund die Exekution zu verschieben.
Nach meinen Errechnungen dauert es in Texas durchschnittlich zehn Jahre bis man im Gefängnis exekutiert wird. Um die langen Wartezeiten einzuschränken hat ein Gefangener jetzt nur noch zehn, anstatt 15 Jahre zur Verfügung um seine Unschuld zu beweisen. Von 1973 bis 1998 wurde in den USA 9431 mal die Todesstrafe ausgesprochen. Andere Gründe der Hinrichtung zu entgehen, sind eine Strafumwandlung (in 2270 Fällen), aufgrund einer Krankheit (wie beispielsweise an Aids) zu sterben, Suizid zu begehen, in einer Zweierzelle von einem anderen Insassen getötet, oder als unschuldig entlassen zu werden. 500 wurden tatsächlich hingerichtet, 180 starben vor der Exekution und 54% der Verurteilten wartet noch auf ihre Hinrichtung. Das Resultat: auf Grund kostspieliger Verzögerungen und endloser Berufungen ist die Todesstrafe Opfer der Bürokratie geworden.
Der Hauptgrund, warum die Todesstrafe in den zivilisierten Ländern ohne Einwendungen abgeschafft wurde, ist die hohe Fehlerrate. In den USA beträgt diese 68 % (US News and World Report 6/19/00). Todesfälle werden wiederaufgerollt aufgrund von schwerwiegenden Fehlern. In Houston kam es vor, dass der Anwalt während des Prozesses schlief. Der zuständige Richter bemerkte: „The constitution doesn’t say the lawyer has to be awake.“
Am 3.
6.2002 las ich die folgende Meldung: „Der zum Tode verurteilte Calvin Jerold Burdine, dessen Verteidiger während der Verhandlung schlief, bekommt ein neues Verfahren oder sogar die Freiheit, wie der Supreme Court jetzt anordnete. Burdine war für die 1983 erfolgte Ermordung seines Lebensgefährten W.T. Wise zum Tode verurteilt worden. Geschworene und Gerichtsdiener bezeugten später, dass der vom Gericht gestellte Anwalt, Joe Cannon, mindestens 10 Minuten während der im Jahre 1984 stattfindenden Verhandlung geschlafen habe.
Bis jetzt ist noch nicht klar, wie der Supreme Court bei weiteren Einsprüchen wegen schlechter Verteidigung verfahren wird. Auch zwei unabhängige Richter bemängeln die schlecht ausgebildeten Anwälte, die gerade in Prozessen mit Todesurteilen eingesetzt würden.“ Am 9.1.2002 hieß es: „William Kelly wurde 1996 für Entführung, bewaffneten Raub und Mord von einem Geschworenen-Gericht zum Tod verurteilt. Nun wurde das Todesurteil vom Obersten Gericht aufgehoben, weil die Geschworenen nicht darüber informiert worden waren, dass Kelly bei Verurteilung zu einer lebenslänglichen Haftstrafe nie mehr freigekommen wäre.
Das Oberste Gericht hat mit diesem Fall zum dritten Mal die Urteilsprozeduren South Carolinas zum Anlass genommen festzustellen, dass die verfassungsmässigen Rechte eines Beschuldigten auf ein ‚faires Gerichtsverfahren’ das Recht beinhalten, die Geschworenen über die Frage des Strafnachlasses ins Bild zu setzen. Kelly wird nun wohl ein neues Strafbemessungsverfahren erhalten.“ Gouverneure von Illinois und Maryland setzten im Sommer 2002 aufgrund der zahlreichen Justizirrtümer vorerst alle Hinrichtungen aus. In den neuesten Meldungen vom 13.1.2003 geht es darum, dass Illinois-Gouverneur G.
Ryan alle zum Tode Verurteilten (167) begnadigte, mit der Begründung „das Rechtssystem ist willkürlich, unberechenbar und unmoralisch“. „Angehörige von Opfern und Ankläger waren empört. Todesstrafengegner jubilierten.“
Von 1970 bis März 1997 wurden 66 Menschen, welche durch die Todesstrafe gestorben wären für unschuldig erklärt. Von 1973 bis Dez. 2001 gab man 98 Fälle unschuldig zum Tode Verurteilter bekannt und von 1976 bis zum 31.
1.2001 wurden 90 Menschen auf dringenden Verdacht der Unschuld aus dem Todestrakt entlassen. Die meisten davon wurden nach einem wiederholten Prozess freigesprochen bzw. ließ man die Anklage fallen, weil ein höheres Gericht die Verurteilung abgelehnt hatte. Der weiße R.D.
Adams tötete 1976 einen Polizisten aus Dallas und bekam die Todesstrafe – drei Tage vor seiner Hinrichtung wurde sie in lebenslange Haft umgewandelt. Jahre später wurde auf diesen Fall Untersuchungsbeamter und Filmemacher Errol Morris aufmerksam und behauptet 1988 in seiner Dokumentation „The Thin blue Line“, dass Adams unter Meineid verurteilt wurde. Der Fall wurde neu aufgerollt und führte 1989 zu Adams Entlassung. „Der heute 50jährige Juan R. Melendez wurde nach mehr als 17 Jahren [am 4.1.
2002] aus dem Todestrakt von Florida entlassen. Melendez hatte das Todesurteil für den 1983 erfolgten Mord an einem Geschäftsmann erhalten. [Die Strafverfolger hatten entlastende Beweise zurückgehalten.] Obwohl ein anderer Mann die Tat gestanden hatte, war das Urteil [schrecklicherweise] vom Obersten Gerichtshof Floridas aufrecht erhalten worden, bis im Dezember ein Richter Melendez einen neuen Prozess zuerkannte. Der Staatsanwalt entschied nun jedoch, auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu verzichten, da ein Belastungszeuge mittlerweile verstorben sei und der andere seine Aussage widerrufen habe.“ Diese katastrophalen Fehler dürfen nicht passieren! Vor zwei Jahren wurden fünf Verurteilte aus amerikanischen Todestrakten entlassen, weil ihre Unschuld bewiesen werden konnte.
Eine Studie von Radelet und Bedau von 1992 fand heraus, dass von 1890 bis 1990 23 Leute unschuldig hingerichtet wurden. Diese Zahl wird in dem Film „Sumpf des Verbrechens” und dem Magazin The CQ Researcher Congressional Quaterly von 1995 bestätigt.
Aufgrund der genannten Fehler und Unstimmigkeiten ist ein Rückgang der Exekutionen in den Vereinigten Staaten von Amerika erkennbar:
Die FAZ schreibt: „Mitarbeiter der Justizbehörden von Texas und Oklahoma führen den Rückgang nicht auf eine veränderte Einstellung zur Todesstrafe zurück, sondern nennen prozessuale Gründe. In Texas seien in den Jahren 1997 bis 2000 unter dem damaligen Gouverneur und jetzigen Präsidenten G. Bush so viele Menschen hingerichtet worden, weil der zuvor entstandene Verfahrensstau durch Entscheidungen von Berufungsgerichten und Gesetzesänderungen beseitigt worden sei.“
Ich möchte noch einmal betonen, dass die Thematik Todesstrafe nicht nur eine politische, sondern auch eine soziale Angelegenheit ist, denn es betrifft die ganze Gesellschaft.
Beide Seiten müssen angesprochen werden, der Verurteilte und der Verurteilende. Sie ist weiterhin sozial, weil es alle Schichten betreffen kann. Es gibt reiche und arme Todeskandidaten, wobei es diejenigen aus einem sozial schwächeren Milieu stärker treffen kann in dem Moment, wo sie sich keinen Anwalt leisten können. Es ist sozial, weil auch Delinquenten Menschen sind, und keine Tiere, und beide Seiten dazu beitragen müssen, bestehende Probleme und Ungereimtheiten zu lösen.
6 Empirische Untersuchung
Bereits im April 2002 war meine erste empirische Untersuchung aufgestellt und ich erwartete mit Neugier die Antworten. Ich hatte die zweiseitige Umfrage per e-mail an Freunde und Bekannte aus Deutschland, Tschechien, Amerika und China gesendet und soweit es mir möglich war an Familienmitglieder ausgegeben.
Schon ein paar Tage später erhielt ich einige zurück. Dabei fiel mir auf, dass teilweise nicht alle Fragen beantwortet und viele Kommentare geschrieben wurden. Ich hatte mir gewünscht, dass auch Todesstrafengegner Fragen wie „In welchen Fällen sollte die Todesstrafe angewendet werden?“ beantworten, doch es gab verständlicherweise Freunde, die sich dagegen wehrten. Ich fügte also dieser Frage die Einschränkung „Befürworter:“ hinzu. Die zweite Sache, die ich mir nicht überlegt hatte war die Frage „Sind Sie religiös oder konfessionslos?“. In meinen Gedanken wollte ich auf das fünfte Gebot der Bibel hinaus, hatte aber nicht beachtet, dass es fünf verschiedene Weltreligionen gibt.
Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass man zwar getauft sein kann, aber nicht an Gott glauben muss. Ich änderte die Frage lediglich in „Sind Sie religiös oder nicht religiös“ um und ließ die genaue Religion außer acht. Ein anderer grober Fehler, der mir unterlief war die folgende Fragestellung: „Sollten auch geistig-behinderte Menschen hingerichtet werden?“ Die kleine Unachtsamkeit „Menschen“ anstatt „Kriminelle“ stellte mich als unmenschlich hin, denn „Was kann man dafür, wenn man geistig-behindert geboren wird?“ Ich änderte also auch diese Formulierung. Ich bin sicher, dass obwohl man auch durch Alkoholeinfluss zu einer geistigen Behinderung kommen kann, alle Beteiligten bei dieser Frage an die angeborene Einschränkung geistiger Fähigkeiten dachten. In Frage 13 schrieb ich aus Versehen das Pluralwort „methods“, obwohl ich wollte, dass sich der Teilnehmer für eine Exekutionsmethode entscheidet. Nun hatte ich den Vorteil den Teilnehmer zu kennen und konnte nachfragen, für welche Methode er sich entscheiden würde.
Um mir die Auswertung zu erleichtern, teilte ich Frage drei in Altersgruppen ein. Was die Kommentare und Hinweise einzelner angeht, war ich natürlich sehr dankbar. So fügte ich in meine zweite Version die Fragen „Haben Sie Kinder?“ und „Wurden Sie schon einmal Opfer einer Gewalttat?“ ein. Die Idee war, auf diese Art und Weise bestimmte Meinungen besser einschätzen und bewerten zu können. Manche Teilnehmer gaben bei Frage elf Zusätze an, wie„nur wenn die Schuld hundertprozentig bewiesen ist und es vorsätzlich war“. Dies richtig einzuordnen war das nächste Problem, was sich mir in den Weg stellte, und bewies doch, dass sich kaum ein Beteiligter wirklich sicher in seiner Antwort war und sich eine „Hintertür“ offen lassen wollte.
Als es um die Begründung ging, warum man „für oder gegen die Todesstrafe“ sei, gab es vielseitige Antworten. Es fing an bei „Abschreckung“ (welche nebenbei bemerkt mehr Männer als Grund angaben als Frauen) und führte über „Gerechtigkeit“ und „An eye for an eye“ hin zu „Es soll die zivilisierte Welt von Abschaum befreien“. Ich hatte Kategorien vorbereitet, in welche ich die gegebenen Antworten einordnete: Genugtuung (=Sühne/Buße), Vergeltung (meistens Rache), Be
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