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  Pro und kontra todesstrafe

Abschreckung Pro: Die Todesstrafe wirkt abschreckend. Unter Androhung der Todesstrafe überlegt sich mancher Täter seine Tat zweimal. Kontra: Keine wissenschaftliche Untersuchung konnte bisher belegen, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Im Gegenteil: In US-Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ist die Mordrate niedriger, als in Staaten, die noch an ihr festhalten. Im 18. Jahrhundert wurde in England sogar Taschendiebstahl mit dem Tode durch den Strang bestraft.

Während der öffentlichen Hinrichtungen von Taschendieben nutzten immer wieder "Berufskollegen" die günstigen Gelegenheiten im Gedränge, um die Taschen der Schaulustigen zu leeren. Besser kann man die Unwirksamkeit der Abschreckung wohl nicht belegen. Ursachen für kriminelles Verhalten sind in den komplexen seelischen und gesellschaftlichen Bedingungen des menschlichen Daseins zu suchen. Es ist naiv, zu glauben, diese Problematik sei mit der Todesstrafe zu lösen. Vergeltung Pro: "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Gerechtigkeit heißt, Gleiches mit Gleichem zu vergelten.

Kontra: Wer sich schon aufs Alte Testament beziehen will, sollte das 6. Gebot, das ebenso dort steht, nicht übersehen: Du sollst nicht töten. Das Verbrechen wird durch die Hinrichtung des Täters weder gemindert noch ungeschehen gemacht. Der einzige Zweck einer Hinrichtung liegt in der Befriedigung moralisch nicht zu rechtfertigender Rachebedürfnisse. Will der Staat einer Straftat moralisch überlegen sein, darf er sie unter dem Deckmantel eines Gesetzes auch nicht nachvollziehen. Terrorismus als Sonderfall Pro: Terroristen greifen den Staat und die menschliche Gesellschaft an den Wurzeln an.

Kontra: Die Todesstrafe hält Terroristen nicht von ihren Taten ab. Sie sind von ihren Taten überzeugt und bei der Brutalität, mit der sie meistens vorgehen, setzen sie ihr Leben immer aufs Spiel oder beabsichtigen sogar ihren eigenen Tod (Selbstmordattentäter). Wenn man argumentieren würde, dass ein Verbrecher nicht wegen der Grausamkeit seiner Tat, sondern wegen der politischen Motivation der Tat hingerichtet werden soll (d.h. andere Verbrecher, die gleich grausame Taten aus privaten Motiven ausführen, könnten nicht hingerichtet werden), wäre das gleichbedeutend damit, den Täter vielmehr wegen seiner politischen Meinung als wegen seiner Tat zu bestrafen. (Douwe Korff, Max-Planck-Institut, Freiburg) Schutz der Gesellschaft Pro: Wer "die Rübe ab" hat, bringt keinen mehr um.

Wer potentiell dazu veranlagt ist, Menschenleben zu vernichten, muss aus der Gesellschaft eliminiert werden. Kontra: Die Meinung, 'wer einmal tötet, tötet immer wieder', lässt sich statistisch nicht belegen. Ist eine Gesellschaft von Gewaltkriminalität bedroht, ist die Todesstrafe nur eine Pseudoschutzmaßnahme gegen Gewaltstrukturen, die tiefer angesiedelt sind. Ohne Zweifel muss die Gesellschaft vor gefährlichen Menschen geschützt werden. Die Inhaftierung gefährlicher Individuen ist heute weitgehend lösbar. Der Staat erkennt das Recht auf Leben an und verlangt die Respektierung dieses Grundsatzes von allen seinen Bürgern.

Es steht ihm daher nicht zu, das Recht auf Leben zur Befriedigung irgendwelcher Sicherheitsbedürfnisse zu verletzen. Kosten einer lebenslangen Haft Pro: Schwerverbrecher können als 'Staatspensionäre' auf Kosten der Steuerzahler ein sorgenfreies Leben führen und werden mit unseren Steuergeldern durchgefüttert Kontra: Die gegenwärtigen Kosten einer Hinrichtung (von der Urteilsverkündung bis zur Vollstreckung des Todesurteils) übersteigen die Kosten für eine lebenslängliche Haft um ein vielfaches. Die humane Gesellschaft ist eine Solidargemeinschaft, die auch die Mittel zur Behandlung von Straftätern bereitzustellen hat. Finanzielle Erwägungen - wenn sie zudem noch von niederen Motiven wie Missgunst und Rachsucht provoziert werden - und der Rechtsgrundsatz von der Unantastbarkeit des Lebens können ganz gewiss nicht auf derselben Ebene liegen. Die öffentliche Meinung Pro: Eine Demokratie muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen; in den meisten US-Staaten spricht sich eine Mehrheit für die Todesstrafe aus. Kontra: Die öffentliche Meinung ist immer gefährlich, da 'Meinung' nicht Wissen ist.

Der menschliche Instinkt kann nicht in Abrede gestellt werden, er kann aber niemals Entscheidungsgrundlage für eine Institution wie die Justiz sein. Die Öffentlichkeit urteilt um so radikaler, je weniger und oberflächlicher sie informiert ist. Eine große Mehrheit der Fachleute (Kriminologen, Strafrechtler, Rechtsanwälte, Soziologen, Psychologen, Richter und Staatsanwälte) befürwortet die weltweite Abschaffung der Todesstrafe. Die Todesstrafe und die Öffentlichkeit Die Todesstrafe ist eines der umstrittensten Themen in Amerikas Politik. Seit den 30er Jahren führt das Gallup-Institut regelmäßig Umfragen nach Befürwortung oder Ablehnung der Todesstrafe unter den US-Bürgern durch. Die jüngste Befragung vom Mai 2003 zeigt, dass eine wachsende Mehrheit in der amerikanischen Öffentlichkeit die Hinrichtung für die angemessenste Strafe eines verurteilten Mörders hält.


Selbst bei der Wahlmöglichkeit zwischen Todessstrafe und lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit des Verurteilten, das Gefängnis jemals wieder verlassen zu können, zieht eine kleine Mehrheit dennoch die Todesstrafe vor. Jeder zweite US-Bürger ist der Ansicht, dass die Todesstrafe noch zu selten verhängt wird und obwohl Rassismus bei der Verurteilung von Angeklagten, gravierende Verfahrensfehler, Amtsmissbrauch durch Polizei und Staatsanwälte, unzureichende Verteidigung und selbst Foltermethoden zur Erzwingung von "Geständnissen" in Illinois bzw. Maryland zu Hinrichtungsstopps führten und in Illinois sogar zu zahlreichen Freilassungen und zur Umwandlung aller restlichen Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen, ist eine wachsende Mehrheit überzeugt, dass die Todesstrafe in den USA gerecht verhängt wird. Die meisten US-Bürger glauben, dass bereits Unschuldige hingerichtet wurden und dass diese Gefahr auch weiterhin besteht, befürworten die Todesstrafe aber dennoch unbeirrt. Befragungsergebnisse: Todesstrafe für verurteilte Mörder? Befürwortung Ablehnung keine Meinung 2003 74 % 24 % 2 % 2002 72 % 26 % 2 % 2001 68 % 26 % 6 % 2000 67 % 28 % 5 % 1999 71 % 22 % 7 % 1995 77 % 19 % 4 % 1981 66 % 25 % 9 % 1972 57 % 32 % 11 % 1966 42 % 47 % 11 % Die höchste Zustimmungsrate seit 1936 wurde im Jahr 1994 verzeichnet, wo 80% der Befragten die Frage "Sind Sie für die Todesstrafe bei einer Person, die für Mord veruteilt wurde?" mit ja beantworteten. Seit 1936 stützte sich die Todesstrafe in den USA immer auf eine unterschiedlich große Mehrheit der Bevölkerung, außer im Jahre 1966 - das einzige Jahr, in dem die Mehrheit der Befragten (47 %) gegen die Todesstrafe waren (42% Befürworter).

Todesstrafe oder lebenslange Haft ohne die Möglichkeit, jemals entlassen zu werden? Todesstrafe lebenslange Haft keine Meinung Mai 2003 53 % 44 % 3 % Mai 2002 52 % 43 % 5 % Mai 2001 52 % 43 % 5 % Februar 2001 54 % 42 % 4 % August 2000 49 % 47 % 4 % Befürwortung oder Ablehnung der Todesstrafe unter Hinzuziehung der politischen Orientierung Todesstrafe lebenslange Haft Konservative 62 % 36 % Liberale 37 % 60 % Gemäßigte 52 % 46 % Die Republikaner befürworten die Todesstrafe weitaus mehr als Demokraten oder Unabhängige. Befürwortung oder Ablehnung der Todesstrafe unter Hinzuziehung der schulischen Ausbildung Todesstrafe lebenslange Haft Universität 37 % 62 % Kollege 48 % 50 % Highschool oder darunter 56 % 40 % Wird die Todesstrafe gerecht angewandt? gerecht ungerecht 2003 60 % 37 % 2000 51 % 41 % Wird die Todesstrafe zu oft oder nicht oft genug angewandt? zu oft gerade richtig zu selten keine Meinung Mai 2003 23 % 26 % 48 % 3 % Mai 2002 22 % 24 % 47 % 7 % Mai 2001 21 % 34 % 38 % 7 % Auf die Frage, ob bereits Unschuldige hingerichtet wurden, antworteten 73 % der Befragten mit "ja". Mehr als 12 % der US-Bürger glauben, dass über 20 % der Todesurteile unschuldige Personen betreffen. Quelle: Gallup-Umfrage Information und Statistik Seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 sind in den USA 794 (Stand August 2002) Menschen hingerichtet worden. 1999 wurden 98 Menschen hingerichtet. Das war die höchste Zahl seit dem Jahre 1954, in dem 81 Exekutionen durchgeführt wurden.

Seit Wiedereinführung der Todesstrafe hat Texas 279* Menschen hingerichtet. 1997 starben dort 4 Gefangenen in einer Woche, 8 in einem Monat und 37 im ganzen Jahr. Es befinden sich ca. 3.800 Gefangene in US-Todestrakten. Der durchschnittliche Zeitraum zwischen Verurteilung und Hinrichtung beträgt 9 ½ Jahre.

102* Menschen wurden aus den Todestrakten entlassen, nachdem ihre Unschuld nachgewiesen werden konnte. 1999 wurden 8 unschuldige Männer aus den Todeszellen entlassen. Jedes Jahr werden mindestens 4 unschuldige Menschen zum Tode verurteilt. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe hat Illinois 12 Männer hingerichtet - 13 Menschen wurden aus dem Todestrakt entlassen, nachdem sie ihre Unschuld beweisen konnten. In Florida wurden 20 Unschuldige entlassen. 67 % der Justizbeamten glauben nicht, dass die Todesstrafe die Mordrate senkt.

Eine Umfrage unter führenden Polizeibeamten ergab, dass sie die Todesstrafe als am wenigsten effektiv einstufen, um Gewaltverbrechen zu reduzieren. In Bundesstaaten mit Todesstrafe beträgt die Mordrate 7,9 Morde pro 100.000 Einwohner, in Staaten ohne Todesstrafe beträgt die Mordrate 5,1 Morde pro 100.000 Einwohner. Die Verhängung der Todesstrafe kostet den Steuerzahler wesentlich mehr als lebenslängliche Haft. Eine Verurteilung zum Tode - von der Urteilsverkündung bis zur Hinrichtung - kostet zwischen 1 und 7 Millionen Dollar je Fall, lebenslängliche Haft kostet durchschnittlich 500.

000 Dollar je Fall. Seit 1976 gab es 34* Fälle, in denen Hinrichtungen nicht planmäßig abliefen: geplatzte Kanülen bei Giftinjektionen; Überreaktionen auf die Chemikalien; Verurteilte, die auf dem elektrischen Stuhl bei lebendigem Leib verbrannten. Seit 1976 wurden in den USA mehr als 160 Kinder zum Tode verurteilt. Das ist mehr als in jedem der 5 anderen Staaten (Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien und Jemen), die Jugendliche zum Tode verurteilen. 2 von 3 zum Tode verurteilte Kinder sind Schwarze. Schätzungsweise 10 % der gegenwärtigen Todestraktinsassen leiden an Geisteskrankheiten.

Über 40 geistig Kranke wurden seit 1976 hingerichtet. Für die Tötung eines Weißen wird die Todesstrafe 3,4 mal häufiger verhängt als für die Tötung eines Schwarzen. 42 % der Todestraktinsassen sind Schwarze, obwohl ihr Anteil an der Bevölkerung nur 13 % ausmacht. 98 % der Staatsanwälte sind Weiße, nur 1 % ist schwarz. 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 99 00 01 02 0 1 0 2 0 1 2 5 21 18 25 11 16 23 14 31 38 31 56 45 74 68 98 85 66 71 * Stand August 2002 Capital punishment - Them without the capital get the punishment! Dies ist ein Zitat von John Spenkelink, der am 25.05.

1979 durch den elektrischen Stuhl hingerichtet wurde. Ist es nicht verwunderlich, dass man kaum Millionäre unter den Todestraktinsassen finden wird? Bestes Beispiel ist der Fall O.J. Simpson, im Strafprozess freigesprochen, aber im Zivilprozess zu Entschädigungen verurteilt. Wer weiß, wie das Verfahren ausgegangen wäre, wenn Simpson nicht so gute (und gut bezahlte) Anwälte beiseite gestanden wären. Nicht selten kommt es vor, dass der Anwalt eines später zu Tode Verurteilten ein Verteidiger ist, der weder auf diese Art des Verbrechens spezialisiert ist, noch die nötige Erfahrung hat, einen des Mordes Angeklagten zu verteidigen.

Erst kürzlich (Jänner 2000) wurden im Bundesstaat Illinois die Hinrichtungen ausgesetzt, weil in letzter Zeit viele zum Tode Verurteilte wegen eines Fehlurteiles und deren Unschuld wieder freigelassen wurden. Doch offizielle Zahlen über Unschuldige, die hingerichtet wurden gibt es kaum, kein Staat oder Gericht würde dies zugeben. Doch jeder Unschuldig hingerichtete ist zu viel!!! Zahlreiche Befürworter der Todesstrafe argumentieren, dass diese als Abschreckung diene. Dies zeigt lediglich die Unwissenheit der Öffentlichkeit über Verbrechensursachen, ein Straftäter macht das Begehen eines Verbrechens nicht von der Androhung der Todesstrafe abhängig, wie zahlreiche Statistiken beweisen. Studien der USA zeigen, dass sich die Mordrate in Staaten mit Todesstrafe nicht von Staaten ohne Todesstrafe unterscheiden. Weiterhin konnte man in zahlreichen Untersuchungen keinen Zusammenhang zwischen der Abschaffung der Todesstrafe und der Zunahme der Mordrate feststellen - im Gegenteil! Eine Studie aus dem Jahr 1983 untersuchte die Anzahl der Morde in 14 Ländern nach der Abschaffung der Todesstrafe: die Mordrate nahm um ca.

die Hälfte ab! Eine New Yorker Studie über Morde aus dem Jahr 1980 zeigt , dass zwischen 1903 und 1963 nach jeder Hinrichtung eine Zunahme um zwei Morde pro Monat erfolgte (Quelle: Amnesty International). Ursachen für Verbrechen liegen vielmehr in der Armut, der sozialen Ungerechtigkeit, schlechten Wohnbedingungen, Arbeitslosigkeit, sowie in der ansteigenden Drogenkriminalität. Weiter ist das Argument der Abschreckung nicht auf Täter, die unter Drogeneinfluss stehen, im Affekt handeln oder Geisteskranke anwendbar. Besser und humaner wäre es, Maßnahmen zur Verbrechensprävention und der Rehabilitation und Unterstützung von Straftätern zu setzen, als auf die Todesstrafe als abschreckende Strafe zu "vertrauen". Ein oft gehörtes Argument ist auch: "Wenn ein Mensch einen meiner Angehörigen tötet, soll er selbst sterben". Dies ist ein Rachebedürfnis der Gesellschaft, zu vergleichen mit dem Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

Aber wieso verbietet der Staat das Töten und nimmt sich selbst das Recht heraus töten zu dürfen? Die Todesstrafe stellt auch für die Angehörigen des Täters ein unermessliches Leid dar, sie sind nicht an dem Verbrechen schuld und werden "mitbestraft". Dieser Satz von Albert Camus sollte einem auch zu denken geben: Die Todesstrafe ist "der vorsätzlichste Mord, mit dem kein geplantes Verbrechen verglichen werden kann. Um einen Vergleich zu ziehen: Die Todesstrafe müsste einen Verbrecher bestrafen, der sein Opfer vorher genau über den Zeitpunkt seines Todes informieren würde und es von diesem Zeitpunkt an auf Gnade und Ungnade ausgeliefert wäre. Im gewöhnlichen Leben aber findet man eine solche Bestie nicht." Das Argument einen Verbrecher lieber hinzurichten, als diesen jahrelang in den Gefängnissen zu ernähren und zu erhalten, ist schlichtweg falsch! Fakten aus den USA zeigen, dass eine Hinrichtung weit mehr kostet, als eine lebenslängliche Haftstrafe. So müssen in den Vereinigten Staaten zum Beispiel zweimal vier verschiedene Gutachten von Psychiatern, Geistlichen und Psychologen vor der Exekution erstellt werden.

Dazu kommt, dass laufend Verfahren um Aufschübe geführt werden müssen. In Texas kostet ein Todesurteil durchschnittlich 2,3 Millionen $, dies ist ungefähr drei mal soviel, als ein Häftling kostet, der 40 Jahre lang in einer Einzelzelle eines Hochsicherheitsgefängnisses ist. Manche Todesstrafenbefürworter argumentieren, dass diese Art der Bestrafung human ist - doch das stimmt mit Sicherheit nicht. Dies beginnt damit, das Todestraktinsassen oft zwanzig Jahre und länger auf ihre Hinrichtung warten, und eine so lange Zeit zu warten im Ungewissen wann und ob man hingerichtet wird, kann nicht angenehm sein. Doch auch die Hinrichtungsmethoden scheinen nur auf den ersten Blick human. Der Gefangene wird zuerst auf den zur Hinrichtung erforderlichen Körperstellen rasiert und anschließend auf dem Stuhl oder eine Bahre festgeschnallt.

Unter den Augen von mehreren Zeugen wird schließlich die Hinrichtung vollzogen. Doch diese verläuft nicht immer problemlos. Es galt einmal der Grundsatz "Wer eine Hinrichtung überlebt ist frei", doch dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr so. Misslingt eine Exekution wird sie solange wiederholt, bis der Häftling tatsächlich stirbt. Vielleicht das wichtigste Argument gegen die Todesstrafe ist, dass diese nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ein zu lebenslanger Haft Verurteilter, kann bei Beweis seiner Unschuld freigelassen werden, aber was mit einem Hingerichteten? Seit 1971 wurden 85 Menschen aus den Todestrakten freigelassen, da ihre Unschuld bewiesen werden konnte.

Aus diesem Grund (weil das Risiko der Hinrichtung eines Unschuldigen zu groß ist) wurde auch erst kürzlich die Todesstrafe im Bundesstaat Illinois ausgesetzt. Wilbert Lee und Freddie Pitts (beide verurteilt 1963 in Florida) wurden dem Doppelmord angeklagt und zu Tode verurteilt. 1975 wurden sie freigelassen, weil ein anderer Mann den Mord gestanden hatte. Thomas Gladish, Richard Greer, Ronald Keine und Clarence Smith (1974 in New Mexico wegen Mord, Kidnapping, Sodomie und Vergewaltigung zum Tode verurteilt) wurden 1976 freigelassen, weil das Verbrechen von einem anderen Mann gestanden wurde und eine Zeitung Lügen des Hauptzeugen der Anklage aufdeckte. Kirk Bloodsworth, im Jahr 1984 in Maryland wegen der Vergewaltigung und des Mordes an einem jungen Mädchen zu Tode verurteilt wurde 1993 wieder freigelassen, da DNA Tests seine Unschuld beweisen. 1991 wurde der in Florida im Jahr 1988 zum Tode verurteilte Bradley P.

Scott wegen mangelnden Beweisen wieder freigelassen. Die Zahl der unschuldig zum Tode verurteilten wird nie festgestellt werden können, Gerichte interessieren sich nicht für Beweise, wenn der Angeklagte tot ist. Hier nur drei Beispiele von Hingerichteten, die eventuell unschuldig sein könnten. David Spence wurde 1982 zum Tode verurteilt, da er angeblich drei Teenager ermordet hatte, die Exekution wurde im Jahr 1997 vollzogen. Ein Polizist und der leitende Detektiv der Untersuchung glaubten nicht an die Schuld von Spence, es gab auch keine Beweise, das Spence in das Verbrechen involviert war. Spence wurde aufgrund der Aussagen von Häftlingen, denen für die Aussage Zugeständnisse gemacht wurden, zum Tode verurteilt.

Leo Jones wurde 1981 zum Tode verurteilt und 1998 hingerichtet. Er soll einen Polizisten ermordet haben und gestand nach vielen Stunden der Einvernahme die Tat. Später wiederrief er sein Geständnis, wurde aber trotzdem verurteilt. Einige Jahre danach wurde genau der Polizist, der die Einvernahme in Jones Fall leitete wegen Gewalt aus dem Polizeidienst entlassen, ein Kollege bezeichnete ihn als jemand, der Gewalt anwendete um Aussagen zu erzwingen. Am 01.03.

2000 wurde im Bundesstaat Texas Odell Barnes Jr. hingerichtet - viele Beweise sprechen für seine Unschuld! Niemand kann genau sagen, wie viele Menschen derzeit unschuldig in der Todeszelle sitzen - aber schon ein unschuldig Hingerichteter ist zuviel! In 38 Bundesstaaten der USA gibt es die Todesstrafe, davon wird sie in sieben Bundesstaaten nicht mehr verhängt (New York, Connecticut, Kansas, New Hampshire, New Jersey, New Mexiko und Tennesee). Im Gegensatz dazu stehen nur elf Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde (Alaska, Hawaii, Iowa, Maine, Massachusettes, Michigan, Minnesota, Rhode Island, Vermont, West Virgina und Wisconsin). Zwischen 1976 und 1999 gab es in den USA 598 Hinrichtungen, hier folgt eine Aufschlüsselung nach Jahren, und nach Bundesstaaten. Hinrichtungen aufgeschlüsselt nach Jahren Statistiken beweisen, dass die Mordrate in den USA über die Jahre hinweg relativ stabil blieb, die Exekutionen aber jährlich ansteigen. Bei Personen, die für den Mord an einem Menschen der anderen Rasse verurteilt wurden, zeigte sich folgendes Verhältnis: 7% Weißer Angeklagter/Schwarzes Opfer 93% Weißes Opfer/Schwarzer Angeklagter In mehreren amerikanischen Studien fand man heraus, dass es für einen Schwarzen wahrscheinlicher ist zum Tode verurteilt zu werden, als für einen Weißen, besonders dann, wenn es sich um Mord von einem Schwarzen an einem Weißen handelt.

Quelle: Death Penalty Information Center

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