Straftat und ordnungswidrigkeit
Eine Straftat ist eine Verfehlung mit schwerem Unrechtsgehalt und wird nach dem StGB bestraft. Eine Straftat wird durch die Staatsanwaltschaft verfolgt und die Folgen daraus sind eine Geld- oder schlimmsten Falles eine Freiheitsstrafe. Ein Eintrag ins Strafregister (Zentralregister in Berlin) ist eine der Auswirkungen daraus. Doch es birgt auch eventuelle gesellschaftliche und berufliche Nachteile mit sich, denn bei einer Bewerbung kann ein amtliches Fürhungszeugnis verlangt werden, in dem eine Straftat dann vermerkt ist.
Die Ordnungswidrigkeit ist eine Verfehlung mit geringem Unrechtsgehalt (OwiG). Sie wird durch die Verwaltungsbehörde (Polizei, Gemeinde) verfolgt und mit einem Bußgeld bestraft.
Eine Außwirkung davon ist z.B. ein Straßenverkehrseintrag in das Zentralregister in Flensburg. Weitere Nachteile daraus ist ein eventueller Entzug de Fahrerlaubnis.
Bereiche mit Ordnungswidrigkeit sind z.B der Straßenverkehr, Wirtschaft (Verstoß gegen Preisauszeichnungspflicht) oder Mietpreis und Umweltschutz wie Abfallbeseitugung)
Die Ordnungswidrigkeit erfüllt den Zweck, Leute nicht gleich wegen einem geringen Verstoß als Straftäter dastehen zu lassen und damit nicht gleich für jede Gleinigkeit das Gericht hinzugezogen wird.
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