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  1.wbrs- (fortsetzung von lieber thomas)

1. Inhaltsverzeichnis   1. Inhaltsverzeichnis....

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...     2.10 Die Vollziehung..

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11 Die Gerichtsbarkeit......

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....     2.12 Die Verwaltung.

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    2.12.1 Der Bundespräsident....

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...     2.12.2 Die Bundesregierung.

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    3. Ausländische Verfassungen.....

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Kontrollfragen......

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  1   2   2   3   3     4   6   7                                       2.10 Die Vollziehung  „Vollziehung“ bedeutet Durchführung von Gesetze. Sie umfaßt zwei Bereiche:   1.) die Gerichtsbarkeit = Vollziehung durch unabhängige, unabsetzbare und unversetzbare Organe (Richter) 2.) die Verwaltung = Vollziehung durch oberste Verwaltungsorgane, weisungsgebundene nachgeordnete Organe und die in den Ländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate.   Gemäß dem Grundsatz der Trennung der Staatsgewalten ist die Justiz (Gerichtsbarkeit) in allen Instanzen von der Verwaltung getrennt.

  Wegen der bundesstaatlichen Struktur Österreichs ist zwischen der Vollziehung des Bundes und der Vollziehung des Landes zu unterscheiden.     2.11 Die Gerichtsbarkeit   Nach der österreichischen Bundesverfassung geht alle Gerichtsbarkeit vom Bund aus. Im Bereiche der staatlichen Gerichte gibt es daher nur Bundesgerichte. die Urteile und Erkenntnisse werden „Im Namen der Republik“ verkündet und ausgefertigt.   Der Richter bedarf der Absicherung gegenüber allen Kräften von außen, die seine Entscheidungsfreiheit und Unparteilichkeit in Frage stellen oder beeinträchtigen könnten.

  Hierzu gehören die Garantien der Unabhängigkeit des Richters in der Ausübung seines richterlichen Amtes, seine Unabsetzbarkeit und seine Unversetzbarkeit.   diese Sicherungen werden ergänzt durch das System der festen Geschäftsverteilung: Dies bedeutet, daß die Fälle unter den Richtern eines Gerichts nach rein sachlichen Gesichtspunkten für eine bestimmte Zeit im voraus zu verteilen sind. Nur im Falle seiner Behinderung darf einem Richter durch Verfügung der Justizverwaltung eine Sache abgenommen werden.   Weitere tagende Grundsätze der österreichischen Gerichtsbarkeit sind: das Verbot der Ausnahmegerichtsbarkeit, etwa der Standgerichtsbarkeit, das Verbot einer besonderen Militärgerichtsbarkeit in Friedenszeiten, das Verbot der Todesstrafe, das Verbot des Inquisitionsverfahrens: dieses Verbot besagt, daß die Funktionen des Richters und des Anklägers nicht in einer Person vereinigt sein dürfen, die Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung, vor allem in der Form der Geschwornen- und Schöffengerichtsbarkeit.     In der Organisation der Gerichte unterscheiden wir zwischen ordentlichen Gerichten   (Bezirksgerichte, Landesgerichte, das Handelsgericht in Wien, das Arbeits- und Sozialgericht Wien, der Jugendgerichtshof in Wien, Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof)   außerordentlichen Gerichten   (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Kartellgerichte).     2.


12 Die Verwaltung   Die obersten Verwaltungsorgane des Bundes sind: der Bundespräsident der Bundeskanzler der Vizekanzler die Bundesminister die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern gebildet wird, und die Staatssekretäre     2.12.1 Der Bundespräsident   Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk in unmittelbarere und geheimer Wahl gewählt. Stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, so ist diese Form einer Abstimmung durchzuführen. Für die Wahl besteht in den Bundesländern, in denen dies durch Landesgesetz angeordnet ist, Wahlpflicht. Stimmberechtigt ist bei der Bundespräsidentenwahl jeder, der zur Teilnahme an der Nationalratswahl berechtigt ist.

Gewählt kann nur werden, wer das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat. Die Amtsdauer eines Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl des gleichen Bundespräsidenten ist nur einmal zulässig.   Der Bundespräsident darf während seiner Amtsfähigkeit keinem allgemeinen Vertretungskörper (Nationalrat, Bundesrat, Landtag, oder Gemeinderat) angehören und keinen anderen Beruf ausüben.

  Der Bundespräsident ist für seine Amtsführung politisch dem Bundesvolk verantwortlich, das ihn durch eine Volksabstimmung auch von seinem Arm vorzeitig abberufen kann und rechtlich der Bundesversammlung verantwortlich, die seine Verantwortung durch Anklage beim Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung geltend machen kann.   Alle Akte des Bundespräsidenten bedürfen - von einigen wenigen verfassungsgesetzlichen Ausnahmen abgesehen - eines Vorschlages der Bundesregierung sowie der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder der zuständigen Bundesminister.     Zum Wirkungsbereich des Bundespräsidenten zählen folgende Aufgaben: er vertritt die Republik nach außen, er begnadigt in Einzelfällen von den Gerichten Verurteilte, er mildert gerichtliche Strafen oder wandelt sie um, sieht gnadenweise die Rechtsfolgen strafgerichtlicher Verurteilungen nach oder tilgt solche Verurteilungen, er schlägt in gnadenwürdigen Fällen strafgerichtliche Verfahren nieder, er übt Gnadenrechte in Disziplinarangelegenheiten der Bundesbeamten aus, er bestellt und entläßt den Bundeskanzler und die anderen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Staatssekretäre, er beruft den Nationalrat zu den Tagungen ein, er kann den Nationalrat und die Landtage auflösen, er ernennt die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes, er kann gesetzändernde Verordnungen (Notverordnungen) erlassen, wenn dies zur sofortigen Abwehr eines offenkundigen, nicht wiedergutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit notwendig ist. er führt den Oberbefehl über das Bundesherr   Heutzutage ist unser Bundespräsident Thomas Klestil.     2.12.

2 Die Bundesregierung   Die Bundesregierung wird gebildet aus: dem Bundeskanzler dem Vizekanzler den Bundesministern   Ihr Vorsitzender ist der Bundeskanzler, in seiner Vertretung der Vizekanzler. Ihre Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit. Alle Stimmen sind gleichwertig.   Aufgabenbereich Die Bundesregierung und ihre Mitglieder sind neben dem Bundespräsidenten zur Besorgung der obersten Verwaltungsgeschäfte des Bundes berufen.   Bestellung der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler, die übrigen Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretäre. zur Ernennung der Bundesminister und Staatssekretäre bedarf es eines Vorschlages des Bundeskanzlers.

Die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, aber die Wählbarkeit zum Nationalrat besitzen.           Angelobung und Vorstellung Vor Antritt des Amtes werden die Mitglieder der Bundesregierung vom Bundespräsidenten angelobt. Da die Bundesregierung dauernd des Vertrauens des Nationalrates bedarf, muß sie bei ihrer Neubestellung dem Nationalrat vorgestellt werden. Bei dieser Gelegenheit wird auch das Programm entwickelt, dessen Erfüllung sich die Bundesregierung zum Ziele gesetzt hat (Regierungserklärung).     Mißtrauensvotum - Demission Versagt der Nationalrat der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Vertrauen (Mißtrauensvotum), so muß der Bundespräsident die Bundesregierung oder den betreffenden Bundesminister des Amtes entheben. Die Amtsenthebung muß auch dann ausgesprochen werden, wenn die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder den freiwilligen Rücktritt (Demission) erklärt.

    Verantwortlichkeit Die Bundesregierung und ihre Mitglieder sind dem Nationalrat sowohl politisch als auch rechtlich verantwortlich.   Die politische Verantwortlichkeit kann dadurch geltend gemacht werden, daß der Nationalrat das Vertrauen entzieht und der Bundespräsident daraufhin die Regierung oder das betreffende Regierungsmitglied aus dem Amt entläßt.   Die rechtliche Verantwortlichkeit wird durch den Beschluß des Nationalrates, gegen ein Mitglied der Bundesregierung wegen Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof Anklage zu erheben, geltend gemacht. erweist er sich die Anklage als begründet, so muß das verurteilende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes auf den Verlust des Amtes lauten, unter besonders erschwerenden Umständen auch auf zeitlichen Verlust der politischen Recht.   Unvereinbarkeit Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen während ihrer Amtsführung einen Beruf mit Erwerbsabsicht nur ausüben, wenn ihre Amtsführung dadurch nicht beeinträchtigt wird und der Unvereinbarkeitsausschuß des Nationalrates der Berufsausübung zustimmt.     Staatssekretäre Zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung können dem Bundeskanzler und den einzelnen Bundesministern Staatssekretäre beigegebenen werden.

  Die Staatssekretäre sind dem Mitglied der Bundesregierung, dem sie beigegeben sind, unterstellt und an seine Weisungen gebunden. Sie werden in gleicher Weise wie ein Bundesminister bestellt und scheiden ebenso aus ihrem Amt. Sie nehmen zwar an den Sitzungen der Bundesregierung teil, da sie selbst aber nicht Mitglieder der Bundesregierung sind, besitzen sie bei Abstimmungen kein Stimmrecht.         3. Ausländische Verfassungen Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist eine demokratische Republik. sie ist ein Bundesstaat.

Oberstes Gesetzgebungsorgan des Bundes ist die Bundesversammlung. diese setzt sich zusammen aus dem Nationalrat (der Volksvertretung) und dem Ständerat (der Länderkammer).Oberstes Vollzugsorgan des Bundes ist der aus 7 Mitgliedern bestehende Bundesrat.   Bundesrepublik Deutschland ist eine bundesstaatlich organisierte parlamentarische Demokratie. In allgemeinen Wahlen werden die Organe der Bundesgesetzgebung gewählt: der Bundestag und, als Ländervertretung, der Bundesrat. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Bundesregierung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und Ländervertretern. Die Bundesregierung setzt sich zusammen aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Während die Minister vom Bundespräsidenten ernannt werden, wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik.   Großbritannien ist eine parlamentarische Monarchie und nach dem Zweikammersystem (Oberhaus und Unterhaus) eingerichtet. Die Regierung wird zwar vom Monarchen (der Königin) ernannt, hängt aber stets vom Vertrauen der Volksvertretung ab.

  Das System der parlamentarischen Monarchien ist in Europa auch in Spanien, den Niederlanden, in Belgien, in Luxemburg, Liechtenstein, Dänemark, in Norwegen und dem gleich Österreich neutralen Schweden zu finden.   Europäische Staaten mit einheitsstaatlichem Charakter sind Frankreich, Irland, Italien, Island, Portugal, Griechenland und Finnland.   Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) geht auf den Kongreß von Philadelphia im Jahre 1789 zurück. Sie konstituiert die USA als einen demokratischen Bundesstaat mit strenger Gewaltentrennung. Die Union besteht aus 50 Bundesstaaten und einem Bundesdistrikt, Washington. die Gesetzgebung des Bundes wird vom Kongreß ausgeübt, der aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat (Länderkammer) gebildet wird.

Alleiniger Träger der vollziehenden Gewalt ist der Präsident, der jeweils für die Dauer von 4 Jahren vom Volk indirekt durch Wahlmänner (Electoral College) gewählt wird (Präsidentschaftsrepublik). Der Präsident ist zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef.   Frankreich ist eine demokratische Präsidentschaftsrepublik, die als Einheitsstaat eingerichtet ist. die Gesetzgebung liegt in den Händen des Parlaments, das aus der Nationalversammlung und dem Senat gebildet wird. Der Präsident der Republik ist der oberste Träger der Vollziehung und wird durch Volkswahl jeweils 7 Jahre gewählt. Er ernennt und entläßt den Premierminister (Ministerpräsidenten) und auf dessen Vorschlag auch die übrigen Regierungsmitglieder.

Als Vorsitzender im Ministerrat übt er entscheidenden Einfluß auf die Politik der Nation aus.   Zur Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) gehören die ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirigstan, Moldau, Rußland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrußland. Die Staatsgewalt ist demnach zwischen dem auf fünf Jahre vom Volk unmittelbar gewählten Präsidenten und dem Parlament (Volksdeputiertenkongreß, Oberster Sowjet) geteilt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. 4. Kontrollfragen  Was ist „Vollziehung“ ?  „Vollziehung“ bedeutet Durchführung von Gesetze.

Sie umfaßt zwei Bereiche:   1.) die Gerichtsbarkeit = Vollziehung durch unabhängige, unabsetzbare und unversetzbare Organe (Richter) 2.) die Verwaltung = Vollziehung durch oberste Verwaltungsorgane, weisungsgebundene nachgeordnete Organe und die in den Ländern eingerichteten Unabhängigen Verwaltungssenate.     Erklären Sie die Grundsätze der österr. Gerichtsbarkeit ?   Tragende Grundsätze der österreichischen Gerichtsbarkeit sind: das Verbot der Ausnahmegerichtsbarkeit, etwa der Standgerichtsbarkeit, das Verbot einer besonderen Militärgerichtsbarkeit in Friedenszeiten, das Verbot der Todesstrafe, das Verbot des Inquisitionsverfahrens: dieses Verbot besagt, daß die Funktionen des Richters und des Anklägers nicht in einer Person vereinigt sein dürfen, die Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung, vor allem in der Form der Geschwornen- und Schöffengerichtsbarkeit.     Erklären Sie ordentlichen- und außerordentlichen Gerichten ?   In der Organisation der Gerichte unterscheiden wir zwischen ordentlichen Gerichten   (Bezirksgerichte, Landesgerichte, das Handelsgericht in Wien, das Arbeits- und Sozialgericht Wien, der Jugendgerichtshof in Wien, Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof)   außerordentlichen Gerichten (Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Kartellgerichte).

  Wer sind die obersten Verwaltungsorgane des Bundes ?   Die obersten Verwaltungsorgane des Bundes sind: der Bundespräsident der Bundeskanzler der Vizekanzler die Bundesminister die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern gebildet wird, und die Staatssekretäre In welche Bereiche ist der Bundespräsident für seine Amtsführung verantwortlich ?  Der Bundespräsident ist für seine Amtsführung politisch dem Bundesvolk verantwortlich, das ihn durch eine Volksabstimmung auch von seinem Arm vorzeitig abberufen kann und rechtlich der Bundesversammlung verantwortlich, die seine Verantwortung durch Anklage beim Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung geltend machen kann.     Aus wen wird die Bundesregierung gebildet ?   Die Bundesregierung wird gebildet aus: dem Bundeskanzler dem Vizekanzler den Bundesministern   Ihr Vorsitzender ist der Bundeskanzler, in seiner Vertretung der Vizekanzler. Ihre Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit. Alle Stimmen sind gleichwertig.    Erklären Sie die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung ?  Verantwortlichkeit Die Bundesregierung und ihre Mitglieder sind dem Nationalrat sowohl politisch als auch rechtlich verantwortlich.   Die politische Verantwortlichkeit kann dadurch geltend gemacht werden, daß der Nationalrat das Vertrauen entzieht und der Bundespräsident daraufhin die Regierung oder das betreffende Regierungsmitglied aus dem Amt entläßt.

   Erklären Sie die rechtliche Verantwortlichkeit der Bundesregierung ?  Die Bundesregierung und ihre Mitglieder sind dem Nationalrat sowohl politisch als auch rechtlich verantwortlich. Die rechtliche Verantwortlichkeit wird durch den Beschluß des Nationalrates, gegen ein Mitglied der Bundesregierung wegen Gesetzesverletzung beim Verfassungsgerichtshof Anklage zu erheben, geltend gemacht. erweist er sich die Anklage als begründet, so muß das verurteilende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes auf den Verlust des Amtes lauten, unter besonders erschwerenden Umständen auch auf zeitlichen Verlust der politischen Recht.  

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