Budget
Budget
und
Steuern
in der
Europäischen UnionGerersdorfer Thomas, Neugschwentner Johannes Amstetten, Jänner 2000
----- Inhaltsverzeichnis -----
1 Der Etat
1.1 Der Begriff
1.2 Die Erstellung in der EU
1.3 Die Mittelherkunft
1.3.1 Das System
1.
3.2 Die Geschichte
1.3.3 Die Nettozahler
1.3.4 Tabelle: Die Nettozahler
1.
3.5 Tabelle: Österreichs Nettobeitrag 1995-1999
1.3.6 Tabelle: Die Eigenmittel 1997
1.4 Die Mittelverwendung
1.4.
1 Die Entscheidungsträger
1.4.2 Die Landwirtschaft
1.4.2.1 Allgemeines
1.
4.2.2 Die Bergbauern
1.4.3 Die Strukturpolitik
1.4.
3.1 Die Strukturfonds
1.4.3.2 Die Regionalpolitik
1.4.
3.2.1 Allgemeines
1.4.3.2.
2 Die Ziele der Regionalpolitik
1.4.3.2.2.1 Allgemeines
1.
4.3.2.3 Die Gemeinschaftsinitiativen
1.4.4 Forschung und Entwicklung
1.
4.4.1 Allgemeines
1.4.4.2 Großprojekte
1.
4.4.3 Das Gesamtbudget
1.4.4.4 Tabelle: F & E Ausgaben
1.
4.5 Österreich
1.4.5.1 Nettozahler/-empfänger-Verhältnis Österreichs
1.4.
5.2 Förderungen in Österreich
1.4.5.2.1.
Allgemeines
1.4.5.2.2 Die Förderung von 1995-1999
1.4.
5.2.3 Die Zielgebiete
1.4.5.2.
3.1 Tabelle: Die Zielgebiete
1.4.5.2.3.
2 Tabelle: Die Zahlungen für Zielgebiete 1995-1999
1.4.5.2.4 Tabelle: Beihilfen für Landwirte bis 1995
1.4.
5.2.5 Die Gemeinschaftsinitiativen
1.4.5.2.
6 Forschung und Technologie
1.4.6 Die wichtigsten EU-Förderungsgebiete
1.4.6.1 Tabelle: Ziel 1 Regionen (1994-1999)
1.
4.6.2 Grafik: Ziel 1 Regionen (1994-1999)
1.4.7 Tabelle: Die Nettoempfänger
1.5 Die Entwicklung
1.
5.1 Der Etat 2000
1.5.2 Die GAP
1.5.3 Die Osterweiterung
1.
5.4 Die Förderungen für Österreich
2 Die Steuer
2.1 Tabelle: Steuersätze in der EU
2.2 Die Problematik
2.3 Wo will man einheitliche Steuersätze erreichen?
2.4 Welche neuen Steuern gibt es/wird es geben?
2.
4.1 Eine europäische Zinsbesteuerung
2.4.2 Die Ökosteuer
2.5 Die Steuerreform in Österreich
1. Der Etat
1.
1 Der Begriff
Unter einem Budget versteht man allgemein einen Finanzplan, bei dem die zu erwartenden Einnahmen den geplanten Ausgaben gegenübergestellt werden. Dieser Plan wird meist für ein Jahr erstellt.
1.2 Die Erstellung in der EU
Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs durch die Kommission
Der Haushaltsplan der Europäischen Union wird in seinen Grundzügen von der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Sie legt den maximalen Anstieg der “nicht-obligatorischen Ausgaben” fest. Diesen Rahmen dürfen weder der Rat noch das Parlament überschreiten.
Der Vorentwurf wird von der Kommission Anfang Mai genehmigt und spätestens am 15. Juni der Haushaltsbehörde in allen Gemeinschaftssprachen zugeleitet. Notwendige Änderungen kann die Kommission mit einem Berichtigungsschreiben vollziehen.
Erste Lesung im Rat
Der Vorentwurf wird dem Rat übermittelt, der den Haushaltsentwurf erstellt. Dieser wird schließlich im Budgetministerrat diskutiert und mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Die erste Lesung wird im Rat bis spätestens 31.
Juli abgeschlossen.
Erste Lesung im Parlament
Der Haushaltsentwurf wird dem Parlament in der ersten Septemberhälfte zugeleitet. Hier beginnt ein Dialog zwischen Parlament und Rat, wobei beide Seiten Änderungen der Ansätze vorschlagen können. Die jeweiligen Befugnisse des Rates und des Parlaments richten sich nach den Ausgabenkategorien.
Man unterscheidet:
obligatorische Ausgaben
Diese ergeben sich zwingend aus den europäischen Rechtsvorschriften und umfassen vor allem jene im Zusammenhang mit der gemeinsamen Agrarpolitik (z.B.
zum Aufkauf von Überschußproduktion). Das Parlament kann dem Rat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Änderungen der “obligatorischen Ausgaben” vorschlagen.
nicht-obligatorische Ausgaben
In gewissen Grenzen kann das Parlament mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die sonstigen “nicht-obligatorischen Ausgaben” (u.a. betreffend Regional- und Sozialpolitik, Forschung & Entwicklung) abändern.
Zweite Lesung im Rat
Die Änderungen bzw.
Vorschläge zu Änderungen müssen dem Rat bis spätestens 19. November zugeleitet werden.
obligatorische Ausgaben
Die Änderungsvorschläge für die “obligatorischen Ausgaben” können vom Rat durch qualifizierte Mehrheit abgelehnt werden.
nicht-obligatorische Ausgaben
Die Abänderungen der “nicht-obligatorischen Ausgaben” können abermals vom Rat mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. Das Parlament muß aber diese Änderungen nicht berücksichtigen, wenn es den Haushaltsentwurf als Ganzes ablehnen sollte (1979, 1984). In diesem Fall wird der geänderte Entwurf dem Parlament etwa am 22.
November erneut zugeleitet.
Zweite Lesung des Parlaments
Das Parlament kann bei den obligatorischen Ausgaben keine Änderungen mehr verlangen. In Bezug auf die nicht obligatorischen Ausgaben können hingegen die Vorschläge des Rates vom Parlament abermals abgeändert werden.
Der Rat entscheidet also in letzter Instanz über die obligatorischen Ausgaben, das Parlament über die nicht-obligatorischen.
Da die nicht-obligatorischen Ausgaben als Anteil der Gesamtausgaben ständig im Ansteigen begriffen sind, konnte dadurch das Europäische Parlament seine Mitsprachemöglichkeiten im Haushaltsverfahren beträchtlich ausweiten.
Das Parlament legt schlußendlich mit Mehrheit der Stimmen und 3/5 der abgegebenen Stimmen den Haushaltsplan fest.
Die endgültige Feststellung des Haushaltsentwurfs obliegt dem Präsidenten des Parlaments.
Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltspläne
Unter besonderen Umständen kann die Kommission Vorentwürfe von Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltsplänen (BNH) vorlegen, um während eines Haushaltsjahres noch Änderungen zu dem genehmigten Haushaltsplan vorzuschlagen.
Diese BNH unterliegen den gleichen Verfahrensvorschriften wie der Gesamthaushaltsplan.
Das Budget hat folgende Funktionsbereiche:
Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten
Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen
Wirtschaftspolitische Funktion: Beeinflussung von Wirtschaftsablauf und Wirtschaftsstruktur
Die Bewertung, ob ein Budget „gut“ oder „schlecht“ ist, hängt nicht nur von der Höhe des Defizits ab. Vom Budgetdefizit werden nämlich auch wesentliche Impulse für die Wirtschaft erwartet.
1.
3 Die Mittelherkunft
1.3.1 Das System
Die EU hat keine eigene Finanzhoheit und kann daher nicht selbst Steuern bei Bürgern oder Unternehmen erheben. Daher wird der Haushalt über ein System von „Eigenmitteln“ finanziert. Die Eigenmittel umfassen:
Zölle, die bei der Einfuhr an den EU-Außengrenzen erhoben werden, sowie Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben (1997: 18,4% der Gesamteinnahmen)
einen festen Anteil am MwSt-Aufkommen der EU-Mitgliedsstaaten (1997: 45,1% der Gesamteinnahmen)
einen veränderlichen Anteil am Bruttosozialprodukt der einzelnen Mitgliedsstaaten (1997: 35,6% der Gesamteinnahmen)
sonstige Einnahmen zB aus Agrarabgaben (1997: 0,7% der Gesamteinnahmen)
Wenn Agrarprodukte am Weltmarkt billiger sind als in der EU, muß die Differenz als Importabgabe gezahlt werden.
1.
3.2 Die Geschichte
Bis 1970 wurden die Ausgaben der Gemeinschaft ausschließlich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert. Danach wurde die Finanzierung der EG schrittweise auf Eigeneinnahmen umgestellt. Das System der Eigeneinnahmen verschafft der EG eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit von den Mitgliedstaaten und erleichtert die eigenverantwortliche Durchsetzung übergeordneter europäischer Ziele. Seit dem 1.Januar 1971 führen die EG-Mitgliedstaaten die Agrarabschöpfungen und Zolleinnahmen (seit 1975 zu 100 %) an den EG-Haushalt ab.
Seit 1979 ergänzt ein Teil des Mehrwertsteueraufkommens der Mitglieder die Finanzierung des EG-Haushalts. Die Finanzierungskrise der EG wurde 1988 durch die im Rahmen des Delors-Pakets vom Europäischen Rat gefaßten Beschlüsse behoben, die als vierte Einnahmequelle einen jährlich errechneten Anteil des BSP der EG-Länder vorsehen. Im Dezember 1992 hat der Europäische Rat in Edinburgh eine weitere Erhöhung der Eigenmittel durch die Anhebung des BSP-Anteils von 1,2 % auf 1,27 % bis 1999 beschlossen (Delors-II-Paket).
Insgesamt sah der Haushaltsplan 1995 Einnahmen in Höhe von rund 76,5 Mrd. ECU (rund 1.000 Mrd.
öS) vor.
1.3.3 Die Nettozahler
Obwohl die Finanzierung der EU aus Eigenmitteln erfolgt und europäische Zielsetzungen verfolgt, beschäftigt die Differenz zwischen dem Anteil, den ein Land zur EU-Finanzierung beiträgt und den es aus EU-Mitteln erhält, immer wieder die Politiker. Da der Agrarhaushalt immer noch den Großteil des Haushalts verschlingt, werden Agrarländer begünstigt. Deutschland ist als Industrieland der größte Nettozahler - es trug Schätzungen zufolge 1994 etwa 25 Mrd.
ECU mehr zum Haushalt bei, als wieder an es zurückfloß. Als Exportland gehört es aber auch zu den größten Nutznießern des gemeinsamen Marktes.
Bei der folgenden Grafik gibt der Prozentsatz jenen Anteil an, den das Land mehr in den gemeinsamen Topf einzahlt.
Die restlichen EU-Staaten sind die Nettoempfänger.
1.3.
4 Tabelle: Die Nettozahler
Nettozahler
Staat
Mrd. S
% des BIP
GER
157,52
0,62
SWE
16,43
0,62
ÖST
12,02
0,48
NED
16,83
0,38
FRA
24,16
0,14
GBR
9,05
0,06
ITA
7,70
0,06
1.3.5 Tabelle: Österreichs Nettobeitrag 1995-1999
Nettobeitrag Österreichs an die EU (in Mrd. S)
1995
1996
1997
1998
1999
12,15
4,83
12,02
13,9
16,4
1.3.
6 Tabelle: Die Eigenmittel 1997
Eigenmittel in Mrd. S (brutto)
Eigenmittel pro Einwohner in S
Deutschland
305,7
3729,-
Frankreich
188,6
3220,-
Italien
131,6
2284,-
Großbritannien
121,2
2050,-
Spanien
72,7
1844,-
Niederlande
65,5
4197,-
Belgien
41,6
4073,-
Österreich
29,3
3619,-
Schweden
29,3
3289,-
Dänemark
20,8
3922,-
Finnland
16,1
3124,-
Griechenland
16,0
1514,-
Portugal
14,2
1431,-
Irland
9,9
2711,-
Luxemburg
2,4
5532,-
1.4 Die Mittelverwendung
1.4.1 Die Entscheidungsträger
Am Haushaltsverfahren sind Kommission, Rat und Parlament beteiligt. Das Europäische Parlament hat im Haushaltsverfahren das letzte Wort und kann das Budget gänzlich zurückweisen.
Die Erstellung des EU-Haushalts durch die Haushaltsbehörde (Rat, Parlament) dauert vom 1.September bis zum 31. Dezember, wobei in der Praxis oft ein pragmatischer Zeitplan gilt.
1.4.2 Die Landwirtschaft
1.
4.2.1 Allgemeines
Der EU-Haushalt dient zur Finanzierung einer Reihe europäischer Maßnahmen, nimmt sich aber im Vergleich zum Staatshaushalt der Mitgliedsstaaten sehr bescheiden aus. Die größten Ausgabeposten sind die Landwirtschaft und die Regionalförderung. Die EU-Mitgliedsstaaten tragen entsprechend ihrer Wirtschaftskraft zum EU-Haushalt bei.
Im Jahre 1998 belief er sich auf insgesamt 91 Mrd.
ECU. Dies entsprach etwa 2,5% der öffentlichen Ausgaben der EU-Staaten.
In den 70er und 80er Jahren wurden oft mehr als zwei Drittel der verfügbaren Budgetmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufgewendet. Dank der im Mai 1992 beschlossenen GAP-Reform ist der Anteil der auf die Landwirtschaft entfallenden finanziellen Verpflichtungen der Europäischen Union auf knapp unter 50 % zurückgegangen. 1995: Die Agrarausgaben beliefen sich auf rund 38 Mrd. ECU (49,5 % der Gesamtausgaben).
1998 beanspruchte die GAP 40 Mrd. ECU bzw. 47% des Haushalts.
1.4.2.
2 Die Bergbauern
Die Direktzahlungen für Bergbauern und Landwirte in sonstigen benachteiligten Gebieten wurden auf rund 3 Mrd. S aufgestockt. Damit konnte sichergestellt werden, daß keine Schlechterstellung in der Förderung der Bergbauern als Folge des Beitritts eingetreten ist, sondern daß sogar bei vielen Bergbauern die Förderung wesentlich verbessert werden kann.
1.4.3 Die Strukturpolitik
Eindeutig an Gewicht gewonnen haben strukturpolitische Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa.
Für sie standen 1998 rund 32% der finanziellen Verpflichtungen der Union bereit. Daher ist der zweitgrößte Ausgabeposten die Strukturpolitik, die vor allem die Förderung der Entwicklung in den ärmeren EU-Regionen zum Ziel hat.
Der Verwaltungsaufwand der EU-Institutionen machte lediglich 5% des Haushaltes aus. Der Posten Verkehr, Forschung und Entwicklung machte rund 6% aus gefolgt von Außenpolitik auch mit rund 6%. Die restlichen 4% fielen auf sonstige Angelegenheiten. In der Agrar- und Strukturpolitik übernehmen zum Teil die nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten die praktische Abwicklung der EU-Förderung.
In einigen anderen Bereichen erhalten die Begünstigten die Mittel direkt von der Europäischen Kommission.
1995: Für “strukturpolitische Maßnahmen” standen über 26 Mrd. ECU (34 % der Gesamtausgaben) zur Verfügung. Bei den internen Politikbereichen, für die insgesamt 5 Mrd. ECU bereitgestellt wurden, waren insbesondere eine Mittelaufstockung um 13,2 % für die Forschung und um 31 % für die transeuropäischen Netze zu verzeichnen.
1.
4.3.1 Die Strukturfonds
Die der Verwaltung der Kommission unterstehenden Strukturfonds der EU finanzieren Strukturhilfen im Gemeinschaftsbereich. Es sind dies der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung zur Finanzierung regionalpolitischer Strukturbeihilfen, der Europäische Sozialfonds für die Verwirklichung der Sozialpolitik sowie das neue Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF).
Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds unterstützt die strukturpolitischen Ziele der Gemeinschaft. Die Mittel der Strukturfonds fließen überwiegend ärmeren Regionen zu: Damit soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der EU so verstärkt werden, daß die Anforderungen des gemeinsamen Binnenmarktes überall in der EU bewältigt werden können.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf sechs vorrangige Ziele. Der Löwenanteil entfällt auf Ziel 1, die Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand. Insgesamt ist der Etat der Strukturfonds in den vergangenen Jahren vervierfacht worden und betrug im Zeitraum zwischen 1993 und 1999 mehr als 161 Mrd. ECU.
1.4.
3.2 Die Regionalpolitik
1.4.3.2.1 Allgemeines
Das Ziel der Regionalpolitik der Europäischen Union ist es, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte innerhalb Europas abzubauen: Schwächer entwickelte Zonen sollen an die besser entwickelten Gebiete herangeführt werden.
Dieses wirtschaftliche und soziale Gefälle existiert aber nicht nur in Europa als ganzem (“Nord-Süd-Gefälle”), sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten selbst, die besser oder schlechter entwickelte Regionen aufweisen.
1.4.3.2.2 Die Ziele der Regionalpolitik
Die Fonds werden im Rahmen dieser Ziele differenziert eingesetzt.
Der Regionalfonds (EFRE) beteiligt sich an den Zielen 1, 2 und 5b. Der Sozialfonds (ESF) unterstützt flächendeckend alle Ziele außer 5a. Der Agrarfonds (EAGFL) ist für die Ziele 1, 5a und 5b vorgesehen.
Ziel 1 ist definiert als „Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand“.
Die Anerkennung einer Region als Ziel-1-Gebiet erfordert einen einstimmigen Ratsbeschluß. Bedingung für die Förderfähigkeit als Ziel-1-Gebiet ist, daß es sich dabei um eine „NUTS”-Region mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner auf der Grundlage des Durchschnitts der letzten drei Jahre von unter 75 Prozent des EG-Durchschnitts handelt.
Ziel 2 wird definiert als „Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen (einschließlich Arbeitsmarktregionen und Verdichtungsräumen), die von der rückläufigen industriellen Entwicklung schwer betroffen sind“.
Für das Ziel 2 sieht die Rahmenverordnung drei Hauptkriterien für die Förderfähigkeit von Gebieten vor, die gemeinsam erfüllt werden müssen:
Arbeitslosenquote über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
Anteil der industriellen Erwerbstätigen über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
Rückgang der Zahl der industriellen Erwerbstätigen
Zu den sekundären Kriterien für die Förderwürdigkeit nach Ziel 2 zählen unter anderem:
Verdichtungsräume, in denen die Arbeitslosenquote um mindestens 50% über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und in denen ein erheblicher Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie verzeichnet wurde
Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, die vor schwerwiegenden Problemen der Sanierung von Industriebereichen stehen
Ziel 3 widmet sich der „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und der vom Ausschluß aus dem Arbeitsleben bedrohten Personen in das Erwerbsleben“.
Österreichweit wird ein einheitliches Ziel 3-Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter wesentlicher Mitwirkung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices sowie der Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen erstellt.
Hervorzuheben ist, daß die Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen im Hinblick auf die Beschäftigung, wozu auch die Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten als fest umrissenes Ziel aufgenommen wurde.
Ziel 4 dient der „Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme“.
Sinn ist es, Beschäftigungsprobleme zu vermeiden, indem die Anpassung der Arbeitskräfte im industriellen Wandlungsprozeß erleichtert wird.
Im Rahmen einer allgemeinen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsstrategie und in Abstimmung der gemeinschaftlichen Berufsausbildungspolitik wird der Europäische Sozialfonds (ESF) durch Berufsausbildung, Umschulung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen.
Die Erstellung des Förderprogrammes erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter wesentlicher Mitwirkung der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices und der Sozialpartner.
Ziel 5a widmet sich der „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik”.
Die Aktionen unter Ziel 5a konzentrieren sich auf folgende vier Maßnahmenkategorien:
Beihilfen zur Verbesserung der Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe
Beihilfen für Junglandwirte
Ausgleichszulagen für Berg- und benachteiligte Gebiete
Beihilfen für die Vermarktung und Verarbeitung von Agrarerzeugnissen
Ziel 5b dient der „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete“.
Für Ziel 5b gilt nach der Rahmenverordnung das generelle Kriterium des niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstandes. Zu diesem Kriterium kommen drei weitere Hauptkriterien hinzu, von denen zwei vorliegen müssen, damit die Bedingungen für die Förderwürdigkeit erfüllt werden:
hoher Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten
niedriges Agrareinkommen
geringe Bevölkerungsdichte und/oder eine starke Tendenz zur Entvölkerung
Überdies hat die Gemeinschaft folgende sekundären Kriterien vorgesehen, von denen eines oder mehrere zu erfüllen sind:
Randlage der Gebiete oder Inseln im Verhältnis zu den großen Zentren der Wirtschafts- und Geschäftstätigkeit der Gemeinschaft
Empfindlichkeit des Gebiets gegenüber der landwirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, beurteilt anhand der Entwicklung des Agrareinkommens und des Anteils der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung
Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und Altersaufbau der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung
Belastung der Umwelt und des ländlichen Raums
Lage der Gebiete innerhalb der Berggebiete oder der benachteiligten
Ziel 6 dient zur Bekämpfung der Entwicklungsprobleme besonders dünn besiedelter Gebiete (weniger als 8 Einwohner pro km² - Skandinavien).
1.4.3.2.2.1 Allgemeines
Die EU hat im Bereich der Regionalpolitik drei Fonds eingerichtet:
Im Rahmen der Ziele 1, 2, und 5b (nächstes Kapitel) fördert der EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) u.
a.
produktive Investitionen
Errichtung oder Modernisierung von Infrastrukturen, die zur Entwicklung oder Umstellung der betreffenden Regionen beitragen
Maßnahmen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung sowie Technologietransfer
Investitionen im Bildungs- und Gesundheitswesen in den unter das Ziel 1 fallenden Regionen
Vorrangig zur Erreichung der Ziele 3 und 4 in der gesamten EU und zur Verwirklichung der Ziele 1, 2 und 5b fördert der ESF (Europäischer Sozialfonds) u.a.
im gesamten Gebiet der EU Maßnahmen zur Entwicklung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Qualifikationen
hierbei eingeschlossen ist die Erleichterung der Anpassung der Arbeitnehmer an den industriellen Wandel und an die Entwicklung der Produktionssysteme
Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
in den unter die Ziele 1, 2 und 5b fallenden Gebieten berufliche Qualifizierungsmaßnahmen
Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt
Ausbildungssysteme in den Ziel-1-Gebieten
Im Rahmen der Ziele 1, 5a und 5b fördert der EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) u.a.
Maßnahmen zur Überwindung der Probleme rückständiger Agrarstrukturen
Die Stärkung und Umgestaltung der land- und forstwirtschaftlichen Strukturen; einschließlich der Strukturen für die Vermarktung und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
alternative Erwerbstätigkeiten zur Landwirtschaft
die Entwicklung des Fremdenverkehrs
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung des ländlichen Raumes
1.
4.3.2.3 Die Gemeinschaftsinitiativen
INTERREG II: Gefördert werden regionale Maßnahmenprogramme, die zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regionen an den Binnen- und Außengrenzen der EU beitragen.
LEADER II: Im Rahmen von LEADER II werden Vorhaben lokaler Aktionsgruppen unterstützt, die zur integrierten Entwicklung ländlicher Regionen und somit zu einer wirkungsvolleren Nutzung von deren regionalen Entwicklungspotentialen beitragen. LEADER II kommt in Ziel-1-und Ziel-5b-Regionen zur Anwendung.
BESCHÄFTIGUNG: Ziel ist die Integration von Jugendlichen, Frauen (zur Verbesserung der Chancengleichheit) und Behinderten in den Arbeitsmarkt.
ADAPT: Hauptziel ist die Unterstützung der Anpassung der Arbeitnehmer an den (industriellen) Strukturwandel. ADAPT soll die Ziel-4-Programme ergänzen - insbesondere hinsichtlich des Aspekts der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Projekten. Es werden arbeitnehmerorientierte Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe, zur Erhöhung von Flexibilität und Mobilität sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert.
RECHAR II: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Kohlebergbau. Wichtige Maßnahmenbereiche sind der Ausbau neuer Wirtschaftszweige, Umschulungsmaßnahmen und Umweltsanierung.
RESIDER: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Dominanz der Eisen- und Stahlindustrie. Im Vordergrund steht auch bei RESIDER die Förderung von kleineren und mittleren Unternehmen und Infrastrukturmaßnahmen.
RETEX: Unterstützt wird der Strukturwandel in Regionen mit Textilindustrie. Die Ziele und Maßnahmenbereiche decken sich weitgehend mit RESIDER und RECHAR.
KMU: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Industrie-, Handwerks-, und Dienstleistungssektor, werden bei der Erhöhung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit bzw. der Verbesserung ihrer internationalen Marktposition unterstützt.
URBAN: In großstädtischen Problemgebieten werden Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Gesundheit, Sicherheit, Infrastruktur und Umwelt gefördert.
1.4.4 Forschung und Entwicklung
1.4.4.
1 Allgemeines
Die europäische Forschungspolitik hat die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäische Industrie sowie die Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.
1.4.4.2 Großprojekte
Da die gemeinschaftlichen Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung diejenigen der Mitgliedstaaten nur ergänzen sollen, kommt auch im Forschungsbereich dem Subsidiaritätsprinzip eine große Bedeutung zu. Die Gemeinschaft greift insbesondere Themen von europaweiter Bedeutung auf und fördert Großprojekte, deren Finanzierung die Kapazität einzelner Mitgliedstaaten übersteigt.
Voraussetzung für eine effiziente Forschungspolitik ist eine Koordinierung der auf einzelstaatlicher und auf gemeinschaftlicher Ebene durchgeführten Maßnahmen.
1.4.4.3 Das Gesamtbudget
Das Gesamtbudget: 13 Milliarden ECU
Die EU faßt ihre Forschungsschwerpunkte in mehrjährigen Rahmenprogrammen zusammen. Das 4.
Rahmenprogramm hatte eine Laufzeit von 1994-1998 und war mit einem Gesamtbudget von ca. 13 Milliarden ECU (180 Milliarden Schilling) ausgestattet. Es umfaßte 15 verschiedene Technologiebereiche (zB Informations-, Kommunikationstechnologien, Biowissenschaften, Umwelt, nicht-nukleare Energien etc.) sowie Maßnahmen zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation, der Mobilität von Wissenschaftern sowie zur Verbreitung und Verwertung von Forschungsergebnissen.
1.4.
4.4 Tabelle: F & E Ausgaben 1998
Bereich Finanzierung (in Mio ECU)
I. Informations- und Kommunikationstechnologien 3.668
1. Telematikanwendungen 913
2. Fortgeschrittene Kommunikationstechnologien und –dienste 671
3.
Informationstechnologien 2.084
II. Industrielle Technologien 2.140
4. Industrielle und Werkstofftechnologien 1.833
5.
Normen, Meß- und Prüfverfahren 307
III. Umwelt 1.157
6. Umwelt und Klima 914
7. Meereswissenschaft und –technologien 243
IV. Biowissenschaften und –technologien 1.
709
8. Biotechnologie 595.5
9. Biomedizin und Gesundheit 374
10. Landwirtschaft und Fischerei 739.5
V.
Energie 2.412
11. Nichtnukleare Energie 1.076
12. Sicherheit der Kernspaltung 441
13. Kontrollierte Kernschmelze 895
VI.
Verkehr 263
VII. Sozioökonomische Schwerpunktforschung 147
AKTIONSBEREICH 2 575
Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen 575
AKTIONSBEREICH 3 352
Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse 352
AKTIONSBEREICH 4 792
Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern 792
Gesamt 13.215
1.4.5 Österreich
1.4.
5.1 Nettozahler/-empfänger-Verhältnis Österreichs
Die Nettozahlerposition wird rein durch die Einzahlungen in den EU-Haushalt und direkte Rückflüsse aus diesem definiert.
Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch etwas viel Wichtigeres: Die EU-Mitgliedschaft bringt Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und Wohlstand in der Zukunft.
Schon das erste Jahr des Beitritts zeigte die Wirkung des Beitritts: 1995 sind 17,6 Mrd. öS an ausländischen Direkt-Investitionen nach Österreich geflossen, was wiederum Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wohlstand bedeutet. Man muß also die gesamten volkswirtschaftlichen Auswirkungen in die “Bilanz” des EU-Betrittes miteinbeziehen, um die tatsächlichen Effekte auf die Wirtschaftslage in Österreich seriös beurteilen zu können.
Durch den EU-Beitritt steht uns ein Wirtschaftswachstum von 5% bis zum Jahr 2000 ins Haus. Unsere Nettozahlungen machen sich also ganz sicher bezahlt.
1.4.5.2 Förderungen in Österreich
1.
4.5.2.1 Allgemeines
Auch Österreich ist dank seiner Verhandlungserfolge ein Nutznießer der Regionalpolitik der Europäischen Union. Mehr als 40% der Fläche des Bundesgebietes wurden zu förderungswürdigen Gebieten erklärt. Zwischen 1995 und 1999 erhielten wir Förderungen in der Höhe von 21,4 Mrd.
Schilling.
1.4.5.2.2 Die Förderung von 1995-1999
Die Regional- und Strukturförderung der EU griff seit 1.
Jänner 1995 in Österreich ein und dauerte in dieser gegenwärtigen Programmplanungsperiode bis 1999. Die Einheitlichen Programmplanungsdokumente wurden von Österreich fristgerecht in der zweiten Hälfte des Jahres 1995 bei der Kommission eingereicht und von dieser Ende 1995 bewilligt und beschlossen. Die ersten Gelder wurden daher plangemäß noch vor Jahresende 1995 nach Österreich zur Auszahlung gebracht. Die Regionalprogramme zeichnen sich aber gerade dadurch aus, daß sie langfristige Projekte fördern. Aus diesem Grund ist der Erfolg erst in einigen Jahren sichtbar.
1.
4.5.2.3 Die Zielgebiete
1.4.5.
2.3.1 Tabelle: Die Zielgebiete
Ziel 1
Burgenland
Ziel 2
Obersteiermark, Steyr-Kirchdorf, Wiener Neustadt, Dornbirn
Ziel 3
allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 4
allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 5a
Anpassung der österreichischen Landwirtschaft
Ziel 5b
große Gebiete Österreichs, die bäuerliche Struktur aufweisen
1.4.5.2.
3.2 Die Zahlungen für Zielgebiete 1995-1999
(in Mio ATS)
Ziel
Betrag
Ziel 1
2.428,80
Ziel 2
1.333,20
Ziel 3
1.042,80
Ziel 4
4.171,20
Ziel 5a
5.
121,60
Ziel 5b
5.425,20
1.4.5.2.4 Tabelle: Beihilfen für Landwirte bis 1995
Maßnahme
Betrag in Mio öS
Dürreentschädigung (Ernte 1994)
Mais
147,10
Ölsaaten
93,83
Teilsumme
240,93
Degressiver Ausgleich
Sperrlager Mais
47,68
Frachtvergütung Mais
1,90
Lagerabwertung
4.
436,55
Bestandsabwertung Geflügel
66,67
Milch
1.595,59
Schweine
270,34
Geflügel
47,55
Ölsaaten
462,78
Stärkekartoffel
21,77
Getreide, Eiweißpflanzen
3.055,42
Kleinalternativen
45,37
Futtersaatgut
2,02
Zuchtschweine
455,41
Teilsumme
5.956,25
EU-Ausgleichszahlungen und Förderungen
Kulturpflanzenausgleich Ölsaaten
351,68
Mutterschafe
42,81
Forstförderung
46,50
Sonderprämie männliche Rinder
504,58
Mutterkühe
358,42
Ausgleichszulage
2.878,85
Kulturpflanzenausgleich (Getreide u.a.
)
4.230,62
Umweltprogramm
6.888,38
Körnerhülsenfrüchte
0,17
Teilsumme
15.102,01
Gesamtsumme
25.851,99
1.4.
5.2.5 Die Gemeinschaftsinitiativen
In der EU existieren besondere Gemeinschaftsinitiativen, die schwerpunktmäßig die Arbeiten der Strukturfonds unterstützen. Österreich wurde auch hier eingebunden, nimmt an insgesamt neun Gemeinschaftsinitiativen teil und erhält dafür 19.281,24 Mio öS für den Zeitraum 1995 bis 1999. Eine der für Österreich wichtigsten Gemeinschaftsinitiativen ist INTERREG II, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union unterstützen soll.
Weiters sind als Gemeinschaftsinitiativen LEADER (ländliche Entwicklung), BESCHÄFTIGUNG (Frauen, Behinderte, Jugendliche), ADAPT (Arbeitsmarkt), INDUSTRIELLER WANDEL (beispielsweise KMU-Förderung) und URBAN (städtebauliche Entwicklung) für Österreich vorgesehen.
1.4.5.2.6 Forschung und Technologie
Die Forschungsförderung der EU soll die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen und beschränkt sich auf solche Themen, die weder von der Privatwirtschaft noch durch die öffentliche Hand auf nationaler oder regionaler Ebene durchzuführen sind (Subsidiaritätsprinzip).
Im Forschungsbereich handelt es sich um Vorhaben, die aus Kostengründen (Großforschungsprojekte mit hohen mittel- bis langfristigen Investitionen, Schlüsseltechnologien, die sich auf verschiedene Industriezweige beziehen) oder aufgrund der grenzüberschreitenden Problematik (ansteckende Massenerkrankungen, Umweltprobleme) nicht auf einzelstaatlicher Ebene durchgeführt werden können.
1.4.6 Die wichtigsten EU-Förderungsgebiete
1.4.6.
1 Tabelle: Ziel 1 Regionen (1994-1999)
Verzeichnis der Ziel-1-Regionen (1994-1999):
Belgien
Hennegau
Deutschland
die fünf neuen Bundesländer und Ostberlin
Griechenland
das ganze Land
Spanien
Andalusien, Asturien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-León, Ceuta und Melilla, autonome Region Valencia, Extremadura, Galicien, Kanarische Inseln, Murcia
Frankreich
Überseeische Departements, Korsika und die Kreise Valenciennes, Douai und Avesnes
Irland
Das ganze Land
Italien
Abruzzen (1994-1996), Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien, Sizilien
Niederlande
Flevoland
Österreich
Burgenland
Portugal
Das ganze Land
Vereinigtes Königreich
Nordirland, Merseyside, Schottisches Hochland sowie die Islands Enterprise Area
1.4.6.2 Grafik: Ziel 1 Regionen (1994-1999)
1.4.7 Tabelle: Die Nettoempfänger
Nettoempfänger
Mrd.
S
% des BIP
IRL
38,51
5,07
LUX
9,83
4,82
GRE
59,34
4,07
POR
36,79
3,07
ESP
76,14
1,19
BEL
23,54
0,79
DEN
1,29
0,07
FIN
0,02
0,00
1.5 Die Entwicklung
1.5.1 Der Etat 2000
In erster Lesung hat das Europäische Parlament den Haushalt der Europäischen Union für 1999 verabschiedet. Danach soll die EU im Jahr 2000 über Ausgaben in Höhe von 85,817 Milliarden Euro verfügen können. Damit werden nur 1,12 Prozent des Bruttosozialprodukts der EU-Staaten in Anspruch genommen, obwohl nach der finanziellen Vorausschau Gelder bis zu einer Höchstgrenze von 1,27 Prozent hätten genutzt werden können.
Die Steigerungsrate gegenüber dem laufenden Haushalt liegt bei 2,9 Prozent.
Über diese tatsächlich geplanten Ausgaben hinaus haben die Europaabgeordneten aber noch 3,75 Milliarden ECU an möglichen Ausgaben zusätzlich beschlossen, die in einen Reservetitel gestellt wurden. Damit kann im Notfall sofort gehandelt werden.
Im diesjährigen Haushaltsverfahren gab es gleich zwei Premieren: Zum einen wird das EU-Budget erstmals in Euro verabschiedet, zum zweiten bleibt das Parlament mit seinem Ansatz 60 Millionen Euro unter dem des Haushaltsentwurfs des Ministerrates. Bisher hatte das Parlament stets höhere Ausgaben durchgesetzt, als die Finanzminister vorgesehen hatten.
Wie in den vergangenen Jahren wird die Agrarpolitik, die ab dem Jahr 2000 grundlegend reformiert werden soll, erneut der größte Ausgabenposten mit rund 40 Milliarden Euro sein, der fast die Hälfte des Budgets in Anspruch nimmt.
Für Strukturförderung der benachteiligten Gebiete hat das Parlament eine Reduzierung um 500 Millionen Euro auf 30,45 Milliarden vorgesehen. Aber für diejenigen Länder, die bereitgestellte Mittel nicht rechtzeitig abrufen konnten oder können, soll im kommenden Jahr eine Sonderreserve von 1,5 Milliarden Euro eingerichtet werden.
Eine geringe Steigerung der Mittel sieht das Parlament dagegen bei den internen Politikbereichen: Beschäftigung, Jugend, und Bildung sowie Umwelt vor. Im Bereich der auswärtigen Politik nutzte das Parlament die Haushaltsdebatte um die EU-Kommission erneut wegen Mißmanagements bei Programmen für die osteuropäischen Länder sowie wegen der Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Echo-Skandal zu kritisieren.
1.5.
2 Die GAP
Genauso wie bei der nationalen Budgeterstellung unterliegt auch das Budget der EU konjunkturellen Schwankungen und drückt in seinen Zahlen die aktuelle Wirtschaftslage aus. Was die Ausgaben in der EU für die Landwirtschaft anlangt, so sind sie aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahre 1988 an eine sogenannte Leitlinie gekoppelt, die den Rhythmus der Ausgaben vorgibt und verhindern soll, daß es zu überproportionalen Steigerungen kommt.
Der Bericht über die Situation der Landwirtschaft in der EU 1994 weist aus, daß die für das Jahr 1994 festgelegte Grenze von 36,5 Mrd. ECU um 1,7 Mrd. ECU unterschritten wurde.
Dieser Umstand deutet auf eine positive Auswirkung der Maßnahmen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik und auf die relative Stabilität der Stützungen hin.
Andererseits ist im Zuge der Diskussion um den Beitritt der Mittel- und Osteuropäischen Länder immer wieder die Diskussion aufgetreten, ob die GAP auch in Zukunft mit ihren Ausgleichs- und Prämienzahlungen finanzierbar sein wird.
1.5.3 Die Osterweiterung
Die mittel- und osteuropäischen Länder würden bei Anwendung der derzeit geltenden Grundsätze zur Gänze unter die Ziel 1-Gebiete fallen und somit einen strukturpolitisch effizienten Einsatz der Fondsmittel bedeutend erschweren. Nach vorsichtigen Berechnungen von Wirtschaftsforschern könnte ein EU-Beitritt der sechs assoziierten Länder Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn, jährlich ca. 264 Mrd.
öS an zusätzlichen Zahlungen an die Strukturfonds kosten. Das würde eine Erhöhung des EU-Budgets um ca. 26 % bedeuten. Bei der derzeitigen Budget- und Konjunkturlage und angesichts der Stabilitätsziele, die die Konvergenzkriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion vorsehen, ist es fraglich, ob sich die Mitgliedstaaten zu einer Aufstockung des EU-Budgets in dieser Größenordnung durchringen können.
1.5.
4 Die Förderungen für Österreich
Am 1. Jänner 2000 beginnt eine neue Phase der EU-Regionalpolitik, die durch die in der Agenda 2000 festgelegten Reformen geprägt ist. Für Österreich bedeutet dies, daß zwar ein geringerer Prozentsatz der Bevölkerung in den Genuß der EU-Förderungen kommen wird, daß aber für einzelne Ziele und Prioritäten insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht. So wurde z.B. die für Österreich in Hinblick auf die EU-Erweiterung bedeutende Gemeinschaftsinitiative INTERREG erheblich aufgestockt.
Insgesamt stehen Österreich in der Förderperiode 2000 - 2006 1.823 Millionen Euro (25 Mrd. Schilling) im Rahmen von drei prioritären Zielen bzw. vier Gemeinschaftsinitiativen zur Verfügung.
2 Die Steuer
2.1 Tabelle: Steuersätze in der EU
Mehrwertsteuersätze
Einkommensteuersätz
Körperschafts-steuersätze
normal
ermäßigt
Eingang
Höchst
Belgien
21,0 %
12,0 %
25,00 %
55,00 %
40 %
Dänemark
25,0 %
-
10,00 %
40,00 %
34 %
Deutschland
16,0 %
7,0 %
25,90 %
53,00 %
48 % b) 32 % c)
Finnland
22,0 %
17,0 %
6,00 %
38,00 %
28 %
Frankreich
20,6 %
5,5 %
10,52 %
54,00 %
37 %
Griechenland
18,0 %
8,0 %
5,00 %
45,00 %
40 %
Großbritannien
17,5 %
8,0 %
20,00 %
40,00 %
33 %
Irland
21,0 %
12,5 %
27,00 %
48,00 %
36 %
Italien
19,0 %
16,0 %
22,00 %
51,00 %
37 %
Luxemburg
15,0 %
6,0 %
10,00 %
50,00 %
32 %
Niederlande
17,5 %
6,0 %
37,30 % a)
60,00 %
36 %
Österreich
20,0 %
10,0 %
10,00 %
50,00 %
34 %
Portugal
17,0 %
5,0 %
15,00 %
40,00 %
36 %
Schweden
25,0 %
12,0 %
31,00 %
56,00 %
28 %
Spanien
16,0 %
7,0 %
20,00 %
56,00 %
35 %
a) plus Sozialversicherung
b) zurück behaltenes Einkommen
c) ausgeschüttetes Einkommen
2.
2 Die Problematik
Fußball wird weltweit nach denselben Regeln gespielt. Die Regeln zur Steuereinhebung in den EU-Staaten könnten hingegen nicht unterschiedlicher sein. Diese ungleichen Bedingungen locken multinationale Konzerne, aber auch reiche Privatpersonen in die Steueroasen Europas. Unter dem Stichwort "Steuerharmonisierung" will die EU diesem durchaus legalen Mißbrauch den Kampf ansagen.
Drei Beispiele zeigen, wie wichtig diese allmähliche Steuerharmonisierung ist:
Als die Niederlande vor wenigen Jahren wichtige Unternehmersteuern senkten, wechselten viele Betriebe vom benachbarten Deutschland ins wenige Kilometer entfernte Steuerparadies Niederlande. Mit ihnen Tausende Arbeitsplätze.
Die Grüne Insel Irland galt noch vor wenigen Jahren als Armenhaus Europas. Die Arbeitslosigkeit war auf Rekordhöhe, die Einkommen im Rekordtief.
Mittlerweile sind die Einkommen leicht angestiegen. Betriebe haben auf der Grünen Insel kräftig investiert, denn ihre Produktionsstätten stehen in einem jungen Steuerparadies.
Viele Firmen haben beim Wechsel von ihrem EU-Heimatland in das andere EU-Land Irland ganz nebenbei noch kräftig am EU-Fördertopf genascht. Bei Irland handelt es sich also nicht um ein Wirtschaftswunder, sondern um ein klassisches Beispiel des Steuerwettlaufes nach unten.
Mit Steuergeschenken an die Unternehmer hat die irische Regierung diese Betriebe angelockt. Auf Kosten von Arbeitsplätzen in anderen EU-Ländern.
Wer heute viel Geld und "gute" Steuerberater hat, legt sein Kapital steuerschonend an. In Luxemburg etwa brauchen Ausländer die Zinsen von ihrem Kapital nicht versteuern. Und die zu Großbritannien gehörende Insel Man ist nach einem Sondervertrag mit der EU überhaupt vom EU-Recht ausgenommen.
Der Steuerausfall verschärft in vielen EU-Ländern die Budgetsituation, erzwingt zusätzliche Sparmaßnahmen sowie eine weitere steuerliche Belastung des Faktors Arbeit und führt direkt zu mehr Arbeitslosigkeit.
Nach einer Schätzung der EU-Kommission geht ein Drittel der EU-Arbeitslosigkeit auf die steuerliche Belastung der Arbeit zurück.
Weiters ist im Cardiff 2 Bericht der Europäischen Kommission zu lesen, daß unterschiedliche Regelungen der nationalen Steuersysteme ein Hindernis für das Entsehen tieferer Kapitalmärkte und eines größeren Risikokapitalangebots für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Forschung und Entwicklung (FuE) sei.
2.3 Wo will man einheitliche Steuersätze erreichen?
Die Mehrheit der Finanzminister wünscht eine Einigung in der europäischen Steuerpolitik bis Ende des Jahres. Geplant ist die weitergehende Steuerharmonisierung in der Europäischen Union. Der Vorschlag Finnlands, Maßnahmen bei der Quellensteuer, der Energiesteuer und den Unternehmenssteuern anzustreben, fand in Brüssel breite Zustimmung.
Weitere Forderungen aus Frankreich und den Niederlanden beziehen sich auf einen geringeren Mehrwertsteuersatz bei beschäftigungsintensiven Dienstleistungen. Ein umfassender Katalog mit den betroffenen Berufen sollte bis Oktober 1999 aufgestellt worden sein.
2.4 Welche neuen Steuern gibt es/wird es geben?
2.4.1 Eine europäische Zinsbesteuerung
Wenige Tage vor dem EU-Gipfel in Helsinki (10.
-12.Dezember) war eine Lösung zur Vereinheitlichung der Zinsbesteuerung nicht in Sicht. Großbritanniens Finanzminister Gordon Brown verweigerte sich standhaft der Forderung nach einer Mindestbesteuerung von Kapitalerträgen - daran hat sich bis jetzt nichts geändert.
Während die übrigen 14 EU-Staaten sich auf eine gemeinsame Linie verständigt haben, lehnen die Briten eine solche Regelung kategorisch ab. Sie fordern, die sog. Eurobonds (internationale Anleihen) mit einem Wert von mehr als 40.
000 Euro von der Besteuerung auszunehmen. Hintergrund dieses Vorschlags ist die Befürchtung, den Finanzplatz London durch die erwartete Abwanderung des Bondmarkts nachhaltig zu schädigen.
Bisher konnte noch keine Einigung erzielt werden und das britische Vetorecht wird das Projekt zu Fall bringen falls man sich nicht doch noch zu einer Lösung durchringen kann - und genau das versucht der portugiesische Finanzminister am Donnerstag, den 13. Jänner 2000. Joaquim Pina Moura besucht Gordon Brown und auf der Homepage der Portugiesischen EU-Präsidentschaft erfährt man, daß mit einer Einigung in dieser Belange bis zum Ende der portugiesischen EU-Präsidentschaft gerechnet wird.
2.
4.2 Die Ökosteuer
In der Europäischen Union wird es nach Ansicht des vormaligen EU-Ratsvorsitzenden, Viktor Klima, früher oder später eine ökologische Steuerreform geben. Dabei müsse als Ziel das Verursacher-Prinzip gelten: "Wer die Umwelt schont, wird steuerlich entlastet, wer die Umwelt nicht schont, wird steuerlich belastet", sagte der österreichische Regierungschef in einem Interview der Zeitung "Bild am Sonntag". Der Umstand, warum Treibstoff für Autos und Lastwagen besteuert werde, Flugbenzin aber nicht, ist nach Worten Klimas vor allem darin begründet, daß dies "nationalstaatlich nicht sinnvoll möglich ist." Mit Blick auf die bestehenden Unterschiede bei den Steuersätzen der EU-Mitgliedsländer plädierte Klima für eine Harmonisierung. Dies müsse unter anderem bei der Kapitalertragssteuer geschehen.
"Es darf nicht sein, daß ein Land auf das Erheben dieser Steuer verzichtet, um Kapital aus anderen EU-Staaten anzulocken."
In einem Bericht der Europäischen Union über den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern ist unter dem Titel "Steuer- und Finanzmaßnahmen" folgendes zu lesen:
Der mit dem Einsatz erneuerbarer Energieträger verbundene ökologische Nutzen rechtfertigt günstige Finanzierungsbedingungen. Das in einigen Mitgliedstaaten bereits praktizierte System der "grünen Zuschläge", das an die privaten und institutionellen Verbraucher appelliert, aus Solidarität mit der Umwelt freiwillig höhere Tarife zu zahlen, ist nicht in allen Fällen hinreichend bzw. angemessen. Die Kommission wird - sofern nicht bereits geschehen - bis Ende 1998 die erforderlichen zusätzlichen Vorschläge für neue Rechtsvorschriften bzw. Änderungen geltender Richtlinien vorlegen, etwa in bezug auf Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Energie aus erneuerbaren Energieträgern [.
..].
2.5 Die Steuerreform in Österreich
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ist folgendes zu lesen:
Gutes Zeugnis für Österreichs Steuerpolitik
Der OECD-Bericht stellt dem österreichischen Steuersystem im großen und ganzen ein sehr gutes Zeugnis aus. Die Steuerreformen des letzten Jahrzehnts haben substantielle Änderungen in die erwünschte Richtung gebracht.
Trotzdem werden auch in Zukunft weitere Steuerreformschritte notwendig sein.
OECD für Senkung lohnabhängiger Abgaben und einkommensabhängige Transfers
Ähnlich der Bundesregierung sieht die OECD eines der wesentlichsten Probleme in der hohen Besteuerung des Faktors Arbeit. Allerdings beurteilt die OECD konkret diskutierte Lösungsmöglichkeiten, die auf eine stärkere Belastung von Ressourcen hinzielt, insbesondere bezüglich der Beschäftigung sehr skeptisch. Im Sinne einer sehr breiten Sicht sollten - so die OECD - auch die Sozialversicherungsbeiträge und das Transfersystem in eine Abgaben- und Förderungsreform einbezogen werden. Die OECD anerkennt auch die österreichischen Bemühungen um eine Steuerharmonisierung in der EU, die insbesonders auch die Energie- und anderen Ökosteuern umfassen soll.
Mehr Steuerverantwortung bei den Bundesländern
Bezüglich der Verteilung der Steuern auf die Gebietskörperschaften wird kritisch vermerkt, daß in Österreich ein sehr hoher Teil der Steuern auf Bundesebene erhoben und nach fixen Schlüsseln an Bundesländer und Gemeinden weiterverteilt wird, was deren finanzielle Verantwortlichkeit wesentlich schwächt.
Im Frühjahr 1997 wurde die Steuerreformkommission beauftragt, daß österreichische Steuersystem einer vorbehaltlosen Prüfung zu unterziehen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Die wenigen, aber wesentlichen Vorgaben an die Experten waren die Entlastung des Faktors Arbeit, die Überprüfung der Kapitalbesteuerung, eine Ökologisierung unseres Steuersystems und nicht zuletzt die "Konvergenzkompatibilität" dieser Reform.
Budget und Steuern in der EU
Der Begriff Etat Die Erstellung des EU-Haushalts:
* Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs
* Erste Lesung im Rat
* Erste Lesung im Parlament
* Zweite Lesung im Rat
* Zweite Lesung des Parlaments
* Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltspläne
Mittelherkunft
Die Nettozahler 1997 (Beiträge an die EU)
Staat
Mrd. S
% des BIP
GER
157,52
0,62
SWE
16,43
0,62
AUT
12,02
0,48
NED
16,83
0,38
FRA
24,16
0,14
GBR
9,05
0,06
ITA
7,70
0,06
Mittelverwendung 1998 in (Mrd. ECU)
Agrarpolitik 40 Mrd. (47%)
strukturpolitische Maßnahmen 27 Mrd.
(32%)
Verkehr, Forschung und Entwicklung 5 Mrd. (6%)
Außenpolitik 5 Mrd. (6%)
Verwaltungsaufwand der EU-Institutionen 4 Mrd. (5%)
Sonstiges 3 Mrd. (4%)
Entscheidungsträger
Landwirtschaft
Strukturpolitik
Strukturfonds
Regionalpolitik
Forschung und Entwicklung (in Mio. ECU)
Informations- und Kommunikationstechnologien 3.
668
Industrielle Technologien 2.140
Umwelt 1.157
Biowissenschaften und –technologien 1.709
Energie (nichtnukleare Energie, Sicherheit der Kernspaltung) 2.412
Verkehr 263
Sozioökonomische Schwerpunktforschung 147
Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen 575
Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse 352
Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern 792
Gesamt 13.215
Österreich
Förderungen 1995-1999
Die Zielgebiete
Ziel 1
Burgenland
Ziel 2
Obersteiermark, Steyr-Kirchdorf, Wiener Neustadt, Dornbirn
Ziel 3, 4
allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 5a
Anpassung der österreichischen Landwirtschaft
Ziel 5b
große Gebiete Österreichs, die bäuerliche Struktur aufweisen
Die Zahlungen für diese Zielgebiete (in Mio.
ATS)
Ziel
Betrag
Ziel 1
2.428,80
Ziel 2
1.333,20
Ziel 3
1.042,80
Ziel 4
4.171,20
Ziel 5a
5.121,60
Ziel 5b
5.
425,20
Gemeinschaftsinitiativen in Österreich
Die Entwicklung des Budgets
Der Etat 2000
Die GAP
Osterweiterung
Förderungen für ÖsterreichDie Steuer
Steuersätze in der EU (in %)
Mehrwertsteuer
Einkommensteuer
Körperschafts-steuer
normal
ermäßigt
Eingang
Höchst
Belgien
21,0
12,0
25,00
55,00
40
Dänemark
25,0
-
10,00
40,00
34
Deutschland
16,0
7,0
25,90
53,00
48 oder 32
Finnland
22,0
17,0
6,00
38,00
28
Frankreich
20,6
5,5
10,52
54,00
37
Griechenland
18,0
8,0
5,00
45,00
40
Großbritannien
17,5
8,0
20,00
40,00
33
Irland
21,0
12,5
27,00
48,00
36
Italien
19,0
16,0
22,00
51,00
37
Luxemburg
15,0
6,0
10,00
50,00
32
Niederlande
17,5
6,0
37,30
60,00
36
Österreich
20,0
10,0
10,00
50,00
34
Portugal
17,0
5,0
15,00
40,00
36
Schweden
25,0
12,0
31,00
56,00
28
Spanien
16,0
7,0
20,00
56,00
35
Die Problematik unterschiedlicher Steuersätze
Wo will man einheitliche Steuersätze erreichen?
Welche neuen Steuern wird es geben?
Steuerreform in Österreich
Budget und Steuern in der EU
Budget
Unter einem Budget versteht man allgemein einen Finanzplan (für ein Jahr), bei dem die zu erwartenden Einnahmen den geplanten Ausgaben gegenübergestellt werden.
Erstellung eines Finanzplanes:
Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs durch die Kommission
Der Haushaltsplan grundsätzlich von der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Sie legt den maximalen Anstieg der nicht zwingenden Ausgaben fest. Diesen Rahmen dürfen weder der Rat noch das Parlament überschreiten.
Erste Lesung im Rat
Der Vorentwurf wird dem Rat übermittelt, der den Haushaltsentwurf erstellt. Dieser wird schließlich im Budgetministerrat mit qualifizierter Mehrheit angenommen.
Erste Lesung im Parlament
Der Haushaltsentwurf wird dann dem Parlament zugeleitet. Hier beginnt ein Dialog zwischen Parlament und Rat, wobei beide Seiten Änderungen der Ansätze vorschlagen können.
Zweite Lesung im Rat
Die Änderungen bzw. Vorschläge zu Änderungen müssen dem Rat bis spätestens 19. November zugeleitet werden. Die Änderungsvorschläge für obligatorischen Ausgaben können vom Rat durch qualifizierte Mehrheit abgelehnt werden.
Die Abänderungen der nicht zwingenden Ausgaben können abermals vom Rat mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. Das Parlament muß aber diese Änderungen nicht berücksichtigen, wenn es den Haushaltsentwurf als Ganzes ablehnen sollte.
Zweite Lesung des Parlaments
Der Rat entscheidet also in letzter Instanz über die obligatorischen Ausgaben, das Parlament über die nicht zwingenden. Das Parlament legt schlußendlich mit Mehrheit der Stimmen und 3/5 der abgegebenen Stimmen den Haushaltsplan fest. Die endgültige Feststellung des Haushaltsentwurfs obliegt dem Präsidenten des Parlaments.
Funktionsbereiche:
Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten
Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen
Wirtschaftspolitische Funktion: Beeinflussung von Wirtschaftsablauf und Wirtschaftsstruktur
Mittelherkunft (Zahlen von 1997)
Da die EU selber keine Steuern erhebt, wird der Haushalt über ein System von „Eigenmitteln“ finanziert.
Die Eigenmittel umfassen:
Zölle, die an den EU-Außengrenzen erhoben werden, Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben (18,4% der Gesamteinnahmen)
einen festen Anteil am MwSt-Aufkommen der Mitgliedsstaaten (45,1% der Gesamteinnahmen)
einen veränderlichen Anteil am Bruttosozialprodukt der Mitgliedsstaaten (35,6% der Gesamteinnahmen)
sonstige Einnahmen zB aus Agrarabgaben (0,9% der Gesamteinnahmen)
Nettozahler
Da der Agrarhaushalt immer noch den Großteil des Haushalts verschlingt, werden Agrarländer begünstigt. Deutschland ist als Industrieland der größte Nettozahler (Schätzungen nach trug D 1994 etwa 25 Mrd. ECU mehr bei, als wieder an Deutschland zurückfloß. Als Exportland gehört es aber auch zu den größten Nutznießern des gemeinsamen Marktes. Aber man muß bedenken, daß der Beitritt zur EU wesentlich wirtschaftliche Vorteile bringt.
Nettobeitrag Österreichs an die EU (in Mrd.
S)
1995
1996
1997
1998
1999
12,15
4,83
12,02
13,9
16,4
Mittelverwendung 1998 (in Mrd. ECU)
Agrarpolitik 40 Mrd. (47%)
strukturpolitische Maßnahmen 27 Mrd. (32%)
Verkehr, Forschung und Entwicklung 5 Mrd. (6%)
Außenpolitik 5 Mrd. (6%)
Verwaltungsaufwand der EU-Institutionen 4 Mrd.
(5%)
Sonstiges 3 Mrd. (4%)
Strukturfonds
Die Mittel der Strukturfonds fließen überwiegend ärmeren Regionen zu: Damit soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der EU so verstärkt werden, daß die Anforderungen des gemeinsamen Binnenmarktes überall in der EU bewältigt werden können. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf sechs vorrangige Ziele, die in der Regionalpolitik abgehalten werden.
Regionalpolitik
Das Ziel der Regionalpolitik ist es, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte innerhalb Europas abzubauen (unterentwickelte Zonen sollen an besser entwickelten Gebiete herangeführt werden).
Der Regionalfonds beteiligt sich an den Zielen 1, 2 und 5b. Der Sozialfonds unterstützt flächendeckend alle Ziele außer 5a.
Der Agrarfonds ist für die Ziele 1, 5a und 5b vorgesehen.
Ziel 1: Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand
(einstimmiger Ratsbeschluß zur Deklarierung)
Ziel 2: Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen, die von der rückläufigen industriellen
Entwicklung schwer betroffen sind
Rahmenverordnung für die Förderfähigkeit:
Arbeitslosenquote über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
Anteil der industriellen Erwerbstätigen über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
Rückgang der Zahl der industriellen Erwerbstätigen
Verdichtungsräume, in denen die Arbeitslosenquote um mindestens 50% über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und in denen ein erheblicher Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie verzeichnet wurde
Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, die vor schwerwiegenden Problemen der Sanierung von Industriebereichen stehen
Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und
der vom Ausschluß aus dem Arbeitsleben bedrohten Personen in das Erwerbsleben
Ziel 4: Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an
Veränderungen der Produktionssysteme
Sinn ist es, Beschäftigungsprobleme zu vermeiden, indem die Anpassung der Arbeitskräfte im
industriellen Wandlungsprozeß erleichtert wird.
Ziel 5a: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch beschleunigte Anpassung der
Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik
Aktionen:
Beihilfen zur Verbesserung der Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe
Beihilfen für Junglandwirte
Ausgleichszulagen für Berg- und benachteiligte Gebiete
Beihilfen für die Vermarktung und Verarbeitung von Agrarerzeugnissen
Ziel 5b: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Erleichterung der Entwicklung und der
Strukturanpassung der ländlichen Gebiete
Für Ziel 5b gilt nach der Rahmenverordnung das generelle Kriterium des niedrigen wirtschaftlichen
Entwicklungsstandes. Zu diesem Kriterium kommen drei weitere Hauptkriterien hinzu, von denen
zwei vorliegen müssen, damit die Bedingungen für die Förderwürdigkeit erfüllt werden:
hoher Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten
niedriges Agrareinkommen
geringe Bevölkerungsdichte und/oder eine starke Tendenz zur Entvölkerung
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