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  Demokratie in der schweiz



Demokratie in der Schweiz    In der Schweiz können Bürger umfassend auf kommunale, kantonale und Bundesangelegenheiten Einfluss ausüben (= Plebiszitäre [=auf Volksabstimmung beruhende] Demokratie der Schweiz):   - allerdings sind Mitwirkungsrechte auf den einzelnen staatl. Ebenen und auch von Kanton zu Kanton unterschiedlich - bekannt ist die direkte Demokratie in der Landsgemeinde, wo Versammlungen der Aktivbürger im Freien stattfinden - in der Landsgemeinde werden Landamman, die kantonale Regierung und die Richter gewählt und wichtige Angelegenheiten des Kantons besprochen und entschieden - nicht möglich bei größeren Kantonen und auf Bundesebene   Ä Legislative in der Schweiz = Bundesversammlung↓ besteht aus 2 rechtlich gleichgestellten Kammern: National- und Städterat   Nationalrat: - 200 Mitglieder - gewählt nach allg, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht - Wahlberechtigte waren Personen ab 18 Jahren (seit 1971 auch Frauen) - Verteilung der Sitze auf einzelne Kantone nach Bev.-zahl   Städterat: - jedes Kanton entsendet zudem 2 Vertreter in den Städterat (unabhängig von Bev.-zahl) - Städterat = föderative (zusammengehörende) Kammer der Schweiz   Ü Aufgaben Bundesversammlung: Gesetzgebung, Wahl und Kontrolle der Regierung     Ä Regierung = Bundesrat ↓   - 7 Mitglieder - seit 1959 gibt es einen best. „Schlüssel“ für die parteipolit. Zus.

-setzung → Berücksichtigung der 4 wichtigsten Parteien der Schweiz - ist wie eine permanente „große Koalition“ [großes Bündnis mehr. Parteien]   Ü Die Möglichkeit, gegen alle Gesetze des Bundes das Volk zu mobilisieren, zwingt Politiker zum ständigen Kompromiss, um die Gesetze „referendumssicher“ zu machen. → auch als „Konkordanzdemokratie“ (gleichmäßig, übereinstimmend) bezeichnet     3 Formen der Mitbestimmung des Volkes in politischen Sachfragen:   obligatorisches (verbindliches) Referendum: d.h. verfassungsändernde Gesetze, der Beitritt des Landes zu Organisationen für kollektive Sicherheit (z.B.

NATO) oder supranationalen (überstaatlichen) Gemein- schaften (z.B. EU) werden vom Volk abgestimmt fakultatives (freigestelltes) Referendum: d.h. mit 50000 Unterschriften können Schweizer Bürger Volksabstimmungen über alle von der Bundesversammlung verabschiedeten Gesetze, allg. verbindliche Bundes- beschlüsse, best.

internat. Verträge und Beitritt des Landes zu Organisationen erzwingen Volksinitiative (-anregung): a. Veränderungswunsch mit Bezug auf bestehenden Artikel in Verfassung b. neuen Verfassungsartikel formulieren → dafür in 18 Monaten 100000 Unterschriften nötig       - Es gibt ein Sicherheitssystem, damit größere Kantone kleinere Kantone bei Verfassungsinitiativen u. obligatorischen Referenden nicht überstimmen können: damit diese nämlich Erfolg haben, reicht nicht die Zustimmung der mehrheitlichen Bevölkerung (=Volksmehr) sondern die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist notwendig.   - seit 70iger Jahren Zunahme der Referenden; zugleich schwankte die Abstimmungsbeteiligung Bsp.

: bei schwieriger Gesetzesmaterie ca. 30% bei heiß umstrittenen Initiativen ca. 70%     Kritik an Referendumsdemokratie   umstritten ist fakultatives Referendum, welches ein Interventionsrecht (Recht zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates) des Stimmbürgers am Ende eines Entscheidungsprozesses darstellt:   Bsp.: es erlaubt konservativen Gruppen den Boykott (Nicht-Teilnahme, Abbruch d. Beziehungen einer für sie zu weit gehenden Reformpolitik zu betreiben Ä Vorschlag Ständerat: Zahl für Einleitung eines fakultativen R. v.

50000 auf 100000 Unterschriften zu erhöhen andere wollen bei einer ⅔ - Mehrheit in der Bundesversammlung das Referendum für eine Gesetzesvorlage verbieten   Volksinitiative ist weniger umstritten: → meist nur Nutzung v. progressiven (fortschrittlichen) Minderheiten für Vorbereitung von Reformen Ä Vorschläge für Ausdehnung auf einfache Gesetzgebung, aber auch die Volksinitiative ist schon als Blockadeinstrument benutzt worden     Die Schweiz und Europa: Die plebiszitäre Demokratie der Schweiz steht unter erheblichem Anpassungsdruck, vor allem bei der europäischen Integration:   → So würde ein von Wirtschaftspolitikern für unerlässlich gehaltener Beitritt der Schweiz zur EU wegen des Vorrangs von EU-Recht gg.-über nationalem Recht die Volksrechte unmittelbar berühren.   Ä nicht zuletzt deshalb hat sich in der Schweiz eine breite antieuropäische Opposition gebildet         Quellenangabe: Mensch und Politik Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/Wirtschaft Gymnasium Sachsen Sek.II Schroedel-Verlag

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