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  Die gmbh & co



Die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)   GmbH & Co. KG   Def.: Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vollhafter ist.   Geschäftsführung: Die Geschäftsführungsbefugnis der GmbH & Co.

KG hat die Komplementär GmbH inne, welche durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Außenstehende Fachleute können als Geschäftsführer der Komplementär GmbH eingesetzt werden. Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der KG.   Kapitalbeschaffung: Durch die Aufnahme weiterer Kommanditeinlagen kann Eigenkapital beschafft werden. ( allerdings erhöht sich durch die Haftungsbeschränkung der GmbH das Risiko der Gläubiger)   Rechtsgrundlage: Befugnisse der Geschäftsführer und der Gesellschafter der GmbH: GmbHG Befugnisse der Kommanditisten: HGB   Haftung: Die GmbH haftet als Komplementärin unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter allerdings nur mit ihrer Einlage.   Gewinnverteilung: Keine besonderen Vorschriften   Vorteile: Geringes Risiko für Gesellschafter Flexiblere Eigenfinanzierung ( Kommanditeinlagen statt schwer zu übertragender Stammeinlagen ) variablere und besser qualifizierte Geschäftsführung Steuer Vorteil im Vergleich zu GmbH   Nachteile: Geringe Kreditwürdigkeit wegen Haftungsbeschränkung Weniger Mitbestimmung der Arbeitnehmer als bei der GmbH, da die GmbH im Rahmen der GmbH & Co.

KG nur ein Mantel ist. Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG ) Doppelte Buchführung ( GmbH & KG )   Gründung: Mindestens ein Gesellschafter Kein Mindestkapital nötig Startkosten ca. 1500 - 1750 € Viele Formalitäten (z.B. Eintrag ins Handelsregister)   Die GmbH & Co. KG meidet die Nachteile und nutzt die Vorteile einer Personengesellschaft.

Generelle Entscheidungsregel: Risiko und Gewinnerwartung hoch: => GmbH & Co. KG   KgaA   Def.: Die Kommandit Gesellschaft auf Aktien ist eine Kommandit Gesellschaft deren Kommanditisten ( Teilhafter ) Aktionäre sind.   Geschäftsführung: Aufsichtsrat Hauptversammlung Vorstand ( wird ausschließlich von Komplementären der Gesellschaft gebildet) Drei Organe: siehe AG   Kapitalbeschaffung: Einlagen der Komplementäre sowie Aktienemissionen; hinsichtlich der Kommanditaktionäre gelten die Tatbestände der Aktiengesellschaft.   Rechtsgrundlage: Für die Kommandit Gesellschaft auf Aktien gilt: AktG ( §§ 278-290 ). Die KGaA ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person.

( Gegensatz: KG )   Haftung: Jeder Komplementär haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen ( incl. Privatvermögen ), im Insolvenzfall verlieren die Kommanditaktionäre ihre Aktien.   Gewinnverteilung: Keine besonderen Vorschriften   Vorteile: Höhere Kreditwürdigkeit als bei GmbH & Co. KG ( besonderes Vertrauen in Komplementäre) Beschränktes Risiko für Aktionäre; bessere Eigenfinanzierung Leichterer Zugang zum Kapitalmarkt als bei KG   Nachteile: Hohes Risiko für Komplementäre ( haften mit gesamten Vermögen ) Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )   Gründung: Mindestens fünf Gesellschafter Kein Mindestkapital notwendig Beginn der Gesellschaft mit dem Eintrag ins Handelsregister Startkosten ca. 750 €   Generell: Die KGaA geht oft aus einer KG hervor, die sich einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen möchte.         Quellen: Helmut Schmalen: Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, 11.

Auflage, Stuttgart 2001 Dr. Gernot Kugler: Betriebwirtschaftslehre der Unternehmung, 9.Auflage, Stuttgart 1986 AktG, 33.Auflage, München 2001   Referent: Hannes Walz 25.10.2001

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