Die gmbh & co
Die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)
GmbH & Co. KG
Def.:
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vollhafter ist.
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführungsbefugnis der GmbH & Co.
KG hat die Komplementär GmbH inne, welche durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Außenstehende Fachleute können als Geschäftsführer der Komplementär GmbH eingesetzt werden. Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der KG.
Kapitalbeschaffung:
Durch die Aufnahme weiterer Kommanditeinlagen kann Eigenkapital beschafft werden. ( allerdings erhöht sich durch die Haftungsbeschränkung der GmbH das Risiko der Gläubiger)
Rechtsgrundlage:
Befugnisse der Geschäftsführer und der Gesellschafter der GmbH: GmbHG
Befugnisse der Kommanditisten: HGB
Haftung:
Die GmbH haftet als Komplementärin unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter allerdings nur mit ihrer Einlage.
Gewinnverteilung:
Keine besonderen Vorschriften
Vorteile:
Geringes Risiko für Gesellschafter
Flexiblere Eigenfinanzierung ( Kommanditeinlagen statt schwer zu
übertragender Stammeinlagen )
variablere und besser qualifizierte Geschäftsführung
Steuer Vorteil im Vergleich zu GmbH
Nachteile:
Geringe Kreditwürdigkeit wegen Haftungsbeschränkung
Weniger Mitbestimmung der Arbeitnehmer als bei der GmbH, da die GmbH im Rahmen der GmbH & Co.
KG nur ein Mantel ist.
Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )
Doppelte Buchführung ( GmbH & KG )
Gründung:
Mindestens ein Gesellschafter
Kein Mindestkapital nötig
Startkosten ca. 1500 - 1750 €
Viele Formalitäten (z.B. Eintrag ins Handelsregister)
Die GmbH & Co. KG meidet die Nachteile und nutzt die Vorteile einer Personengesellschaft.
Generelle Entscheidungsregel: Risiko und Gewinnerwartung hoch: => GmbH & Co. KG
KgaA
Def.:
Die Kommandit Gesellschaft auf Aktien ist eine Kommandit Gesellschaft deren Kommanditisten ( Teilhafter ) Aktionäre sind.
Geschäftsführung:
Aufsichtsrat
Hauptversammlung
Vorstand ( wird ausschließlich von Komplementären der Gesellschaft gebildet)
Drei Organe: siehe AG
Kapitalbeschaffung:
Einlagen der Komplementäre sowie Aktienemissionen; hinsichtlich der Kommanditaktionäre gelten die Tatbestände der Aktiengesellschaft.
Rechtsgrundlage:
Für die Kommandit Gesellschaft auf Aktien gilt: AktG ( §§ 278-290 ).
Die KGaA ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person.
( Gegensatz: KG )
Haftung:
Jeder Komplementär haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen ( incl. Privatvermögen ), im Insolvenzfall verlieren die Kommanditaktionäre ihre Aktien.
Gewinnverteilung:
Keine besonderen Vorschriften
Vorteile:
Höhere Kreditwürdigkeit als bei GmbH & Co. KG ( besonderes Vertrauen in Komplementäre)
Beschränktes Risiko für Aktionäre; bessere Eigenfinanzierung
Leichterer Zugang zum Kapitalmarkt als bei KG
Nachteile:
Hohes Risiko für Komplementäre ( haften mit gesamten Vermögen )
Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )
Gründung:
Mindestens fünf Gesellschafter
Kein Mindestkapital notwendig
Beginn der Gesellschaft mit dem Eintrag ins Handelsregister
Startkosten ca. 750 €
Generell: Die KGaA geht oft aus einer KG hervor, die sich einen leichteren Zugang zum
Kapitalmarkt verschaffen möchte.
Quellen:
Helmut Schmalen: Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, 11.
Auflage, Stuttgart 2001
Dr. Gernot Kugler: Betriebwirtschaftslehre der Unternehmung, 9.Auflage, Stuttgart 1986
AktG, 33.Auflage, München 2001
Referent: Hannes Walz
25.10.2001
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