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  Die prinzipien der reichsverfassung von 1871

Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871 (Buch Seiten 115 – 119)  Balance von Unitarismus und Föderalismus: Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat. Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.   Bundesstaaten eigene Verwaltung Justiz Kultur Matrikularbeiträge ans Reich (für Streitkräfte usw.) Reich Streitkräfte Zollwesen Handel Verkehr Postwesen             Sonderrechte für Bayern und Württemberg Recht auf Gesandtschaften Kriegsministerium Post und Bahnwesen   Die Verfassung von 1871:   BUNDESRAT wichtigstes Reichsorgan Preußen (⅔ des Landes u. der Bevölkerung) hat 17 von 41 Stimmen Vetorecht bei 14 Stimmen Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen Bundesrat MUSSTE zustimmen bei verabschieden von Gesetzen Auflösung des Reichstags Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze   REICHSTAG wenig Rechte alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus) Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre Wahlberechtigung aller Männer ab 25 gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht   STAATSOBERHAUPT Deutscher Kaiser = ehem. König von Preußen Repräsentanz nach außen konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschließen erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere   REICHSKANZLER höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter einziger Minister des Reiches Vorsitzender des Bundesrats leitete die gesamte Verwaltung des Reichs   Probleme der Verfassung: keine echte Gewaltenteilung: Kaiser hat politische und militärische Führung inne Kanzler vom Kaiser voll abhängig Heer und Marine etablierten sich zur „Nebenregierung“ (Vortragsrecht beim Kaiser) Volksvertretung (Reichstag) nur schwache Stellung konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat     Arbeiterfrage und nationale Minderheiten: schlechte Integration der Arbeiterschaft in die Politik Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte viele nationale Minderheiten: Polen, Litauer, Dänen Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik Minderheitenschutz-Defizit in der Verfassung Ausbreitung des Nationalismus   Außerdem: wirtschaftliche Verbesserung durch Vereinheitlichungen Einführung von HGB, StGB und BGB wachsende Einwohnerzahlen          Quellen: Cornelsen, Grundkurs Geschichte 12; Stark, Geschichte Grundkurs K12 Andreas Heilek, K12 am 01.

12.2000    Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871 (Buch Seiten 115 – 119)  Ausgangssituation: Bayern tritt Norddt. Bund bei Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert 25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich   Ziel der Verfassung war eine Balance von Unitarismus und Föderalismus: Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat. Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.   Reichsgründung war nicht Erfolg des dt.

Volkes, sondern Preußens allerdings stimmten süddt. Fürsten zu formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über eigene Verwaltung Justiz Kultur kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte Recht auf Gesandtschaften Kriegsministerium Post und Bahnwesen Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmöglichkeit auf die Reichspolitik über den Bundesrat beim Reich lag Verfügungsgewalt über Streitkräfte Zollwesen Handel Verkehr Postwesen außer Reservatrechte verboten dies Einkünfte daraus flossen Reich zu allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb „Matrikularbeiträge“ durch Bundesstaaten    Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan Preußen: 17 von 41 Stimmen 2/3 des Reichsgebietes und der Einwohner Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung) Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen Bundesrat MUSSTE zustimmen bei verabschieden von Gesetzen Auflösung des Reichstags Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze     Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt) Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus) Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre Wahlberechtigung aller Männer ab 25 gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht     Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.


) = König von Preußen Repräsentanz nach außen konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten) abschließen erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer     Reichskanzler war höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter einziger Minister des Reiches Vorsitzender des Bundesrats leitete die gesamte Verwaltung des Reichs Bismarck war bis 1890 Reichskanzler     Probleme der Verfassung: keine echte Gewaltenteilung Kaiser hat politische UND militärische Führung inne Kanzler vom Kaiser voll abhängig Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur „Nebenregierung“ Vortragsrecht beim Kaiser Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelöst werden Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat     Arbeiterfrage und nationale Minderheiten: schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der Arbeiterschaft (die immerhin 20 – 30 % der Bevölkerung ausmachte) Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte In Preußen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer 80 000 Dänen in Schleswig Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik und wollen das Reich verlassen Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich Nationalismus aus   Wirtschaftl.

Verbesserung durch Vereinheitlichungen Handelsgesetzbuch (HGB 1865), Strafgesetzbuch (StGB 1872), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 1900) -> im wesentlichen heute noch gültig! wachsende Einwohnerzahlen: 1871: 41 Mio. 1914: 67 Mio.

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