Die prinzipien der reichsverfassung von 1871
Die Prinzipien der
Reichsverfassung von 1871
(Buch Seiten 115 – 119)
Balance von Unitarismus und Föderalismus:
Unitarismus:
Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus:
Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.
Bundesstaaten
eigene Verwaltung
Justiz
Kultur
Matrikularbeiträge ans Reich (für Streitkräfte usw.)
Reich
Streitkräfte
Zollwesen
Handel
Verkehr
Postwesen
Sonderrechte für Bayern und Württemberg
Recht auf Gesandtschaften
Kriegsministerium
Post und Bahnwesen
Die Verfassung von 1871:
BUNDESRAT
wichtigstes Reichsorgan
Preußen (⅔ des Landes u. der Bevölkerung) hat 17 von 41 Stimmen
Vetorecht bei 14 Stimmen
Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen
Bundesrat MUSSTE zustimmen bei
verabschieden von Gesetzen
Auflösung des Reichstags
Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze
REICHSTAG
wenig Rechte
alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts
Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre
Wahlberechtigung aller Männer ab 25
gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht
STAATSOBERHAUPT
Deutscher Kaiser = ehem. König von Preußen
Repräsentanz nach außen
konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschließen
erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden
Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere
REICHSKANZLER
höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter
einziger Minister des Reiches
Vorsitzender des Bundesrats
leitete die gesamte Verwaltung des Reichs
Probleme der Verfassung:
keine echte Gewaltenteilung: Kaiser hat politische und militärische Führung inne
Kanzler vom Kaiser voll abhängig
Heer und Marine etablierten sich zur „Nebenregierung“ (Vortragsrecht beim Kaiser)
Volksvertretung (Reichstag) nur schwache Stellung
konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie
Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen
Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat
Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
schlechte Integration der Arbeiterschaft in die Politik
Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte
viele nationale Minderheiten: Polen, Litauer, Dänen
Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben
Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik
Minderheitenschutz-Defizit in der Verfassung
Ausbreitung des Nationalismus
Außerdem:
wirtschaftliche Verbesserung durch Vereinheitlichungen
Einführung von HGB, StGB und BGB
wachsende Einwohnerzahlen
Quellen: Cornelsen, Grundkurs Geschichte 12; Stark, Geschichte Grundkurs K12
Andreas Heilek, K12 am 01.
12.2000
Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871
(Buch Seiten 115 – 119)
Ausgangssituation:
Bayern tritt Norddt. Bund bei
Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert
25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich
Ziel der Verfassung war eine
Balance von Unitarismus und Föderalismus:
Unitarismus:
Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus:
Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.
Reichsgründung war nicht Erfolg des dt.
Volkes, sondern Preußens
allerdings stimmten süddt. Fürsten zu
formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen
Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über
eigene Verwaltung
Justiz
Kultur
kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte
Recht auf Gesandtschaften
Kriegsministerium
Post und Bahnwesen
Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmöglichkeit auf die Reichspolitik über den Bundesrat
beim Reich lag Verfügungsgewalt über
Streitkräfte
Zollwesen
Handel
Verkehr
Postwesen
außer Reservatrechte verboten dies
Einkünfte daraus flossen Reich zu
allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb
„Matrikularbeiträge“ durch Bundesstaaten
Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan
Preußen:
17 von 41 Stimmen
2/3 des Reichsgebietes und der Einwohner
Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung)
Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht
Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen
Bundesrat MUSSTE zustimmen bei
verabschieden von Gesetzen
Auflösung des Reichstags
Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze
Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt
Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen
hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste
alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt)
Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre
Wahlberechtigung aller Männer ab 25
gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht
Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.
)
= König von Preußen
Repräsentanz nach außen
konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten) abschließen
erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden
Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
ernannte & entließ Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer
Reichskanzler war höchster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter
einziger Minister des Reiches
Vorsitzender des Bundesrats
leitete die gesamte Verwaltung des Reichs
Bismarck war bis 1890 Reichskanzler
Probleme der Verfassung:
keine echte Gewaltenteilung
Kaiser hat politische UND militärische Führung inne
Kanzler vom Kaiser voll abhängig
Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur „Nebenregierung“
Vortragsrecht beim Kaiser
Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung
konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelöst werden
Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates
konstitutionelle Monarchie à keine parlamentarische Monarchie
Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zöllen
Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat
Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der Arbeiterschaft (die immerhin 20 – 30 % der Bevölkerung ausmachte)
Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte
In Preußen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer
80 000 Dänen in Schleswig
Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben
Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik und wollen das Reich verlassen
Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich Nationalismus aus
Wirtschaftl.
Verbesserung durch Vereinheitlichungen
Handelsgesetzbuch (HGB 1865), Strafgesetzbuch (StGB 1872), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 1900) -> im wesentlichen heute noch gültig!
wachsende Einwohnerzahlen:
1871: 41 Mio.
1914: 67 Mio.
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