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  Gymnasium donauwörth klassenstufe 11

   Der Europarat: Schutz der Menschenrechte und des Friedens        “Democracies do not become Nazi countries in one day. Evil progress cunningly, with a minority operating, as it were, to remove the levers of control. One by one, freedoms are supressed, in one sphere after another. Public opinion and the entire national conscience is asphyxiated...

.it is necessary to intervene before it is too late. A conscience must exist somewhere which will sound the alarm to the minds of the nation menaced by this progressive corruption, to warn them of peril...” Pierre-Henri Teitgen, ehemaliger französischer Justizminister, in einer Rede zur Gründung des Europarates, 5.

September 1949.                   Donauwörth, den 7. Januar 1999 Verfasser: Simon Seeger Man hört heute in den Medien viel von ‚europäischer Union‘ ,und daß Europa immer mehr zusammenwächst, im wirtschaftlichen sowie im sozialen und kulturellen Sinne. Leider viel zu selten berichtet die Presse vom ‚Europarat‘ in Straßburg. Diese wenig-bekannte europäische Institution gründete sich nachdem im zweiten Weltkrieg Tod, Verwüstung, Zerstörung und das Desaster des Naziregimes um sich gegriffen hatten und die Europäischen Staaten einer Meinung waren, daß so etwas nie mehr passieren dürfe. Am 5.

Mai 1949 gründeten die führenden Länder Europas (z.B. Frankreich, Großbritannien) den Europarat, mit dem Ziel die Gemeinschaft unter den Mitgliedsstaaten und die Demokratie zu stärken aber vor allem als unabhängige Institution die Menschenrechte in Europa zu realisieren und dadurch Leitlinien für das Zusammenleben in Europa für die Zukunft zu schaffen.   Seit 1949 ist der Europarat bemüht, erst westeuropäischen, seit den 80er Jahren aber auch osteuropäischen Ländern ein durch die Achtung der Menschenrechte geprägtes Ideal zu vermitteln. Dies führte zu einer ständig steigenden Zahl der Mitgliedsstaaten, die davon überzeugt sind, die Menschenrechte zum Grundprinzip ihrer Verfassung zu machen und erst so Demokratie zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage wurden Internationale Vereinigungen und unsere heutige Europäische Union erst realisierbar.

  Der Weg zu einem sozialen und demokratischen Staat in einem friedlichen Europa ist lang und nicht gerade einfach. Wir brauchen uns nur einmal in Europa umzusehen. Die Medien vermitteln uns, wie in Krisenherden, zum Beispiel im Kosovo, Rassismus, Intoleranz und Antisemitismus weiterhin Anhänger finden und immer brutaler um sich greifen. Die Krisen, in denen auf unmenschlichste Weise Mord und Verwüstung an der Tagesordnung sind, bedrohen nicht nur den Weltfrieden, sondern betreffen vor allem das Leben der Menschen, die mißhandelt und gefoltert werden. Jegliche Art von Menschenrechten wird durch das Recht des Stärkeren ersetzt. Aber wir brauchen um Unmenschlichkeiten zu sehen nicht unbedingt in das ferne Ausland blicken.

Terrorissmus, organisierte Kriminalität und radikale Gruppierungen bedrohen uns und die hohe Arbeitslosigkeit macht es uns schwer mit Optimismus an die Zukunft zu denken. Wachsende Armut, Benachteiligung der Frauen, sind nur wenige Beispiele von Menschenrechtsverletzungen bei uns. Der Europarat arbeitet beständig daran eine Gemeinschaft von Staaten in Europa zu schaffen die es allen Menschen, unabhängig von Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Herkunft, Eigentum, Geburt, politischer Überzeugungen oder sonstigen Umständen ermöglicht sich in Freiheit und Brüderlichkeit zu begegnen (Art.1;Menschrechte).   Der Europarat formierte sich 1949 als erste internationale Vereinigung nach dem zweiten Weltkrieg. Seit seiner Gründung trat er zahlreichen Organisationen bei.

Der Europarat arbeitet soweit wie möglich mit diesen Organisationen zusammen, vermittelt zwischen ihnen und unterstützt sie. Die bedeutendsten Organisationen sind die ehemalige europäische Gemeinschaft, die nach dem Maastrichter Vertrag als Europäische Union (EU) bezeichnet wird, und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE). Außerdem nahm der Europarat bis in das Jahr 1998 an verschiedenen Sitzungen des Europäischen Parlaments teil. So wirkte der Europarat entscheidend an der Entstehung der Europäischen Gemeinschaft mit.   Im Einzelnen besteht der Europarat aus dem ‚Ministerkomitee‘ (die Außenminister aller Mitgliedsstaaten) , dem ‚Parlament‘(286 Abgeordnete der Mitgliedsstaaten) und aus dem ‚europäischen Kongreß‘(Versammlung von verschiedenen Verantwortlichen der Mitgliedsstaaten und Gesandten aus anderen Regionen, wie z.B.


den USA). In Verbindung mit vielen nicht -politischen Organisationen (z.B. Amnesty International) kommen so die verschiedensten Arten von Menschen zusammen. Regierungspersönlichkeiten, Minister, gewählte Mitglieder, Jugendbewegungen usw. sitzen an einem Tisch um ihre Meinungen und Erfahrungen auszutauschen, gemeinsam zu planen und zu beschließen.

In mehr als 160 Konventionen und über 10000 Verträgen einigte man sich international über Themen wie Datenschutz bei Computern, Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen, Naturschutz, Medien, Kultur und vieles mehr. Lassen sich keine Einigungen im Rahmen des Europarates treffen, so wendet er sich an die Regierungen der betroffenen Länder, mit der Empfehlung für eine gerechte Lösung. Ein besonderer Schwerpunkt wird hierbei auf die Realisierung und Bindung an die Menschenrechte gelegt. Der bekannteste Beschluß neben der Anti-Folter-Konvention oder der europäische Sozialcharta ist wohl die Gründung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bzw. die Europäische Menschenrechts-Konvention. Diese Konvention hat es sich zum Ziel gemacht die grundlegendsten Rechte der Menschen(=Menschenrechte) und den Frieden nicht nur moralisch, sondern auch praktisch durch rechtskräftige Verhandlungen zu gewehrleisten.

Nimmt jemand an, daß sein Staat gegen seine Menschenrechte verstößt, so kann er am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Land Klage erheben. Zum Beispiel klagten zwei französische Journalisten, daß der französische Staat sie in ihrer Meinungsfreiheit einschränke. Ein Französisches Gericht hatte sie nach Veröffentlichung von geheimen Akten zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Ende der Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in diesem Fall wird Anfang 1999 erwartet. Für die Zukunft zeichnet sich ab, daß immer mehr Menschen diese Möglichkeit im Europäischen Recht wahrnehmen werden. Dieser Rechtsweg, bei einem Gericht seine Menschenrechte geltend zu machen, ist auf der Welt (leider) einzigartig.

  Der Europarat geht aber natürlich nicht, wie der Gerichtshof für Menschenrechte, nur auf Klagen von Bürgern ein. Es ist ihm möglich, durch ein System von Nachforschungen und Kontrollen Verletzungen von Menschenrechten aufzuzeigen, und eine Kollektive Beschwerde an diesen Staat zu richten. Hier handelt es sich dann zwar nicht um ein verpflichtendes ‚Urteil‘, jedoch zeigt die Praxis daß diese Staaten um ihr Ansehen in Europa zu wahren diese Ermahnungen ernst nehmen und die Situationen diskutieren. Auch einzelnen Staaten ist es erlaubt gegen ein Land ein ‚Prozeß‘ zu eröffnen, der im Europarat behandelt wird. So richtete zum Beispiel im Jahr 1971 die Republik Irland gegen Großbritannien wegen Streitigkeiten in Nordirland eine Beschwerde, oder verschiedene Staaten 1982 gegen die Türkei, wegen Verletzungen der Menschenrechtskonvention.   Weiterhin tritt der Europarat aktiv für Menschen ein, die akut von ihrer Freiheit oder von Folter bedroht sind.

In so einem Fall besucht ein ‚Comitee for prevention of torture and inhuman or degrading treatment or punishment‘ die Opfer und versucht diese bei den Lokalen Behörden zu vertreten und zu beschützen.   Er unterstützt auch nationale Minderheiten und vertritt ihre Rechte, oder fördert die Gleichberechtigung von Mann und Frau durch verschiedene Projekte. Die aber größte Aufgabe des Europarates in Hinblick auf die Menschenrechte liegt in seiner beratenden Funktion und in seiner Aufgabe für die Menschenrechte zu “werben”. In seiner Zusammenarbeit mit Medienanstalten berät er Fernsehstationen, Radiosender oder Zeitungen über ihre Meinungsfreiheit oder Themen die direkt mit den Menschenrechten in Verbindung stehen. Der Europarat wirbt auch in Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen für die Menschenrechte. So gibt er zum Beispiel Broschüren heraus oder unterstützt Arbeitskreise die sich mit den Menschenrechten näher auseinandersetzen.

Auch am Gymnasium Donauwörth gab es zeitweise einen AK Menschenrechte, der über den Europarat Informationsmaterial bezogen hat. Aber natürlich wird die Informationsarbeit nicht nur auf Bildungseinrichtungen beschränkt. Menschenrechtsorganisationen (zum Beispiel Amnesty International) oder auch die Kirche könnten oft ihre Arbeit ohne finanzielle Unterstützung des Europarates nicht wahrnehmen. Im Gesamten läuft sich das Budget des Europarates auf ca. 420 Millionen DM.   Eine besondere Verantwortung übernimmt der Europarat in der Beratung von neuen Mitgliedsstaaten.

Seit dem politischen Umbruch 1989 in Mittel- und Osteuropa stand er mit seinen Demokratieprogrammen und seinem System des Menschenrechtsschutzes an der Seite dieser Staaten. So werden zum Beispiel im Rahmen des “Demosthenes”-Programms Regierungen bei der Gestaltung der Verfassung ihrer Länder, der Angleichung der nationalen Rechtsnormen an die Anforderung der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Aufbau demokratischer Strukturen auf Gemeindeebene beraten. Mit seinem Programm “Demo-Droit” unterstützt der Europarat den Aufbau einer unabhängigen Justiz in den neuen Mitgliedsstaaten, mit “Themis” berät er Polizei- und Justizbehörden in Fragen menschenrechtlicher Standards.   Aber auch Staaten die schon länger Mitglied sind, sind auf die Arbeit des Europarates angewiesen, und vertrauen diesem. So erwägen zum Beispiel die Mitgliedsstaaten den Europarat zu beauftragen internationale Standards für das Verbot des Klonens von Menschen zu erarbeiten. Es wäre die erste Institution , die hier verbindliche Maßstäbe bezüglich des Schutzes der Menschenwürde setzt.

Es wäre auch nicht das erste Mal, daß der Europarat Pionierarbeit leistet.      Letztes Jahr hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ihr 50. Jubiläum gefeiert, dieses Jahr feiert auch der Europarat sein 50 jähriges Bestehen. An diesem Punkt lohnt es sich die Arbeit des Europarates noch einmal zu betrachten und zu beurteilen. Der Europarat hat sich von Anfang an für die Grundsätze der pluralistischen Demokratie eingesetzt. Neben seinen vielen Aufgaben hat er sich durch seine vielseitigen Aktionen in hohem Maße die Menschenrechte verteidigt und beschützt.

Er ist Hüter der Minderheiten und er stabilisiert die demokratischen Strukturen Europas. Natürlich ist er keine ‚mobile Einsatztruppe‘ oder eine ‚Menschenrechtspolizei‘ und kann nur begrenzt aktiv handeln, aber er erfüllt eine große Aufgabe durch Werbung für Menschenrechte bei den Bürgern Europas.   Die Menschenrechte sind zu einem allgemeinen Begriff geworden, und immer mehr Menschen und Staaten Europas und der ganzen Welt achten diese. In wie fern der Europarat dazu beigetragen hat ist umstritten, aber eines ist klar: Überall auf der Welt, auch in Deutschland werden Menschenrechte gebrochen, und der Europarat und wir alle müssen uns bemühen für diese Rechte einzustehen. Es muß versucht werden, um der Menschenrechte und des Friedens willen.                                                         Literaturverzeichnis:   Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland: Informationen zum Europarat Council of Europe, Homepage, https://www.

coe.fr Die Zeit, Archiv, 1996 EKD, Evangelische Kirche Deutschland: 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Amnesty International: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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