Inhaltsverzeichnis
Soziale Diskriminierung von Ausländern
EinReferat von
Benny Alze
Christian Weitzel
Max Schäfer
Inhaltsverzeichnis
Begriffsdefinitionen
Diskriminierung 3
Randgruppe 3
Ausländer 4
Neonazis 5
Situationsbeschreibung
Arbeitende Gäste 6
Integrationsbemühungen 6
Rückkehrbereitschaft 7
Selektion 7
Integrationspolitik 8
Staatsangehörigkeit 8
Altersgefälle 8
Ausblick 9
Ausländerzahlen und Gründe für ihre Entwicklung 10
4. Rechtslage
Aufenthalt in der BRD 12
Einbürgerung 14
Ausweisung 15
5. Gastarbeiter in Deutschland
Gastarbeiter 16
Geschichte der Gastarbeiter 16
Soziale Schwierigkeiten 17
Multikulturalität
Methodik 18
Umsetzung 19
Flüchtlinge und Asylanten in Deutschland
Definition Flüchtlinge 20
Das Asylrecht des Grundgesetzes 20
Verwirklichung 21
Entlassung der Aussiedler aus ihrer Staatsangehörigkeit 21
Asylberechtigte 22
Flüchtlingsströme 1914-1998 23
Ausländische Kinder und Jugendliche
Problemkreis 2 Welten 24
Schule 25
Das gefährliche Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität
Ein Problem von Wissenschaft, Moral und Politik 26
Erscheinungsformen in der Öffentlichkeit 26
Der statistische Kern 28
Reinigung der PKS 29
10. Eigene Meinung 31
Anlagen 33
1. Begriffsdefinitionen
1.1 Definition des Begriffs "Diskriminierung"
Diskriminierung (lat.
Discriminatio: Scheidung): Ausscheiden eines
einzelnen oder einer Gruppe aus einer sozialen Gemeinschaft durch
Verdächtigungen/Stigmatisierungen; politisch wird die Diskriminie-
rungen von totalitären Systemen zur Bekämpfung namentlich inner-
politischer Gegner angewandt, wobei verschiedenste Motive als
Rechtfertigung angeführt werden (z.B. Rassenzugehörigkeit im Natio-
nalsozialismus; Zugehörigkeit zur Bourgeoisie im Kommunismus);
in der Handelspolitik vertragswidriges Verhalten eines Staates
durch ungerechtfertigte und benachteiligende Behandlung gegen-
über einem anderen Land.
1.2 Definition des Begriffs "Randgruppe"
Eine Teilgruppe innerhalb der Gesamtgesellschaft, die sich auf
Grund bestimmter
politischer
ethnischer
konfessioneller
sprachlicher
rassistischer
kultureller
sozialer
Merkmale von der herrschenden Mehrheit und den von ihr als gültig angesehenen Werten, Normen und
Eigenschaften unterscheidet.
Die Randgruppe ist häufig als Fremdgruppe sozialen Vorurteilen und Diskriminierungen
("Sündenbockfunktion") von Seiten der sozialen Majorität ausgesetzt.
1.3 Definition des Begriffs "Ausländer”
Ausländer: Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art.116, Abs.1 GG ist.
(vgl.: §1 Abs.
2 Ausländergesetz)
Deutscher: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich
anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertrie-
bener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehe-
gatten oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen
Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937
Aufnahme gefunden hat (Art.116 Abs.1 GG).
Unserer Ansicht nach ist zum besseren Verständnis Folgendes festzustellen:
In Deutschland ist eine Komplexe, für den einzelnen Bürger oftmals
nur noch schwer durchschaubare Zuwanderungssituation entstanden.
Angehörige eines hier weitgehend unbekannten Kulturkreises treffen
auf einheimische Deutsche und "einheimische" Ausländer, die seit
geraumer Zeit im Bundesgebiet leben; es kommen somit Fremde aus
dem Ausland, die als "Deutsche unter Deutschen" hier leben wollen.
Die Wanderungsbewegung innerhalb Deutschlands und über die
Grenzen lösten bei vielen Bürgern Unsicherheit und Irritation aus.
Sie ließen Gefühle von Bedrohung und eine diffuse Angst aufkommen.
Zunehmend wird dabei nicht mehr differenziert zwischen den nach
Wanderungsgründen und Rechtsstatus unterschiedlichen Einzel-
gruppen: ehemals angeworbene ausländische Arbeitnehmer, Asyl-
bewerber, Illegale, Aussiedler, Armuts-, Kriegs- und Bürgerkriegsflücht-
linge. In der öffentlichen Wahrnehmung verschmelzen sie zu der
Gesamtheit " Ausländer ".
Dazu möchten wir darstellen:
Ein friedliches Zusammenleben mit Ausländern setzt eine Ausein-
Andersetzung mit ihrer Lebenssituation, ihrer Kultur und Wertewelt
voraus. Erst wenn die Einheimischen wissen, wer die "Ausländer"
sind, warum sie nach Deutschland kamen, wie sie hier und in der
Heimat leben, können sie die von ihnen geforderten Anpassungs-
beiträge und die eigenen Anpassungsleistungen definieren.
1.4 Definition des Begriffs "Neonazis"
Als Neonazis gelten jene zumeist männliche Aktivisten des
Rechtsextremen Spektrums, die sich offen in die Tradition des
Nationalsozialismus stellen.
Rekurriert wird in den wichtigen Strömungen auf das Leitbild des
Politischen Soldaten in der Tradition der SA.
Dieses ist der militante Teil einer sich formierenden sozialen
Bewegung.
Die Neonazi-Szene erschöpft sich nicht in dumpfer Gewalt.
In einer verwalteten, normierten Welt verstehen sich die Neo-
nazis als marodierende Outlaws;
ihr Gradmesser für das Gelingen ihrer Politik ist die Reaktion
der feindlichen Umwelt.
Neonazis nutzen geschickt die Schwachstellen der politischen
Kultur.
Neben dem "marschierenden" Teil der Neonazi-Szene gehören
diverse kulturelle Netzwerke zu diesem Teil des Rechtsextremis-
mus.
Zum Bereich des Neonazismus zählt auch ein aggressiv werdender
Geschichtsrevisionismus, der in Nadelstreifen daherkommt und von
dem die Verbrechen des NS-Regimes geleugnet werden.
Die politische und die sozialwissenschaftliche Bedeutung der Neo-
nazis besteht in ihrer lange unterschätzten Provokationskompetenz
der demokratischen Öffentlichkeit und des Staates.
Es sei darauf verwiesen, daß es strenggenommen keine systema-
tische sozialwissenschaftlichen Erforschungen des Neonazismus
gibt.
2.
Situationsbescheibung
2.1 Arbeitende Gäste?
Die Situation in Deutschland wird im Hinblick auf die
ausländische Bevölkerung im wesentlichen von folgenden
Fakten geprägt, aus denen sich auch bestimmte
Entwicklungen ergeben:
a) Trotz anhaltend hoher Arbeitslosigkeit ist ein Teil der
ausländischen Arbeitnehmer infolge des strukturellen
Ungleichgewichts auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht
entbehrlich.
b) Dies bedeutet, daß - in Verbindung mit der bereits heute
erreichten hohen Verweildauer der Mehrheit der auslän-
dischen Bevölkerung - die Daueranwesenheit eines Teiles
der ehemaligen "Gäste" in der Ausländerpolitik wird
anerkannt werden müssen.
2.2 Integrationsbemühungen
Die Eingliederung des arbeitenden Teiles der ausländischen
Bevölkerung in das Arbeits- und Berufsleben kann als weit-
gehend gelungen bezeichnet werden. Die in der Ausländer-
politik angestrebte Integration wird daher konzentriert auf :
a) Die weitere Eingliederung der arbeitswilligen Ausländer in
das Beschäftigungssystem.
Hierzu zählen insbesondere
Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Schul- und Aus-
bildungssituation der ausländischen Kinder und Jugend-
lichen;
b) die Eingliederung des bleibwilligen Teils der ausländischen
Bevölkerung in die deutsche Gesellschaftsordnung. Als Vor-
aussetzung dafür wird der weitere Zuzug von Ausländern in
sozial verantwortlicher Weise gesteuert werden (Beibehal-
tung des Anwerbestopps, strenge Prüfung von Asylanträgen
und das Vorgehen gegen Illegale), um Aufnahmebereitschaft
und -fähigkeit der deutschen Bevölkerung zu stärken und die
erkennbaren ethnischen Gruppenkonflikte nicht zu verschärfen.
2.3 Rückkehrbereitschaft
Die Rückkehrbereitschaft des rückkehrwilligen Teils der aus-
ländischen Bevölkerung hängt wesentlich von der wirtschaftlichen
Entwicklung in ihren Herkunftsländern ab. Eine aktive Entwick-
Lungshilfepolitik für die Herkunftsländer wird daher auf Dauer
unverzichtbar. Diese kann aber erst langfristig Wirkung zeigen;
mittelfristig werden Arbeitsaufnahme und Aufenthalt in Deutsch-
land eine attraktive Alternative bleiben.
2.4 Selektion
Deutschland wird auch in Zukunft einem starken Wanderungs-
druck aus wirtschaftlich unterentwickelten Regionen der Dritten
Welt unterliegen. Angesichts dieser größeren Migration verspricht
eine Ausländerpolitik auf nationaler Ebene keine durchgreifende
Wirkung. Es ist dringend erforderlich, die Ausländerpolitik inner-
halb der Europäischen Gemeinschaft zu harmonisieren und sie
an die Außengrenzen der EG zu verlegen. Das setzt eine Verein-
heitlichung von Visaabstimmungen und Kontrollverfahren voraus.
2.
5 Integrationspolitik
Die Integrationspolitik wird infolge der zahlenmäßigen Dominanz
türkischer Staatsangehöriger weiterhin besonders auf diese
Personnengruppe gerichtet sein müssen. Die Deutschen müssen
sich darauf einrichten, daß unter ihnen eine abgegrenzte,
religiös-nationale Gruppe lebt, die sich der Übernahme der
deutschen Kultur nachhaltig wiedersetzt. Zur Bewahrung ihrer
Identität und durch den Rückzug in den Islam versuchen besonders
türkische Staatsangehörige jene Selbstachtung und Selbstverwirk-
lichung zu finden und seelenlos empfundene Umwelt vielfach
versagt wird. Teile der ausländischen Bevölkerung werden so
auch weiterhin im Spannungsfeld von Integration und Rückkehr-
absichten bleiben und die Angebote zur Integration im Sinne
einer Assimilation ausschlagen.
2.6 Staatsangehörigkeit
Das Angebot zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit
stößt auch unter den Bleibewilligen auf eine geringe Resonanz
aus Angst, mit dem Wechsel der Staatsangehörigkeit die eigene
nationale und kulturelle Identität zu verlieren.
Die Einbürgerung
vermag die Probleme des Zusammenlebens von Deutschen und
Ausländern fremdländischer Herkunft auch nur partiell und lang-
fristig zu lösen.
2.7 Altersgefälle
Weiterhin besondere Aufmerksamkeit verdient die hier heran-
wachsende, zahlenmäßig starke zweite und dritte Ausländer-
generation mit ihren noch vorhandenen Bildungs- und Soziali-
sierungsproblemen. Denn diese Kinder und Jugendlichen wachsen
zwischen den Nationen auf. Wenn ihre Eingliederung in das
deutsche Bildungs- und Beschäftigungssystem nicht gelingt, fehlt
ihnen eine tragfähige Lebensperspektive. Die ausländische Bevöl-
kerung wird älter.
Es kann angenommen werden, daß von den
ausländischen Älteren mit langer Aufenthaltsdauer in Deutschland
ein großer Teil hier bleiben wird. Über die Lebenssituation älterer
Ausländer in Deutschland ist wenig bekannt, und sie wird sich
auch sehr differenziert darstellen. In Einrichtungen und Verbänden
der Altenhilfe gibt es kaum Erfahrungen mit diesen Bevölkerungs-
gruppen. Die Altenhilfe wird sich hier auf eine neue Aufgabe ein-
zustellen haben.
2.8 Ausblick
Die deutsche Asylpraxis ist zu einem de-facto-Einwanderungs-
recht geworden.
Asyl in Deutschland kann nur den wirklich
politisch Verfolgten vorbehalten bleiben. Gegenüber denjenigen
Ausländern, die auf Dauer in Deutschland bleiben wollen, soll
nach Auffassung aller gesellschaftlich relevanter Gruppen in
Deutschland eine aktive Integrationspolitik betrieben werden.
Ziel der Integrationspolitik soll sein, das Hineinwachsen der
Ausländer und ihrer Familien in die gesellschaftlichen und kultu-
rellen Gegebenheiten unseres Landes zu erreichen. Wie weit
diese Eingliederung geht und wie groß die Aufgabe der eigenen
kulturellen Identität sein soll, darüber gehen die Meinungen aus-
einander. Erkennbar ist, daß eine staatliche Integrationspolitik
außer Arbeitsmarktpolitik auch Bereiche der Familien-, Sozial-,
Wohnungsbau-, Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik wird ent-
halten müssen.
Ausländerzahlen und Gründe für ihre Entwicklung
“Wirtschaftswunder in der BRD 1950-70
arbeitsintensive Bereiche wurden ausgeweitet
Kapitalinvestitionen ausländischer Unternehmen in bis dato unbekanntem Ausmaß
Produktionserweiterungen
Das führte zu einem Wachstum des Bruttosozialproduktes
1951-56 real um 9,5% Jahresdurschnitt
1956-60 real um 6,6% Jahresdurchschnitt
das steigende Angebot an Arbeitsplätzen konnte nicht gedeckt werden
1955 wurde die Bundeswehr aufgebaut; dadurch entfielen fortan jährlich etwa 500.
000 Arbeitskräfte
die Ausbildungsdauer wurde verlängert
Verkürzung der Arbeitszeit
geburtenschwache Nachkriegsjahrgänge kamen in arbeitsfähiges Alter
1961 – Bau der Berliner Mauer; Ende des Flüchtlingsstroms aus der DDR (seit Kriegsende etwa 13.800.000 Menschen, größtenteils Arbeiter und Akademiker)
Folge daraus: der Produktionsfaktor Arbeit wird zur Mangelware
Die Zahl der einheimischen Erwerbstätigen sinkt von 1960-1972 um 2,3 Millionen
1960 übersteigt die Zahl der offenen Stellen die Zahl der Arbeitslosen
Maßnahmen: es wurden Arbeitskräfte durch Kapitalinvestitionen wie Maschinen ersetzt, jedoch nicht, und darin besteht heute einige Kritik, nicht in ausreichendem Maße –
Es hätte in arbeitssparende Maßnahmen investiert werden sollen
die Situation war bereits vorher abzusehen, und so schloß die Bundesregierung Abkommen über Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften mit folgenden Ländern abItalien 1955 Marokko 1963
Spanien 1960 Portugal 1964
Griechenland 1960 Tunesien 1965
Türkei 1961 Jugoslawien 1968
vermittelndes Organ war die Bundesanstalt für Arbeit
sie war nach §2 des Arbeitsförderungsgesetzes dafür verantwortlich, dass der Bedarf an Arbeitsplätzen stets gedeckt ist
die deutsche Gesellschaft nahm die ausländischen Gastarbeiter “herzlich und widerspruchslos” auf
dies Allerdings in der Annahme, dass dies der Überbrückung einer kurzfristigen Notsituation diene
die Zahlen haben sich bis heute nicht wesentlich verändert, was Bestandteil diverser Parteiprogramme ist
die Rezession und die Ölpreiskrise führten Anfang der 70er Jahre zu einer Gefährdung vieler Arbeitsplätze in Deutschland
daher beschloss die Bundesregierung im November 1973 den “Anwerbestop”
trotz dessen nahm die Zahl der Ausländer in der BRD weiter zu:
1973 2.600.000 ausländische Arbeitnehmer (Klimax)
1974 1.800.
000 nachgereiste Familenangehörige
Einzeleinreise zwecks Arbeitsaufnahme wurde untersagt
4. Rechtslage
4.1 Aufenthalt in der BRD
Rechtsgrundlage für Einreise und Aufenthalt ausländischer
Arbeitnehmer ist das Ausländergesetz. Es wurde 1990 umfassend
neu geordnet; diese Neufassung ist seit dem 1.Januar 1991 in
Kraft. Das neue Ausländerrecht hält an der Absicht fest, den
Zuzug von Ausländern aus nicht-EG-Staaten zu begrenzen und
die Integration der auf Dauer bleibewilligen, legal zugewanderten
Ausländer aufenthaltsrechtlich zu fördern.
Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grund-
sätzlich einer Gehnemigung. Auf deren Erteilung besteht kein
genereller Rechtsanspruch, sie liegt im Ermessen der Verwaltungs-
behörden. Allerdings gibt das neue Ausländerrecht in einer Reihe
von Fällen erstmals klare gesetzliche Ansprüche auf Erteilung
einer Aufenthaltsgenehmigung. Damit wird der bisher bestehende
Ermessensspielraum der Ausländerbehörden in vielen Bereichen
Eingeschränkt: Erfüllt der Ausländer in diesen Fällen die Anfor-
derungen des Gesetzes, dann ist die Behörde verpflichtet, auf
Antrag die Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Bei Kurzauf-
enthalten bis zu drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit brauchen
Angehörige der meisten fremden Staaten keine keine Aufenthalts-
Genehmigung, wenn sie im Besitz eines gültigen Reiseausweises
sind. Angehörige aus Mitgliedstaaten der EG erhalten eine
besondere EG- Aufenthaltserlaubnis.
Unter dem Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung fallen vier
Unterschiedliche Aufenthaltsrechte, nämlich die
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltsberechtigung
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbefugnis.
Unterscheidungskriterien dabei sind Grund und Zweck des Auf-
enthalts sowie das Maß, in dem sich der Aufenthalt des Ausländers
in Deutschland verfestigt hat.
1. Die Aufenthaltserlaubnis ist der allgemeine, an keinen Aufent-
haltszweck gebundene Titel. Sie kann befristet erteit werden mit
der Möglichkeit der Verlängerung und auch räumlichen Beschrän-
kungen unterliegen. Bei erstmaliger Einreise nach Deutschland
wird sie zunächst nur befristet erteilt und ist in der Regel als
Visum zu beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird unbefristet verlängert, wenn der
Ausländer
~ seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis hat,
~ die erforderliche Arbeitserlaubnis besitzt,
~ sich auf einfacher Art in deutscher Sprache
mündlich verständigen kann,
~ über ausreichenden Wohnraum für sich und
seine Familie verfügt und
~ kein Ausweisungsgrund gegen ihn vorliegt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so besteht ein Rechtsanspruch
Auf die unbefristete Verlängerung.
Bei nicht erwärbstätigen Ausländern muß der Lebenunterhalt
gesichert sein. Bezug von Sozialhilfe gilt dabei nicht als Sicherung
des Lebensunterhalts, kann sogar zur Ausweisung des Ausländers
führen. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis sichert den Dauer-
aufenthalt der Ausländer und ermöglicht ihnen eine auf unser
Land ausgerichtete Lebensplanung. Sie kann in der Regel nicht
mehr nachträglich befristet werden.
2. Die Aufenthaltserlaubnis bietet den höchsten Grad an auf-
enthaltsrechtlicher Sischerheit. Für ihre Erteilung sind ebenfalls
im neuen Ausländergesetz Voraussetzungen beschrieben. Sind
sie erfüllt, hat der Ausländer einen Rechtsanpruch auf den Erhalt
der Aufenthaltsberechtigung. Wer eine Aufenthaltsberechtigung
besitzt, kann nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden, zum Beispiel, wenn
er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
3.
Eine Aufenthaltsbewilligung wird erteilt, wenn Zweck und
zeitliche Begrenzung des Aufenthalts bereits zu Beginn klar
umrissen sind und festehen, zum Beispiel für ein Studium in
Deutschland.
4. Für Ausländer, die sich aus völkerrechtlichen, humanitären
oder politischen Gründen hier aufhalten dürfen, ist die Aufent-
haltsbefugnis vorgesehen.
Welcher Aufenthaltstitel erteilt wird, liegt nicht im Ermessen
der Behörden, sondern bestimmt sich aus dem Aufenthaltszweck.
Hierzu möchten wir festhalten: Das neue Ausländergesetz enthält
erstmalig einen Wiederkehranspruch. Dieser wendet sich vor allem
an ausländische Jugentliche, die in Deutschland aufgewachsen
sind, sich an deutsche Lebensverhältnisse gewöhnt haben und
nach der Rückkehr in der Heimat sich nicht mehr zurechtfinden.
Aus diesem Personenkreis, nammentlich von jungen Türkinnen
und Türken, waren in der Vergangenheit immer wieder tragische
Einzelschicksale von Entwurzelung aus Deutschland und mißglück-
ter Reintegration in der Heimat bekanntgeworden. Viele von ihnen
hatten vergebens versucht, sich der Familienrückkehr zu entziehen
und hier zu bleiben. Die legale Wiedereinreise war ihnen kaum
möglich, wenn mit der Ausreise die Aufenthaltsgenehmigung er-
loschen war.
4.2 Einbürgerung
Wie jedes Land gewährt die Bundesrepublik Deutschland ihren
Staatsbürgern / innenVorrechte, die Migrantinnen und Migranten
als Bürger / innen fremder Staaten nicht haben. Erst durch die
Einbürgerung und die damit verbundene rechtliche und politische
Gleichstellung werden die Rechte erworben, die Deutschen vor-
Behalten sind.
Diese neuen Rechte, die auch Vorteile mit sich
Bringen sind zum Beispiel:
Ausbildung / Berufsausübung
Arbeitserlaubnis
Wahl
Aufenthaltserlaubnis
Mit der Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit sind neben
Rechten aber auchPflichten und Verantwortung übertragen worden.
Beispielhaft sei hier der Wehrdienstund die Berufung als Schöffe
an Gerichte erwähnt
- Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird grund-
Sätzlich gefordert, daß sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit
Aufgeben.
- Junge Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung
Nach § 85 Ausländergesetz.
- Allgemein hat man einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 86
Ausländergesetz.
- Sollte die erleichterte Einbürgerung nicht oder noch nicht
Möglich sein, weil man die Voraussetzungen nicht erfüllen kann,
so kann eine andere Rechtsgrundlage der Einbürgerung
(§ 8 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) in Frage kommen.
Ausweisung
Ausländern, die illegal nach Deutschland einreisen oder sich ohne
Aufenthaltsgenehmigung hier aufhalten, droht eine Freiheits- oder
Geldstrafe.
Ein Ausländer kann aus der Bundesrepublik Deutschland ausge-
Wiesen werden. Das Ausländergesetz nennt verschiedene Tatbe-
Stände, die eine Ausweisung nach sich ziehen können. Dazu ge-
Hören die Gefährdung der Sicherheit oder der freiheitlich-demo-
Kratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland,
Straffälligkeit, aber auch das Unvermögen, seinen Lebensunter-
halt oder den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu be-
Streiten. Auch mißbräuchlicher Drogenkonsum kann zur Auswei-
Sung führen. Bei gravierenden Verstößen gegen deutsches Recht
ist eine Ausweisung "wegen besonderer Gefährlichkeit" im Aus-
Ländergesetz vorgeschrieben, etwa in Fällen schwerer Krimina-
lität oder bei Rauschgiftdelikten.1)
5.
Gastarbeiter in Deutschland
5.1 Gastarbeiter
Gastarbeiter sind ausländische Arbeitnehmer, die in einem Land arbeiten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Arbeitsemigranten kommen in der Regel aus industriell unterentwickelten Ländern (mit unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten) in Industrieländer, in denen Arbeitskräftemangel, insbesondere für arbeitsintensive, häufig geringe Qualifikation erfordernde und schlecht bezahlte Tätigkeiten besteht; sie werden auch Gastarbeitnehmer (in der Schweiz: Fremdarbeiter) genannt. Isolierung und Benachteiligung der ausländischen Arbeitnehmer sind Ursachen sozialer Spannungen und Konflikte, die vor allem in industriellen Ballungsräumen auftreten, wo ausländische Arbeitnehmer bis zu 30% der erwerbstätigen Bevölkerung stellen. In der BR Deutschland benötigen ausländische Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung. Eine nach dem Ausländergesetz vom 9.
7. 1990 erforderliche behördliche Genehmigung für Ausländer zum Aufenthalt in der BR Deutschland. Die Aufenthaltsgenehmigung wird erteilt, soweit keine Versagungsgründe vorliegen, als Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalt wird ohne Bindung an einen Aufenthaltszweck erlaubt), als Aufenthaltsberechtigung (räumlich und zeitlich unbeschränkt, kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden), Aufenthaltsbewilligung (für vorübergehenden Aufenthalt für längstens zwei Jahre) oder Aufenthaltsbefugnis (wenn aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung von politischen Interessen der Aufenthalt erlaubt werden soll und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen ist oder Versagungsgründe vorliegen). Die Staatsangehörigen von EU-Staaten, die nach Europarecht Freizügigkeit genießen, erhalten die besondere Aufenthaltserlaubnis-EU. Sofern ausländische Arbeitnehmer nicht Staatsangehörige von EU-Staaten sind, brauchen sie eine Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitserlaubnis ist eine spezielle Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit, die ausländische Arbeitnehmer für eine Arbeitsaufnahme in der BR Deutschland benötigen (ausgenommen Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten und heimatlose Ausländer).
Geschichte der Gastarbeiter
Gastarbeiter waren besonders seit Mitte der 60er Jahren in allen europäischen Industriestaaten tätig. Die Bundesrepublik Deutschland war nach Erreichen der Vollbeschäftigung (1957/58) und nach Versiegen der Zuwanderung aus der ehemaligen DDR (1961) auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen, die vor allem aus den Mittelmeerländern, mit denen besondere Anwerbevereinbarungen bestanden, zuwanderten. Im September 1973 wurde der Höchststand mit 2,6 Mio. Gastarbeitern erreicht. Wegen zunehmender Arbeitslosigkeit untersagte die Bundesregierung am 22.11.
1973 der Bundesanstalt für Arbeit die weitere Anwerbung von Gastarbeitern.
5.3 Soziale Schwierigkeiten
Soziale Schwierigkeiten ergeben sich vor allem durch mangelnde Anpassung und Integration aufgrund sprachlicher Probleme und abweichender Normensysteme (z.B.andere Religionen und Gesellschaftsstruktur, hohe Geburtenrate); dies äußert sich zum Teil in Ghettobildungen in der Wohn- und Lebensweise und anderen Phänomenen einer gesellschaftlichen Randgruppenexistenz (Diskriminierung). Besonders ungünstig ist die arbeitsrechtliche und soziale Situation der ohne Arbeitserlaubnis eingewanderten Personen.
Multikulturalität
in den letzten Jahren ist in der BRD eine Diskussion über Deutschland als multikulturelle Gesellschaft entfacht
öffentliche Beachtung erlangte diese Vorstellung 1988, als der damalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler eine “Vision einer multikulturellen Gesellschaft” vorstellte22
Geißler sieht dabei für Deutschland als Land in der Mitte Europas große Chancen
statistisch gesehen ist Deutschland längst ein Einwanderungsland
völlig ernst genommen gehört das Modell einer multikulturellen Gesellschaft – ähnlich wie das Model des Kommunismus – in das Reich attraktiver Utopien23
denn die multikulturelle Gesellschaft setzt menschliche Eigenschaften voraus, über die nur wenige Individuen verfügen (z.B. Toleranz, Flexibilität Bindungslosigkeit)
6.1 Methodik
in den einschlägigen Diskursen sind die Begriffe “Multikulturalität”, “multikulturelle Gesellschaft” oder “Multikulturalismus” ebenso weit davon entfernt, übereinstimmend definiert zu werden wie der Begriff der Kultur selbst
Kultur kann als Symbolsystem einer Gesellschaft bezeichnet werden24
auf gesamtgesellschaftlicher Ebene ist das Symbolsystem in Institutionen kodifiziert
diese Institutionen beinhalten die grundlegenden Werte und Normen, Verfahrens- und Verhaltensregeln
diese wiederum sind Teil eines “Wissensvorrates” nach Habermas25, auch melting pot genannt
unterschiedliche Kulturen bedeuten unterschiedliche Welten, unterschiedliche Strategien der Problemlösung und nicht zuletzt differentielle Chancen des Gelingens von Kommunikation
so führt der Weg zu einer funktionierenden Kultur zwingend über die Teilung der Wissensvorräte26
diese Teilung ermöglicht Kommunikation, Verständigung, ein Zusammenleben; denn Kultur gibt Orientierung, Identität; Gemeinsamkeit der Kultur stiftet ein Zusammengehörigkeitsgefühl und kann Sicherheit geben27
Immigranten bezeichnen die deutsche Nationalkultur mit Elementen wie Musik, Literatur, gestaltende Kunst, Gastronomie oder dem allgemeinen Konsumgüterangebot, auch Arbeit das Sozialsystem wird gestützt
eine multikulturelle Gesellschaft gestaltet ihr Leben und ihre Lebensvorstellung unter Respektierung der kulturellen Identität fremder Zuwanderer
also kann man von Multikulturalität generell dann, wenn als soziale Aggregate abgrenzbare Mitglieder einer Gesellschaft sich bei der symbolischen Konstruktion von Realität aus je verschiedenen, einander fremden “Wissensvorräten" versorgen, wenn sie je eigene Bedeutungswelten teilen28
6.2 Umsetzung
wie Multikulturalität entsteht lässt sich an zwei klassischen Beispielen zeigen
kulturell unterschiedliche Gesellschaften haben sich zu einem größeren sozialen System zusammengeschlossen (Bsp.: Schweiz) oder
fremdkulturelle Einwanderer haben sich auf Dauer nicht an die Kultur des Einwanderungskontextes assimiliert oder es ist nicht zur Bildung eines neuen gemeinsamen melting pots gekommen; Multikulturalität ist somit durch Einwanderung entstanden
im letzten Fall kann man die Multikulturalität auch als vorübergehendes Stadium einer Entwicklung aufgefasst werden
Kultur ist somit auf jeden Fall dynamisch29
konkret für Deutschland hieße dass:
keinerlei Diskriminierung oder Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten ethnischer und kultureller Minderheiten durch die Mehrheitskultur
gegenseitige Akzeptanz und Chancengleichheit
Spannungen und Konflikte werden durch Dialoge, ständige Kommunikation und in Kooperation gelöst
in vielen Lebensbereichen passt sich die Minderheit der Mehrheit an; beide geben ihre monokulturelle Ausrichtung auf
die Minderheitskultur dürfte nicht “germanisiert” werden
Deutschlands Grenzen wären offen – Zuwanderungskontrolle per Quotenregelung
die Ängste der Deutschen – natürliche Xenophobie – würden durch einen moralischen Umerziehungsprozess zu einer Art “europäischer Bürger” abgebaut
das Modell einer multikukturellen Gesellschaft stösst in nahezu allen politischen Lagern und gesellschaftlichen Gruppierungen auf Befürwortung wie Ablehnung
nach Meinung der Kritiker ist dies ein Sozialexperiment, dass die Toleranzfähigkeit breiter Bevölkerungskreise überfordere1
die moralischen und ideologischen Vorstellungen der Zugewanderten könnten mit unseren demokratischen Grundwerten kollidieren
fremdenscheu wurde in allen daraufhin untersuchten Kulturen nachgewiesen
einer der wortmächtigsten Kritiker des Multikuturalismus, Josef Schmid, meint, eine gesellschaft könne auch nur eine Kultur haben – die Vision sei aus soziologisch-theoretischer Sicht nicht sinnvoll
demnach ist ein solches Konzept definitionsgemäß nicht durchführbar – eine sogenannte multikulturelle Gesellschaft bestünde aus mehreren verschiedenen Gesellschaften, die auf gleichem Territorium nebeneinander leben
jede Gesellschaft, die Subkulturen aufweist, könnte sich auf dieser Ebene multikulturell nennen
Flüchtlinge und Asylanten in Deutschland
Definition Flüchtlinge
30Flüchtlinge, im Völkerrecht Personen, die vor allem aus politischen, religiösen oder rassistischen Gründen ihren Heimatstaat verlassen haben und deshalb durch ihren Heimatstaat keinen diplomatischen Schutz mehr im Ausland geniessen.
Nach dem 2.Weltkrieg wurde innerhalb der UN die Internationale Flüchtlingsorganisation gegründet. Seit 1951 erfolgt eine Betreuung der Flüchtlinge durch den UN-Hochkommissar für Flüchtlinge. Das Genfer Abkommen von 1951 regelt die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Danach sind sie beim Vermögenserwerb und bei nichtselbständiger Erwerbstätigkeit den am günstigsten behandelten Ausländern gleichgestellt. Sie haben Anspruch auf Ausstellung eines Reise- bzw.
Personalausweises durch den Aufenthaltsstaat. Eine Ausweisung oder Zurückweisung über die Grenzen eines Staates, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politische Überzeugung gefährdet wäre, ist untersagt. Zusätzlich verbietet Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12.8.1949 Deportationen und Zwangsumsiedlungen. Der Unterscheidungspunkt zwischen Asylanten und Flüchtlingen ist, daß Flüchtlinge oftmals aus Kriegsländern fliehen, Asylanten hingegen beantragen hauptsächlich politisches Asyl
7.
2 Das Asylrecht des Grundgesetzes
Die Bundesrepublik Deutschland gewährt fremden Staatsangehörigen, die politisch verfolgt werden, Asyl. Das Recht, im Fall politischer Verfolgung Asyl zu erhalten, ist im Grundgesetz festgelegt: “Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht”(Artikel 16 Absatz 2 Satz 2).
Dieses Recht kann sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Es verbürgt dem vor politischer Verfolgung Schutz Suchenden, daß er weder an der Grenze zurückgewiesen noch in einen möglichen Verfolgerstaat abgeschoben oder ausgeliefert wird. Deutschland ist das einzige Land, das das Asylrecht für politisch Verfolgte in seiner Verfassung als Individualenspruch verankert hat. Damit zogen die Väter des Grundgesetzes die Konsequenzen aus den Erfahrungen deutscher Flüchtlinge unter der Herrschaft des Nationalsozialismus.
7.2.1 Verwirklichung des Asylrechtes
Zur Verwirklichung des Grundrechtes auf Asyl ist ein Anerkennungsverfahren erforderlich, das der Asylbegehrende durchlaufen muß. Für die Durchführung ist das 1953 geschaffene Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf zuständig. Vor dem Bundesamt hat der Ausländer in einer persönlichen Anhörung die Tatsachen vorzutragen, die seine Furcht vor politischer Verfolgung. Danach wird über seinen Asylantrag entschieden.
Bis zum Abschluß des ordnungsgemäßen Anerkennungsverfahren hat der Antragsteller den Status als Asylbewerber; während dieser Zeit ist ihm der Aufenthalt in Deutschland zu gestatten, jedoch unterliegt er einer Reihe von Einschränkungen. So sind Asylbewerber zum Grenzübertritt nicht berechtigt und können weder das Land noch den Ort Ihres Aufenthaltes selbst bestimmen. Sie werden nach einem bestimmten Muster auf die Bundesländer verteilt. Dabei liegt die höchste Länderquote bei 22,4% bei Nordrhein Westfalen, die niedrigste hat das Saarland.
Asylbewerber, deren Antrag nach dem seit 1.Juli 1992 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens behandelt wird, dürfen teilweise keine Erwerbstätigkeit ausüben (§ 61 Asyl-VFG).
Asylbewerber haben Anspruch auf Unterbringung und Hilfe zum Lebensunterhalt. Sonstige Sozialhilfe kann ihnen gewährt werden.
Jeder in Deutschland angekommene Aussiedler muß sich zunächst in einem der zentralen Grenzdurchgangslager (Friedland, Nürnberg usw.) melden und sich dort unter Vorlage der Übernahmegenehmigung bzw. des Aufnahmebescheids registrieren lassen. Damit verbunden ist eine endgültige Entscheidung über die Zuweisung des Aussiedler zu einem Bundesland.
Der “ Registrierschein”, der aufgrund einer erneuten Prüfung der vorliegenden Angaben und Dokumente des Aussiedlers erteilt wird, gilt so lange als vorläufiger Nachweis seines Aussiedlerstatus, bis er einen Vertriebenenausweis erhält. Dieser wird ihm nach einer endgültigen Prüfung aller Vorlagen vom Vertriebenenamt/Ausgleichsamt derjenigen Gemeinde ausgestellt, in der der Aussiedler eine Wohnung nimmt. Der Registrierschein berechtigt zur vorläufigen, der Vertriebenenausweis zur unwiderruflichen Inanspruchnahme aller für Aussiedler vorgesehen staatlichen Eingliederungshilfen.
7.2.2 Entlassung der Aussiedler aus ihrer Staatsangehörigkeit
Ein besonderes düsteres Kapitel ist die Praxis der Entlassung der Aussiedler aus der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Herkunftslandes.
Sie kann in der Regel erst nach mehreren Jahren erfolgen, ist mit ausführlichen und schriftlichen Befragungen und teilweise auch mündlichen Verhören verbunden, die vor allem für ehemals politische Verfolgte eine schlimme Erinnerung bedeuten können. , und kostet pro Person je nach Ausreiseland zwischen 88 und 1200DM. Die Aussiedler erfahren auf diese Weise, daß sie von dem vor Jahren verlassenen Herkunftsstaat noch immer als Eigentum betrachtet und als lukrative Devisenquelle benutzt werden.
7.3 Asylberechtigte
Mit der rechtskräftigen positiven Entscheidung über den Asylantrag entsteht die Rechtsstellung als Asylberechtigter. Anerkannte Asylberechtigte unterliegen keinen räumlichen Beschränkungen, dürfen arbeiten und erhalten eine Reihe von Eingliederungshilfen, zum Beispiel Sprach- und Ausbildungsförderung.
Die Ausländerbehörde ihres Aufenthaltsortes erteilt ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Abgelehnte Asylbewerber können den Ablehnungsbescheid aufrechten; dies war bisher über mehrere Gerichtsinstanzen möglich. Bei Ausnutzung aller Rechtsmittel konnte sich das Anerkennungsverfahren bis zur endgültigen, nicht mehr anfechtbaren Rechtskraft auf mehr als fünf Jahre, bisweilen auch zehn Jahre hinziehen.
Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber haben Deutschland zu verlassen. Nur ein Teil der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber wird in die Herkunftsländer abgeschoben. Aufgrund internationaler Abkommen, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UNO-Konvention gegen Folter genießen 30 bis 40 Prozent der Flüchtlinge ein vorläufiges Recht zu bleiben, wenn ihnen im Heimatland Gefahr an Leib und Leben droht.
Sie gelten als De-facto-Flüchtlinge die aus humanitären, politischen oder völkerrechtlichen Gründen nicht abgeschoben, sondern befristet “geduldet” werden (sogenanntes “kleines Asyl”), sofern das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Voraussetzungen unanfechtbar festgestellt hat. Auch in Fällen extrem langer Asylverfahren wird aus humanitären Gründen vielfach nicht abgeschoben. Ein Teil der Abgelehnten taucht vor der Abschiebung unter und hält sich weiterhin illegal in Deutschland auf.
Kurze Gliederung der Geschichte von Flüchtlingsströmen (1914-98)
Unmittelbar nach dem 1.Weltkrieg gab es etwa 10 Mio. Flüchtlinge
Spanischer Bürgerkrieg
Im 2.
Weltkrieg wurden etwa 9 Mio. Flüchtlinge nach Deutschland verschleppt
Seit 1945-46 kamen 12,5 Mio. Deutsche als Flüchtlinge oder Vertriebene aus den dt. Gebieten östlich der Oder-Neisse-Linie in die BR Deutschland
Sogenannte Notaufnahme, von 3 Mio. Einwohnen der ehem. DDR
Ungarnaufstand (1956) = Flucht in den Westen
“Prager Frühling” (1968) = Flucht in die westl.
Gebiete
Golfkrieg (1980-1991)
Bosnien (1991-?)
8. Ausländische Kinder und Jugendliche
8.1 Problemkreis 2 Welten
Gastarbeiter stellen die größte Zahl der in Deutschland ansässigen Ausländer
Dementsprechend sind deren Kinder bzw. Enkelkinder die größte Gruppe der ausländischen Kinder und Jugendlichen
Durch ungenaue Zukunftsperspektiven und die Ungewissheit, was sie in Deutschland erwartete, ergaben sich für Gastarbeiter Probleme in der Zukunftsplanung und der Familienplanung
Wie bereits erwähnt, waren die meisten Gastarbeiter von einer späteren Rückkehr in die Heimat überzeugt
Demnach ließen die meisten Gastarbeiter der ersten Generation ihre Kinder im Heimatland
Die Rückkehr wurde hinausgeschoben, bis dann Frau und Kinder nachgeholt wurden
Für diese Kinder bestanden dann erhebliche Integrationsprobleme
Durch die Trennung von den Eltern entstanden teilweise familieninterne Probleme
Durch fehlende Deutschkenntnisse wurde die Integration in deutschen Schulen erschwert
Das führte zu der mehrheitlichen Entscheidung, die Kinder im Heimatland zur Schule zu schicken
Dadurch, daß die Nachholung der Kinder durch eine Altersgrenze begrenzt war, wurden die Kinder dann kurz vor deren Überschreitung wieder nach Deutschland geholt
Durch dieses hin und her zwischen verschiedenen Kulturen und Gesellschaften, entstanden nachhaltige Probleme:
Schädigung der Persönlichkeitsentwicklung
Fehlendes kulturelles Zugehörigkeitsgefühl
Beidseitige Desintegration
Beeinträchtigung der schulischen Erfolge
Zweiseitige (wenn auch geringe) Sprachbarrieren
Diese Probleme unterscheiden deutsche von ausländischen Kindern, sind jedoch schlecht nachzuvollziehen
Schule
1996 830000 ausländische Schülerinnen und Schüler
etwa 600000 aus Hauptherkunftsländern
etwa 42 % aus der Türkei
ausländische Kinder unterliegen der Schulpflicht
bei ausländischen Schulkindern unterscheidet man im Grad der Integration zwischen
Schülern, die in Deutschland geboren sind, bei denen keine Sprachbarriere vorhanden ist und die dadurch im Unterricht die gleichen Chancen wie deutsche Schüler haben
Bei diesen Kindern ist die Bindung zu Herkunftsland –und –kultur sehr schwach
Schülern, die vor dem Einschulungsalter nach Deutschland gekommen sind und denen sprachliche und gesellschaftliche Umstellung schwerfallen, da die Persönlichkeitsentwicklung bereits im Heimatland fortgeschritten ist
Schülern, die nach dem Einschulungsalter eingereist sind, sie haben in der Regel keine Deutschkenntnisse, die Umstellung und auch Teilnahme am Unterricht fällt ihnen am schwersten
Deutsche Schulen haben nun die Aufgabe, einerseits ausländische Schüler zu integrieren, die Sprachbarrieren zu überwinden helfen um eine Chancengleichheit in Ausbildung und später im Beruf zu ermöglichen
Andererseits ist eine kulturelle Assimilation in Frage gestellt, da viele von ihnen eine Rückkehr in ihr Heimatland planen und es dafür heimatländische Kultur und Sprache zu fördern gilt
Die Kultusministerkonferenz empfiehlt, die Integration ausländischer Jugendlicher in deutschen Klassen zu bevorzugen und Ergänzungsunterricht Muttersprache
Ausländische Kinder sollen also die deutsche Sprache erlernen und gleichzeitig in dieser Sprache den gleichen Unterrichtsstoff wie deutsche Kinder erwerben, was als sehr umstritten gilt
Der Ergänzungsunterricht dient als Präventivmaßnahme gegen doppelte Halbsprachigkeit zur Förderung der Zweisprachigkeit
Dies ist als Integrationshilfe anzusehen, da die Intergration in Deutschland als auch die Reintegration im Heimatland stark von der Beherrschung der Zweit- bzw. der Muttersprache abhängt
Ausnahmemodell Bayern: hier liegt die Entscheidung bei den Eltern, ihr Kind in eine deutsche, tonguelle oder bilinguistische Klasse zu schicken
9. Das gefährliche Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität
9.
1 Ein Problem von Wissenschaft, Moral und Politik
Ein Gerücht geht um in Deutschland - das statistische Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität. Seine trübe Quelle ist die polizeiliche Kriminalstatistik, deren Datenmassen ausländerfeindlich verschmutzt sind. Das Gerücht wird insbesondere von solchen Politikern, Medien und man muß sagen leider - auch Sozialwissenschaftlern verbreitet, zu deren Wunschbild von einer ethnisch möglichst homogenen Gesellschaft es bestens paßt. Es leitet Wasser auf die Mühlen all derjenigen Monokulturalisten, die bemüht sind, die tatsächlichen oder - so weitgehend in diesem Fall auch nur vermeintlichen Probleme und Gefahren zu dramatisieren, die der deutschen Gesellschaft von ihren "Ausländern" angeblich drohen.
Das statistische Gerücht ist nicht nur ein Problem von Wissenschaft und Statistik, sondern gleichzeitig auch ein Problem von Moral und Politik sowie eine Gefahr für den inneren Frieden. Mit seiner globalen Verunglimpfung von "Ausländern" verstößt es gegen den ethischen Kodex für ein menschliches Miteinander, für den fairen Umgang mit ethnischen Minderheiten in einer zivilisierten Gesellschaft.
Politisch wird es instrumentalisiert für eine restriktive Ausländerpolitik. Und Gefahren für den inneren Frieden gehen von ihm aus, weil es den sozialpsychologischen Boden für eine ausländerfeindliche Stimmung mitbereitet, die in den letzten Jahren immer häufiger in Haß und Gewalt gegen Ausländer umgeschlagen ist. Das Gerücht ist eine der vielfältigen Ursachen dafür, daß der deutschen Gesellschaft in den letzten Jahren die Kontrolle über das Gewaltpotential bei Teilen ihrer Bevölkerung entglitten ist.
Damit keine Mißverständnisse aufkommen- In diesem Beitrag soll nicht etwa bestritten werden, daß das organisierte Verbrechen grenzübergreifende, internationale Strukturen entwickelt hat, in denen mehr Ausländer als Deutsche aktiv sind, oder daß bestimmte Ausländergruppen bei. bestimmten Delikten - z. B.
im Rauschgifthandel dominieren. Es geht vielmehr darum, die inzwischen über sechs Millionen zählende Gruppe der ausländischen Wohnbevölkerung gegen das immer wieder geäußerte, diskriminierende Vorurteil in Schutz zu nehmen, ihr Zuzug nach Deutschland habe die Kriminalitätsrate in die Höhe getrieben und die Kriminalitätsprobleme der deutschen Gesellschaft verschärft.
9.2 Erscheinungsformen des Gerüchts in der Öffentlichkeit
Die folgenden Beispiele zu den Erscheinungsformen des Gerüchts sollen verdeutlichen, wie und durch wen das Gerücht über die Massenmedien in der Öffentlichkeit verbreitet wird.
Alle Jahre wieder wird die sogenannte "Polizeiliche Kriminalstatistik" (PKS) des Bundeskriminalamtes veröffentlicht, und alle Jahre wieder nehmen die regionalen und überregionalen Tageszeitungen dieses Ereignis zum Anlaß, über ausgewählte Daten der "Kriminalitätsentwicklung" zu berichten. In den Schlagzeilen der Presse ist dann von "Verbrechen", ;Straftaten" und "Kriminalität" die Rede - eine ausgesprochen irreführende Ausdrucksweise, deren sich auch die Polizeistatistiker und die Politiker bedienen.
Ungenau und irreführend ist sie deshalb, weil die Kriminalämter in ihren Statistiken nicht die tatsächliche Kriminalität erfassen, sondern lediglich diejenigen Handlungen und Personen registrieren, die von Polizeibeamten einer Straftat verdächtigt werden. Der polizeiliche Verdacht auf eine strafbare Handlung wird jedoch nur in knapp einem Drittel der Fälle durch ein Gericht bestätigt. So verdächtigte die Polizei im Jahre 1990 1,38 Millionen Personen.
einer oder auch mehrerer Straftaten, aber nur 434000 Personen wurden in demselben Jahr auch rechtskräftig verurteilte. Bei Ausländern war die sogenannte "Verurteilungsquote" noch erheblich niedriger als bei Deutschen.
Meist wird in den jährlich wiederkehrenden Pressemeldungen über die PKS auch auf die (angeblich) so hohe Ausländerkriminalität hingewiesen.
Die überregionale "Welt am Sonntag" machte z. B. aus dem Gerücht die dicke Schlagzeile "Kriminalität steigt alarmierend - 27 Prozent Ausländeranteil ; in der regionalen "Siegener Zeitung" tauchte das Gerücht als Unterschlagzeile unter Hinweis auf eine Aussage von Innenminister Kanther auf: "Kanther: Ausländerdelikte geben Anlaß zur Sorge."
Andere Presseorgane verpacken das Gerücht etwas dezenter in die Texte ihrer Artikel. So meldete "BILD" seinen Millionen von LeserInnen: "Der Innenminister: Große Sorge macht mir die Entwicklung der Ausländer- Kriminalität.' Fast ein Drittel aller ermittelten Tatverdächtigen habe nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Laut Polizeistatistik ist der Anteil ausländischer Tatverdächtiger besonders hoch bei Autodiebstählen (49 Prozent), Rauschgiftdelikten (51 Prozent), Menschenhandel ~(47 Prozent) und Taschendiebstahl (73 Prozent)." Ganz ähnlich berichtete auch "Die Welt" desselben Tages.
Seit 1993 werden die nackten PKS-Zahlen zur Ausländerkriminalität in einigen Zeitungen mit geringfügigen Relativierungen versehen, einige Politiker benutzen sie jedoch ohne jeden relativierenden Kommentar für ihre Ziele und finden dabei in der Presse ein Sprachrohr. So meldete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) unter der Schlagzeile "Bötsch warnt vor Ausländerkriminalität folgendes: "Bötsch führte die wachsende Zahl der Verbrechen auf den wachsenden Ausländeranteil in Deutschland zurück. 1991 habe er 8,5 Prozent betragen. Der Anteil der Ausländer an den Straftatverdächtigen lag dagegen bei 26,8 Prozent.
Eine Lösung des Ausländerproblems,- so Bötsch, erfordere die Änderung des Grundgesetzartikels 16 (,Politisch Verfolgte genießen Asylrecht') und 19 (Rechtsweggarantie). Das Gerücht wird nicht nur in den Berichten über die PKS verbreitet, sondern auch in längeren Artikeln in einigen Organen der "seriösen" Presse. Im Feuilleton der F.A.Z. schreibt Eike Lippert in einem ganzseitigen Beitrag zu Problemen der Wiedervereinigung: "Die hohe Kriminalität unter Ausländern und Asylbewerbern ist bekannt.
Dabei stehen die Rumänen mit Abstand an der Spitze. Genau das sind die Sinti und Roma, die illegal über Polens grüne Westgrenze strömen und zu Hunderten vor der hoffnungslos überfüllten zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Lichtenhagen kampierten. Und das in einem dichtbesiedelten Wohngebiet, in dem es gärte und kochte. Dort entfalteten sie ihren Anteil einer multikulturellen Gesellschaft: bettelten, lärmten, liebten sich, belästigten Frauen und Kinder. Die Grünflächen versanken in Unrat und Kot. Verbrechen grassierten: Betrug, Diebstahl, Einbruch, Körperverletzungen, Vergewaltigungen grausamster Art In Lichtenhagen brodelte der Zorn wie in zahllosen Gemeinden ganz Deutschlands.
" In diesem Schreckensgemälde über die Situation in Rostock-Lichtenhagen wird der politisch-ideologische Kontext plastisch sichtbar, in den das Gerücht häufig eingebettet ist: Es begründet eine generelle Abwehrhaltung gegenüber "Ausländern" und wird dazu benutzt, um brutale Gewaltakte von Deutschen gegenüber Ausländern zu erklären und gleichzeitig zu rechtfertigen. Rostock wurde bekanntlich über die Grenzen Deutschlands hinaus berüchtigt wegen der gewalttätigen Ausschreitungen gegenüber Ausländern unter den Augen von applaudierenden Anwohnern und untätig zuschauenden Polizisten.
Der ehemalige Landesjustizminister und Kriminologe Hans-Dieter Schwind benutzt in einem ganzseitigen Beitrag zum Thema "Sind wir ein Volk von Ausländerfeinden?" ebenfalls die Daten der PKS: "Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) für das gesamte Bundesgebiet zeigt, daß inzwischen mehr als 30 Prozent aller Raubtaten, Vergewaltigungen und gefährlichen oder schweren Körperverletzungen von Nichtdeutschen verübt werden. Am Taschendiebstahl sind Ausländer sogar mit mehr als 70 Prozent beteiligt. Auch bei Schwind, der es als Jurist eigentlich besser wissen müßte, verwandelt sich der Verdacht von Polizeibeamten gegenüber "Nichtdeutschen" unversehens in tatsächlich begangene "Raubtaten, Vergewaltigungen" etc. Die PKS-Daten präsentiert Schwind ohne jegliche Relativierungen, und aus den hohen Anteilen der 14-, bis 21j
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