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  Recht :

RECHT :   Die Schweiz deren Aufbau und der Rechtsordnung   Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Der Bundesstaat beruht auf einer Verfassung, die von den einzelnen Gliedstaaten anerkannt wurde. Eine Verfassung enthält die wichtigsten Rechtsgrundsätze, nach denen der Staat aufgebaut und geführt werden soll. Damit ein Verfassungsartikel geschaffen, geändert oder gestrichen werden kann, muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden, die ein Volks- und ein Ständemehr erfordert. Eine solche Volksabstimmung stellt eine Einschränkung der staatlichen Macht dar.       Legislative (Gesetzgebende Gewalt) Exekutive (Ausführende G.

) Judikative (Richterliche G.) Bund Parlament / Volk Bundesrat Bundesgericht Kanton Grosser Rat / Volk Regierungsrat Kantonale Gerichte Gemeinde Einwohnerrat/ Volk Gemeinderat (Kantonale Gerichte)       ———————————————————————————————————   Unterschied zwischen einem Bundesstaat und einem Staatenbund: Zusammenschluss von Gliedstaaten aber unter einer anderen Basis. Bundesstaat : Beim Bundesstaat unterwerfen sich die Gliedstaaten einer Verfassung. Staatenbund : Beim Staatenbund gibt es Verträge diese bindet sie zusammen. Er ist viel loser als der Bundesstaat.   ———————————————————————————————————   Definition des Öffentlichen Recht: ( Sicherheit, Gesetzen, Interesse des Gesellschaft)   Das öffentliche Recht regelt Beziehungen zwischen dem Staat, als Inhaber der Staatsgewalt (übergeordnete Stellung), und dem Bürger (untergeordnete Stellung).

Der Staat vertritt dabei das öffentliche Interesse. Der einzelne muss seine persönlichen Interessen zurückstellen. BV Grundrechte Art. 7- 36 BV Art. 36 BV Schranken der Grundrechte     Definition des Privatrechts:   Das Privatrecht ordnet Rechtsbeziehungen zwischen gleichwertigen Personen (Natürlichen Personen (Mensch) oder Juristische Personen (Aktiengesellschaft, GmbH, Verein). Genossenschaft Mensch  Recht  Öffentliches Recht Privat Recht   Staat     Bürger Bürger Bürger Strafgesetzbuch, Bundes Verfassung ZGB/ OR   1.

4. Verfahren der Rechtsbesprechung  STAAT BÜRGER BÜRGER Streitigkeiten zwischen Personen führen zu einem Zivilprozess Richter Kläger Beklagter Strafbare Handlung führt zu einem StrafprozessAnkläger Richter (z.B. Staatsanwalt)Angeklagter Streitigkeiten zwischen dem Bürger und dem Staat führen zu einem Verwaltungsverfahren Vor einem Verwaltungsgericht kann der Bürger Entscheide von Amtsstellen anfechten                                         ———————————————————————————————————  

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