Artikel pedia
| Home | Kontakt | Artikel einreichen | Oberseite 50 artikel | Oberseite 50 autors
 
 


Artikel kategorien
Letztes fugte hinzu
    Praktikumsbericht über kindertagesstätte

   Grundzüge arbeitsrecht

   Grundlagen des wirtschaftens

   Praktikumsbericht apotheke

   Stabilitätsgesetz

   Die todesstrafe

   Referat von sandra und verena

   Abtreibung

   Strafrecht

   Kriminalistik

   Inhaltsverzeichnis

   Inhaltsverzeichnis

   Schyren-gymnasium pfaffenhofen /ilm

   Schuldrecht

   Internationales privatrecht
alle kategorien

  1

1. Klausurarbeit (GA) - GEMBRUCH Strafrecht und Strafprozessrecht / VDP -  Fach: Strafrecht Zeit: 90 Minuten Hilfsmittel: keine     Name, Vorname   Klasse   Datum       Aufgabenkomplex I :   Sachverhalt: (nach einem Zeitungsbericht)   „Der Martin war immer nett“ Der Amoklauf eines 16-jährigen Jungen in Bad Reichenhall schockte die Republik. Experten rätseln über die Ursachen: War der Täter ein Neonazi – oder einfach nur lebensmüde?   Mit mindestens 16 Schüssen tötete der 16-jährige Lehrling Martin Peyerl vier Menschen, darunter seine zwei Jahre ältere Schwester, und anschließend sich selbst. Fassungslos und schockiert blickt die Republik seitdem nach Bad Reichenhall. Dass in Deutschland ein Jugendlicher Amok laufen könnte, war für die meisten Bundesbürger bisher außerhalb jeder Vorstellung. So etwas gab es nur in den USA, wo sich fast jedes Kind eine Schusswaffe besorgen kann.

Den Ermittlungen der Trauensteiner Kripo zufolge brach der 16-jährige offenbar ohne größere Probleme den Waffenschrank seines Vaters auf, Mit einem Selbstladegewehr Ruger M-14, Kaliber 223 erschoss er die Nachbarin und ihren Ehemann. Mit einem zweiten Gewehr, Kaliber 44-40, traf der Junge einen Patienten des gegenüberliegendes Krankenhauses direkt in den Kopf. Der Polizeipsychologe glaubt, dass die Tat mit den Mitteln des Strafrechts nicht zu erfassen ist: Alles was sich sagen lasse, sei „dass Martin nicht mehr leben wollte, aber nicht zu einem normalen Selbstmord fähig war. Deshalb musste er am Ende zum ersten Mal in seinem Leben etwas Grandioses veranstalten und mit einem riesigen Feuerwerk untergehen.“         Aufgaben:   Nennen Sie Aufgaben und Ziel des Strafrechts. Erläutern Sie die Zweiteilung einer Straftat.

Begründen Sie die Notwendigkeit des Jugendstrafrechts. Erläutern Sie den Begriff „Handlung“ im Sinne des Strafrechts. Erläutern Sie das „Echte Unterlassungsdelikt“ und das „Unechte Unterlassungsdelikt“. Erläutern Sie die Tatbestandsmäßigkeit. Welche Rechtfertigungsgründe sind für die polizeiliche Praxis von besonderer Bedeutung? Nennen Sie die Legaldefinition der Notwehr.         Aufgabenkomplex II :   Sachverhalt:   Auf der Konferenz der Justizminister der Länder und des Bundes wurden folgende Vorschläge zu einer Reform des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches gemacht:   Stärkere Harmonisierung der materiellen und formellen Strafrechts, grundlegende Reform der Abschnitte über die Schuldfähigkeit und über die Strafen und Maßregeln.

  Die Bundesländer Nordrein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg forderten darüber hinaus,   zum Zwecke der Entkriminalisierung im Bereich der leichteren Kriminalität einige Straftaten in Ordnungswidrigkeiten umzuwandeln.       Aufgaben:   Erläutern Sie den Unterschied zwischen materiellem und formellem Strafrecht. Nennen Sie die Unterscheidungsmerkmale zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Nennen Sie beispielhaft Hauptstrafen, Nebenstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung. Definieren Sie den Begriff „Straftat“. Erläutern Sie die Begriffe: Kind, Jugendlicher, Heranwachsender.

Nennen Sie die Unterschiede zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand. Erklären Sie den Begriff „Rechtswidrigkeit“. Erläutern Sie den Begriff „Schuld“ im Sinne des Strafrechtes. Welche Prozessvoraussetzungen sind Ihnen bekannt? Erklären Sie diese! Nennen Sie die Ihnen bekannten Deliktsarten. Definieren Sie den Begriff „Garant“. Auf welche Art und Weise kann man ein Garant werden.

Nennen Sie dazu jeweils 2 Beispiele.      Unterschrift des Schülers:           Vom Lehrer auszufüllen Erreichte Punktzahl:   Note:   Datum:   Unterschrift:   Notenspiegel: 1 2 3 4 100-98 97-90 80-65 64-50 5 6     49-30 29-00      Eine Klausur gilt als nicht bestanden, wenn diese schlechter als mit „ausreichend“ benotet wurde. 

Suchen artikel im kategorien
Schlüsselwort
  
Kategorien
  
  
   Zusammenfassung Der Vorleser
   sachtextanalyse

   interpretation zwist

   Fabel interpretation

   literarische charakteristik

   interpretation bender heimkehr

   felix lateinbuch

   interpretation der taucher von schiller

   textbeschreibung

   charakterisierung eduard selicke
Anmerkungen:

* Name:

* Email:

URL:


* Diskussion: (NO HTML)




| impressum | datenschutz

© Copyright Artikelpedia.com