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  D-rede am 17

     Gesetzlicher Kampf gegen Ecstasy und Co.    1.Schritt (worum geht es = Thema)   Ich möchte heute ein Thema behandeln, von dem ich glaube, daß es von aktueller Bedeutung ist. Es ist die Droge Ecstasy. Therapie statt Strafe ist die Leitlinie des neuen Suchtmittelgesetzes, das seit 1. Jänner 98 wirksam wurde.

Geholfen werden soll damit vor allem Jugendlichen, die in den Drogenkonsum rutschen. Schulärzte sind in die Betreuung eingebunden. Der Kampf der Ärzte, Drogenexperten, Sozialarbeiter und Juristen, die an der Novelle mitarbeiten, gilt den Designer – Drogen in Tablettenform.     2. Schritt (was ist = Tatsache)   Vorweg noch einiges zur Geschichte von Ecstasy. Ecstasy oder auch MDMA wurde 1912 von einer deutschen Firma erstmals synthetisch, daß heißt im Labor, aus verschiedenen chemischen Stoffen hergestellt.

1914 wurde es als Appetitzügler (= Appetithemmer) patentiert. In Amerika benutzte man MDMA bei der Psychotherapie vor allem bei Eheproblemen, Suchtkrankentherapien, und Phobien. In eher akademisch gebildeten und sozial integrierten Kreisen wurde die Substanz zur “Selbstaktualisierung” und “selbst Reflexion” sehr beschränkt eingesetzt. Typische Bezeichnung für MDMA war damals “Adam”. Ecstasy hatte damals einen quasi legalen Status.   1983 erfand das Mitglied einer damals legalen Verteilerkette in Los Angeles den Namen “Ecstasy” aus verkaufstechnischen Gründen.

Die Droge verbreitete sich rasch unter Yuppies, Homosexuellen und Collegestudenten als beliebte Freizeit und Erholungsdroge vor allem am Wochenende. Man ging in Bars und Nightclubs zum “X-ing”.   Ende der 80 Jahre wurde sie erst in Untergrund Tanz Clubs, dann ab ca. 1990 auch in der offenen, nicht lokal-gebundenen Techno (Rave) – Szene zu der “Tanzdroge” der letzten Jahre.   Die Techno-Musik und der gleichzeitige MDMA Konsum sind ein klassisches Beispiel des Versuches der Schaffung einer Harmonie zwischen innerem, subjektiven Befinden und äußerer Situation.   1987 wurde Ecstasy in die Suchtgift- und Betäubungsmittelgesetze aufgenommen.

  Der primäre Gebrauch in der Techno und Rave Szene erfolgt meist spät in der Nacht, in lauten Ansammlungen von vielen Fremden, bei wahrscheinlichem Schlaf-, Nahrungs- und Flüssigkeitsmangel.   Der Begriff Partydroge ist von der Art des Konsums abgeleitet, denn mit der Entwicklung einer neuen Musikrichtung, zunächst die sogenannte Housmusik, jetzt die Technomusik, haben sich auch bestimmte Formen des Drogenkonsums herausgebildet.   Das Charakteristische an der Technoszene ist, daß z.T. ganze Wochenenden, mindestens aber ganze Nächte durchgetanzt wird, wobei eine euphorische Stimmung entsteht.   Ecstasy Tabletten sind besonders gefährlich, weil sie Aspirin ähneln und unkontrollierbar wirken.

Die Hemmschwelle die Droge zu nehmen fällt weg. Niemand kann voraussehen, wie Körper und Psyche reagieren. Oft sind die Mischungen von schlechter Qualität. Der Preis ist kein Qualitätsmerkmal. Mitte 1997 gab es bereits 70 verschiedene Ecstasy-Tabletten welche Namen wie Vogel, Feuerstein, Dino, Smile, Snowball oder Ying Yang tragen. Mittlerweile sind über 100 verschieden Tabletten in Umlauf und die Zahl der Tabletten steigt gemäß der Nachfrage rapide an.

    Das Wirkungsprofil von Ecstasy:   Wahrnehmungen werden intensiver Zeitgefühlsstörungen treten auf Raumerlebensänderungen können auftreten Stimmungsaufhellung Stimmungshebung Euphorie Gesteigerte Selbstwahrnehmung im Gefühlsbereich Herabsetzung vor allem personenbezogener Angst Der Wille zu körperlicher und geistiger Tätigkeit wird abgeschwächt. Herabsetzungen von Aggressionsgefühlen.     Dauer der Wirkung: 4 – 6 Stunden Die Gefahr dieses Suchtmittels liegt im Ansteigen der Körpertemperatur. In Verbindung mit stundenlangem Tanzen ohne genügend Flüssigkeitszufuhr kann es zur Überhitzung und Dehydrierung des Körpers kommen. Kreislaufschwierigkeiten, Ohnmachten bis zum Hitzschlag können die Folge sein.   Auch die Nebenwirkungen sind nicht ungefährlich:   Steigerung der Herzfrequenz Gangstörungen Krämpfe der Kaumuskulatur Zähneknirschen Trockener Mund Gesteigerte Schweißbildung Appetitverlust   Für Personen, die zu Herzschwäche, Diabetes, Epilepsie und zu psychotischen Reaktionen neigen, ist Ecstasy auch in kleinen Dosierungen sehr gefährlich.

  Auswirkungen bei Langzeitkonsum:   In Tierversuchen kann gezeigt werden, daß Ecstasy hochdosiert und bei chronischem Gebrauch Veränderungen an bestimmten Hirnzellen bewirkt. Neueste Studien zeigen, daß dies alles sehr stark von der Dosierung abhängig ist. Der Körper erholt sich von einer Tablette (100 mg) erst nach etwa vier Wochen wieder. Wer Ecstasy also ständig einnimmt, läuft Gefahr seinem Körper zu wenig Erholung geben.   3. Schritt (was folgt daraus = Folge)   Nun was folgt also daraus: Erstaunlich ist, daß die Drogenkonsumenten immer jünger werden.


Das Einstiegsalter rutschte von 15 Jahren auf 12 bis 13 Jahre. Machten die Jugendlichen früher zu 85 Prozent mit Haschisch erste “Erfahrungen”, so sind derzeit Ecstasy Tabletten gefragt. Cannabis und Ecstasy und auch LSD sind erschwinglich. Ein Gramm kostet zwischen 40 bis 400 Schilling. Viele Jugendlichen steigen mit Heroin ein. Das macht natürlich sofort abhängig.

Sie schnupfen es wie Kokain, manchen wird Heroin als Kokain verkauft. Die Kids abhängig zu machen – ohne daß sie es wissen – ist Mache der Dealer. Damit haben sie die Jugendlichen in ihrer Macht. Als Käufer oder als Nachwuchsdealer mit guten Verbindungen zu Mitschülern. Die Dealer wissen diese Situation gekonnt auszunützen.     4.

Schritt (Wohin kann das noch führen = Gefahren)   Wie wir gerade gehört haben, wir das Alter der Drogenabhängigen immer jünger. Auch die Drogen selbst, speziell jetzt Ecstasy wird immer billiger, da eine immer größere Nachfrage entsteht. Es muß daher etwas in Richtung Suchtmittelgesetzt geändert werden.   Mit dem 1. Jänner 1998 wurde das Suchtgiftgesetzt zum Suchtmittelgesetz ausgeweitet. Es ist dies die vierte Novelle seit 1951.

Sie war notwendig geworden, weil zunehmend synthetische Drogen in Umlauf sind. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Drogenkonsumenten mittels Therapien zu helfen. Strafe soll in den Hintergrund treten. Professioneller Handel und organsierte Kriminalität sind davon selbstverständlich ausgenommen. Neben den Suchtgiften wie Haschisch, Kokain, Heroin und LSD wurden auch Arzneimittel wie das Schlafmittel Rohypnol und morphiumhältige Präparate auf die Liste gesetzt. Diese “Stoffe” wirken auf das Zentralnervensystem, erzeugen Halluzinationen und machen abhängig.

Wer damit dealt, hat Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren zu erwarten. Strenge Auflagen gelten ab sofort für sogenannte Vorläuferstoffe, aus denen synthetische Drogen erzeugt werden können. Dazu zählen beispielsweise Essigsäure und Salzsäure. Die wichtigste Neuerung betrifft die Schulen: Bei Verdacht auf Suchtmittelmißbrauch ist jetzt mehr denn je der Schularzt gefordert. Wenn Eltern den Verdacht haben, Sohn oder Tochter würden Drogen nehmen, wenn Mitschüler eine solche Beobachtung machen, dann muß der Direktor den Schularzt heranziehen. Stimmen Schüler und dessen Eltern zu , wird der Jugendliche untersucht.

Hat er Drogen konsumiert, wird er ärztlich überwacht, muß sich einer Behandlung unterziehen und psychologisch betreut werden. Die Schulleitung kontrolliert das. Lehnt der Schüler die Therapie ab, wird das der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat) gemeldet. Die Polizei hat auf diese Daten keinen Zugriff. Am Magistrat liegt es dann, ob Anzeige erstattet wird. Verweigert der Jugendliche erneut die Therapie, wird das Gericht eingeschaltet.

Nach den alten gesetzlichen Bestimmungen wurde die Angelegenheit sofort der Staatsanwaltschaft übergeben.   Strenge Auflagen müssen Händler erfüllen, die die Vorläuferstoffe verkaufen. Salzsäure und Essigsäure sind in verschlossenen Schränken aufzubewahren. Stellt der Händler fest, daß etwas fehlt, muß er das sofort der Polizei mitteilen. Kommt er dem nicht nach, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 500.000 Schilling.

Die Exekutive hat das Recht, jederzeit ohne Gerichtsbeschluß zu kontrollieren, ob die Stoffe sicher gelagert werden und die Unterlagen in Ordnung sind. Auch Proben dürfen ohne Hausdurchsuchungsbefehl gezogen werden.         5. Schritt: (Was muß daher Geschehen = Zielsatz)   Jeder von uns sollte wissen, wie gefährlich Drogen sein können, und wie sie Geist und Körper eines Menschen ruinieren können. Doch das ist noch nicht alles. Auch der Weg zurück, in “cleanes” Leben ist sehr schwierig, oft fast unmöglich.

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