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  Europarecht

Europarecht  Entstehung und Ziele der EU   1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle, Stahl (EGKS) (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg)   1958: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Ziel: gemeinsamer Agrar- und Industriemarkt zugleich wird die Europäische Atomgemeinschaft gebildet (EURATOM)   1967: EGKS, EWG, EURATOM werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) Ü Zollunion; 1986: Änderung d. EG- Vertrages (Absicht bis 1. Jänner 1993 für EG Raum Binnenmarkt zu schaffen   1986: schließlich trat Vertragsrevision mit 1. Juli 1986 in Kraft Inzwischen war EWG 1973 Ü zur 9er Gemeinschaft und 1981 zu einer 10er Gemeinschaft zusammengewachsen.   1992: In Maastricht: Ziel Ü die EG zur Europäischen Union (EU) zusammenzuschließen; bisherige Maßnahmen der EG sowie Organisation blieben erhalten   1995: Beitritt zur EU von Österreich, Schweden und Finnland   1997: 15. Mitglieder der EU sind: Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Griechenland, Belgien, Portugal, Schweden, Österreich, Dänemark, Finnland, Irland, Luxemburg;   Die Europäische Union Europäische Gemeinschaft Gemeinsame Außen- & Sicherheitspolitik Zusammenarbeit Innen- & Justizpolitik   Agrarpolitik Zollunion & Binnenmarkt Strukturpolitik Handelspolitik   Kooperation, gemeinsame Friedenserhaltung Standpunkte & Aktionen Menschenrechte Demokratie Hilfe für Drittstaaten     Asylpolitik Außengrenzen Einwanderungspolitik Kampf gegen Drogenabhängigkeit Bekämpfung.

organ. Verbrechens Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- & Strafsachen Polizeiliche Zusammenarbeit   Neue od. geänderte Regelungen  Wirtschafts- & Währungsunion Unionsbürgerschaft Bildung & Kultur Transeuropäische Netze Verbraucherschutz Gesundheitswesen Forschung & Umwelt Sozialpolitik     Sicherheitspolitik   Gestützt auf die WEU: die Sicherheit d. Union betreffende Fragen Abrüstung wirtschaftl. Aspekte d. Rüstung Langfristig: Europäische Sicherheitsordnung     Organe der EU   Europäischer Rat der EU Regierungschefs d.

15 Mitglieder & Präsident der Kommission (Romano Prodi) Ü kümmert sich um „große Fragen“ Ü legt Leitlinien f. (Minister) Rat Ü wichtige Beschlüsse fassen um Kommission Impulse zu geben Ü tagt 2-3x jährlich   Ministerrat (Rat) Ü setzt sich aus Ministern d. Mitgliedstaaten zusammen, Vorsitz wechselt alle 6 Mon. Ü wichtigste Entscheidungsinstanz der EU Ü beschießt allg. und verbindliche EU- Rechtsvorschriften Ü beschließt mit Parlament das EU- Budget Ü setzt Richtlinien d. Rates in Entscheidungen um Ü ernennt Mitglieder des Rechnungshofes Ü Kontrollrechte der Kommission       Europäische Kommission 24 Generaldirektoren, 20 Mitglieder sog.

Kommissionäre Ü ist gewissermaßen die Regierung der EU Ü erarbeitet Gesetztesvorschläge für Rat & Parlament Ü setzt Entscheidungen des Rates um Ü Vorentwurf des EU- Budget Ü wacht über EU- Verträge Ü kann f. EGKS & EURATOM Verordnungen erlassen   Europäisches Parlament 626 Abgeordnete gewählt alle 5 Jahre direkt; Treffen dieser in Straßburg und Brüssel Ü nimmt Teil bei Entscheidungen über Gesetzte wie Kultur, Bildung, Binnenmarkt Ü kontrolliert die Kommission Ü beschließt d. Budget und muß allen wichtigen Vertragsabschlüssen zustimmen Ü kann zum Rücktritt gezwungen werden   Europäischer Gerichtshof 16 Richter, 9 Generalanwälte Ü trifft sich nur bei Streitigkeiten od. Unklarheiten auch bei Bürgerbeschwerden Ü kontrolliert handeln d. EU Ü kontrolliert jedes einzelnes Mitglied Ü werden von den Regierungen d. Mitgliedstaaten für 6 Jahren ernannt   Europäischer Rechnungshof 15 Mitglieder Ü prüft Ein- und Ausgaben (richtige Verbuchung)   Wissenschafts- & Sozialausschuß 222 Mitglieder Ü beratendes Nebenorgan   Ausschuß der Regionen 222 Mitglieder Ü beratendes Nebenorgan    

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