Europarecht
Europarecht
Entstehung und Ziele der EU
1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle, Stahl (EGKS)
(Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg)
1958: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Ziel: gemeinsamer Agrar- und Industriemarkt zugleich wird die Europäische Atomgemeinschaft gebildet (EURATOM)
1967: EGKS, EWG, EURATOM werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) Ü Zollunion; 1986: Änderung d. EG- Vertrages (Absicht bis 1. Jänner 1993 für EG Raum Binnenmarkt zu schaffen
1986: schließlich trat Vertragsrevision mit 1. Juli 1986 in Kraft
Inzwischen war EWG 1973 Ü zur 9er Gemeinschaft und 1981 zu einer 10er Gemeinschaft zusammengewachsen.
1992: In Maastricht: Ziel Ü die EG zur Europäischen Union (EU) zusammenzuschließen; bisherige Maßnahmen der EG sowie Organisation blieben erhalten
1995: Beitritt zur EU von Österreich, Schweden und Finnland
1997: 15. Mitglieder der EU sind: Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Griechenland, Belgien, Portugal, Schweden, Österreich, Dänemark, Finnland, Irland, Luxemburg;
Die Europäische Union
Europäische Gemeinschaft
Gemeinsame
Außen- & Sicherheitspolitik
Zusammenarbeit Innen- & Justizpolitik
Agrarpolitik
Zollunion & Binnenmarkt
Strukturpolitik
Handelspolitik
Kooperation, gemeinsame
Friedenserhaltung Standpunkte & Aktionen
Menschenrechte
Demokratie
Hilfe für Drittstaaten
Asylpolitik
Außengrenzen
Einwanderungspolitik
Kampf gegen Drogenabhängigkeit
Bekämpfung.
organ. Verbrechens
Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- & Strafsachen
Polizeiliche Zusammenarbeit
Neue od. geänderte Regelungen
Wirtschafts- & Währungsunion
Unionsbürgerschaft
Bildung & Kultur
Transeuropäische Netze
Verbraucherschutz
Gesundheitswesen
Forschung & Umwelt
Sozialpolitik
Sicherheitspolitik
Gestützt auf die WEU: die Sicherheit d. Union betreffende Fragen
Abrüstung
wirtschaftl. Aspekte d. Rüstung
Langfristig: Europäische Sicherheitsordnung
Organe der EU
Europäischer Rat der EU
Regierungschefs d.
15 Mitglieder & Präsident der Kommission (Romano Prodi)
Ü kümmert sich um „große Fragen“
Ü legt Leitlinien f. (Minister) Rat
Ü wichtige Beschlüsse fassen um Kommission Impulse zu geben
Ü tagt 2-3x jährlich
Ministerrat (Rat)
Ü setzt sich aus Ministern d. Mitgliedstaaten zusammen, Vorsitz wechselt alle 6 Mon.
Ü wichtigste Entscheidungsinstanz der EU
Ü beschießt allg. und verbindliche EU- Rechtsvorschriften
Ü beschließt mit Parlament das EU- Budget
Ü setzt Richtlinien d. Rates in Entscheidungen um
Ü ernennt Mitglieder des Rechnungshofes
Ü Kontrollrechte der Kommission
Europäische Kommission
24 Generaldirektoren, 20 Mitglieder sog.
Kommissionäre
Ü ist gewissermaßen die Regierung der EU
Ü erarbeitet Gesetztesvorschläge für Rat & Parlament
Ü setzt Entscheidungen des Rates um
Ü Vorentwurf des EU- Budget
Ü wacht über EU- Verträge
Ü kann f. EGKS & EURATOM Verordnungen erlassen
Europäisches Parlament
626 Abgeordnete gewählt alle 5 Jahre direkt; Treffen dieser in Straßburg und Brüssel
Ü nimmt Teil bei Entscheidungen über Gesetzte wie Kultur, Bildung, Binnenmarkt
Ü kontrolliert die Kommission
Ü beschließt d. Budget und muß allen wichtigen Vertragsabschlüssen zustimmen
Ü kann zum Rücktritt gezwungen werden
Europäischer Gerichtshof
16 Richter, 9 Generalanwälte
Ü trifft sich nur bei Streitigkeiten od. Unklarheiten auch bei Bürgerbeschwerden
Ü kontrolliert handeln d. EU
Ü kontrolliert jedes einzelnes Mitglied
Ü werden von den Regierungen d. Mitgliedstaaten für 6 Jahren ernannt
Europäischer Rechnungshof
15 Mitglieder
Ü prüft Ein- und Ausgaben (richtige Verbuchung)
Wissenschafts- & Sozialausschuß
222 Mitglieder
Ü beratendes Nebenorgan
Ausschuß der Regionen
222 Mitglieder
Ü beratendes Nebenorgan
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