Kriminalistik
Kriminalwissenschaften
Kriminalistik / Kriminologie
Allgemeines Polizeiwesen
Die Aufgaben der Polizei werden vom Gesetzgeber bestimmt. Sie gelten allgemein für die Polizei, d.h., man unterscheidet nicht zwischen Kriminal- und Schutzpolizei. Danach hat die Polizei
Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit bedroht wird (Gefahrenabwehr),
Straftaten zu verhüten und vorbeugend Straftaten zu bekämpfen,
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen,
Private Rechte zu schützen, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist,
Den Straßenverkehr sowie den Schiffahrtsverkehr zu überwachen,
Verwaltungsaufgaben in bestimmten Rechtsgebieten durchzuführen (z.B.
auf dem Gebiet des Versammlungs-, Waffen-, Munitions- und Sprengstoffwesens),
Anderen Behörden Vollzugshilfe zu leisten.
Aus organisatorischen Gründen werden diese Aufgaben auf die verschiedenen Dienstzweige der Polizei aufgeteilt.
Die Beamten stehen im ständigem Kontakt mit anderen Menschen. Sie kommen zu jeder Zeit mit dem Bürger, seinen Bedürfnissen, Sorgen und den persönlichen Stärken und Schwächen in Berührung. Sie leben mit den Spannungen, Meinungsunterschieden, Veränderungen, Werthaltungen und Konflikten unserer Gesellschaft.
Im engeren beruflichen Bereich arbeiten die Polizeibeamten vom ersten Berufstage an mit Kollegen zusammen.
Deshalb sind für den Polizeiberuf nicht nur fachliche Qualitäten, sondern auch persönliche Eigenschaften und innere Einstellungen von Bedeutung. Der Umgang mit dem Bürger wie auch mit den eigenen Berufsangehörigen (Kollegen und Angestellte) erfordert
Teamgeist,
Gegenseitige Rücksichtnahme,
Urteils- und Führungsfähigkeit,
Kontrolle des eigenen Verhaltens,
Leistungsmotivation,
Fähigkeit zur Bewältigung von Streßreaktionen und –situationen,
Fähigkeit, miteinander zu sprechen und einander zuzuhören.
Wer gelernt hat, auf Hektik, Nervosität oder Aggressivität mit Ruhe und Entspannung zu reagieren, kann Konfliktsituationen objektiv einschätzen und ihre Auswirkungen begrenzen. Andererseits fordern die Dienstvorschriften, dass die Polizeibeamten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Gesundheit einsetzen müssen, um Gefahren von anderen Menschen abzuwenden. In derartigen Situationen sind schnelle Entscheidungen des einzelnen Polizeibeamten erforderlich. Von daher ist der Polizeidienst auch Konfliktmoderation.
Die Beamten sollen leistungsorientiert und selbstständig ihre Arbeit erfüllen. Sie sollen dabei ihre Aufgaben
rechtskonform und konsequent,
bürgernah und konfliktmindernd
bewältigen können. Besonders zu fördern sind
die ethische und staatsbürgerliche Bildung,
Mut, Einsatzbereitschaft und Zivilcourage,
Selbstbeherrschung und Toleranz,
Innere Verbundenheit mit dem Beruf, Ideenreichtum und Beweglichkeit,
Sprachsicherheit und Kontaktbereitschaft,
Lernfähigkeit und Fortbildungsbereitschaft und
Die Einsicht in die Notwendigkeit von Führung und Zusammenarbeit.
Neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sollten Sie folgende Eigenschaften und Fähigkeiten mitbringen:
Leistungsbereitschaft
Flexibilität und Mobilität
Geistige und körperliche Fitness
Demokratieverständnis
Physische und psychische Belastbarkeit
Teamfähigkeit
Zivilcourage
Entscheidungsvermögen
Positives Erscheinungsbild
Kommunikationsfähigkeit
Allgemeine Kriminalistik
Die Aufgaben der Kriminalpolizei (und der Schutzpolizei) liegen in folgenden spezifischen Deliksgruppen:
Tötungsdelikte/Totschlag
Staatsschutzdelikte
Rauschgiftdelikte
Falschgelddelikte
Sexualdelikte
Brandstiftung und Sprengstoffdelikte
Raub und Erpressung
Wirtschaftsstraftaten und kaufm. Betrug (Kapitalverbrechen)
Ill. Waffen- und Drogenhandel
Diebstahl / Unterschlagung
Ill.
Glücksspiel
Freitod
Zuhälterei / Prostitution
Misshandlung
Vergiftung
Entführung / Kindesentziehung
Freiheitsberaubung
Umweltdelikte
Organisierte Kriminalität (OK)
Hehlerei
Kindestötung
Körperverletzung
Sachbeschädigung
Beleidigung
Urkundenfälschung
Vandalismus
Hausfriedensbruch
Die Tätigkeitsmerkmale der Schutzpolizei befassen sich hingegen im Allgemeinen mit der Verbrechensbekämpfung sowie der Kleinkriminalität. Einen hohen Aufmerksamkeitswert haben die Fahrzeuge der Schutzpolizei. Sie sind im allgemeinen grün-weiß lackiert und mit dem Wort „Polizei“ beschriftet. Die Schutzpolizei begegnet dem Bürger meistens
auf einer Streifenfahrt,
auf einem Streifengang,
bei Verkehrsunfällen,
als Verkehrsposten,
bei Großveranstaltungen und Demonstrationen,
bei Katastrophen (wie z.B. Bränden, Überschwemmungen) sowie
auf Flughäfen (Personenkontrollen > meist vom BGS).
Bei allen Tätigkeiten hat der Schutz von Menschenleben Vorrang.
Straftaten
Raub und Diebstahl
Räuber und Diebe wollen unrechtmäßig fremdes Geld und Wertsachen, die ihnen nicht gehören. Im Gegensatz zum Dieb geht der Räuber in aller Regel aber nicht heimlich, sondern offen und mit Gewalt vor.
Handtaschenräuber vermeiden, im Gegensatz zu den brutalen Straßenräubern, nach Möglichkeit die offene Konfrontation mit ihren Opfern. Die nützen nur den Überraschungseffekt, ihre Körperkraft und ihre Schnelligkeit aus. Räuber greifen meistens überraschend und blitzschnell zu.
Eine besondere Art des Raubes ist der Zechanschlußraub. Er erfolgt erst nach einem Ereignis, wo Opfer und Täter zusammen waren. Das Opfer wird durch die Täter meist überführt (betrunken gemacht). Später kann das Opfer, das zuvor noch mit seinem Geld geprahlt hat, ausgeraubt werden.
Erpressung
Bsp.: 100 DM Bargeld gelangen aus der Geldbörse des rechtmäßigen Besitzers unrechtmäßig in die Hände eines Straftäters.
Für die rechtliche Zuordnung ist entscheidend, wie die 100 DM vom Geschädigten zum Täter kommen:
Diebstahl = Einfache Wegnahme
Raub = Wegnahme mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt
Betrug = Freiwillige Herausgabe infolge einer Täuschung
Erpressung = Unfreiwillige Herausgabe nach Drohung mit Gewalt
oder einem empfindlichen Übel
Erpressung ist fast immer eine Schraube ohne Ende. Sobald der Geschädigte das erste Mal gezahlt hat, weiß der Erpresser, dass das Opfer erpreßbar ist und größtes Interesse daran hat, die Angelegenheit zu verbergen. Der Täter wird auf seine Einnahmequelle nicht mehr freiwillig verzichten. Im Gegenteil - die Forderungen werden immer höher.
Gefahren durch Autostop
Jeder Verbrecher, der mit dem Auto "arbeitet", trachtet danach, sein Opfer zunächst einmal in den Wagen zu bekommen. Kinder und Jugendliche, die trampen, begeben sich also freiwillig in die Gewalt des Täters, der damit das schwierige Anfangsproblem auf dem Weg zur Tat ohne Mühe gelöst hat.
Im Auto fahrende Täter handeln nicht immer vorsätzlich; es gibt genügend Fälle, in denen der Täter sich zum Verbrechen erst entschloß, als das Opfer zu ihm ins Auto stieg. Viele Vergewaltigungen und Beraubungen erfolgen also spontan.
Rauschgift / Drogen
Von den legalen Drogen, wie Alkohol und Nikotin, gehen zwar auch erhebliche Gefahren für die Menschen aus, trotzdem konzentriert sich das öffentliche Interesse hauptsächlich auf die illegalen Drogen, wie Haschisch, LSD, Kokain (Crack) und Heroin. Nach den Forschungsergebnissen gibt es für die Rauschgiftsucht drei wesentliche Gründe. Sie liegen in der Persönlichkeit des Betroffenen, im sozialen Umfeld, aber auch in der Leistungsgesellschaft und hängen von der Verfügbarkeit und den Eigenschaften der Suchtmittel ab.
Sichere körperliche Merkmale, die auf Rauschgiftkonsum hinweisen, sind Einstichstellen am ganzen Körper, hauptsächlich an Armen und Beinen, die aussehen wie Mückenstiche und u.
U. vereitert sind. Im Folgenden die unsicheren körperlichen Merkmale:
blasses, ungesundes Aussehen
Schläfrigkeit
erhöhte Berührungs-, Schmerz- und Lichtempfindlichkeit
Schwindel, Kopfdruck
extrem erweiterte oder verengte Pupillen
Längerer Konsum von Rauschgiften wirkt sich auch verändernd auf den Charakter aus. Im folgenden die unsicheren charakteristischen Merkmale:
auffällig verlangsamtes Sprechen
häufiges Lügen
reizbares, launisches, unausgeglichenes Wesen
Vernachlässigung der Körperpflege
Zweiraddiebstahl
Würde man alle Fahrräder, Mofas, Mopeds und Motorräder aneinanderreihen, die in Deutschland jährlich abhandenkommen, gäbe es eine Zweiradschlange etwa von Hamburg bis weit über München. 80 % der Fahrraddiebe sind jünger als 18 Jahre, davon 20 % noch nicht einmal 14 Jahre alt. In manchen Fällen ist der Diebstahl eines Zweirades quasi der Einstieg in die Kriminalität.
Manchmal werden auch Diebstähle angezeigt, ohne daß ein Gefährt im Einzelfall tatsächlich gestohlen wurde, nur um an den Besitz der Versicherungssumme zu gelangen. Das ist Betrug und strafbar.
Fahrraddiebe sind schnell. Sie nutzen (wie bei Handtaschendiebe) jede Gelegenheit, in denen das Zweirad unbewacht und ungesichert zurückgelassen wird. Manchmal begnügen sie sich nur mit einzelnen Teilen, z.B.
dem nicht angeketteten Vorderrad. Es gibt auch Tätergruppen, die systematisch Fahrräder oder Teile stehlen, um sie zu verkaufen.
Zweiraddiebe suchen ihre "Ware" hauptsächlich in Fahrradkellern und Abstellräumen; dort können sie relativ sicher "arbeiten". Gestohlene Motorräder werden umlackiert, um die Identifizierung zu erschweren.
Zur Diebstahlsicherung genügen serienmäßige Lenkerschlösser oder einfache Speichenschlösser nicht. Diebe können die so abgesperrten Zweiräder leicht wegtragen oder in bereitstehende Transportfahrzeuge verladen.
Wenn außerdem noch Werkzeug in der Fahrradtasche zu finden ist, haben es Diebe leicht, zumindest Teile abzumontieren. Wer sein Rad nur um die vordere Felge abschließt, muss ebenfalls damit rechnen, dass Diebe das Rad entwenden und nur das Vorderrad als Andenken zurücklassen.
Fahrradbesitzer können bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder beim Fachhandel Fahrradpässe für die Daten der Räder kostenlos bekommen. Die richtig ausgefüllten Fahrradpässe erleichtern nicht nur die genaue Beschreibung des Rades gegenüber der Polizei und Versicherung, sie ermöglichen auch eindeutige Eigentumsnachweise, wenn das Rad wieder gefunden wird. Routinierte Radler haben darüber hinaus alle wichtigen Teile ebenfalls individuell gekennzeichnet, insbesondere Felgen, Reifen, Ventile, Luftpumpen, Sättel, Lenker usw..
Dadurch kann man bei Teildiebstählen eindeutig sein Eigentum bestimmen und vor allem den oder die Täter beweissicher überführen. Am besten eignen sich kaum auffallende Feilenstriche oder Farbtupfer.
Sicherheitstechnik in Haus und Wohnung
Wenn es dunkel wird, schließen die meisten Bürger Tür und Fenster, damit kein Dieb einsteigen kann. Aber: Einbrecher kommen zunehmend am liebsten tagsüber; weit mehr als 50% aller Wohnungseinbrüche passieren bevorzugt zwischen 10.00 und 13.00 Uhr.
Fast alle 3 Minuten wird in der Bundesrepublik in eine Wohnung eingebrochen oder eingestiegen. Meistens sind es Gelegenheitstäter, die den schnellen Einbruch dort verüben, wo sie ohne Schwierigkeiten eindringen können. Leichtsinn, ein Tablett, auf dem Dieben die Beute serviert wird.
Haus- oder Wohnungstüren mit unzureichender Sicherung, ungesicherte Keller- und Nebentüren, offenstehende Fenster oder Balkontüren betrachten die Langfinger geradezu als "Einladung".
Fremde, ungebetene Personen im Haus oder in der Wohnung haben in die Grundrechte des Inhabers bereits eingegriffen; sie sind mindestens schon einer Straftat, Hausfriedensbruch, möglicherweise auch eines Diebstahldeliktes verdächtig. Diesen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf seine Wohnung und sein Eigentum kann der Inhaber im Rahmen der Notwehr abwehren.
Weil er den Täter in der Regel nicht kennt, bestünde rechtlich dazu außerdem die Möglichkeit, ihn zur Sicherung des Strafverfahrens vorläufig festzunehmen. Notwehr und die vorläufige Festnahme können auch mit Gewalt durchgesetzt werden. Dabei wäre aber unbedingt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Wenn fremde, unberechtigte Personen von Geschädigten in deren Wohnung bei einer Straftat überrascht werden, erschrecken beide zunächst gleichzeitig.
Soweit beide Seiten unvorbereitet und kopflos aneinandergeraten, kann es - meistens zum Nachteil der Geschädigten - zu Affekthandlungen kommen.
Die Täter überlegen sich vor der Tat ihre Strategie und Taktik beim Erscheinen der Polizei oder der Geschädigten vor allem aber den möglichen Fluchtweg genau.
Die Opfer dagegen werden meistens überrascht.
Auseinandersetzungen mit Einbruchtätern spielen sich in der Regel in der Nähe der Eingangstüren ab. Entweder der Täter kommt Ihnen fluchtartig entgegen, weil er Sie aufsperren und kommen hört, oder Sie überraschen ihn dort beim Betreten der Wohnung unbemerkt.
Das Vorhandensein von Hunden scheint sich ebenfalls als wirksamer Schutz vor ungebetenen Gästen zu erweisen. Auf alle Fälle hat sich die Angst, durch Bellen oder Beißen entdeckt bzw. gestellt zu werden, dementsprechend eingeprägt.
Darüber herrschte zwischen Plan- und Spontantätern nahezu die gleiche Meinung.
Die Gefahr, durch Bellen verraten zu werden, hielt sogar 71% der Plantäter vom Einbruchsvorhaben ab. 41 % aller Täter würden den Einbruchsversuch sofort aufgeben, wenn sie bei der Tatausführung unerwartete Bekanntschaft mit einem Hund machten. Kriminalpräventive Wirkung können auch auf einen Hund hinweisende Zeichen entfalten. In diesem Zusammenhang erscheint es äußerst interessant, daß die Mehrheit der Täter (59%) auch dann an die Anwesenheit eines Hundes glaubte, wenn sie nur Hinweise auf einen solchen registrierte (Warntafel, Gebell, Hundehütte)."
Legen Sie sich vorsorglich in nächster Nähe Ihrer Eingangstür verdeckt, aber zugriffsbereit einen Abwehrstock oder beispielsweise eine geeignete Abwehrspraydose bereit.
Der Fachhandel bietet hier waffenscheinfrei ein vielfältiges, preisgünstiges Angebot. Eine für jedermann geeignete und zulässige Handwaffe unmittelbar hinter der Eingangstür ist in letzter Konsequenz außerdem ein gewisser Rückhalt gegen ungebetene Eindringlinge, die zunächst läuten, sich dann als Hausierer, Beauftragter einer gemeinnützigen Organisation usw. ausgeben und dann geschickt oder eher schon gewaltsam in die Wohnung drängen. Deshalb sollten Geschädigte in diesen Situationen Prioritäten etwa in folgender Reihenfolge setzen und darüber gelegentlich einmal nachdenken, die Abläufe mental in der richtigen Reihenfolge ablaufen lassen, das mögliche "Verhalten trainieren":
Vorrangig unbedingt auf die Eigensicherung achten! Alleine keinen Helden spielen!
Der Täter sollte zunächst flüchten können. Stellen Sie ihn alleine nur, wenn Sie ihm körperlich überlegen sind, oder wenn Sie beispielsweise einen geeigneten Hund im Hause haben.
Ist der Täter noch in der Wohnung, verlassen Sie diese sofort wieder über die Eingangstüre und sperren Sie ab, damit der Täter Sie selbst nicht mehr verfolgen, bedrohen und angreifen kann.
Alarmieren Sie Nachbarn und von dort die Polizei. Versuchen Sie, sich eine Personenbeschreibung einzuprägen. Teilen Sie Fluchtwege, Kraftfahrzeuge, Art und Kennzeichen oder Teile davon sowie alle Erkenntnisse vielleicht sogar durch mehrere Anrufe der Polizei mit; alle anfahrenden Funkstreifenwagen sollten möglichst frühzeitig, umfassend und aktuell informiert werden können.
Stellen Sie die Sicherung der Beute zugunsten Ihres persönlichen Schutzes zurück. Größeres Diebesgut wird der Täter bei der Flucht ohnehin liegenlassen. Soweit er Bargeld, Schmuck usw.
schon in Händen hat, werden Sie es ihm allein in ihrer völlig überraschenden Streßsituation kaum mehr abjagen können.
Suchen Sie danach mit der Polizei und Ihren Nachbarn die Umgebung nach Transportfahrzeugen und die Nachbargärten nach Zwischenlagern, Verstecken ab, am nächsten Morgen bei Tageslicht eventuell nochmals.
Sichern Sie Ihre Tür richtig; ein Sicherheitstürschild, bei dem der Schließzylinder nicht hervorsteht, ein hochwertiges Schloß und ein massives, fest verankertes Winkelschließblech sind bereits in der Lage, die meisten Einbruchsversuche zu vereiteln oder so zu erschweren, daß der Täter von der Tat doch abläßt, weil der verursachte Lärm gegen diese Sicherheitseinrichtungen zu riskant wird. Fachleute empfehlen Sicherheitsbeschläge mit Aufbohrschutz aus Hartguß.
Die neuen Sicherheitsbeschläge mit Kernzylinderschutz widerstehen der alten Einbruchstechnik des Zylinder- oder Kernziehens, "Korkenziehermethode", wenn sie richtig ausgewählt und angebracht sind. Auffallend viele Wohnungseinbrecher umgehen neuerdings die Sicherheitsschlösser und wuchten einfach die Türkegel aus ihren Halterungen.
Hier nützen nur mehr Quer- oder Doppelriegelschlösser, die gefällig angebracht werden können und viel Sicherheit an den Haus- und Wohnungstüren gewährleisten. Der Sicherheitswert einer derartigen Verriegelung hängt wesentlich von der Befestigung der Schließkästen ab.
Dazu sollte jede Wohnungstür über einen Weitwinkelspion (ab 175°) und eine Türsperre - Kastenschloß mit Sperrbügel oder massive Sicherungskette - verfügen.
Als neueste Entwicklung sind Stahlschutzbeschläge mit Kernschutz auf dem Markt.
Auch für Kellertüren, Nebentüren und Türen von Terrassen oder Balkons gibt es Sicherungen, die Einbrüche verhindern helfen. Abschließbare Beschläge an Fenstern, die von außen leicht erreichbar sind, verhindern, daß Einbrecher ein Loch in die Scheibe schlagen und so das Fenster von außen öffnen können.
Unbrauchbare Sicherungen sind in der Regel Alarmketten, Alarmkeile und sonstige batteriebetriebene Kleinalarmgeräte.
Bei etwas mehr nachbarschaftlicher Zusammenarbeit könnten viele Straftaten aus Wohnräumen entweder ganz verhindert oder zumindest in den Folgen etwas gemindert werden. Denn es gibt bei guten gegenseitigen Kontakten sicherlich einige deutliche Zeichen, die darauf hinweisen, daß beim Nachbarn etwas nicht in Ordnung sein könnte.
Mehrere vor der Wohnungstür liegende Zeitungen - überquellender Briefkasten
außergewöhnliche Geräusche
Lichtschein in der Wohnung, obwohl der Nachbar im Urlaub ist
unübliche Stellung der Fenster oder Vorhänge u. ä.
Scheuen Sie sich nicht, Fremde nach dem Grund ihres Aufenthaltes zu fragen.
Gute Nachbarn informieren sich gegenseitig, daß Besuch erwartet wird, Handwerker kommen, Lieferungen oder Nachnahmesendungen erwartet werden.
Nachbarschaftshilfe ist auch, nach der Wohnung von abwesenden Nachbarn zu sehen. Wenn Sie täglich den Briefkasten leeren, tagsüber die Rolläden öffnen und abends Licht in der Wohnung machen, wissen nur Sie, daß Ihre Nachbarn in Urlaub sind. Wer gedankenlos einfach den Türöffner drückt, wenn es bei ihm klingelt, setzt sich selbst konkret der Gefahr des Eindringens eines Unbekannten aus. Möglicherweise wurde diese Ihre Schwachstelle vorher gezielt ausspioniert. Erst erkundigen, wer ins Haus oder in die Wohnung möchte.
Der sichere Urlaub
Urlaubsstimmung macht allzuoft leichtsinnig. Postsendungen, Wurfsendungen und Zeitungen, die sich im Briefkasten ansammeln, sind für Diebe todsichere Einbruchstips. Sorgen Sie dafür, dass Verwandte oder Nachbarn alle Wurfsendungen und Zeitungen entfernt werden. Lassen Sie außerdem während Ihrer Abwesenheit eine Lampe eingeschaltet und öffnen Sie die Türen zu den angrenzenden Räumen ein wenig. Spezielle Zeitschaltuhren leisten hier wertvolle Hilfe. Mit ihnen lassen sich auch Rolläden variabel öffnen und schließen.
Schmuck, wichtige Akten und sonstige Wertsachen können Sie bei der Bank oder Sparkasse verwahren lassen. Nehmen Sie den Strom aus Ihren Außensteckdosen. So mancher Dieb brachte eine Flex (elek. Metallschneidemaschine) mit und schnitt damit Keller- oder Terrassentüren auf.
Lassen Sie Ihre Koffer und Reisetaschen niemals frei und vor allem nicht einzeln stehen - weder auf dem Bahnsteig noch am Flughafen oder in der Hotelhalle. Nehmen Sie notfalls ein Kabelschloss mit und schließen Sie Ihre Gepäckstücke zusammen.
Tragen Sie Papiere und Bargeld am besten immer in Innentaschen mit Reißverschlüssen, Brustbeuteln oder Bauchtaschen bei sich.
Ein deutscher Autofahrer sitzt auf einem Parkplatz alleine in einem Pkw. Es kommt ein kleiner Junge vorbei, zerkratzt offenbar absichtlich die Tür und läuft weg. Als ihm der Fahrer nachsetzt, um ihn zu stellen, ist...
auch der Pkw weg.
Südliche Ziele erreichen auch Bahnreisende gelegentlich nicht ohne Schaden:
Hängen Sie in den Zügen Kleidungsgegenstände und Wertsachen grundsätzlich nicht in der Nähe der Abteiltüre auf und nehmen Sie die Sachen mit, wenn Sie ihr Abteil verlassen. Eine Uniform macht besonders im Ausland noch keinen Gepäckträger.
Ein Fahrgast sucht die Toilette in einem Zug auf. Es klopft von außen ein Mann an die Tür und sagt: "Fahrkartenkontrolle, stecken Sie Ihr Ticket durch die Tür."
Der Reisende denkt sich nichts und schiebt die Fahrkarte unter der Tür aus der Toilette zum angeblichen Kontrolleur.
Der Geschädigte war einem Trickdieb zum Opfer gefallen.
Versehen Sie auf Fernstrecken Ihre Fahrausweise mit einem individuellen Handzeichen. Dann können Sie den Schaffner gezielt darauf hinweisen, und er hat berechtigte Chancen, den Täter mit Ihrer Fahrkarte festzunehmen. Sie selbst werden aber vor allem nicht mehr des Schwarzfahrens verdächtigt.
Bargeld, Pässe, Schmuck, Schecks und andere Wertsachen gehören in sichere Verwahrung (Safe) bei der Hotelverwaltung. Damit nicht der ganze Urlaub "baden geht", ist es sinnvoll, jeweils nur den Tagesbedarf an Bargeld und möglichst keine Wertsachen mitzunehmen.
Viele Urlauber führen im Ausland anstelle ihrer Ausweisdokumente und Kfz-Papiere lediglich (mitunter beglaubigte) Kopien mit. Es mag sein, dass die Polizei des einen oder anderen Staates dies als Ordnungsverstoß ansieht und letztendlich nicht duldet.
Lassen Sie sich von Fremden nicht überreden, für angebliche Freunde Geschenke mit in die Bundesrepublik zu nehmen, die sich bei der Grenzkontrolle als Rauschgift, Sprengstoff, Waffen oder sonst verbotene Importware entpuppen. Vorsicht ist ebenso beim Geldwechsel mit Privatpersonen angebracht.
Kennen Sie Ihre Werte? Haben Sie alle Seriennummern Ihrer Geräte griffbereit? Haben Sie Ihre Waren individuell gekennzeichnet? Sie helfen damit bei der Fahndung nach Diebstählen. Die Aufzeichnungen dienen dazu auch bei der Anmeldung bei Versicherungsansprüchen.
"Wer als Opfer eines Diebstahls der Polizei keine Aufstellung über die gestohlenen Gegenstände zur Verfügung stellt, verliert grundsätzlich seinen Versicherungsschutz.", so entschied das Koblenzer Oberlandesgericht.
Falls eines Ihrer wertvollen Gegenstände kein unverwechselbares Kennzeichen hat, gravieren oder ritzen Sie am besten eine persönliche Zahlenfolge - z.B. Ihr Geburtsdatum - ein. Natürlich geht das nicht bei allen Wertsachen.
Deswegen sollten Sie Ihre Wertgegenstände auch möglichst in Farbe fotografieren. Deponieren Sie Liste und Fotos an einem sicheren Ort.
Taschendiebstahl
Beim Taschendiebstahl werden Wertsachen - nahezu ausschließlich Brieftaschen und Geldbörsen - aus der am Körper getragenen Bekleidung des Opfers oder aus seiner mitgeführten Handtasche entwendet. Taschendiebe gehen üblicherweise im Team arbeitsteilend vor und nutzen vorhandenes oder von ihnen selbst verursachtes Gedränge und die damit verbundene Ablenkung des Opfers aus. Die Täter übergeben ihre Beute unmittelbar nach dem Diebstahl an einen Mittäter.
Sepp, Hans und Karl sind gut aufeinander eingespielte Taschendiebe.
Ihren Opfern folgen sie oft lange; über eine Stunde ist keine Seltenheit, bis sich der "Zugriff" lohnt und ohne Risiko irgendwo im Gedränge an einem Eingang oder Ausgang, an einer Rolltreppe oder an einer sonstigen Engstelle - öffentliche Verkehrsmittel, Ausstellungshallen, Kaufhäuser, Kirchen - "durchgezogen" werden kann.
Die Rollen haben sie immer gleich verteilt: Sepp beginnt das gemeinsame Werk. Er rempelt das Opfer im Gedränge gezielt an und entschuldigt sich sogar. Während dieser Zeit zieht Hans die Brieftasche, Geldbörse usw. aus der Hand- oder Gesäßtasche, gelegentlich auch aus der Brusttasche der Geschädigten. Die entwendete Brieftasche oder Geldbörse reicht Hans unter seinem über dem Arm hängenden Mantel verdeckt an Karl weiter, der scheinbar unbeteiligt neben ihm steht.
Sollte das Opfer den Diebstahl tatsächlich bemerken und den Greifer verdächtigen, kann dieser unschuldig sagen, er habe ja nichts.
Besonders gefährdet sind
- Frauen mit Hand- oder Umhängetaschen
- männliche Personen mit in der Oberbekleidung mitgeführten Brieftaschen und Geldbörsen
Frauen sollten sich Sie sich zumindest eine sogenannte "Stadthandtasche" mit Reißverschluß besorgen. Sollten sie dennoch in ein dichtes Gedränge kommen, wäre es zweckmäßig, die Hand- oder Umhängetasche eng unter den Arm zu nehmen. Gegen Taschendiebstahl und Beraubung bewährte Geldbehältnisse sind beispielsweise Brustbeutel, Geldgürtel und sogenannte Kellnergeldtaschen, die mit einer Kette am Gürtel befestigt werden können. Sicherungsketten lassen sich an vorhandenen Geldbörsen und Brieftaschen bei Bedarf auch nachträglich anbringen. Kleine Investitionen gegen Taschendiebe lohnen sich.
Brustbeutel und gesicherte Taschen können Sie auch bei Urlaubsreisen gut gebrauchen. Verteilen Sie Ihr Geld auf verschiedene Taschen in ihrer Bekleidung.
Trickdiebstahl
Diebe haben viel Zeit, sich immer wieder neue Tricks auszudenken. Vielfach sind ihre "Märchen", die sie den älteren, meist hilflosen Bürgern erzählen, einfach und auf der Mitleidsbasis so geschickt dargestellt, dass man im ersten, entscheidenen Augenblick gar nicht daran denkt, einen Trickdieb oder Betrüger vor sich zu haben.
Auch bei Besuchern mit plausiblen Anlässen - Postboten, Paketzustellern, Blumenboten, Amtspersonen, Grußbestellern - öffnen Sie die vorgelegte Sicherungskette oder den Sperrbügel niemals sofort. Bevor Sie die Türsicherung lösen, lassen Sie sich die Dienstausweise durch den Sicherheitsspalt aushändigen.
Notfalls notieren Sie in Ruhe Namen, Anschrift und Ausweisnummer. Dazu haben Sie stets passendes Schreibzeug griffbereit. Gauner werden mit dieser Maßnahme meistens schon nervös und flüchten. Berechtigte dagegen haben für Ihre Vorsichtsmaßnahme Verständnis.
Die vorher genau ausgesuchten Opfer werden häufig schon auf der Straße bzw. an der Hauseingangstür abgefangen bzw.
beobachtet. Die meist weiblichen Mittäter folgen dem Geschädigten und erlangen auf verschiedenste Weise Zutritt zu den Wohnungen.
Dort bitten sie um einen Zettel und Bleistift, um einem angeblich nicht anwesenden Nachbarn eine Nachricht zu hinterlassen. Dieser Trick ist oft mit der Übergabe eines Blumenstraußes verbunden. Gelegentlich fragen die Trickdiebe nach einem Glas Wasser, oder sie (ihre Kinder) möchten in der Wohnung auf die Toilette gehen. Je nach Situation treten sie mit Säuglingen auf und bitten, diese in der Wohnung wickeln zu dürfen.
Andere bieten Teppiche, Tücher, Tischdecken, Lederbekleidung zum Kauf an. Gleichzeitig versperren sie durch Ausbreiten der Ware den Geschädigten die Sicht.
Alle Arbeitsweisen dienen nur einem Zweck, der Ablenkung der Geschädigten, damit weitere Täter unbemerkt in die Wohnung einschleichen und Diebstähle ausführen können. Gegen Trickdiebe oder Trickbetrüger hilft eigentlich, wenn überhaupt etwas, nur äußerste Konsequenz.
Wo andere arbeiten, "arbeiten" auch Diebe gerne und erfolgreich. Bieten doch Büros und andere Arbeitsräume oft ideale Voraussetzungen, um fette Beute zu machen.
Wertsachen sind reichlich vorhanden, Handtaschen stehen offen herum, und Brieftaschen stecken in Jacken, die über die Stuhllehne gehängt wurden. Da Firmen und Behörden oft auch von fremden Personen ungehindert betreten werden können, gelangen auch Spitzbuben völlig problemlos zum Tatort.
Diebstähle am Arbeitsplatz bedeuten nicht nur große materielle Schäden, sie verschlechtern auch das Betriebsklima, erzeugen Mißtrauen und Spannungen, weil man zunächst auch die Mitarbeiterschaft verdächtigt oder zumindest davon nicht ausschließen kann. Anonymität ist der Gehilfe des Diebes am Arbeitsplatz.
Operationsfeld Tiefgarage
Tiefgaragen werden von professionellen Automardern besonders gerne heimgesucht. Einmal stehen dort nachts, wenn die meisten Leute schlafen, besonders viele Autos uneingesehen nebeneinander.
Zum anderen können sich die Täter selbst und ihr Stehlgut leicht hinter und unter den Fahrzeugen verstecken, wenn tatsächlich einmal jemand kommen sollte.
Gut eingespielte Teams suchen sich zuerst die Fahrzeuge mit den "brauchbaren" Radiogeräten aus. Dann werden die Eingänge gesichert, und pro Fahrzeug brauchen die eigentlichen "Brecher" nicht mehr als 30 Sekunden.
Die Diebe in der Tiefgarage brauchten bisher gar keine Schmiere zu stehen, weil sich jeder Kraftfahrer vor dem Betreten oder Befahren der Tiefgarage durch das Einschalten der Beleuchtung selbst ankündigte. Bis er dann tatsächlich in der Tiefgarage war, konnten sich die Täter noch in Ruhe verstecken.
Jetzt ist die Tiefgarage dauernd beleuchtet.
Die Diebe scheuen ohnehin das Licht. Sie müssen stets damit rechnen, daß jemand die Tiefgarage betritt. Angeblich benötigen Neonröhren, die dauernd brennen, kaum wesentlich mehr Energie und Röhrenverschleiß, als wenn sie alle paar Minuten eingeschaltet werden.
Tatsächlich sind in den letzten Jahren in dieser Tiefgarage keine Pkw mehr aufgebrochen worden.
Wenn die Alarmanlage Ihres Autos tatsächlich einmal Alarm schlägt, sollten Sie auf keinen Falls selbst zu Ihrem Auto gehen. Sie wissen nicht, ob und wieviele Täter am Werke sind.
Außerdem verschlechtern Sie die Chancen Ihrer Polizeidienststelle, die Täter mit ihrem Diebesgut zu fassen.
Keinesfalls sollten Sie darüber hinaus den Tätern zurufen, sie sollen verschwinden. Der oder die Täter würden sofort flüchten.
Das Täterprofil
Um einen Serienmörder seiner Strafe zuzuführen, muß man ihn jedoch zuerst einmal aufspüren. Um ein Täterprofil zu erstellen, müssen zuerst überhaupt Taten miteinander in Beziehung gesetzt werden, um eventuelle Gemeinsamkeiten zu erkennen. Aus den Erfahrungen des FBI lassen sich zwei große Gruppen von Serienmördern differenzieren, die planvoll und die planlos vorgehenden Täter.
Diese Klassifikation beschreibt Prototypen; in den meisten Fällen tauchen sowohl am Tatort wie auch in der Täterpersönlichkeit Anzeichen aus beiden Kategorien vermischt auf. Anhand von Tatorthinweisen lassen sich nun planvolle von planlosen Tätern unterscheiden. Für ein Täterprofil werden sämtliche Informationen genutzt, die vorhanden sind: Angaben über die Opfer, Spuren, Autopsie-Ergebnisse, Tat- oder Fundorte. "Wer sich mit Profilen befaßt, muß die Vorgehensmuster und die charakteristischen Eigenschaften des wahrscheinlichen Täters feststellen. Er geht von Fakten aus und setzt diese in seiner Analyse durch logische Überlegungen zueinander in Beziehung. Die Formel lautet: Was + Warum = Wer".
Diese Täterprofile werden inzwischen weltweit eingesetzt.
Der planvolle Mörder
Der planlos vorgehende Mörder
Vor der Tat:
Vor der Tat:
- Gebildet, hoher IQ
- Niedriger IQ
- Feste Beschäftigung
- Häufig wechselnde Jobs
- Verheiratet, feste Beziehung
- Beziehungsarm
- Geradlinig, kontrolliert
- Launisch. Unterliegt oft krassen Stimmungswechseln
- Sozial angepaßt
- Sozialer Außenseiter
- Normale Kindheit
- Schwere Kindheit
- Mittlere bis gute Beziehung zu den Eltern
- Schlechte Beziehung zu einem oder sogar beiden Elternteilen
- Unternimmt gerne Reisen
- Bleibt grundsätzlich in Nähe des Wohnortes
- Freundlich, extrovertiert, liebenswürdig
- Lebt zurückgezogen, ist womöglich Stotterer oder hat eine Hautkrankheit
Fährt ein neuwertiges,
sauberes Auto
- Lebt oder arbeitet in Tatortnähe und ist meistens nicht mobil.
- Mangelnde Hygiene in allen Lebensbereichen
- Geht gerne Nachts vor
- Allgemein häufiger Wohnortswechsel
- Nach der Tat ist ein Jobwechsel oder Umzug wahrscheinlich
- Kaum eine Veränderungen im Lebensstil
Der Stil des Verbrechens
Der Stil des Verbrechens
- Tatort nicht gleich Fundort der Leiche
- Tatort gleich Fundort
- Leiche versteckt
- Leiche bleibt offen liegen
- Tatort zeigt kontrolliertes Verhalten
Tatort erscheint durcheinander und unkontrolliert
- Täter benutzt Zwangsmittel wie z.B. Fesseln, Handschellen
- Kaum Zwangsmittel benutzt
Aggressives, gewalttätiges Verhalten vor
der Tötung des Opfers
- Sexuelle Handlungen erst nach der Tötung
Nach der Tat
Nach der Tat
- Täter verfolgt die Medienberichte
- Täter ignoriert die Medienberichte
- Ist ein "Polizeifan"
Nimmt Kontakt zu den Polizeibehörden auf
Der Tatort
Der Begriff des Tatortes wird in der polizeilichen Fachsprache nicht einheitlich gebraucht.
Der Begriff des Ereignisortes ist ein sehr weitgefaßter Begriff. Gegenüber dem Tatort ist er der umfassendere Begriff. Anlässe des pol. bedeutsamen Geschehens können sein:
eine Gefahr oder Störung der öffentl. Sicherheit oder Ordnung = Gefahrenabwehr
eine Straftat oder der Verdacht einer Straftat = Strafverfolgung
Häufig ergibt sich in der pol. Einsatzpraxis, dass in der ersten Phase des Sicherungsangriffs der Anlass des pol.
Einschreitens nicht bekannt oder nicht eindeutig erkennbar ist.
Der Einsatzort ist demnach der Ort, an dem die Polizei tätig wird.
Unter Ereignisort wird der Ort verstanden, an dem ein für die Polizei relevantes Ereignis geschieht.
Der Tätigkeitsort ist überall dort gegeben, wo der Täter gehandelt hat, d.h. eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit, und sei es auch nur zum Versuch, entfaltet hat.
Der Erfolgsort ist überall dort gegeben, wo der Erfolg einer Straftat, d.h. die Tatbestandsverwirklichung, eingetreten ist, bzw. hätte eintreten sollen.
Dagegen weichen Distantverbrechen von einem bestimmten Tatort eher ab:
Ein Täter, der in A-Stadt wohnt, verschickt von dort aus per Post eine Briefbombe an das in B-Stadt wohnende Opfer. Infolge der Explosion der Bombe wird das Opfer lebensgefährlich verletzt.
Die Kausalkette wurde in A-Stadt durch die Täterhandlung in Gang gesetzt. Der Erfolg trat in B-Stadt ein.
Auch Transitverbrechen weichen vom Normalfall ab:
Die in Gang gesetzte Kausalkette zwischen Tätigkeits- und Erfolgsort durchläuft noch andere Länder, in denen der Transitvorgang an sich strafbar ist, z.B. das Schmuggeln von Rauschgift auf dem Landwege vom Vorderen Orient in die Bundesrepublik.
Ort der Täterhandlung und des Erfolgseintritts fallen bei Distanzverbrechen oder Transitverbrechen auseinander.
Der Täter durchläuft meist mehrere Tatphasen, die Tatvorbereitungsphase, die Haupttatphase und die Nachtatphase. Sie sind deliktspezifisch je nach Art der Tat und nach dem Schwierigkeitsgrad der durch die Tathandlungen zu überwindenden Widerstände unterschiedlich ausgeprägt und von verschiedenartiger kriminalistischer Gewichtung.
Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnis kann sich die Tatortarbeit der Polizei nicht nur auf den eigentlichen engeren Ort der Tat beschränken.
Demnach sind unter funktional-pragmatischen Gesichtspunkten dem Tatort zuzuordnen:
Vorbereitungsort des Verbrechens
Annäherungsweg des Täters an das Tatobjekt
Nähere und weitere Umgebung der Tatörtlichkeit
Eigentlicher, engere Tatort
Fundort des Opfers
Fluchtweg des Täters
Fluchtfahrzeug
Verbringungs- oder Verbergungsort der Beute
Wohnort des Tatverdächtigen
Versteck von Verbrecherwerkzeug u.ä.
An allen diesen Orten können, je nach der Eigenart des Falles, Spuren vorhanden sein, die der Tataufklärung und Beweisführung dienen können.
Die Fahndung
Folgene, für Mordermittlungen typische Fahndungsmaßnahmen sind von den Verantwortlichen einer Mordkommission bei der Beurteilung der Fahndungslage zu beachten und ggf. zu veranlassen:
Befragungsaktionen zum Zwecke der Zeugenermittlung
Befragungsaktionen sind örtliche Fahndungsmaßnahmen, die den Zweck verfolgen, Personen zu ermitteln, die
Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat gemacht haben,
Auskünfte geben können, die der Tataufklärung , wenn auch nur indirekt und im Zusammenhang mit anderen Erkenntnissen, dienlich sein können.
Befindet sich der Tatort in einer Wohnung oder in einem Gebäude, so sind die Bewohner derjenigen Häuser in eine solche Fahndungsmaßnahme einzubeziehen, von denen aus Sicht- und/oder Hörkontakt zum Tatort besteht.
Liegt der Tatort im Freien, sind im Tatortbereich, dem mutmaßlichen Tatzeitraum entsprechend, Straßenpassanten nach tatrelevanten Beobachtungen oder Feststellungen gezielt zu befragen. Diese Maßnahme berücksichtigt die Erfahrung, dass eine Vielzahl von Bürgern zu bestimmten Zeiten täglich bestimmte Wegstrecken passieren. Sie kommen deshalb als potentielle Zeugen in Frage.
Gleiches gilt bei entsprechender Sachlage für die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel.
Befragungsaktionen gehen von der Erkenntnis aus, dass oft Zeugen einer Straftat
Beobachtungen der Polizei gegenüber zurückhalten. Sie sind erst nach direkter Ansprache bereit, ihre Kenntnisse mitzuteilen.
Andererseits können sie häufig
die Bedeutung ihrer Beobachtung für die Mordermittlung von sich aus nicht erkennen, weil ihnen die Zusammenhänge nicht offenbar sind.
Befragungsaktionen sind zu wiederholen. Der in Frage kommende Personenkreis ist lückenlos durch Befragen zu erfassen.
Lautsprecherdurchsagen, Flugblätter, Postwurfsendungen
Ausstellung von Gegenständen
Durch das Ausstellen von Gegenständen, die mit der Mordsache in Verbindung stehen, sollen
Bürger auf die Straftat und auf die ausgestellten Gegenstände aufmerksam gemacht werden,
Hinweise erlangt werden, die im Zusammenhang mit den Ausstellungsstücken stehen, und auf Tat oder Täter hindeuten.
Das Tatwerkzeug, welches am Tatort sichergestellt worden ist, sonstige Gegenstände, die der Täter am Tatort zurückgelassen hat und die Rückschlüsse auf die Person des Täters zulassen.
Auffällige Gegenstände, wie Schuhwerk des Täters, die aufgrund von Spuren rekonstruiert worden sind.
Die Bekleidung des Opfers o.ä.
Die Ausstellung von Gegenständen ist nur dann angebracht, wenn im konkreten Einzelfall aufgrund der Eigenart der auszustellenden Gegenstände und nach den Umständen des Delikts Hinweise durch die Ausstellung zu erwarten sind.
Öffentlichkeitsfahndung unter Einschaltung von Publikationsorganen
Die Auslösung der Öffentlichkeitsfahndung ist eine sogenannte „Standart-Fahndungsmaßnahme“ in Mordermittlungssachen. Sie geht in ihrer Zielsetzung von der Erkenntnis aus, dass Publikationsorgane (Presse, Fachpresse, Rundfunk, Fernsehen) durch ihre Breitenwirkung wertvolle Fahndungshilfe gerade bei Mordsachen leisten können.
In Mordermittlungssachen sind im Besonderen bei der Auslösung der Öffentlichkeitsfahndung zu beachten:
Die Auslösung der Öffentlichkeitsfahndung durch Fahndungsausrufe in den Publikationsorganen ist nur mit Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft statthaft.
Bei der inhaltlichen Festlegung des Fahndungstextes muss vermieden werden, dass der Täter über den Stand der Ermittlungen informiert wird. Einzelheiten des Tatgeschehens, die nur der Täter kennen kann, sind nicht zu veröffentlichen.
Bei der Textgestaltung der Fahndungsaufrufe ist der Adressantenkreis zu berücksichtigen.
Rundfunk- und Fernsehfahndungen sind unter Einschaltung der zuständigen LKÄ zu veranlassen.
Plakatfahndung/Auslobung
Die Plakatfahndung ist eine besondere Form der Öffentlichkeitsfahndung, die in Mordermittlungssachen häufig flankierend zu anderen Fahndungsmaßnahmen ausgelöst wird.
Die Plakatfahndung wird in der Regel mit der Auslobung einer Belohnungssumme für Hinweise, die zur Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Ergreifung des Täters führen, verbunden.
Auslobungen sind mit der Staatsanwaltschaft bzw. des Innenministeriums abzustimmen. Im Einzelfall kann die Geldsumme 5.
000,- DM übersteigen.
Belohnung
Die Belohnung ist die nachträgliche Anerkennung für eine Leistung. Hierauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Anders ist es jedoch beim Auffinden von Diebesgut. Hier hat der Bürger einen Anspruch auf „Finderlohn.“
Fahndungstaktische Grundsätze zur Öffentlichkeitsfahndung
Vor Auslösung öffentlicher Fahndungsmaßnahmen sind rechtzeitig die Polizeidienststellen des Bereiches, über den sich die Fahndung erstreckt, unter Darlegung des Sachverhaltes zu unterrichten.
Dadurch wird vermieden, dass Hinweisgeber aus der Bevölkerung bei Polizeidienststellen aufgrund fehlender oder mangelhafter Information über die Fahndungsmaßnahmen abgewiesen werden.
Ein solches Versagen kann schwerwiegende negative Folgen für die Tataufklärung und für die Bereitschaft der Bevölkerung zur Mitarbeit haben. Es zerstört das Vertrauen der Bürger gegenüber der Polizei.
Entführungen, Geiselnahmen und terroristische Gewaltkriminalität
Diese polizeilichen Anlässe stellen hohe Anforderungen an Führungs- und Einsatzkräfte.
Bei Geiselnahmen und terroristischen Sondersituationen ist mit einer besonderen Kriminaltaktik vorzugehen. Zuerst müssen Sofortmaßnahmen (wie immer) getroffen werden.
Dazu gehört die Evakuierung der näheren Umgebung und ggf. das Gebäude, in dem der Täter ist. Im Gebäude ist die Stromversorgung und der Fernsehanschluss zu deaktivieren, damit der Täter keine neuen Informationen bekommt und keine größeren Möglichkeiten für einen Daueraufenthalt bekommt. In solchen Fällen kann auch die Gas- und Wasserversorgung unterbrochen werden. Der Telefonanschluss dient zum Verhandeln mit der Polizei und darf nicht unterbrochen werden.
Katastrophenfälle
Die Aufgaben der Kriminalpolizei in Katastrophenfällen und bei ähnlichen Schadensereignissen sind insbesondere:
Aufnahme des Katastrophenbefundes und Ermittlung der Katastrophenursache, soweit nicht andere Behörden dafür zuständig sind (z.
B. Luftfahrtbundesamt bei Luftfahrtunfällen).
Einleitung von Todesmitteilungsverfahren
Bergung und Auswertung des Streugutes, soweit es für die Beweissicherung und Ursachenforschung sowie für die Gewinnung von Erkenntnissen über betroffene Personen von Bedeutung sein kann.
Identifizierung von Toten und unbekannten hilflosen Personen und Bearbeitung von Vermißtenmeldungen im Zusammenwirken mit der Personenauskunftsstelle und der Katastrophenschutzleitung.
Einleitung von Ermittlungsverfahren bei Verdacht des Vorliegens von Straftaten im Zusammenhang mit dem Katastrophenereignis.
Verdachtsrichtungen
Im Prozess der Verdachtsgewinnung können in der kriminalistischen Praxis hauptsächlich folgende allgemeine Verdachtsrichtungen unterschieden werden.
Verdachtsrichtung in bezug auf:
eine Straftat:
Gibt es Anzeichen für das Vorliegen einer Straftat?
das Delikt:
Handelt es sich tatsächlich um das augenscheinlich vorliegende oder angezeigte Delikt?
den Tatablauf:
Ist der Tatablauf tattypisch oder weicht er davon ab?
die Vortäuschung der Tat:
Ist die Tat vorgetäuscht oder ist sie in wesentlichen Faktoren verfälscht?
das Tatmotiv:
Liegt ein anderes Tatmotiv als das zunächst erkennbare der Tat zugrunde?
die Art der Tatbegehung, benutzte Tatmittel:
Entsprechen die Tatspuren dem Tatwerkzeug oder den Tatmitteln?
Tatzusammenhänge:
Liegen bei der Häufung von bestimmten Straftaten Hinweise auf Tatzusammenhänge vor?
den Täter:
Liegt ein Tatverdacht vor?
Mehrfachtäterschaft:
Kommt der Tatverdächtige für weitere gleichgelagerte Fälle in Frage?
die Aussagen oder das Geständnis des Tatverdächtigen:
Entsprechen die Angaben oder das Geständnis des Tatverdächtigen der Wahrheit?
Zeugenaussagen
Sagt der Zeuge die Wahrheit? Verschweigt er Wesentliches? Kann er die von ihm wahrgenommene Beobachtung überhaupt gemacht haben?
Der Kriminalist hat sich aber auch stets die Frage zu stellen und sie sorgfältig und objektiv zu prüfen, ob es für den Anlass seines Verdachts eine legitime Erklärung gibt.
Polizeiliche Beobachtung
Eine besondere Art der Fahndung stellt die Polizeiliche Beobachtung dar. Bei Straftaten mit erheblichem Unrechtsgehalt können Personen ausgeschrieben werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dadurch der Sachverhalt aufgeklärt oder der Täter ergriffen werden kann. Hierbei handelt es sich nicht um den namentlich bekannten Straftäter, sondern um den potentiell Verdächtigen oder um eine andere Person, die auf die Spur des Täters führen soll. Dies können Intensivtäter, int. Straftäter, Personen, die unter Führungsaufsicht stehen oder Schmuggler sein.
Als Straftaten kommen Rauschgift-, Waffen-, Falschgeld-, Vermögens-, Wirtschafts- und Eigentumsdelikte sowie Straftaten durch kriminelle Vereinigungen, Terrorismus und Einschleuser ill. Einwanderer in Frage. Da diese Ausschreibung ein bedeutender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt (priv. Beschattung), ist dies nur auf Anforderung eines Richters möglich. Wird eine Person oder ein Fahrzeug angehalten, dass zur pol. Beobachtung ausgeschrieben ist, so darf der Angehaltene von der Tatsache der Ausschreibung nichts merken.
Tötungsarten
Erhängen
Erwürgen (Selbstmord ist ausgeschlossen)
Tod durch Schnitt, Stich und Hieb
Erschießen
Vergiften
Ersticken/Vergasen
Verbrennen/Verbrühen (>Flammentod)
Luftembolie (Abtreibung)
Ertrinken oder Ertränken
Man unterscheidet:
Tötung durch stumpfe Gewalt
Sie erfolgt durch oder durch Anschlagen des Körpers an die Wand oder das Bett.
Tötung durch scharfe Gewalt
Durch Stiche mit einer Schere in Kopf, Rücken oder Herzgegend werden oft Tötungen begangen.
Die unbeabsichtigte Tötung
Sie kann verschiedene Ursachen und Faktoren haben und hängt von der jeweiligen Situation ab.
Entscheidend für die Lösung kriminalistischer Fälle ist die ständige Überprüfung und Aktualisierung der Lagebeurteilung. Neue Hinweise und Spuren zwingen den Sacharbeiter, gebildete Tat- und Täterhypothesen zu überdenken, zu erweitern oder auch zu verwerfen. Spuren, die bei der Tatortarbeit als unwichtig angesehen werden, können vor Gericht maßgebliche Bedeutung gewinnen.
Alle Delikte veranschaulichen auch das komplexe Zusammenwirken aller kriminalistischen Disziplinen.
2.0 Kriminaltechnik
2.1 Beweismittel
Beweismittel werden nach Personal- und Sachbeweisen unterschieden.
Zu den Personalbeweisen zählen:
Sachverständiger
Zeuge
Beschuldigter/Angeklagter
Beweismittel des Personalbeweises ist der Mensch.
Der Sach- und Personalbeweis hat folgende kriminalistische Beweisziele:
den Verdacht einer Straftat begründen oder ausschließen
die Ursachen, den Ablauf und die Wirkungen eines kriminalistisch relevanten Geschehens feststellen
unbekannte Täter ermitteln
Beschuldigte entlasten und überführen
Der Sachbeweis ist ein objektiver Beweis.
Er ist deshalb prinzipiell sicherer als der subjektive Personalbeweis.
Ergibt sich der Beweis unmittelbar aus einer beweiserheblichen Tatsache, liegt ein direkter Beweis vor.
Einige Sachbeweise sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt:
Blutspuren
Augenschein
Urkunde/n
Körperflüssigkeiten (z.B. Sperma)
Fingerabdruckspuren
Schmutzspuren (am Opfer, Werkzeug, Tatort; z.B.
Fingernagelschmutz)
Kratz- und Beißspuren
Kampfspuren
Schmauchspuren (an der Schußhand)
Werkzeugspuren
Immaterielle Spuren (Abstrahlung der Wärme eines KFZ)
Haarspuren
Handflächenabdrücke
Lichtbild/er
Materialspur/en oder Substanzspur/en
Formspur/en (z.B. Schuhein- oder abdruck)
Situationsspur/en (z.B. Fährte/Gangbild von Fußspuren)
Ab- oder Eindruckspur/en
Sachspuren (z.B.
ein Fahrschein)
Gleitspuren
Schnittspuren (durch Messer, Hobel, etc.)
Zwickspuren (durch Zangen, Scheren, etc.)
Bohr- und Sägespuren
Paßstücke (Auseinanderreißen/-brechen eines Gegenstandes)
Glasbrüche
Fabrikationsnummern/Kennzeichen
Farb- oder Lackspuren
Mikrospuren
Etc.
Im Allgemeinen werden Spuren gesichert durch:
Beschreiben
Messen
Zeichnen
Fotografieren
Sichern (im Original)
Abformen
Folienabzug
Probeentnahme
Erkennungsdienstliche (Ed) Sammlungen und Dateien werden beim BKA und bei den LKÄ zur Identifizierung oder Unterscheidung von Personen, Spurenverursachern und Toten sowie zur Feststellung von Tatzusammenhängen geführt.
Das BKA sammelt und speichert Unterlagen und Daten von
Papillarlinienbildern,
Personenabbildungen,
Personenbeschreibungen,
Personenfeststellungsergebnissen,
Tonaufnahmen,
Handschriften,
Waffen-, Geschoß- und Munitionssammlungen,
Auswertungsergebnisse von
Gebißbefunden,
Röntgenaufnahmen,
Blut-, Haar- und Speicheluntersuchungen sowie von
anderen für die Identifizierung geeigneten Verhaltensmerkmalen, Gegenständen und Informationen.
Die LKÄmter sammeln und speichern Unterlagen und Daten von
Fingerabdrücken,
Handflächenabdrücken,
Daktyloskopischen Tatortspuren sowie ggf.
von
Personenabbildungen,
Personenbeschreibungen,
Handschriften und
Personenfeststellungsergebnissen.
Schließlich verfügen das BKA und dessen LKÄ über eine aus sechs Fachgruppen bestehende Abteilung „Kriminaltechnik“:
Physik,
Chemie,
Biologie,
Urkunden,
Schrift, Sprache, Stimme und
Schußwaffen- und Werkzeugspuren.
Darunter ist die Fachabteilung: Gerichtsmedizin eines der wichtigsten Bereiche für Delikte am Menschen bzw. für Leichenfunde.
Polizeifremde Untersuchungsstellen können sein:
Chem. Untersuchungsämter (Blutankoholkonz.
und Nahrungsmittelverunreinigungen)
Röntgenabteilungen
Universitätskliniken (Pathologische Untersuchungen und DNS-Analyse)
Ämter für Wasserwirtschaft und Abfallbeseitigung (Wasser- und Bodenanalysen)
Da bei der Inanspruchnahme dieser Untersuchungsstellen Kosten anfallen, ist stets die Zustimmung der Staatsanwaltschaft einzuholen.
Die Durchführung des Personenfeststellungsverfahrens (PFV) kommt in Betracht bei
Verdacht falscher Personalienangabe,
Personalienverweigerung,
Zweifel an der Richtigkeit der Ausweispapiere oder
Ausweislosigkeit.
Indizien und Arbeitsmethoden zur Entfernung von Fabrikationsnummern/Einstanzungen/Plaketten/etc.
Erkennungsmarken können unerkennbar gemacht werden durch Feilen, Meißeln, Bohren, Sägen, Schleifen, Kratzen, Löten, Schweißen, Zerschlagen oder durch Entfernen des zeichentragenden Teils und Einsetzen eines neuen Teils. Die Originalkennung kann entfernt, ergänzt oder verfälscht werden.
Daktyloskopie
Die Daktyloskopie umfasst das gesamte Papillar-Abdruckverfahren.
Die Beweiskraft beruht auf den Grundsätzen der Einmaligkeit, der Unveränderlichkeit und der Klassifizierbarkeit von Papillarleistenbildern auf den Fingern, Zehen, Hand- und Fußflächen. Die Papillarleistenbilder (charakteristischer Hautleistenverlauf) können als Abdrücke aufgenommen oder als Spuren gesichert werden.
Das Blut
Die Blutkörperchenmerkmale, im Volksmund auch Blutgruppen genannt, waren nach acht verschiedenen Systemen zu bestimmen. Das bekannteste dieser Systeme ist das A-B-Null-System.
Mit abnehmender Häufigkeit wird die Wahrscheinlichkeit der Täterschaft größer, jedoch ist eine individuelle Zuordnung nicht möglich.
Der große Durchbruch wurde der sogenannte „genetische Fingerabdruck.
“ Im Ergebnis ist dies mit der Einmaligkeit des Fingerabdrucks zu vergleichen. Tatsächlich heißt die Methode jedoch DNA-Analyse, wobei DNA die Erbinformation von Lebewesen ist.
Die Gen-Informationen sind in allen Körperausscheidungen, den Zellen, Haaren oder Fingernägeln feststellbar. Die Wahrscheinlichkeit, zwei Menschen mit dem gleichen Muster anzutreffen, wird mit 1:5 Mrd. angenommen. Die Zulässigkeit dieses Beweismittels ist bereits höchstrichterlich anerkannt.
Schuhabdrücke
Die Schuhgröße kann durch einer einfachen Formel aus der Länge der Schuhsohle berechnet werden:
Gr. (±1) = Lx3 -1
2
Muss man einer mittelbaren Tatsache, einem Indiz, erst auf eine unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache geschlossen werden, spricht man vom indirekten Beweis, der in der Fachsprache als Indizienbeweis oder auch als Anzeichenbeweis bezeichnet wird.
Während der Tatortbefundaufnahme am Tatort verwickelt sich der Geschädigte bei den Fragen des Beamten nach Art und Wert der gestohlenen Sachen in Widersprüche. Das Verhalten des Geschädigten ist außergewöhnlich; es weicht vom „Normalen“ ab. Es liegt demnach ein Verdachtsindiz vor.
Alibibeweis
Eine besondere Art des Beweises ist der Alibibeweis.
Unter dem Begriff versteht man den Nachweis der persönlichen Abwesenheit vom Tatort zur Tatzeit der Straftat.
Das Erbringen des Alibibeweises ist für den Beschuldigten keine Pflicht, sondern nur eine Verteidigungsmöglichkeit.
Der Alibibeweis kann folgendermaßen geprüft werden:
Erst wird der Verdächtige vernommen, anschließend das Alibi selber. Stimmen beide zur Orts-, Zeit- und Handlungsangaben überein, ist der Beweis gesichert.
Beweisaufnahme
An einem Einbruchsort wird eine Bluttropfspur gesichert. Für sich informiert die Blutspur – unabhängig von der Tat und dem Tatortbefund:
über die Fallhöhe aufgrund ihrer Ausformung und
über die Zusammensetzung des Blutes (Blutgruppe)
Tatortbefund:
Die Blutspur befindet sich auf dem Fußboden innerhalb des Tatobjekts unterhalb eines Fensters.
Die Glasscheibe des Fensters ist eingeschlagen; das Fenster ist geöffnet. Im Raum liegen unter dem Fenster Glasscherben; eine Scherbe weist ebenfalls eine Blutanhaftung auf. Eine blutige Fingerspur befindet sich an der Innenseite des Deckels einer aufgebrochenen Geldkassette. Geschädigte oder andere anwesenheitsberechtigte Personen scheiden als Spurenleger der Blutspur aus.
Spurenauswertungsbefund:
Es handelt sich um Menschenblut. Sämtliche am Tatort gesicherten Blutspuren weisen die gleiche Blutgruppe auf (Blutgruppe A).
Die Fallhöhe des Blutstropfens beträgt bei senkrechtem Fall ca. 70 bis 90 cm.
Schlussfolgerungen:
Die Blutspuren sind tatzusammenhängend. Blutgruppe und Lage der Spuren lassen den Schluss zu, dass die Blutspuren von ein und demselben Spurenleger stammen. Als Spurenleger kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter in Frage, der die Blutgruppe: A hat. Der Täter hat sich bei der Tatbegehung an einer Glasscherbe verletzt; aus dieser Wunde rühren die Blutspuren her.
Die an der Geldkassette gesicherte blutige Fingerspur dürfte aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit und aufgrund der vorstehenden Schlussfolgerungen ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Täter stammen.
Das Beispiel soll exemplarisch den oben aufgestellten Grundsatz über die Bedeutung der Spur und ihre Qualität als Information über das Tatgeschehen erläutern. Es kann beliebig erweitert und fortgesetzt werden.
Bedeutsam für die Erschließung des Tatgeschehens ist weiterhin die Feststellung, ob es sich bei einer Spur um eine tatzusammenhängende oder um eine Trugspur handelt.
Trugspuren sind täuschende Spuren, die aufgrund ihrer Lage und ihrer Beschaffenheit mit der aufzuklärenden Handlung in Verbindung gebracht werden können, aber bei anderer Gelegenheit entstanden sind. Trugspuren sind als solche keineswegs immer bereits bei der Tatortbefundaufnahme zu erkennen.
Sie werden häufig erst im Rahmen der weiteren Ermittlungen als täuschend erkannt. Trugspuren gefährden die fehlerfreie Erschließung des Tatgeschehens.
Fußspuren am Tatort, die durch Passanten oder Neugierige gelegt worden sind.
Eine unachtsam von einem Polizeibeamten am Tatort weggeworfene Zigarettenkippe o.ä.
Täuschend und irreführend können sich außerdem sogenannte fingierte Spuren auswirken.
Fingierte Spuren sind Spuren, die bewusst und beabsichtigt zum Zwecke der Täuschung gelegt worden sind, um hauptsächlich:
eine Tat oder bestimmte Tathandlungen zu verdecken oder die Schlussfolgerungen der Ermittlungsorgane in eine andere Richtung zu lenken, oder
eine Tat vorzutäuschen.
Bei einem Tötungsdelikt durch Erschießen wird vom Täter im nachhinein eine Situation nachgestellt, die auf eine Selbsttötung schließen lassen soll, und zwar mittels eines fingierten Abschiedsbriefs des Opfers und durch das Hineindrücken der Tatwaffe in die Hand des Opfers.
Zu den fehlenden Spuren gehören diejenigen, die nach dem rekonstruierten Tatablauf eigentlich vorhanden sein müssten, oder stehen die aufgefundenen Spuren nicht mit dem angenommenen Tathergang im Einklang, so ist zu überlegen, ob
die Spuren beseitigt wurden,
der behauptete Tathergang möglicherweise vorgetäuscht wurde,
der rekonstruierte Tatablauf auf fehlerhaften Überlegungen beruht,
oder bei schwer auffindbaren Spuren (z.B. latente Spuren, Mikrospuren) alle Möglichkeiten der Spurensuche ausgeschöpft wurden.
Die eindeutige Feststellung, dass zu erwartende Spuren fehlen, kann von erheblicher Bedeutung sein.
Muss man einer mittelbaren Tatsache, einem Indiz, erst auf eine unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache geschlossen werden, spricht man vom indirekten Beweis, der in der Fachsprache als Indizienbeweis oder auch als Anzeichenbeweis bezeichnet wird.
Während der Tatortbefundaufnahme am Tatort verwickelt sich der Geschädigte bei den Fragen des Beamten nach Art und Wert der gestohlenen Sachen in Widersprüche. Das Verhalten des Geschädigten ist außergewöhnlich; es weicht vom „Normalen“ ab. Es liegt demnach ein Verdachtsindiz vor.
Veränderungen am Tatort entstehen:
durch Tatbeteiligte
durch unbeteiligte Dritte
durch Rettungs- oder Hilfskräfte
durch Verkehrsmittel
durch Witterungseinflüsse
durch die Einwirkung von Tieren
aufgrund nat. Veränderungen
Spuren, die eine kurzfristige Lebensdauer haben, sind bei eintreffen von Polizeikräften am Tatort häufig bereits vergangen.
Die Spurensicherung ist in solchen Fällen stets problematisch. Beispielhaft sind Gas- oder Duf
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