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  Literaturverzeichnis

         „Juristen als Journalisten“   Eine Arbeit im Rahmen des Seminars „Dichterjuristen“ im Wintersemester 2004/2004am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung  von Prof. Dr. Rudolf Meyer–Pritzl Christian-Albrechts-Universität zu Kiel          Literaturverzeichnis:   Bäder, Anja / Kahl, Steffen / Müller, Marc : „Noch Antworten, Herr Hauser“, Interview mit Bodo H. Hauser in „Hier & Jetzt“, 1. Ausgabe Freiburg 2001.   Baier, Ronny: “Herbert Riehl-Heyse” in Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon Band XXII Nordhausen 2003, Spalten 1153-1157.

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de/beckmann/archiv_auswahl_dyn~datum=11.03.2002   Verf. unbekannt: „Christian Semler“ https://www.das-parlament.de/2003/45/Beilage/1004.

html   Verf. unbekannt: „Vita von Ulrich Wickert“ - https://www.phoenix.de/sender/10029   Wickert, Ulrich: „Der Richter aus Paris – Eine fast wahre Geschichte“, 1. Auflage Hamburg 2003.   Zimmermann; Mathias-Josef: „Am Rande der Juristerei“, Artikel in „StudJur Online“, https://www.

studjur-online.de/stud_rl/karriere/kar_bilder_journal.lasso   A. Einleitung 1I. Warum Jura ? – Warum Journalismus ? 11.) Warum Jura ? 22.

) Warum Journalismus ? 53.) Würden Sie nochmals diesen Weg gehen? 10II. Fähigkeiten eines Juristen für den Journalistenberuf 11III. Überschneidungen in der Praxis 14IV. Ein Widerspruch in der Sprache ? 16V. Wege in die Medien-Wege in den Medien 201.

)Gerichtsreporter 202.) Juristen als Polit-Journalisten 223.) Juristen in Fernsehen und Rundfunk 234.) Fachfremde „Juristenjournalisten“ 255.) „Juristenjournalisten“ als Medienmanager 25VI. Juristische Medienkarrieren - eine Auswahl 271.

) Claus Kleber 272.) Wolf von Lojewski 293.) Alfred Biolek 324.) Butz Peters 355.) Bodo Hugo Hauser 366.) Ulrich Wickert 377.

) Herbert Riehl-Heyse 398.) Stefan Ulrich 409.) Annette Ramelsberger 4010.) Roderich Reifenrath 4111.) Heribert Prantl 43B. Resümee 44        A.

Einleitung  Die Geschichte der Juristen, die als Journalisten arbeiteten, ist beinahe solang wie die der „Dichterjuristen“: Berühmte Persönlichkeiten wie Kurt Tucholsky, Theodor Fontane, Heinrich Heine, Karl Marx, Sebastian Haffner, Ludwig Börne (den die „Süddeutsche Zeitung“ zum Erfinder des politischen Journalismus´ kürt), der NS-Gegner und Ossietzky- Anwalt Rudolf Olden, Friedrich Grimm, Karl Kraus und der Begründer des Zionismus-Gedanken Theodor Herzl – sie alle zählen zu den „Juristenjournalisten“. Dennoch wurden bislang wenig wissenschaftliche Versuche zur Untersuchung dieses Themengebiets unternommen. Bei den Recherchen zu dieser Arbeit habe ich das vielleicht älteste journalistische Stilmittel angewandt: das Interview. Dies war nicht nur aufgrund der dünnen Quellenlage notwendig, sondern ebenso thematisch bedingt. Die Arbeit hat einen Schwerpunkt in der Darstellung und Untersuchung verschiedener Medienkarrieren im Journalismus, einen anderen in der Beschäftigung mit der Frage: Was unterscheidet Juristen von Journalisten, und was haben sie gemein ?   I. Warum Jura ? – Warum Journalismus ?   Jura und Journalismus – die Gegensätze könnten oberflächlich betrachtet kaum größer sein.

Die Motive für einen Juristen, der mehrere Jahre mit dem durchaus schwierigen Studium verbracht hat, in den Journalismus zu gehen, sind höchst unterschiedlich. Das gleiche gilt für den – späteren Journalisten - , der das rechtswissenschaftliche Studium beginnt.       1.) Warum Jura ?   Für Jo Pohl aus der Redaktion „Gesellschafts- und Bildungspolitik“ beim „ZDF“ war es „die Vorstellung von (einer) interessanten Materie, die im Gegensatz zu Naturwissenschaften oder Medizin zunächst keine spezifische Neigung erfordert“, die ihn zu der Aufnahme des Studiums bewog. Hinzugekommen sei die Erwartung, „als Jurist viele Berufsmöglichkeiten zu haben und zu einem späteren Zeitpunkt noch Weichen stellen zu können.“ Die vermeintlich guten Berufsperspektiven als Jurist schienen auch für die Eltern von Peter Schiwy, dem späteren Intendanten des „Norddeutschen Rundfunks“ und des „Rias“, der Entscheidungsgrund gewesen zu sein, denn sie entschieden – ähnlich wie bei Bodo H.

Hauser („ZDF“), wo es der Vater war - über die Wahl der Fachrichtung. Demnach sei der Journalismus nichts Seriöses, Jura allerdings schon. Jost-Müller-Neuhof, Redakteur im Politik-Ressort des „Tagesspiegels“, begründet seine Entscheidung, sich nach Abitur und Zivildienst, der Juristerei zu widmen so: „Recht ist die Schlüsselsprache demokratischer Herrschaftsformen. Die wollte ich lernen.“ Außerdem habe ihn „der Zwang zu (sprachlicher und logischer) Exaktheit gereizt und die Faszination daran, dass es jeweils auch für die Gegenseite eine Menge guter Argumente geben kann.“ Das Interesse von Jörn Kabisch, 32-jähriger Journalist der „tageszeitung“ („taz“), nach dem Abitur an der Rechtswissenschaft war allerdings eher pragmatisch, und damit ähnlich gelagert wie bei dem Gerichtsreporter des „Hamburger Abendblattes“ Ralf Nehmzow.

Zunächst bewarb Kabisch sich für mehrere Journalismus-Studiengänge. Erst nachdem er überall Absagen erhielt, sollte ein „klassische Studium“ folgen. Kabisch wollte bereits damals ein „Universalstudium“ nur mit dem Hintergedanken einer späteren journalistischen Karriere beginnen. Er habe sich wenig über die Ausbildung informiert, wie er selbst sagt, und gerade deshalb sei er von ihrem Schwierigkeitsgrad, aber auch von der Vielfältigkeit dieses „Gesellschaftsfaches“ überrascht worden. Jörn Kabisch´ Kollegin bei der „tageszeitung“, Ulrike Winkelmann, traf ihre Entscheidung zum Jura-Studium weniger aus pragmatischen, als aus idealistischen Erwägungen. So habe sie damals „die Welt retten wollen“, zum Beispiel, „indem ich entweder amnesty-international- Juristin werde oder direkt zur UN gehe oder aber als Richterin neu definiere, was Schuld und was Sühne zu sein hat.

“ Idealistisch geprägt war auch die Wahl von Christian Semler. „Ich wollte berühmten Vorbildern nacheifern und als Anwalt den ArbeiterInnen zur Seite stehen“, sagt der „taz“- Redakteur. Wolfgang Metzner, Wirtschaftsredakteur beim Hamburger Nachrichtenmagazin „Stern“, entschied sich hingegen nach einem Besuch in einer Jura- Vorlesung spontan, denn das was er hörte sei ihm „sehr konkret und lebensnah“ vorgekommen. Die Tatsache, dass er ursprünglich im „Kulturteil einer Zeitung“ arbeiten wollte, brachte ihn nicht ab von der Entscheidung, Rechtswissenschaften (in Berlin und München) zu studieren. Ein Journalist, dessen juristischer Hintergrund weitreichend bekannt ist, ist Bernhard Töpper, der Leiter der Redaktion „Recht und Justiz“ beim „ZDF“. Töpper wollte sich mit seiner Studienwahl alles offen halten.

Ihm sei klar gewesen, dass ihm nach einem erfolgreichen Abschluss „quasi zwei Standbeine“ für die spätere Berufswahl zu Verfügung stehen würden: „Der Weg in die klassischen juristischen Berufe (Rechtsanwalt, Verwaltung, etc.) und der Weg in den Journalismus.“ Die sei auch der Grund gewesen warum er im Nebenfach Publizistik studierte. Vom Studienfach Publizistik wurde Fatina Keilani vom „Tagesspiegel“ allerdings gleich abgeraten. Vor dem Abitur 1988 hörte sich die heute 35-Jährige bei Journalisten um, „wie man das wird“, denn bereits mit 14 Jahren sei für sie klar gewesen, dass sie in die Medien wollte. Eigentlich habe ihr damaliges Interesse eher der Literatur gegolten; studieren habe sie das jedoch nicht mögen.

„Ich hörte mich an der Uni um und gewann den Eindruck, dass Jura grässlich, aber nützlich ist. Und nahm entsprechend die Maso-Route.“ Fatina Keilani absolvierte ebenso wie ihre Kollegin Elke Bohl von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („F.A.Z.“) eine Ausbildung.

Elke Bohl lernte zunächst bei einer Bank und nahm dann das juristische Studium auf („Damals habe ich noch erwogen, nach dem Studium in die Bank zurückzukehren.“). „Juristische Fragen aller Art“ habe sie bereits „sehr spannend“ gefunden“. Und auch die juristische Denkweise – „alles so schön logisch“ – habe sie damals fasziniert und zu der Entscheidung gebracht. Reinhard Müller („F.A.

Z“.) hat das eigene „Interesse an politischen und rechtlichen Fragen, das in der Oberstufe und im Rechtsunterricht der Bundeswehr geweckt wurde“ zum Jura-Studium bewogen. Dietmar Hipp, Korrespondent des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ in Karlsruhe, zuständig für das dortige Bundesfassungsgericht sowie rechtspolitische Themen, startete seiner Karriere 1990 zunächst mit einem Diplom-Studium an der Deutschen Journalistenschule in München, bevor er ab 1992 sich für Jura immatrikulierte. Nach seinem ersten Staatsexamen 1998/1999 – und einem Journalistik-Diplom 1996 (Abschlussarbeit Politik) – wechselte Hipp im März 1999 zum „Spiegel“ nach Hamburg, ehe er am 1. Juni 2000 seine heutige Position in Karlsruhe besetzte. „Seit jeher“ habe ihn „ein starkes Interesse an Fragen von Recht und Gerechtigkeit, genährt von einem starken Gerechtigkeitsdenken (ein prägender Text: Böll, ´Die Waage des Baleks`)“ getrieben.

Trotz „gewisser Vorbehalte gegenüber juristischen Berufen“ entschied sich Hipp, der sich schon auf der Journalistenschule mit Vorliebe Themen wie Rundfunkrecht, Berufsethik und (in der Diplom-Arbeit) dem Wahlrecht widmete. „Die wohl entscheidende Erfahrung“ sei allerdings ein Praktikum beim „Hamburger Abendblatt“ im Jahre 1992 gewesen: „Dort merkte ich, dass die meisten meiner Themen mehr oder weniger starke rechtliche Aspekte hatten; ich merkte, dass diese Fragen, soweit sie die Besonderheiten des jeweiligen Falles oder Themas betrafen, zwar im Rahmen der journalistischen Recherche geklärt werden konnten, stets aber ein gewisses Grundverständnis voraussetzten, das allein durch die jeweils aktuelle Recherche nicht oder nur schwer zu erlangen war. Zudem hatte ich das Gefühl, zumeist von Erklärungen, Einschätzungen und Bewertungen anderer abhängig und relativ ratlos widersprüchlichen Standpunkten ausgesetzt zu sein; ich wollte aber solche Streitfragen selbst bewerten und mir ein eigenes Urteil bilden können.“ Weiterhin habe auch das Bedürfnis, sich bei der Berufswahl abzusichern, eine große Rolle gespielt: „Zum einen, durch die Spezialisierung mit Jura eine gewisse berufliche Sicherheit im Journalismus zu erreichen (wie ein erfahrener HA-Redakteur mir nahelegte: Fachleute könne man nicht so leicht entlassen wie Generalisten), zum anderen ein zweites Standbein neben dem Journalismus zu haben,“ erklärt Dietmar Hipp.     2.) Warum Journalismus ?   Warum entscheidet sich jemand nach acht, zehn oder gar mehr Semestern des rechtswissenschaftlichen Studiums für einen völlig anderen Beruf? Die Berufsaussichten sind in beiden Sparten gegenwärtig eher schlecht.

In den ersten Jahrzehnten der bundesrepublikanischen Nachkriegsgeschichte galt der Beruf des Juristen in Gegenüberstellung als deutlich krisenfester, was umso mehr über die Abkehr von der Rechtswissenschaft rätseln lässt, gerade wenn jemand wie zum Beispiel Heribert Prantl, der sich als Staatsanwalt und Richter in fester und sicherer Beamtenposition wähnte, in den vermeintlich unsicheren Beruf des Journalisten wechselt. Christian Rath, zuständiger Redakteur für Recht und Justiz bei der „taz“, hat schon vor dem Studium auf lokaler Ebene journalistisch gearbeitet. Während des Studiums (1987- 1989 an der FU Berlin, 1989-1993 in Freiburg) schrieb er ehrenamtlich für die links-alternative Rechtszeitschrift „Forum Recht“, später bis zum Ersten Staatsexamen Gerichtsreportagen für die „Badische Zeitung“, was Rath, der im Jahr 2000 promovierte, allerdings „zu langweilig“ vorkam. Er verzichtete auf ein Referendariat und machte bei der „Deutschen Presse Agentur“ („dpa“) in Karlsruhe ein Praktikum. Anschließend begann er für die „taz“ und die „Badische Zeitung“ über rechtspolitische Themen zu schreiben. Raths Redaktionskollege Jörn Kabisch entschied sich bereits sehr früh für den Journalismus.

Im Alter von 15 Jahren traf er bei einer Veranstaltung des Münchener Arbeitsamtes einen „namhaften Journalisten“, der gesagt habe: Wer Journalist werden will, muss sich dafür richtig entscheiden und nachhaltig für den Berufswunsch arbeiten. „Beim Verlassen des Saals bin ich diesem Rat gefolgt. Ich hatte gerade meinen ersten Text in der Lokalausgabe des `Münchener Merkurs` veröffentlicht“, schildert Kabisch die ausschlaggebende Situation. Ebenso wie Christian Rath verzichtete Jörn Kabisch auf den Versuch, das Zweite Staatsexamen anzustreben und nahm stattdessen ein Volontariat auf. Doch Jura sei für ihn immer noch „ein Notnagel (gewesen), falls ich kein Bein in den Journalismus hineinbringe.“ Deswegen habe er auch den Antrag auf einen Referendariatsplatz zweieinhalb Jahre aufrecht gehalten.

Jost-Müller Neuhof vom „Tagesspiegel“, der an der Freien Universität Berlin einen Lehrauftrag zum Thema „Rechtskommunikation“ innehat, entschied sich ebenfalls früh für den Beruf in den Medien, „ohne jedoch andere Berufsoptionen ganz auszuschließen.“ Den Ausschlag habe „immer die Freude am schreiben (und veröffentlichen), etwa bei der Schülerzeitung“ gespielt. Fatina Keilani (ebenfalls „Tagesspiegel“) entdeckte ihre Passion auch bei der Arbeit für die Schülerzeitung. Ihre Kolumnen hätten ihr bereits damals – mit 14 entschied sie sich für den Journalismus – gezeigt, „dass man damit Debatten anschieben und was verändern kann. Außerdem habe ihr „die Aussicht, immer wieder was neues machen zu können“, gefallen. “Ich wollte keinen der klassischen juristischen Berufe ergreifen, und das Schreiben hat mich immer schon begeistert, auch wenn ich niemals freier Mitarbeiter bei irgendeiner Zeitung war“, begründet Elke Bohl („F.

A.Z.“) ihre Entscheidung. Bereits nach dem Abitur in Berlin-Zehlendorf traf der 1947 geborene Wolfgang Metzner („Stern“) seine Wahl pro Journalismus. Er glaubte den Beruf mit der Aufnahme des Studiums der Germanistik, Publizistik und Theaterwissenschaften am ehesten erreichen zu können, doch bereits nach dem zweitem Semester sattelte Metzner auf die Rechtswissenschaft um. Nach dem Zweiten Staatsexamen bewarb er sich beim Berliner „Tagesspiegel“ für eine Stelle in der Redaktion „Recht“.

Wenige Tage zuvor war der damalige Gerichtsberichterstatter gestorben, so dass Wolfgang Metzner prompt diese Position besetzen konnte. Reinhard Müller („F.A.Z“.) zögerte zunächst mit dem Schritt in den Journalismus. Es habe einige Gespräche mit Redaktionen bedurft, ehe er dann nach einigen „ersten spannenden Arbeitswochen“ bei einer Zeitung die Entscheidung dazu traf, „aus einem lebendigen Interesse am politischen Geschehen und an Sprache heraus.

“ Peter Schiwy, der heute an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer lehrt und einst Intendant des Berliner Senders „Rias“ sowie des „Norddeutschen Rundfunks“ war, gibt „Neugier“ an, die ihn im Alter von 20 Jahren festlegen ließ. Tagesthemen-Moderator Ulrich Wickert beschränkt sich bei der Beantwortung der Frage, wann er sich für den Journalismus entschieden habe ohne weitere Erläuterung auf ein Wort: „Nie.“ ZDF-Redakteur Jo Pohl war lange Zeit „unentschlossen“, welchen Beruf er denn nach den beiden Examina einschlagen solle. Nach der Arbeit in einer Anwaltskanzlei sei bei ihm „die subjektive Erkenntnis (gestiegen), dass die tägliche Welt der Amts- und Landesgerichte eine verdammt kleine Welt ist.“ Die Arbeit im Journalismus hingegen habe „in jeder Hinsicht Tore aufgestoßen“. Als Fachjournalist habe man zudem Zugang zu den „höchsten juristischen Ebenen“, begründet Pohl die Wahl.

Pohls Kollege Bernhard Töpper entschied sich während seiner Referendariatszeit für einen Einstieg beim „ZDF“. Der damalige Leiter der Redaktion „Recht und Justiz“ in Wiesbaden habe ihm – nach dem ersten Semester absolvierte er dort zunächst eine Hospitanz – die Umwandlung seiner Stelle als „freier Mitarbeiter“ in die eines „festen freien Mitarbeiters“ offeriert. Prompt nach dem zweiten Examen nahm Bernhard Töpper dieses Angebot war und beteiligte sich am Aufbau der bekannten „ZDF“- Rechtsserie „Wie würden Sie entscheiden?“. Christian Semler moderierte bereits währen seines Studium in den 60er Jahren „eine kurzlebige Sendung im NDR“. Diesen Einstieg „in einen betont gesellschaftskritischen Journalismus“ gab Semler zugunsten seiner politischen Arbeit auf. Damals engagierte er sich zunächst im SDS und später in der „maoistischen Kommunistischen Partei Deutschlands“ (KPD), die 1980 aufgelöst wurde, so dass er sich fortan auf „das Studium ostmitteleuropäischer Länder“ stürzte, an Solidaritätsbewegungen dortiger demokratischen Oppositionsgruppen teilnahm sowie Aufsätze und editierte Bücher schrieb.

Dies war der erste Einstieg bei der „taz“, „die am ehesten meiner politischen Orientierung entsprach.“ Seit 1989 arbeitet Christian Semler dort als einer der Osteuroparedakteure. Für Spiegel-Korrespondent Dietmar Hipp fiel die Entscheidung für den Journalismus noch vor der für die Rechtswissenschaft, „damals aus dem Gefühl heraus, sehr viele verschiedene Interessen zu haben, und keinem davon allein den Vorzug geben zu wollen. Da bot sich das Münchner Studium als relativ ´generalistisch` aufgebautes (sozial-) wissenschaftliches Studium an, mit der Möglichkeit, sich durch die Wahl eines ´Spezialfaches` (2. Nebenfach nach dem Vordiplom) einen eigenen Schwerpunkt zu suchen.“ Vor und während seines Studiums arbeitete Hipp bereits journalistisch: erst in der Schülerzeitung, später beim „Münchener Merkur“, der „Süddeutschen Zeitung“, während eines Praktikums beim „Midi Libre“ in Montpellier sowie beim Münchener Regionalfernsehen.

Als Schüler habe er in Tübingen mit Freunden gar eine eigene „ambitionierte, leider aber kurzlebige Monatszeitung“ aufgebaut. Gegen Ende des Jura-Studiums habe Dietmar Hipp sich trotz der ganzen journalistischen Tätigkeit „zunehmend auch einen juristischen Beruf vorstellen (insb. auch den des Anwalts)“ können. „Ich wollte deshalb selbstverständlich auch ins Referendariat gehen – das Angebot des „Spiegel“ (zunächst natürlich die Möglichkeit, mich dort zu bewerben) kam dann gewissermaßen einfach dazwischen.“   3.) Würden Sie nochmals diesen Weg gehen?   Erst Jurist, dann Journalist – ein sehr spezieller Weg.

Doch würden die „Juristenjournalisten“ erneut diesen Weg gehen?   Peter Schiwy, Ulich Wickert, Reinhard Müller, Christian Rath, Elke Bohl, Wolfgang Metzner („Hat mir nicht geschadet“) sagen uneingeschränkt ja. Jost Müller-Neuhof würde es „erst recht nach der Ausbildungsreform“ tun. Auch „Tagesspiegel“- Kollegin Fatina Keilani würde sich – vor die gleiche Situation gestellt – erneut für die Rechtswissenschaft entscheiden, sagt aber auch, dass sie es „schlauer angehen“ würde. Gleiches gilt für Jo Pohl vom „ZDF“. Er würde allerdings „von Beginn an das Studium durch Praktika, freie Mitarbeitern, gezielte Zusatzqualifikationen, begleiten, um damit eine Ausrichtung auf das angestrebte Neigungsfeld aufzubauen, bevor man über 30 ist.“ Also nicht „einfach erst einmal nur Jurist werden wollen, wie es aber wohl weit verbreitet sein dürfte.

Fernsehkollege Bernhard Töpper würde „in jedem Fall“ erneut Jura studieren, allerdings „heute aber einen Schwerpunkt meiner Ausbildung auf das Europarecht und das Völkerrecht legen, gern auch zwei Semester in den USA studieren.“ „Unbedingt“ würde es auch Dietmar Hipp wieder so machen, „wahrscheinlich aber auch wieder Journalistik, und auch wieder in dieser Reihenfolge (obwohl die Journalistenschule und die Uni in München mittlerweile den umgekehrten Weg gehen).“ Schließlich habe ihm „das journalistische Sprachgefühl“ und die vorher „erworbene Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten“ ihm „in Jura sehr geholfen – und auch die frühe Lebenserfahrung aus einem anderen Berufsfeld würde ich selbst als Jurist nicht missen wollen.“ Ulrike Winkelmann antwortet auf die Frage unentschlossen. Ihre „Wut über konservative Professoren und Studierende“ habe sie schließlich von der Juristerei abkehren lassen. Wenn die Rahmenbedingungen heute anders seien, könne sie sich aber durchaus ein erneutes Jura-Studium vorstellen.

Ihre beiden „taz“- Kollegen Jörn Kabisch und Christian Semler allerdings schließen dieses für sich aus. Denn „über die letzten drei Semester kommt man nur, wenn man echte Passion für das Fach entwickelt. Bei mir war es Hassliebe“, wie Kabisch, der sich heute für ein Geschichts-Studium entscheiden würde, sagt. Christian Semler meint, dass man „niemals in den gleichen Fluss steigen“ könne. „Die politische Orientierung wie die Sozialstruktur des ´Juristenstandes` hat sich in den letzten dreißig Jahren grundlegend verändert, so dass ich heute nicht die gleichen politischen Schwierigkeiten hätte wie damals. Obwohl ich dem Jurastudium viel zu verdanken habe, würde ich heute bestimmt Geschichte studieren.

“   II. Fähigkeiten eines Juristen für den Journalistenberuf   Das rechtswissenschaftliche Studium gilt als eines der am breitesten angelegten universitären Fachrichtungen. Jörn Kabisch würde sich zwar nicht erneut für diese Wahl entscheiden, jedoch lobt er des „Universalcharakter“ dieses „Gesellschaftsfach“. Man lerne „in Jura Grundlagen der Soziologie, Politologie, Philosophie etc.“, was sehr wichtig sei. Auch in der Herangehensweise scheint etwas hilfreich: erinnert die Frage nach dem zivilrechtlichen Anspruch („Wer will was von wem woraus?“) doch stark an die vielfach gepriesenen „W-Fragen“ im Journalismus („Wer?, Wie?, Was?, Wo?, Wann? Weshalb?“).

Doch wie hilft einem die Ausbildung in der journalistischen Praxis?   Kabisch selbst glaubt vor allem in zwei Bereichen: „Analytisches Denken, Fähigkeit und Bedürfnis, Probleme auf den Punkt zu bringen“ sowie die „Pedanterie, was Begrifflichkeiten und Zusammenhänge angeht.“ Fachlich sei man „selbstverständlich“ gut geeignet für die politische Berichterstattung, allerdings all dies dann nicht, „wenn der Student Jura nur als Pauken verstanden hat.“ Jo Pohl schreibt Juristen „Universalität“ zu. Sie beherrschten „Konzentration auf das Wesentliche selbst aus größten Infomengen“ sowie „Gründlichkeit, Objektivität, automatische Vorsicht und Hinterfragungen“. Ferner könne ein Jurist, „in Formulierungen denken“, „sich ausdrücken“ und „die verschiedensten Themenbereiche meistern“. Jost-Müller Neuhof hebt „Genauigkeit, Interpretationsfähigkeit, Sinn für Erörterung und die Güte von Argumenten (…) sowie das Bewusstsein darum, dass Recht zwar einen Streit entscheiden, aber keinen Konflikt lösen kann“ hervor.

Das Studium selbst sei wie „eine gewisse `Erziehung` dazu unparteiisch zu sein“. Auch Peter Schiwy („Er ist gründlich und er prüft auch immer die andere Meinung.“), Ulrich Wickert („Neugier“), Wolfgang Metzner („Einschätzen von Sachverhalten auf ihre Relevanz“), Bernhard Töpper („die Fähigkeit, einen Sachverhalt kurz und prägnant zu beschreiben.“) und Christian Rath („Er kann logisch denken und Probleme abschichten. Er scheut sich nicht, Gesetze, Urteile usw. selbst zu lesen, statt sie sich nur von anderen erklären zu lassen.

“) sehen bei einem Juristen gegenüber anderen die in den Journalismus gehen große Vorteile. Gerichtsreporter Ralf Nehmzow glaubt man sei besonders dazu geeignet, eine journalistische Story gut zu erfassen und zu gliedern und „eine Nachrichtengeschichte vielleicht besser (zu) schreiben als andere Journalisten.“ Ferner habe er „durch die juristische Schulung einen klaren  Blick für das Wesentliche“ bekommen. Und nicht zuletzt berührten die Themen, über die man schreibt, „in vielen Bereichen oft juristische Fragen: Etwa Baurecht, Nachbarschaftsstreit, Politik etc.“. Rechtskenntnisse sind „auf allen Feldern hilfreich“, glaubt nicht nur Reinhard Müller, sondern ebenso Ulrike Winkelmann und Fatina Keilani.

Laut Keilani habe man vor allem intensiv gelernt, „wie der Staat funktioniert und was er darf und was nicht.“ Winkelmann nennt „klares, systemisches Fragen nach Ursache und Wirkung, nach Anspruchsgrundlagen, nach Schutzrechten und Schutzpflichten“ sowie ein „nüchternes Verhältnis insgesamt zu Systemfragen, nüchterne Einschätzung dessen, was ein Staatsapparat leisten kann (schließlich besteht der Polit- und Verwaltungsapparat aus Juristen, und von denen weiß man dann, wie sie ticken und was sie können)“ als weitere Vorteile. Am wichtigsten in der Praxis sei die „Fähigkeit, Gesetzesvorlagen einzuschätzen.“ Schließlich bestehe die Bundespolitik „aus dem Rhythmus der Gesetzesformulierung und – gebung“. Maßgebliche Politiker seien Juristen und nähmen, „wie alle Juristen, nur ihresgleichen ernst“ und fast nur Juristen könnten schnell und zielsicher ausmachen, was der Unterschied zwischen Gesetzesentwurf A und Gesetzesentwurf B ist. „Alle anderen jedenfalls haben es schwerer“, so Winkelmann weiter.

Ähnlich sieht das Dietmar Hipp, der vor allem die Anhörung anderer Auffassungen als eine der größten Fähigkeiten des Juristen nennt: „´audiatur et altera pars` sollte ja gerade auch für Journalisten gelten“. Am Wichtigsten sei aber wohl die gestärkte „eigene Urteilskraft.“ Im Gegensatz zu Elke Bohl, die „keine besonderen“ Fähigkeiten eines Juristen für den Beruf in den Medien sieht, schreibt Christian Semler den Mitgliedern dieses Berufsstandes „Verständnis für die formalen Aspekte des politischen Prozesses, die Fähigkeit, sich in die Gegenseite zu versetzen und das Bestehen auf Argumenten“ zu. „Ein Gefühl für Gerechtigkeit gehört allerdings nicht gerade zum Kernbestand dessen, was die Rechtswissenschaften lehre“, so Semler einschränkend.. Dieses erwerbe „man nur kraft Sozialisation oder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit.

“ Matthias-Josef Zimmermann, Leiter der ARD-Redaktion „Recht“ beim WDR, hat zwar selbst kein Jura studiert (sondern Medizin), allerdings hat er sich 40 Berufsjahre mit der Justiz auseinandergesetzt und umgeben von zahlreichen „Juristenjournalisten“ gearbeitet. Er glaubt, Rechtswissenschaftler besäßen „häufig die Fähigkeit zur Abstraktion, manchmal zur trennscharfen Analyse, selten zur notwendigen Verkürzung.“ Außerdem die Fähigkeit zur guten Recherche und „im Luther`schen Sinne zu formulieren (`dem Volk aufs Maul geschaut…`). Zimmermann glaubt weiter, dass die Begabung zu einem guten Journalisten vor allem durch Erfahrung entsteht, und derlei würde man in der Rechtswissenschaft reichlich geboten bekommen („Und ist die Juristerei nicht letztlich ein in Normen und Regeln gefaßtes pralles Leben!“). III. Überschneidungen in der Praxis   Ist der Gegensatz der beiden Disziplinen Jura und Journalismus vielleicht nur oberflächlich? Welche Überschneidungen gibt es in Inhalt und Systematik?   „Die Frage nach Recht und Unrecht, richtig und falsch, Erkenntnisinteresse, (halb-) wissenschaftliches Arbeiten, Aufklärung von Sachverhalten im Gespräch und mittels Literatur“, glaubt Dietmar Hipp.

Auch trotz häufiger „ökonomischer Zwänge“ sei in beiden Bereichen „besondere Sorgfalt“ gefragt. Eine „gute Allgemeinbildung und ein Minimum an Lebenserfahrung“ sei die „Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Ausübung“ beider Berufe. Im Grunde sei die journalistische Arbeit eine „Arbeit mit Fällen". Das bedeute „Grundsätzliches am Einzelfall fest zu machen, Fälle zu schildern, um Fragen und Konflikte anschaulich machen.“ „Beweiserhebung und Recherche“ würden sich ebenso wie „Urteilsfindung und Schreiben eines Artikels“ ähneln: „Der (Straf-) Richter entscheidet nach seiner ´aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung`, der Journalist (vor allem der, der interpretierende oder kommentierende, also subjektiv gefärbte Texte schreibt) muss (und darf) sich nach meinem Verständnis stützen auf seine von der eigenen Recherche getragene Überzeugung.“ Ferner müssten auch Journalisten quasi „in Analogie zu den Befangenheitsvorschriften des Prozessrechts“ arbeiten, meint Hipp, schließlich würden auch sie „urteilen“.

Christian Rath von der „taz“ sieht die größte Überschneidung in der Darstellung aller Argumente, wobei jedoch der Journalist häufig darauf verzichten könne, sich für eine Position zu entscheiden. Ulrich Wickert beantwortet die Frage mit dem Begriff „Tatsachenfindung“, nicht aber ohne die eigene Antwort mit einem Fragezeichen zu versehen. Wolfgang Metzner sieht die wesentliche Überschneidung im „Einschätzen von Sachverhalten auf ihre Relevanz“ und Peter Schiwy glaubt, dass für beide Berufe das Credo gelten müsse: „Zunächst müssen die Fakten auf den Tisch, und dann kommt die Bewertung.“ Nach Bernhard Töpper kommt es in beiden Disziplinen darauf an – beide hätten schließlich „nur einen begrenzten Platz zur Verfügung“ –, „die Dinge auf den Punkt zu bringen, kurz und knapp zusammenzufassen“: „Der gute Jurist muß in der Lage sein, eine komplizierte Rechtslage seinem Mandanten klar und verständlich zu erläutern – ohne juristisches Fachchinesisch. Über diese Fähigkeit muß auch ein guter Journalist verfügen: einen Sachverhalt dem Leser, Hörer oder Zuschauer klar und leicht verständlich zu vermitteln.“ „F.

A.Z.“- Redakteurin Elke Bohl stimmt Töpper zu: „Man muß präzise formulieren können.“ Fatina Keilani sieht die Überschneidungen vor allem „auf dem politischen Feld“, ergänzt aber auch, dass sich „letztlich (…) alle Lebensvorgänge juristisch abbilden“ ließen. Jörn Kabisch will „rhetorisches Talent und die Fähigkeit zu Transfer“ entdeckt haben. Nach Ulrike Winkelmann („taz“) gibt es in der Praxis vor allem eine gleiche Herangehensweise: Gute Journalisten fänden den Interessenkonflikt in jeder Pressemitteilung und jeder Nachricht und gute Juristen können im Chaos jeder Straftat und jedes zivilrechtlichen Konflikts den Sachverhalt erkennen und – „subsumieren, subsumieren, subsumieren.

“ Eigentlich sei das journalistische ´Thema erkennen` das gleiche wie das juristische Subsumieren. Mathias-Josef Zimmermann von der „ARD“ meint jedoch, dass es „eigentlich wenig“ Überschneidungen gebe. „Die Pflicht zur juristischen Schärfe“ sei im Journalismus „meist kontraproduktiv“. Denn es käme hier - zwar nicht auf die „Verseichung“ - , wohl aber auf die „Vereinfachung“ an.     IV. Ein Widerspruch in der Sprache ?   Reinhard Müller von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ beantwortete die Frage zu den Überschneidungen zwischen Jura und Journalismus so: „Beide haben letztlich nur die Sprache, um sich verständlich zu machen, um zu überzeugen.

“ Doch existiert nicht zwischen den beiden Sprachen ein offenkundiger Widerspruch?   „Aber in Gänze“, meint Mathias-Josef Zimmermann, „Unbedingt“, sagt Christian Semler und Jo Pohl glaubt: „Ein Riesen-Problem.“ Juristen würden bei all ihren klaren Gedanken zu einer „Vernebelung in der Sprache“ neigen, erläutert „ZDF“- Mann Pohl. Sie drückten sich über permanente Distanzierung aus, was ein „Armutszeugnis“ sei. Als Jurist müsse man als Journalist Sprache neu erlernen, denn „Journalismus ist erpicht auf das Gegenteil von Distanz.“ In seiner Karriere habe er von Juristen immer Forderungen oder Versprechungen zur Besserung der Sprache weg von der „für den Rechtsbürger unverständlichen Sprache der eigenen Protagonisten (Gesetzgeber, Anwälte, Richter usw.)“ gehört, doch „passiert ist nie etwas ….

“, berichtet Zimmermann. Zwar wäre es „sicher polemisch“ den Umkehrschluss aus der Forderung an Journalisten (komplizierte Sachverhalte einfach darzustellen und zu vermitteln), „nämlich Einfaches zu komplizieren“, als „Handlungsmaxime“ auszugeben; „gleichwohl ist die Beachtung der tausend Wenns und Abers für Juristen tägliche Übung. Die Neigung, diese tausend Wenns und Abers gar in einen einzigen, endlos langen Satz zu fassen, ist (leider immer noch) unter den Juristen häufig die Regel“, beschreibt der Redaktionsleiter die Situation. Christian Semler nennt die juristische Sprache „im besten Fall exakt“ aber “oft gleichzeitig ärmlich, wiederholungsintensiv  und floskelhaft.“ „Zwar hat Stendhal den Code Civil studiert um seinen Stil zu schärfen, das heißt um der Prägnanz und Kürze dieses großartigen Gesetzestextes willen“, aber man würde leicht einsehen, „dass das bei heutigen deutschen Rechtstexten vergebliche Mühe wäre.“ Peter Schiwy, Elke Bohl und Ulrich Wickert beantworten die Frage schlicht bejahend.

Bohl hielte es bezogen auf die Sprache mit Friedrich Dürrenmatt: `Die Arbeit an der Sprache ist Arbeit am Gedanken.“ Nur wer klar formulieren könne, habe wirklich verstanden, worüber er schreibt oder spricht. Auch Jörn Kabisch, Bernhard Töpper, Ulrike Winkelmann und Ralf Nehmzow sehen das so. Viele Juristen würden „einen nur allzu deduktiven Stil“ pflegen, sagt Kabisch und ergänzt, dass er selbst lange gebraucht habe, um diesen zu verlernen. Ralf Nehmzow betont, dass man in den Medien regelmäßig für Laien schreiben müsse, „also versuchen, (…) die Fachbegriffe, wenn notwendig zu erhalten, aber dem Leser verständlich zu machen, zu übersetzen.“ Nehmzow nimmt zur Verdeutlichung ein Beispiel: „Der Angeklagte hat Berufung eingelegt.

Im Klartext: Der Fall wird nun in der zweiten Instanz völlig neu aufgerollt.“ „Juristen-Journalisten“ müssten „Dolmetscher des Rechts“ sein, fordert Bernhard Töpper. Seit Jahrzehnten würde den Juristen vielfach vorgeworfen, dass ihre Sprache von den Bürgern nicht verstanden wird. „Dies ist ganz sicher mit ein Grund dafür, dass viele Menschen auch heute noch sagen: Mit dem Gericht will ich nichts zu tun haben.“ Ulrike Winkelmann von der „taz“ glaubt, dass „die juristische Sprache (…) von der Gleichförmigkeit, die journalistische (hingegen) von der Abwechslung“ lebe. Ihr Kollege Christian Rath meint, dass die juristische Aussage vollständig sein müsse.

Der Journalist müsse dagegen weglassen können. „Juristen schreiben vor allem für Juristen“, doch gerade als rechtspolitischer Journalist müsse man so schreiben, „dass sowohl Laien als auch Juristen alles verstehen und den Sachverhalt einordnen können.“ Es sei „eben leichter, geschraubt klingendes Fachdeutsch zu schreiben, als das, was man damit sagen will, in eine klare und allgemeinverständliche Sprache zu bringen“, antwortet Fatina Keilani und deshalb käme es darauf an, sich Mühe zu machen. Genau dann wäre die Sprache auch kein Problem mehr, glauben „Stern“ - Redakteur Wolfgang Metzner („Teilweise inkompatibel. Macht aber nichts. Man kann beide Sprachen beherrschen und verwenden.

“) und ihr Kollege Jost Müller-Neuhof. Dass „nicht unbedingt“ ein natürlicher Gegensatz bestehen müsse, findet auch Dietmar Hipp vom „Spiegel“: „Wer fachlich (insbesondere terminologisch) sauber argumentiert und trotzdem einen knappen, verständlichen und nicht zuletzt gewitzten Stil pflegt, hat beste Chancen, auch mit einem juristischen Text zu glänzen.“ Allerdings sei die Sprache für den Journalisten „nur Werkzeug“, für den Juristen aber “Werkzeug und Gegenstand“ zugleich, „weshalb sich Juristen eben auch besonders leicht dem Vorwurf zu einer fachspezifischen Ausdrucksweise aussetzen“ würden. Überspitzt könne man sagen: „Journalismus nutzt Sprache. Recht ist Sprache.“ Unverständlichen Fachbegriffe müssten unbedingt vermieden und ersetzt oder umschrieben werden, zum Beispiel „wenn der BGH die ´Unrechtskontinuität` bejaht, können Altfälle trotz geänderter Strafvorschrift weiterhin abgeurteilt werden“.

Gleiches gelte für „Begriffe, die umgangssprachlich weitgehend synonym sind, juristisch aber etwas anderes bedeuten, auch im Sinne der Fachsprache richtig verwendet (z.B. ´Eigentümer` statt ´Besitzer`, oder Umschreibung mit ´der, dem das ... gehört`).

Dietmar Hipp entdeckt in der Methodik der beiden Berufsvertreter einen „grundsätzlichen Widerspruch“: „Der Jurist muss differenzieren, zu jeder Regel eine Ausnahme finden, Argumente und Gegenargumente diskutieren, er ist Teilnehmer in einem ´Prozess` der Rechtsfindung oder zumindest der rechtlichen Auseinandersetzung, sein Publikum sind (überwiegend) andere Juristen.“ Genau anders würde es sich beim Journalisten verhalten, „der überwiegend für Nichtjuristen schreibt (und vor allem erst einmal auch Nichtjuristen sein Thema ´verkaufen` muss): er muss vereinfachen, (…) einen Ist-Zustand beschreiben, Aussagen treffen, Ergebnisse präsentieren.“ Doch Hipp sagt auch, dass bei der vereinfachten Darstellung von Kompliziertem und beim Weglassen von Unwichtigem die Grenze meist genau da verlaufe, „wo es juristisch wirklich interessant wird.“ V. Wege in die Medien-Wege in den Medien   Fachjournalist oder Generallist ? Die Wege des Juristen, der in einen Medienberuf einsteigt, verlaufen in die unterschiedlichsten Richtungen.   Gerichtsreporter   Klassisch erscheint die Tätigkeit als Gerichtsreporter.

Für seinen Aufgabenbereich ist juristisches – vor allem prozessualrechtliches – Wissen unerlässlich. Allerdings ist die Arbeitsweise eines Reporters in der Praxis maßgeblich von dessen Ausdrucksvermögen abhängig: Die Szenerie einen Verhandlungssaales und des stattfindenden Prozesses muss – besonders aufgrund der Tatsache der Nichtzulassung audi-visueller Medien, selbst im öffentlichen Prozess - , genau, lebhaft und bildreich beschrieben werden. Dies könnte nachdem was allgemein über den Sprachgebrauch von Juristen bekannt ist , ein Hinderungsgrund sein. Gerhard Mauz (am 29. November 1925 in Tübingen geboren) galt bis zu seinem Tod 2003 als der bedeutendste Gerichtsberichterstatter in der deutschen Nachkriegsgeschichte, allerdings war er kein Jurist im klassischen Sinne. Zwar studierte er Strafrecht , jedoch lag sein Hauptaugenmerk auf der Psychologie, Psychopathologie und Philosophie, wo er „die Grundkenntnisse für seine sensiblen, psychologischen Analysen, die zu seinem Markenzeichen wurden“ erwarb.

Zunächst startete Mauz seine Karriere beim Rundfunk, landete später als freier Mitarbeiter bei der „Welt“, um vom 1. Mai 1964 an jene legendären Gerichtsreportagen für den „Spiegel“ zu schreiben, ehe er nach seinem Ruhestand 1990 in seiner Position von der von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ abgeworbenen Gisela Friedrichsen beerbt wurde. Ein weiterer bekannter Gerichtsberichterstatter ist Norbert Leppert. Geboren wurde der Jurist 1945 in Lübeck. Seit 1971 arbeitet er als Gerichtsreporter bei der "Frankfurter Rundschau". Seine Berichterstattung über bedeutende Fälle in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik reicht von NS-Verfahren über Terroristenprozesse bis zu Wirtschaftskriminalität und Korruption.

Neben seinen Kriminalromanen „Stadt im Zwielicht“ und „Unter der Robe“ hat Leppert mehrere Drehbücher für Kriminalserien geschrieben. Dass Redaktionen einen Mitarbeiter ausschließlich für die Gerichtsberichterstattung abstellen, ist zur Seltenheit geworden. Selbst (juristisch ausgebildete) Leute wie Dietmar Hipp („Spiegel“- Korrespondent beim Bundesverfassungsgericht), Ralf Nehmzow (Gerichtsreporter des „Hamburger Abendblattes“), Christian Rath (Justiz-Korrespondent der „tageszeitung“), Reinhard Breidenbach (Chefreporter der „Verlagsgruppe Rhein-Main“), Bettina Mävers („Handelsblatt“) oder Sonnhild Maier („Stuttgarter Zeitung“) bestreiten einen Großteil ihrer Arbeit mit den Schreiben über allgemein- oder rechtspolitische Themen. Im Gegensatz zu Wirtschafts- und Wissenschaftsjournalisten wird die Gerichtsberichterstattung nicht von fachlich ausgebildeten Personen ausgeübt, vielfach werden Volontäre oder „freie Mitarbeiter“ mit diesen Aufgaben betraut, „ohne jede Vorbildung, ohne jedes Verständnis für die prozessualen Gegebenheiten und die sachlichen Zusammenhänge,“ wie der Heidelberger Rechtsanwalt Wolfgang Ferner anlässlich der Verleihung des Regino-Preises (Auszeichnung für die besten Justiz-Reportagen) im Jahre 2001 sagte. Hinzu kämen laut Ferner aber noch zwei weitere Aspekte, die es häufig unmöglich machten, „etwas Vernünftiges zu schreiben: Zeitdruck und Platzmangel. Der sensationelle Diebstahl von 300 Kästen Leergut auf dem Hof des Regionalmarktes in Landau kommt zwar auf Seite 1 des Regionalteiles des Landauer Anzeigers, der Redakteur hat aber nur 28 Zeilen zur Verfügung.

Da er während des zweiten Verhandlungstages noch über den Besuch einer wichtigen Persönlichkeit im Nachbarort berichten musste, am dritten Tag in der Redaktion zur Bereitschaft eingeteilt war, hat er im wesentlichen nur die Verlesung der Anklage mitbekommen, den Urteilstenor hat er dann der Einfachheit halber beim Staatsanwalt abgefragt, der ihm auch die wesentlichen die Urteilsgründe mitgeteilt hat. Das ist vieler Orten die Realität in den Redaktionen.“   2.) Juristen als Polit-Journalisten   Der größte Teil der „Juristenjournalisten“ der Printmedien arbeitet – neben den Lokalredaktionen, wo ohnehin der größte Anteil der Journalisten angesiedelt ist - in den Politik-Ressorts. Dort beschäftigt sich das Gros vornehmlich mit rechtspolitischen Themen, aber auch sie sind dort fast alle Generalisten, die sich von der Innenpolitik bis hin zu Gesellschaftsthemen mit den unterschiedlichsten Feldern beschäftigen. Ihre Schwerpunkte sind so fein, wie die Bandbreite der Themen: Ulrike Winkelmann („taz“) beispielsweise hat sich auf Gesundheits – und Sozialpolitik spezialisiert, Heribert Prantl und Annette Ramelsberger von der „Süddeutschen Zeitung“ hingegen auf Innenpolitik.

Jochen Bittner von der „Zeit“, einst Assistent am Kieler Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, ist ähnlich für die unterschiedlichsten Themen im Bereich Politik zuständig wie Jörn Kabisch („taz“), Katja Gelinsky, Elke Bohl, Reinhard Müller (alle „F.A.Z.“), Jost Müller-Neuhof, Fatina Keilani („Tagesspiegel“), Astrid Hölscher („Frankfurter Rundschau“, Reportagen) oder wie einst der 2003 verstorbene Herbert Riehl-Heyse bei der „Süddeutschen Zeitung“. Für die Außenpolitik und die Berichterstattung über völkerrechtliche Frage zeichnen sich beispielsweise Christian Semler („taz“, insbesondere „die Verrechtlichung multilateraler Beziehungen“) und Stefan Ulrich („Süddeutsche Zeitung“) verantwortlich.   3.

) Juristen in Fernsehen und Rundfunk   Im TV-Journalismus und im Rundfunk sieht die Situation ähnlich aus, wenngleich – insbesondere die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten - meist eigene Justiz-Redaktionen unterhalten. In diesen arbeiten beispielsweise die Juristen Bernhard Töpper (Leiter der Redaktion „Recht und Justiz“ des „ZDF“), Bernd-Ulrich Hagen („ZDF“- Redaktion „Recht und Justiz) und Karl-Dieter Möller (Redaktionsleiter „Ratgeber Recht“ der „ARD“ beim „SWR“). In der Justiz-Redaktion arbeitete einst auch „ZDF“- Mann Jo Pohl; mittlerweile jedoch ist er für Gesellschafts- und Bildungspolitik zuständig. Der Jurist, ehemalige Leiter des „ARD“- Magazins „Panorama“ und einstige „ARD“ – Korrespondent in London, Joachim Wagner vom „NDR“ arbeitet nunmehr im „ARD“- Hauptstadtstudio in Berlin, und ist dort für Rechts- und Innenpolitik zuständig. Als eine der bekanntesten Berichterstatterinnen in sämtlichen Fragen des Rechts gilt Annette Wilmes, die als freie Journalistin zahlreiche Sendeanstalten des „ARD“- Hörfunks mit juristischen Themen „versorgt“. Beim Fernsehjournalismus fällt auf wie viele – der oft als spröde geltenden – Rechtswissenschaftler, den Sprung vor die Kamera geschafft haben.

Mit Wolf von Lojewski und Claus Kleber (beide Moderatoren und Leiter des „ZDF Heute Journals“), Ulrich Wickert (Moderator der „ARD – Tagesthemen“), Irmela von Hannover und Karl-Dieter Möller (beide Moderatoren des „ARD Ratgebers Recht“), Bernhard Töpper (Moderator der „ZDF“ – Sendung „Wie würden Sie entscheiden ?“), Bodo H. Hauser („ZDF“ – Magazin „Frontal“, Moderator der „ZDF-Sendung“ Nachtduell und der „Phoenix“ –Talkshow „Unter den Linden“, Leiter der „ZDF“-Sendung „Hauser & Kienzle und die Meinungsmacher“), Michel Friedman (Moderator der „HR“ – Sendung „Vorsicht, Friedman !“ und der „ARD“- Sendung „Friedman“), Butz Peters (Moderator der „ZDF“ – Sendung „Aktenzeichen XY Ungelöst“) Ulrich Deppendorf und nicht zuletzt Alfred Biolek (beide mit zahlreichen Moderationen von Sendungen in „ARD“ und „WDR“, Biolek zudem beim „ZDF“ ) seien einige genannt. Vor die Kamera zog es auch den Moderator, Kabarettisten und Schauspieler Ottfried Fischer, der sein Jura Studium allerdings vorzeitig abbrach. Als absoluter Quereinsteiger darf der Jurist Heribert Fassbender bezeichnet werden: er stieg in den Sport-Journalismus ein, wurde ab 1982 Sportchef des „WDR“ und später Leiter sowie Moderator des „ARD – Sportstudios“.   4.) Fachfremde „Juristenjournalisten“   Solch eher ungewöhnliche Tätigkeitsbereiche eines „Juristenjournalisten“ wie bei Heribert Fassbender sind in den Printmedien noch häufiger vertreten.

Gerald Traufetter vom „Spiegel“ beispielsweise ist Wissenschafts-Redakteur und Peter von Becker („Tagesspiegel“) ist Leiter der Kulturredaktion. In den Wirtschaftsredaktion – was freilich näher liegt - finden sich unter anderem Heike Jahberg („Tagesspiegel“), Wolfgang Metzner („Stern“) und Martin W. Huff („Frankfurter Allgemeine Zeitung“) wieder. In den Online-Journalismus stiegen die Juristen Mathias Müller von Blumencron, der Chefredakteur von „Spiegel Online“ ist, sowie Andreas Kurz von der „taz“ und dem „Handelsblatt“ ein.   5.) „Juristenjournalisten“ als Medienmanager   Erstaunlich häufig ist die Verbreitung von „Juristenjournalisten“ in den leitenden Positionen der Redaktionen, Sender, Verlage und Unternehmen.

Chefredakteure konnten sich der Jurist Roderich Reifenrath („Frankfurter Rundschau“) sowie Robert Leicht („Die Zeit“), der allerdings sein Studium vorzeitig abbrach, nennen. An der Spitze der Redaktion der „Hamburger Morgenpost“ wähnte sich zwischen 1986 und 1989 der heutige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und Jurist Wolfgang Clement. Clement arbeitete bereits vor seinem Einstieg in die Politik – unter anderem als Sprecher des SPD-Parteivorstandes – als Politischer Redakteur und später als stellvertretender Chefredakteur der Dortmunder „Westfälischen Rundschau“. Der promovierte Rechtswissenschaftler Peter Schiwy war einst Intendant des Berliner Senders „Rias“ sowie des „NDR“. Ihn löste mit Jobst Plog ebenfalls ein Jurist mit Dissertation ab. Neben seiner Intendanz und der zeitweiligen Position als „ARD“ - Vorsitzender fungiert der 1941 geborene Plog als Präsident des deutsch – französischen Kulturkanals „arte“.

Seinen Einstieg in die Führungsebene schaffte Plog – nach einer Anwaltstätigkeit in Hannover – mit der Besetzung der Position als Justiziar des „Norddeutschen Rundfunks“ im Jahre 1977. Gleiches gilt für Alfred Biolek, der diese Position 1963 beim „ZDF“ besetzte. Zwar „nie selbst wirklich journalistisch tätig“ gewesen ist der Jurist Jürgen Meier-Beer, jedoch besetzt auch er mit dem Posten des „ARD“ – Unterhaltungschefs eine leitende Position. Ulrich Deppendorf, der sein Erstes Staatsexamen in Münster ablegte und sich nach sechs Monaten Referendariatszeit für den Journalismus entschied, ist seit Mai 2002 Programmdirektor Fernsehen beim „Westdeutschen Rundfunk“ und seine Kollegin Monika Piel, Juristin, Journalistin und Orientalistin erledigt die gleiche Aufgabe für den Bereich Hörfunk. Bodo H. Hauser ist - ebenfalls seit Mai 2002 - Programm-Geschäftsführer des Ereignis- und Dokumentationskanals „Phoenix“ in Bonn.

In einer der einflussreichsten Positionen der nationalen und internationalen Medienbranche findet sich der promovierte Jurist Rolf Schmidt- Holtz als Vorstandsvorsitzender der „Bertelsmann Music Group“ („BMG“). Zuvor war er bereits Vorstand des Hamburger Verlages „Gruner + Jahr“. Seine journalistische Karriere begann er beim „Westdeutschen Runfunk“, wo er ebenso wie beim „Stern“ zum Chefredakteur aufstieg. Zudem fungierte er als Herausgeber des Hamburger Nachrichtenmagazins aus dem Hause „Gruner + Jahr“. Eine ähnlich bedeutende Rolle in der Medienlandschaft muss Joachim Fest zugeschrieben werden. Angefangen hat Fest beim „Rias“ Ende der 50er Jahre.

Nach seinem Studium (Jura, Geschichte, Soziologie, Germanistik, Kunstgeschichte) in Freiburg, Frankfurt und Berlin.1961 wechselte Fest vom „Rias“ zum „NDR“ nach Hamburg, wurde Chefredakteur für Zeitgeschehen und moderierte zudem unter anderem das Polit-Magazin „Panorama“. 1973 berief ihn die „F.A.Z.“ als Kulturchef in ihr Herausgeber-Gremium.

Ende 1993 schied Fest aus der „F.A.Z.“ aus.   VI. Juristische Medienkarrieren - eine Auswahl   1.

) Claus Kleber   Claus - Dieter Kleber wurde am 2. September 1955  als erster von zwei Söhnen in Reutlingen geboren. Sein Vater Dr. Peter Kleber, verheiratet mit Frau Margot, war als Diplom-Ingenieur tätig. Kleber besuchte zunächst die Volksschule in der liechtensteinischen Hauptstadt Vaduz, einer von vielen Auslandsaufenthalten, die noch folgen sollten. Nach dem Abitur im rheinischen Bensberg – bereits während der Schulzeit veröffentlichte er im „Kölner Stadtanzeiger“- immatrikulierte sich Kleber im Wintersemester 1974/75 an der Universität Tübingen für das Fach Jura.

Parallel arbeitete der junge Verbindungsstudent (korporiert im A.V. Guestfalia zu Tübingen im Cartellverband) für den „Südwestfunk“ als „ständiger freier Mitarbeiter“ in Tübingen und Baden-Baden. Nach zwei Auslandssemestern im schweizerischen Lausanne 1978 und 1979, legte Kleber im Herbst 1980 in Tübingen das Erste juristische Staatsexamen ab. Im Dezember 1983, vorausging das Referendariat mit Wahlstation im Staatsministerium Baden-Württemberg, erfolgte schließlich – ebenfalls erfolgreich - die Zweite juristische Staatsprüfung. Einer kurze Tätigkeit in einer international wirtschafts- und wettbewerbsrechtlichen ausgerichteten Kanzlei in Stuttgart folgte im Herbst 1984 ein Forschungsaufenthalt in Washington und New York.

Dort begann er für seine 1986 erschienene Dissertationsschrift "Privater Rundfunk - Gestaltungsmöglichkeiten im Verfassungsrahmen" zu forschen, unterstützt durch Stipendien des Deutschen Akademischen Auslandsamtes und der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Im Vorwort seiner Promotionsschrift weist der mit der Ärztin Dr. Renate Grzwick verheiratete Kleber daraufhin, dass ihn seine journalistische Tätigkeit bei der Arbeit stark beeinflusst habe. So habe er "nicht nur Erkenntnisse aus Veröffentlichungen und schriftli

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