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 Gerechtigkeit   1) Erste Entwicklung unter Hesiod (ca. 700 vor Christus) Erfährt selbst Unrecht durch seinen Bruder, schreibt daraufhin Abhandlung über das Recht und die Gerechtigkeit (dich = dike) (Einschub: Unterschied zwischen dich und ius: Das römische Verständnis des Rechts war subjektiver: Es gab “mein Recht” und “dein Recht”; bei den Griechen dagegen war das Recht die königliche oder göttliche Weisung von oben) Hesiod gibt zwar zu, daß man als Gerechter ein schweres Leben hat, betont aber, daß die Ungerechten von Zeus gestraft werden.   2) Platon (um 428 bis ca. 347 vor Christus) Zwei wichtige Werke: “Gorgias” und “Politeia” Gorgias: Argument der Gegner der Gerechtigkeit: Gerechtigkeit ist entweder Mittel im Machtkampf oder Mittel der Schwachen. Warum sollte Zeus strafen (nach Hesiod), wenn Gerechtigkeit im Grunde nichts anderes ist als der bloße Kampf ums Überleben? Platons neues Gegenargument: Die Seele der Ungerechten nimmt Schaden. die physische Existenz ist nebensächlich; das wichtige ist nur die Seele.

Politeia: Was ist Gerechtigkeit überhaupt? Bildung eines gedanklichen Bildes einer Polis: Eine Basis für die Existenz ist die Gerechtigkeit. Genauso ist die Gerechtigkeit Teil eines einzigen Menschen. Also gehört sie zu den menschlichen Werten, also keine schwächliche Anpassung an gewisse Umstände.   3) Cicero (106 - 43 vor Christus), De re publica In Verbindung mit der Verteidigung der Gerechtigkeit erläutert Cicero die Verbindung mit der besten Staatsform. I. und II.

Buch: Gerechtigkeit ist eine Basis für den besten Staat. III. Buch: Behauptung, Gerechtigkeit und Politik vertragen sich nicht (Philus) Gegenargument: Gerechtigkeit ist Gehorsam gegen das ius naturale, und wer diesem nicht gehorcht, “leistet Verzicht auf die Menschennatur.” (Laelius)   4) Hl. Augustinus (354 – 430 nach Christus) Nach der Eroberung Roms 410 durch die Goten verfaßt Augustinus die Bücher “De civitate Dei ”. Thema: Abwehr der Anklage, Roms Niedergang sei durch das Christentum gekommen.

Augustinus fragt, wessen sich ein Reich rühmen darf, was überhaupt zu rühmen ist. Die Antwort: Recht und Gerechtigkeit. Augustinus führt die Gedanken Hesiods, Platons und Ciceros weiter (ohne Rom als vormals “heidnische Stadt” zu schmälern) und schreibt, wenn das Verhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit auf der einen Seite und dike, dem Gericht in der Bürgergemeinde und höchster göttlicher Instanz, auf der anderen Seite, beachtet werde, erlange man den civitatem dei.                       Primärliteratur: Friedrich Klingner, Gerechtigkeit; aus Friedrich Klingner, Römische Geisteswelt Sekundärliteratur: Microsoft Encarta 97 Enzyklopädie  

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