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  Facharbeit

   Facharbeit   aus der Sozialkunde   Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Die KSZE und die internationale Krisenbewältigung         Verfasser: Michael Schmid Leistungskurs: Geschichte / Sozialkunde Kursleiter: Herr Stadler Bearbeitungszeitraum: 15. 2. 1993 - 1. 2. 1994 Abgabetermin: 1. 2.

1994 10 Uhr        Erzielte Note: ______ (mit Tendenz)   Erzielte Punkte: ______ (einfache Wertung)           _______________________________ (Unterschrift des Kursleiters)       Inhaltsverzeichnis    A Vorwort 3   B Geschichte der KSZE 3   C Ergebnisse der Konferenzen I Konferenz von Helsinki 1975 5 II Konferenz von Belgrad 7 III Konferenz von Madrid 7 IV Konferenz von Wien 8 V Charta von Paris 9 VI Konferenz von Helsinki 1992 9   D Krisenmechanismen der KSZE I Der militärische Krisenmechanismus 10 II Der politische Krisenmechanismus 10 III Der Mechanismus der menschlichen 11 Dimension IV Der Valetta - Mechanismus 11 V Der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof 12 VI Der Hohe Kommissar für nationale 13 Minderheiten   E Wirksamkeit und Zukunftperspektiven der KSZE I Wirksamkeit 14 II Zukunftsperspektiven 16   F Anhang I Schaubilder 17 II Literaturverzeichnis 25 III Selbständigkeitserklärung 25 A Vorwort  Die Geschichte der KSZE ist vor allem in zwei Phasen aufgeteilt: die Prozeßphase, die mit der Charta von Paris 1990 eigentlich beendet und von einer neuen Phase überschattet wurde, der Institutionsphase. Die Hauptaufgabe dieser Facharbeit besteht darin, die Probleme der Institutionsphase zu erläutern. Dies sollte vor allem in Bezug auf die Krisen gesehen werden, die seit 1991 in Europa entstanden sind. Konnte und kann die KSZE überhaupt irgendetwas in solchen nur ethnologisch geprägten Konflikten bewirken? In dieser Arbeit wird zuerst versucht, die Geschichte der KSZE kurz zu umreißen. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse der wichtigsten KSZE-Konferenzen dargestellt. Die Krisenmechanismen, die seit 1990 die Institutionalisierung der KSZE bestimmt haben, machen den dritten Teil aus.

Die Probleme, die die KSZE mit den aufgetretenen Krisen hat, eine Bewertung der Möglichkeiten der KSZE in Krisensituationen und die Zukunftsperspektiven schließen den Textteil ab. Im Anhang sind einige Schaubilder angefügt, welche die Krisenmechanismen näher erläutern und die Entwicklung der KSZE allgemein zeigen. Ein großes Problem dieses Facharbeitsthemas ist die Aktualität des Themas. Es gibt nur sehr wenig Bücher zur Krisenbewältigung der KSZE, aber es ist das letzte Jahr auch nicht viel neues in der KSZE-Entwicklung passiert, so daß in Zeitungen auch nichts zu finden war. Die verwendeten Informationen sind mindestens ein Jahr alt, so daß möglich neuere Entwicklungen nicht mehr erfaßt wurden. Wegen diesem Informationsdefizit fiel der eigentlich wichtigste Teil der Arbeit, die Schlußbetrachtung, auch verhältnismäßig kurz aus.

B Geschichte  Die Anfänge des KSZE - Prozesses kann man im Sommer 1966 in der "Bukarester Erklärung" des Politischen Beratenden Ausschusses des Warschauer Paktes sehen. Dieser machte zum ersten Mal den Vorschlag der Einberufung einer "Konferenz über Fragen der Europäischen Sicherheit". Ende 1967 definierten die NATO-Minister die künftigen Aufgaben des Bündnisses neu. Sie stellten "Verteidigung und Entspannung" in den Vordergrund. Im März 1969 rief der Politische Beratende Ausschuß des Warschauer Paktes im "Budapester Appell" zu einer gesamteuropäischen Konferenz auf, die durch ein Vorbereitungstreffen eingeleitet werden sollte. Einen Monat später erklärten sich die NATO - Minister bereit, mit osteuropäischen Staaten Themen für Verhandlungen zu erörtern.

Doch diese Verhandlungen müßten gut vorbereitet sein und alle Regierungen mit politischer Verantwortung in Europa müßten daran teilnehmen. Die finnische Regierung machte das Angebot, diese Konferenz in Helsinki abzuhalten. Doch bis zur 1. KSZE - Konferenz, die 1975 stattfand, war noch ein weiter Weg, denn vor allem der Westen stellte Forderungen, damit solch eine Konferenz überhaupt zustande kommen konnte. Es müßten Fortschritte im Viermächteabkommen über Berlin, in den SALT - Verhandlungen und in den Gesprächen zwischen der Sowjetunion und Polen erzielt werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde am 7.


Dezember 1970 mit der Unterzeichnug des Vertrages mit Polen geleistet und im September 1971 die 1. Stufe des Viermächte - Berlin - Abkommens unterzeichnet. Worauf sich die NATO - Minister zu multilateralen KSZE - Verhandlungen bei Abschluß des Berlinabkommens bereiterklärten. Am 26. Mai 1972 wurde das 1. SALT - Abkommen zwischen der Sowjetunion und der USA unterzeichnet.

Im Juni wurde das Schlußprotokoll des Viermächte - Berlin - Abkommens unterzeichnet, der KSZE - Konferenz stand nichts mehr im Wege. "Die damalige Sowjetunion erhoffte sich von ihrer Initiative zur Einberufung der KSZE die Absicherung ihres Machtbereiches und die Anerkennung bestehender Grenzen. Der Westen kam dieser Initiative entgegen, weil er in dieser Konferenz die Möglichkeit sah, ein Forum zwischen Ost und West zu schaffen, das die Zusammenarbeit aller europäischen Staaten auf den Gebieten Politik, Sicherheit, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Umweltschutz fördern sollte." Am 3. bis 7. Juli wurde die KSZE - Konferenz durch die Außenminister der 35 europäischen und nordamerikanischen Länder eingeleitet.

Dabei wurden die "Helsinki-Schlußempfehlungen" verabschiedet. Am 18. September begann dann die Kommissionsphase der KSZE. Diese wurde nach fast 2 Jahren am 21. Juli 1975 beendet und die erarbeitete Schlußakte am 30. Juli bis 1.

August von den Regierungs- und Staatschefs unterzeichnet. [Verweis auf späteres Kapitel] 1977 wurde vom 15. Juni bis zum 5. August das 1. KSZE - Folgetreffen vorbereitet. Das eigentliche Treffen fand dann vom 4.

Oktober 1977 bis zum 9. März 1978 statt. Ein weiterer Meilenstein in der KSZE - Geschichte ist das Expertentreffen über friedliche Streitschlichtung in Montreux. 1980 fand dann das nächste KSZE - Folgetreffen in Madrid statt. Es begann am 11. November.

Am 9. Februar 1982 wurde von den westlichen Außenministern die Verhängung des Kriegsrechts in Polen stark verurteilt. Der Konflikt war so groß, daß man sich außerstande sah, die Konferenz unter solchen Umständen fortzusetzen. Am 12. März vertagte man die Konferenz auf den 9. November, wo sie wieder aufgenommen wurde.

Am 6. September 1983 wurde durch die Delegationen der 35 Teilnehmerstaaten das "Abschließende Dokument" angenommen. Am Tag darauf fand dann die Schlußveranstaltung der Außenminister statt. 1984 wurde vom 21. März bis 30. April ein weiteres Expertentreffen über friedliche Streitschlichtung in Athen abgehalten.

Das 3. Folgetreffen begann in Wien am 4. November 1986 und endete mit der Annahme des "Abschließenden Dokuments" am 15. Januar 1989. Vom 30. Mai bis 23.

Juni fand in Paris das erste Treffen der Konferenz über die menschliche Dimension der KSZE statt. 1990 wurde die "Charta von Paris für ein neues Europa" am 21. November von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Außerdem wurde der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa unterzeichnet. Es wurde auch im Rahmen des KSZE - Treffens eine gemeinsame Erklärung über Gewaltverzicht der 22 Mitgliedsstaaten der NATO und des Warschauer Paktes unterzeichnet. 1991 fand vom 1.

bis zum 19. Juni ein Expertentreffen über nationale Minderheiten in Genf statt.1992 fand wiederum in Helsinki das vierte Folgetreffen der KSZE statt. (Siehe Anhang, Schaubild 7)  C Ergebnisse der Konferenzen  I Konferenz in Helsinki (1975)   Die erste KSZE - Konferenz wurde am 3. Juli 1973 in Helsinki eröffnet und vom 18. September 1973 bis zum 21.

Juli 1975 in Genf fortgesetzt. Ihren Abschluß fand sie am 1. August 1975 in Helsinki mit der Unterzeichnung der Schlußakte durch die Hohen Vertreter aller europäischen Staaten (außer Albanien), der USA und Kanada. "Die KSZE war der erste und bisher einzige multilaterale Versuch, einen thematisch weitgespannten Verhaltenskodex für Ost und West in Europa zu schaffen." Die Schlußakte der Konferenz ist in 4 Körbe unterteilt. "Korb 1, gleichzeitig das Kernstück der Akte, enthält 10 Prinzipien zur Regelung des Zusammenlebens in Europa.

Korb 2 gibt Empfehlungen zur Kooperation in Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltschutz. Korb 3 betrifft den humanitären Bereich: Die Verbesserung menschlicher Kontakte und des Informationsaustausches zwischen Ost und West. Korb 4 bringt die Festlegung auf das Folgetreffen." Das erste der 10 Prinzipien stellt die souveräne Gleichheit der Unterzeichnerstaaten heraus. Das bedeutet "im Rahmen des Völkerrechts haben alle Teilnehmerstaaten gleiche Rechte und Pflichten". In diesem ersten Prinzip ist auch die freie Wählbarkeit seines politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Systems enthalten.

Ebenfalls enthalten ist das Recht, "internationalen Organisationen anzugehören oder nicht anzugehören, Vertragspartei eines Bündnisses zu sein oder nicht zu sein; desgleichen [...] das Recht auf Neutralität." Das zweite Prinzip untersagt die Androhung oder Anwendung von Gewalt in den gegenseitigen Beziehungen der Teilnehmerstaaten, "die gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates gerichtet oder auf irgendeine andere Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen und mit der vorliegenden Erklärung unvereinbar ist." Gewalt darf auch nicht als Mittel zur Regelung von Streitfällen verwendet werden.

Das dritte Prinzip enthält die Unverletzlichkeit der Grenzen. Daraus folgt, daß sich die Teilnehmer "jeglicher Forderung oder Handlung enthalten, sich eines Teiles oder des gesamten Territoriums irgend eines Teilnehmerstaates zu bemächtigen." Das vierte Prinzip behandelt die territoriale Integrität der Staaten. "Die Teilnehmerstaaten werden [...

] davon Abstand nehmen, das Territorium eines jeden anderen Teilnehmerstaates zum Gegenstand einer militärischen Besetzung oder anderer direkter oder indirekter Gewaltmaßnahmen [...] zu machen. Keine solche Besetzung oder Aneignung wird als rechtmäßig anerkannt werden." Das fünfte Prinzip erörtert die friedliche Regelung von Streitfällen.

Es soll unter allen Umständen eine friedliche Regelung von Streitfällen gesucht werden. Dazu sind "Mittel wie Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Regelung oder andere friedliche Mittel eigener Wahl" zu verwenden. Das sechste Prinzip befaßt sich mit der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten. Die Staaten enthalten sich jeder "Einmischung in die inneren und äußeren Angelegenheiten, die in die innerstaatliche Zuständigkeit eines anderen Teilnehmerstaates fallen. [..

.] Sie werden sich gleichermaßen unter allen Umständen jeder militärischen wie auch politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Zwangsmaßnahme enthalten, die darauf gerichtet ist, ihrem eigenen Interesse die Ausübung der Rechte eines anderen Teilnehmerstaates, die dessen Souveränität innewohnen, unterzuordnen und sich damit Vorteile irgendwelcher Art zu verschaffen." Das siebte Prinzip enthält die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Dazu zählen auch Minderheitenschutz und Glaubensfreiheit. Im achten Prinzip wird die Gleichberechtigung und das Selbstbestimmungsrecht der Völker behandelt. Es besagt unter anderem, daß die Staaten ihre Innen- und Außenpolitik selbst, ohne äußere Einmischung, bestimmen können und auch ihre sonstige Entwicklung nach eigenen Wünschen verfolgen können.

Das neunte Prinzip enthält die Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Vor allem die Charta der Vereinten Nationen und die KSZE - Akte werden als wichtigste Grundlagen für die weitere Entwicklung genannt. Weiter wird gesagt, "daß Regierungen, Institutionen, Organisationen und Personen eine relevante und positive Rolle zukommt, zur Erreichung dieser Ziele ihrer Zusammenarbeit beizutragen." Das zehnte Prinzip hebt die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben hervor. "Die Teilnehmerstaaten erklären ihre Entschlossenheit, diese Prinzipien, so wie sie in der vorliegenden Erklärung festgelegt sind, voll in allen Aspekten in ihren gegenseitigen Beziehungen und ihrer Zusammenarbeit zu achten und anzuwenden, um jedem Teilnehmerstaat die Vorteile zu sichern, die sich aus der Achtung und der Anwendung dieser Prinzipien durch alle ergeben." Die vorherigen Prinzipien müssen jeweils unter Beachtung der anderen ausgelegt werden.

Die Beziehungen der Staaten untereinander sollen im Geiste der Prinzipien geführt werden. Über diese Prinzipien hinausgehend werden im ersten Korb auch vertrauensbildende Maßnahmen sowie Sicherheits- und Abrüstungsfragen behandelt. Es wurde festgelegt, daß alle "Manöver von Landstreitkräften in einer Gesamtstärke von mehr als 25000" mindestens 21 Tage vorher angekündigt werden. Weiterhin wurde beschlossen, daß auf freiwilliger Basis Beobachter ausgetauscht werden können. Der Gastgeber bestimmt die Anzahl der Beobachter und die Bedingungen ihrer Teilnahme. Als weiteres Mittel zur Vertrauensvertiefung wurde die Ankündigung größerer Truppenbewegungen festgelegt.

    II Konferenz in Belgrad   "Das erste Folgetreffen der KSZE vom 4. Oktober 1977 bis zum 9. März 1978 in Belgrad war praktisch ergebnislos." Es wurden nur die Ergebnisse von Helsinki bekräftigt, aber keine neuen Fortschritte gemacht. "Positiv zu werten an diesem Treffen ist eine ausführliche Debatte über die Mängel bei der Implementierung der Schlußakte." "Es wurde bald deutlich, daß die Sowjetunion zwar weiterhin zur Entspannung in den Ost-West-Beziehungen aufrief, dies aber in keiner Weise als eine Einschränkung ihrer interventionistischen Politik auf anderen Gebieten ansah.

Daß Entspannung zunächst einmal eine Illusion bleiben sollte, wurde durch die sowjetische Invasion in Afghanistan im Dezember 1979 nur allzu deutlich."     III Konferenz in Madrid   Am 11. November begann das 2. KSZE - Folgetreffen in Madrid. Die Teilnehmerstaaten "betonten die Bedeutung der Durchführung aller Bestimmungen und der Achtung aller Prinzipien der Schlußakte durch jeden von ihnen als wesentlich für die Entwicklung" des Entspannungsprozesses in Europa. Die "Verschlechterung der internationalen Lage seit dem Belgrader Treffen 1977" wurde bedauert.

Es herrschte Übereinstimmung zwischen den Teilnehmern, daß erneute Anstrengungen unternommen werden sollten, die Beschlüsse der Schlußakte durchzuführen und das "Vertrauen zwischen den Teilnehmern wiederherzustellen." Im Februar 1982 verurteilten die westlichen Staaten die Verhängung des Kriegsrechts in Polen. Wegen dieses Konflikts wurde die Konferenz auch vom 12. März bis zum 9. November ausgesetzt. In dieser Konferenz wurden Inspektionen vor Ort ohne Ablehnungsrecht vereinbart.

"Besonders dieser letztgenannte Punkt war ein wegweisender Durchbruch für die gesamte weitere Rüstungskontrolle."     IV Konferenz in Wien   "Die Wiener Verhandlungen, die von 1986 bis 1989 dauerten, fanden in einer Phase dynamischer Entwicklung der Ost - West - Beziehungen statt. Dies waren vor allem die Politik des neuen Denkens der Perestroika und Glasnost der Sowjetunion, ein verbesserter amerikanisch-sowjetischer Dialog, der INF - Vertrag und der sowjetische Abzug aus Afghanistan." Der INF - Vertrag ist ein Abkommen "zwischen der USA und der Sowjetunion über die vollkommene und weltweite Beseitigung aller amerikanischen und sowjetischen landgestützten Mittelstreckenflugkörper mit Reichweiten von 500 bis 5500 km." Man ging in der Sowjetunion nun davon ab, "eigene machtpolitische Interessen in den Vordergrund zu stellen." Im Abschließenden Dokument wurden zum ersten Mal genauere Auslegungen der Schlußakte von Helsinki gemacht und zwar bis in Einzelheiten der Terrorismusbekämpfung oder Veröffentlichung von KSZE-Dokumenten.

"Ferner wurde ein Überprüfungsverfahren bei Verdacht auf Verletzung der Menschenrechte eingeführt." Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung eines dauerhaften gesamteuropäischen Friedens war die Einrichtung der VKSE [Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa] - Versammlung. Der Vertrag wurde am 19. November 1990 auf dem Gipfel von Paris unterzeichnet. Er enthält unter anderem die Reduzierung der Bundeswehr auf 370000 Mann bis zum 31. Dezember 1994.

"Dieses Abkommen wird den Übergang vom "Gleichgewicht des Schreckens" zum Gleichgewicht der Interessen markieren." Aus diesem Vertrag entstand auch das Konfliktverhütungszentrum in Wien.     V Charta von Paris für ein neues Europa   Mit der Unterzeichnung der Charta von Paris für ein neues Europa begann ein neuer Abschnitt der KSZE - Entwicklung. Zum ersten Mal erklärten die beiden Militärbündnisse, "daß sie in dem anbrechenden neuen Zeitalter europäischer Beziehungen nicht mehr Gegner sind, sondern neue Partnerschaften aufbauen und einander die Hand zur Freundschaft reichen wollen." In Paris waren zum erstenmal Ansätze zur Gründung von KSZE - Institutionen zu finden. Es wurde der Rat der Außenminister eingerichtet, der mindestens einmal jährlich tagen und "das zentrale Forum für politische Konsultationen im KSZE-Prozeß bilden sollte.

Zur Unterstützung des Rates wurden ferner ein kleines Sekretariat sowie ein "Ausschuß Hoher Beamter in Prag eingerichtet." Die KSZE hat seither nicht mehr nur Konferenzcharakter. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Unterzeichnung des Wiener Dokuments 1990 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (VVSBM). "Dieses Dokument bildete nicht nur die notwendige flankierende Ergänzung zum VKSE-Vertrag der Allianzen. Es stellte auch selbst einen eigenständigen Wert als gemeinsame sicherheitspolitische Willensäußerung aller KSZE-Staaten dar." Es wurde beschlossen, Mechanismen und Institutionen zu entwickeln, die als Grundlage für die zukünftige europäische Friedenspolitik verwendet werden könnten.

    VI Konferenz in Helsinki   In der KSZE - Folgekonferenz in Helsinki wurde am 10. Juli 1992 das abschließende Dokument unterzeichnet. Darin wurde vor allem der Institutionscharakter bekräftigt und Mechanismen zur Konfliktverhinderung und -verhütung beschlossen. Ebenfalls wurde die Stelle des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten geschaffen.  D Krisenmechanismen  I Der militärische Krisenmechanismus   Im Wiener Dokument über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Aktivitäten vom 17. November 1990 wurde der militärische Krisenmechanismus installiert.

Jeder Teilnehmerstaat, der wegen militärischer Aktivitäten eines anderen Landes beunruhigt ist, kann eine Erklärung zu diesem Vorfall verlangen, die innerhalb 48 Stunden beantwortet werden muß. "Das Ersuchen und die Antwort werden unverzüglich allen anderen Teilnehmerstaaten übermittelt." Sind die Auskünfte dem fragenden Staat zu ungenau kann er ein Treffen beantragen, das innerhalb der nächsten 48 Stunden stattfinden muß. Auch dieses Treffen wird allen anderen Mitgliedsstaaten mitgeteilt. "Der antwortende Staat ist berechtigt, andere interessierte Teilnehmerstaaten, insbesondere jene, die an der Aktivität beteiligt sein könnten, zu dem Treffen hinzuzuziehen." Falls keine Einigung über den Austragungsort erzielt werden kann, dient das Konfliktverhütungszentrum als Austragungsort.

In diesem Gespräch soll nun versucht werden, den Konflikt aus der Welt zu schaffen.(siehe Anhang, Schaubild 1)     II Der politische Krisenmechanismus (Berliner - Mechanismus)   Beim ersten Treffen des KSZE-Rates im Juni 1991 in Berlin wurde ein Mechanismus für Konsultationen und Zusammenarbeit in dringlichen Situationen eingerichtet, der auch KSZE-Krisenmechanismus des Ausschusses Hoher Beamter genannt wird. Jeder Teilnehmerstaat kann bei Verdacht einer Verletzung der KSZE-Schlußakte oder anderer sicherheitsgefährdender Zwischenfälle von dem betroffenen Staat Auskünfte verlangen, die dieser innerhalb von zwei Tagen beantworten muß. "Bleibt die Situation weiterhin ungeklärt, so kann "jeder der betroffenen Staaten" den amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses Hoher Beamter ersuchen, eine Dringlichkeitssitzung des Ausschusses einzuberufen. Diese muß stattfinden, sobald mindestens 12 Teilnehmerstaaten das Ersuchen innerhalb von 48 Stunden unterstützen. Sie ist frühestens 48 Stunden und spätestens drei Tage nach dieser Mitteilung abzuhalten, findet am Sitz des KSZE-Sekretariats (also in Prag) statt und sollte höchstens zwei Tage dauern.

" Dieser Ausschuß kann Empfehlungen geben, die zur Herbeiführung einer Lösung sorgen könnten. (siehe Anhang, Schaubild 2) III KSZE - Mechanismus der "Menschlichen Dimension"   Dieser Mechanismus wurde auf dem Moskauer Treffen über die Menschliche Dimension im Oktober 1991 geschaffen. "Er erlaubt jedem KSZE- Staat, bei einem anderen Informationen über Menschenrechtsverletzungen einzuholen." Der befragte Staat muß innerhalb von zehn Tagen eine Antwort geben. Sind die Informationen unzureichend kann der fragende Staat "das Warschauer Büro ersuchen, den betroffenen Staat zur Einladung einer Expertenmission aufzufordern. Diese Expertenmissionen bestehen aus drei Experten, die nicht Staatsangehörige des betroffenen Landes sind oder ihren Wohnsitz in diesem Land haben.

Eine wirkliche Neuerung war das Konsen minus eins - Prinzip, das bedeutet, das der Einspruch des betroffenen Landes sich nicht als Veto zu einer Angelegenheit auswirken kann. Dies war ein erster Schritt zu einer besseren Funktionalität der KSZE, da bis zu diesem Zeitpunkt alle Entscheidungen einstimmig getroffen wurden, was entscheidend für die Entwicklung der KSZE war, denn nur durch die dadurch entstandenen Kompromisse war die Annäherung zwischen Ost und West überhaupt möglich, doch bei Problemen mit Minderheiten konnte das betroffene Land von vornherein jeden Versuch der Aufklärung unterbinden, was nun beseitigt wurde. Es können nun auch ohne Einwilligung des betroffenen Landes weitergehende Missionen gestartet werden, die eine Aufklärung bewirken sollen. (siehe Anhang, Schaubild 3     IV Der Valetta - Mechanismus   Vom 15. Januar bis zum 8. Februar 1992 fand in La Valetta das KSZE-Expertentreffen über die friedliche Regelung von Streitfällen statt.

Dort wurde der sogenannte Valetta- Mechanismus entwickelt, der dazu dienen soll, Streitigkeiten zwischen Teilnehmerstaaten schon im Anfangsstadium zu entschärfen und beseitigen. Der Hauptbestandteil dieses Mechanismus ist die Hinzuziehung einer dritten, neutralen Instanz, die zwischen den Konfliktparteien vermitteln soll. Eine Neuerung gegenüber anderen Streitschlichtungsversuchen sticht hervor. "Der Mechanismus kann auch einseitig angerufen werden." Dies ist ein erster Schritt, sich etwas vom Konsensprinzip zu lösen. Bei einem Streitfall ist der erste Schritt der Konfliktparteien selbst zu versuchen, den Streitfall zu lösen, sei es "durch einen Prozeß direkter Konsultationen und Verhandlungen oder eine Einigung über ein geeignetes anderes Verfahren zur Streitbeilegung.

" Wird so in einem angemessenen Zeitraum keine Einigung erreicht, kann jede der Konfliktparteien "die Einsetzung des KSZE-Mechanismus für die Streitbeilegung" fordern. Jeder KSZE-Staat kann bis zu vier Personen benennen. Aus diesem Verzeichnis suchen sich die Konfliktparteien die Mitglieder des Mechanismus aus. Kommt innerhalb von zwei Monaten keine Einigung zustande werden sechs Personen benannt, von denen die Streitparteien jeweils bis zu drei Personen ablehnen können. Dies geschieht in einem Zeitraum von einem Monat. Sind alle sechs Personen abgelehnt worden, werden fünf andere Personen ausgewählt, von denen nur noch jeweils eine Person abgelehnt werden kann.

Dies ist dann die endgültige Besetzung des Mechanismus, der dann sofort seine Arbeit aufnimmt und versucht, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln. "Der Mechanismus wird seine Arbeitsweise festlegen und so informell und flexibel vorgehen, wie es ihm zweckmäßig erscheint." Er versucht die Streitparteien dafür zu gewinnen, die festgefahrenen Gespräche wieder aufzunehmen und schlägt Verfahren zur Streitbeilegung vor, die aus der Krise führen könnten. Schafft man es nicht, zu einer Einigung zu kommen, wird der Ausschuß Hoher Beamter informiert, der dann die weitere Vorgehensweise bestimmt. (siehe Anhang, Schaubild 4)    V Der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof   Beim 3. Treffen des KSZE-Rates im Dezember 1992 in Stockholm wurde der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof eingerichtet.

Jeder Teilnehmerstaat benennt zwei Schlichter und zwei Schiedsrichter, die für sechs Jahre benannt und nicht abgewählt werden können. Diese Schlichter und Schiedsrichter bilden den Vergleichs- und Schiedsgerichtshof. Der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof funktioniert eigentlich wie der Valetta-Mechanismus. Ein wichtiger Unterschied ist, daß diesem Gerichtshof ständig bestimmte Personen angehören, und damit der Mechanismus schneller einsatzbereit ist. Ein weiterer Vorteil ist, daß dieses Gericht auch ohne der Zustimmung der beiden betroffenen Staaten vom Ausschuß Hoher Beamter angerufen werden kann. (Konsens minus zwei - Prinzip) (siehe Anhang, Schaubild 5)                 VI Hoher Kommissar für Nationale Minderheiten   Das Amt des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten wurde im Zuge der Konferenz von Helsinki 1992 eingerichtet.

Der Hohe Kommissar ist "ein Instrument zur Konfliktverhütung zum frühestmöglichen Zeitpunkt." Er ist für Spannungen zuständig, "die sich noch nicht über ein Frühwarnstadium hinaus entwickelt haben, die jedoch nach Einschätzung des Hohen Kommissars das Potential in sich bergen, sich im KSZE-Gebiet zu einem den Frieden, die Stabilität und die Beziehungen zwischen Teilnehmerstaaten beeinträchtigenden Konflikt zu entwickeln". Es gehört nicht zu seinen Aufgabenbereichen, sich mit Minderheiten zu beschäftigen, die terroristische Handlungen praktizieren. Der Sitz des Hohen Kommissars ist das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BMDIR) in Warschau. Er wird vom Ministerrat ernannt. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre.

Die Informationen des Kommissars können aus jeder Quelle kommen, wie zum Beispiel Medien, nichtstaatliche Gruppen und Verbände oder religiöse Organisationen nationaler Minderheiten. Von Gruppen oder Personen, die Terrorismus oder Gewalt ausüben oder ihr zustimmen, nimmt der Hohe Kommissar keine Informationen entgegen. "Der Hohe Kommissar wahrt den vertraulichen Charakter der Informationen." Erkennt der Kommissar eine friedensbedrohliche Spannung kann er eine Frühwarnungs-Erklärung abgeben, die an den Ausschuß Hoher Beamter weitergeleitet wird. Dieser entscheidet dann die weiteren Schritte, die unternommen werden sollen. (siehe Anhang, Schaubild 6)                              E Wirksamkeit und Zukunftsprognosen  I Wirksamkeit   Mit der Charta von Paris wurde 1990 ein neues Zeitalter der KSZE eingeläutet.

Der Ost-West - Konflikt wurde begraben, doch die Hoffnungen, dadurch zu einem gesicherten Frieden in Europa zu gelangen, wurden spätestens mit dem Ausbruch des Krieges in Jugoslawien zunichte gemacht. Nachdem im Juni Kroatien und Slowenien ihre Unabhängigheit erklärt hatten, marschierte die jugoslawische Bundesarmee auf. Es kam in Slowenien "zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit der dortigen Bürgermiliz." Österreich setzte den Militärischen Krisenmechanismus mit der Unterstützung der zwölf EG-Staaten in Gang, da die Kämpfe bis unmittelbar an seine Grenze reichten. "Bei einer ersten Sitzung der KVZ [Konfliktverhütungszentrum] - Delegationen in Wien am 1. Juli einigte man sich unter Zustimmung des Vertreters Belgrads [.

..] darauf die "sofortige Einstellung aller Kämpfe" und die "Rückkehr aller bewaffneten Kräfte, sowohl der Bundesarmee als auch der slowenischen Territorial-verteidigungsmilizen in ihre Unterkünfte" zu fordern." Der Vorschlag von österreichischer Seite, Beobachter zu entsenden, wurde nicht angenommen. "Damit hatte dieser militärische Mechanismus ausgedient. Er ist ja auch konzipiert worden für Fälle zwischenstaatlicher Konflikte [.

..] - er kann nicht für innerstaatliche Konflikte, bei Sezessionskriegen und bei Staatsauflösung greifen." In der ersten Hälfte des Jahres 1992 wurde Jugoslawien von allen KSZE - Aktivitäten ausgeschlossen. Dieser Beschluß wurde im Konsens-minus-eins - Verfahren getroffen. Es wurden des weiteren einige Missionen entsandt, die zum einen die Rückführung der Armee in ihre Kasernen überwachen, zum anderen auch in Gesprächen zwischen den Konfliktparteien vermitteln sollten.

"Bei all diesen Entschließungen und Erkundungsmissionen hinkte die KSZE hinter der EG her, es waren im Grunde "Nachtrab"-Aktionen im Schlepptau der EG. Ein eigenständiges Profil der KSZE gab und gibt es in dem kriegerischen Zerfallsprozeß Jugoslawiens nicht." Auch die Mechanismen selbst enthalten noch einige Probleme, das größte ist, das jeder dieser Mechanismen nur Empfehlungen geben kann, aber die KSZE keine Macht hat, diese Empfehlungen durchzusetzen. Auch das Konfliktverhütungszentrum hat nicht die Macht oder Fähigkeit, wirklich etwas auszurichten. Denn "auch wenn es sinnvoll war, die vielfältigen und zum Teil äußerst schwierigen Aufgaben am selben Ort [..

.] zu bündeln, so spricht schon die bescheidene Ausstattung des Sekretariats (ein Direktor, zwei Beamte sowie administratives und technisches Personal) dafür, daß offenbar niemand ernsthaft daran denkt, dieser Einrichtung wirkliche Kompetenzen zu übertragen." Wirkliche Untersuchungen von möglichen Konflikten verlangen eine um einiges vielschichtigere Erfassung und Auswertung von Daten, was mit solch geringem Personal nicht möglich ist. Der Valetta-Mechanismus, der politische Krisenmechanismus sind in Bezug auf innerstaatliche Konflikte sowieso unbrauchbar, da sie nur bei zwischenstaatlichen Krisen greifen. Ein weiteres Problem der KSZE - Konfliktbewältigung ist, daß die Mechanismen und die Verträge immer nur so gut sein können, wie die Teilnehmerstaaten es zulassen. Von Anfang an wurde die innerstaatliche Souveränität für eine der wichtigsten Prinzipien gehalten.

Dagegen läßt sich auch nichts einwenden, solange der Staat damit keinen Mißbrauch betreibt. Denn bei Verfolgung einer Minderheit durch diesen Staat sind dem Rest der Staatengemeinschaft wegen dieses Souveränitätsrechts die Hände gebunden. Dieses Recht wurde beim Mechanismus der menschlichen Dimension deswegen auch schon stark aufgelockert. Doch darf man die KSZE nicht in einem solch schlechten Licht sehen. Denn daß diese Krisenmechanismen im Jugoslawienkonflikt "so kurz nach ihrer Schaffung ein erstes Mal in einer echten Krise unter Einhaltung der komplizierten Regeln überhaupt in Gang gesetzt werden konnten, ist bemerkenswert und zeigt den politischen Willen, Konflikte gemeinsam zu lösen." Auch ist es nicht sicher, ob es überhaupt Wege gibt, solche ethnisch geprägten Konflikte gewaltfrei zu lösen.

Denn auch die EU war bis jetzt noch nicht in der Lage, irgend etwas in diesem Konflikt auszurichten, obwohl sie "über sehr viel stärkere Druckmittel (ökonomische Anreize oder auch Versagungen) verfügt [...] Auch der UNO ist es bisher nicht gelungen, dem Blutvergießen ein Ende zu machen." Auch der vorgeschlagene militärische Eingriff kann nicht von vornherein für Erfolg garantieren. Denn "die humanitäre Intervention sollte unmittelbar gefährdeten Zivilpersonen zugute kommen.

Sie darf nicht dazu dienen, ein Gebiet erst einmal "freizubomben"." Es läßt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, inwieweit die KSZE in diesem Konflikt "versagt" hat. Sie ist auf alle Fälle hinter den Erwartungen, die mit der Charta von Paris 1990 verbunden waren, zurückgeblieben. Doch damals war der Ost-West Konflikt gerade beseitigt und das friedliche Europa in greifbare Nähe gerückt. Daß schon ein Jahr später ein anderer Konflikt ausbrechen würde, konnte keiner ahnen. Und im Vergleich zu der anfänglichen Geschwindigkeit, mit der Verträge geschlossen wurden, ging die Institutionalisierung der KSZE wirklich zügig von statten.

      II Zukunftsperspektiven   Die Einbindung der KSZE unter die UNO war ein Schritt in eine weitere Richtung der Weiterentwicklung: die KSZE als regionale Unterorganisation der UNO. Auf der Folgekonferenz von Helsinki wurde außerdem die Einsatzmöglichkeit von KSZE-Blauhelmen beschlossen. Diese Truppen müßten aber von anderen Organisationen wie zum Beispiel der NATO gestellt werden, da die KSZE selber nicht über einen solchen Militärapparat verfügt. Die engere Zusammenarbeit zwischen den Organisationen wird eine der wichtigsten Entwicklungen in nächster Zeit sein. Auch eine Möglichkeit der Weiterentwicklung wäre die Schaffung eines KSZE-Generalsekretärs. "Die Einführung des Amtes eines KSZE-Generalsekretärs ist vor allem erforderlich, um in dem rapide wachsenden Gefüge von KSZE-Mechanismen und -Institutionen eine Fragmentierung zu verhindern und um die steigenden Anforderungen an Koordination und Administration zu bewältigen.

"                      F Anhang Schaubild 1: Der militärische Krisenmechanismus                                                                                 Schaubild 2: Der politische Krisenmechanismus                                                                                   Schaubild 3                                                                                   Schaubild 4                                                                                   Schaubild 5                                                                                   Schaubild 6                                                                                   Schaubild 7                                                                                   Schaubild 1 aus Norbert Ropers / Peter Schlotter, a.a.O., Seite 18   Schaubild 2 aus Norbert Ropers / Peter Schlotter, a.a.O.

, Seite 17   Schaubild 3 aus Norbert Ropers / Peter Schlotter, a.a.O., Seite 22   Schaubild 4 aus Auswärtiges Amt, 20 Jahre KSZE, a.a.O.

, Seite 466   Schaubild 5 aus Auswärtiges Amt, 20 Jahre KSZE, a.a.O., Seite 464   Schaubild 6 aus Auswärtiges Amt, 20 Jahre KSZE, a.a.O.

, Seite 469   Schaubild 7 aus Norbert Ropers / Peter Schlotter, a.a.O., Seite 4/5                               Literaturverzeichnis      Auswärtiges Amt Referat Öffentlichkeitsarbeit, Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Bonn 1991   Auswärtiges Amt Referat Öffentlichkeitsarbeit, 20 Jahre KSZE 1973 - 1993, Bonn 21993   Meyer, Berthold, Erst die Spitze eines Eisbergs KSZE-Konfliktmanagement und nationale Minderheiten HSFK-Report 8/1992, Frankfurt am Main 1992   Ropers, Norbert / Schlotter, Peter, Die KSZE Multilaterales Konfliktmanagement im weltpolitischen Umbruch HSFK-Report 11-12/1992, Frankfurt am Main 1992  Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Zu den sicherheitspolitischen Aspekten der KSZE Teil I, Referat Außen- und Sicherheitspolitik 1993     Selbständigkeitserklärung             Ich erkläre, daß ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benützt habe.         Scheyern, den 20. Januar 1994 _______________________ (Unterschrift des Kollegiaten)

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