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Rechtsformen von Unternehmen  Historische Entwicklung Einzelunternehmen Zusammenschluss mehrerer Personen Teilung von Finanzierung und Mitarbeiter (KG und stille Genossenschaft) Trennung zwischen finanzierender und führender Personen   Kriterien der Auswahl Haftung (Risiko, Gewinnteilung) Leitungsbefugnis Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten Aufwendung für die Rechtsform Gründungskosten Steuer       Einzelunternehmen Das Unternehmen ist Eigentum einer einzigen Person, die auch die Geschäfte führt. Nur ein Geschäftsinhaber, der das gesamte Eigenkapital aufbringen muss und unbeschränkt für die Schulden haftet, er haftet auch mit seinem Privatvermögen. Vorteile: geringe Gründungskosten steuerlich günstig gute Kreditwürdigkeit Nachteile: unbeschränkte Haftung    Personengesellschaft  offene Handelsgesellschaft OHG Die OHG ist eine Gesellschaft mit zwei oder mehreren Gesellschafter, sie haften unbeschränkt (d.h. auch mit ihren Privatvermögen) und solidarisch (d.h.

die Gläubiger können jeden beliebigen Gesellschafter für den Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haftbar machen). Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt. Vorteile: Breite Haftungsbasis kostengünstige Rechtsform Mitarbeit aller Gesellschafter erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber der Einzelunternehmung Nachteile: hohes Risiko, da jeder für den anderen mithaftet   Kommanditgesellschaft KG Die KG ist ähnlich wie die OHG. Sie besteht aus zwei oder mehreren Gesellschafter. Allerdings bei der Haftung besteht ein Unterschied: Komplementär (wirklicher Unternehmer, mind. einer): haftet unbeschränkt Kommanditist (Gönner, mind.

einer): meist der Kapitalgeber, haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einträge. Vorteile: geringer Gründungsaufwand günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung durch den Kommandisten für den Kommandisten: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung Nachteile: Vollhaftung des Komplementär Beschränkte Kontrollmöglichkeit für den Kommandisten   stille Gesellschaft Ist keine eigentliche Gesellschaft! Der stille Gesellschafter ist nur mit seiner Einlage beteiligt. Die Haftung ist auf seine Einlage beschränkt. Die Beteiligung des stillen Gesellschafters scheint nach außen nicht auf. Sie wird nicht ins Firmenbuch eingetragen. Vorteile: günstige Form der Fremdfinanzierung, kein offenes, erkennbares Gesellschaftsverhältnis Für den stillen Gesellschafter: Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit, Beschränkung der Haftung, Geheimhaltung der Beteiligung.

Nachteile: Für den stillen Gesellschafter: geringe Kontrollmöglichkeit, keine Beteiligung am Wertzuwachs der Gesellschaft   Eingetragene Erwerbsgesellschaft (EEG) Bei den eingetragenen Erwerbsgesellschaften gibt es zwei Möglichkeiten. Die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und die Kommandit Erwerbsgesellschaft (KEG). Diese beiden Gesellschaftsformen wurde per 1.Jänner 1991 geschaffen, weil vor allem die freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, usw.) nach einer gesetzlichen Möglichkeit verlangten Praxis-, Kanzlei- Ordinationsgesellschaften zu gründen. Letztere besitzt keine Rechtspersönlichkeit, d.

h. sie ist keine juristische Person. Die Gesellschaft wird ins Firmenbuch eingetragen und hat einen Namen. Sinngemäß gelten die Bestimmungen für die OHG oder KG. Vorteile: breite Haftungsbasis kostengünstige Rechtsform Mitarbeiter aller Gesellschafter Nachteile: hohes Risiko da jeder für den anderen mithaftet    Kapitalgesellschaft  Aktiengesellschaft AG Die Ag ist eine juristische Person. Die Aktionäre einer AG können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Für Gründung sind mindestens 2 natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung, spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft ist möglich Grundkapital: mindestens 1 Million Schilling durch Aktien mit Nennwert Hauptversammlung: einmal jährlich alle Aktionäre Aufgaben: Wahl des Aufsichtsrates Beschlussfassung über Gewinnverteilung Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Beschluss über Satzungsänderungen Stimmrecht ist 1 Stimme pro Aktie gestaffelte Minderheitenrechte Aufsichtsrat: auch Arbeitnehmervertreter Überwachung der Geschäftsführung Bestellung und Abberufung des Vorstands Prüfung des Jahresabschlusses Vorstand Geschäftsführung meist mit detailliertem Vertrag Aufstellen des Jahresabschlusses Gewinnverwendungsvorschlag Informationspflicht zum Aufsichtsrat Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist unverzügliche Beantragung des Konkurs- und Ausgleichsverfahrens Aktie Inhaberaktie (Stammaktie): Inhaber nicht namentlich genannt Namensaktie (Stammaktie): auf Namen genannt Vorzugsaktie: z.B.: bevorzugte Gewinnausschüttung meist ohne Stimmrecht verbunden mit Aktie ist der Gewinnanteilsschein auch Coupon mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt Vorteile: Durch viele Aktionäre können große Eigenkapitalsummen durch viele, relativ kleien Beträge aufgebracht werden Die Haftung ist für den einzelnen Aktionär begrenzt Die Aktie ist jederzeit übertragbar Nachteile: nur für große Gesellschaften geeignet Schwerfälligkeit der Organisation   Ges.m.b.




H. Die Ges.m.b.H ist eine Gesellschaft mit min. 2 Gesellschaftern die mit ihren Stammeinlagen beteiligt sind.

Die Ges.m.b.H ist eine juristische Person. Die Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die Haftung ist durch die Einlage begrenzt.

Es gibt einen Geschäftsführer.     Gesellschaftsversammlung Prüfung des Rechnungsabschlusses Verteilung des Gewinns Bestellung des Geschäftsführers Vorteile: Beschränkung der Haftung Finanzierung geringerer Aufwand gegenüber Aktiengesellschaft einfache Gründung leichte Überschaubarkeit für kleinere Unternehmen mit schmälerer Kapitalbasis Nachteile: Kreditwürdig beschränkt

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