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  Schritte zur unternehmensgründung



Schritte zur Unternehmensgründung    1. Voraussetzungen   Persönliche Voraussetzungen Finanzierung Marketing Gewerberechtliche Voraussetzungen     1.1 Persönliche Voraussetzungen   Um ein erfolgreicher Unternehmer zu werden (zu sein) muß man einige Eigenschaften mitbringen und einige Situationen geklärt haben:     Persönliche Eigenschaften:   Der Glaube an die eigene Idee Keine Scheu vor Streß, Krisen, Konflikten, Risiko, Gefahr Lust und Wunsch auf Eigenständigkeit, Flexibilität, Erfolg, Zusammenarbeit Kreativität Selbstvertrauen ...     Fachliche Qualifikationen:   Fachkenntnis Branchenerfahrung Kaufmännische Grundkenntnisse .

..   Familiäre Situation     1.2 Finanzierung   Kapitalbedarf Kapitalbeschaffung Liquidität 1.2.1 Kapitalbedarf   Unter dem Kapitalbedarf versteht man das benötigte Kapital für:   Investitionen   Beinhalten Kosten für Maschinen, Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, usw.

Weiters sollten hier die entstehenden Nebenkosten erfaßt werden (Notariatskosten, Grunderwerbssteuer, ...). Eine gewisse Reserve (ca. 10%) sollten in jedem Fall mit einbezogen werden.

    Waren und Materiallager   Produktionsbetrieb: Vom geplanten Jahresumsatz muß man den notwendigen Materialverbrauch ableiten und dann die "Lagerumschlagshäufigkeit" ermitteln.   Einzelhandelsgeschäft: Um den Wert des notwendigen Warenbestandes zu ermitteln, ist es notwendig, den Umfang der Ladenausstattung festzustellen und mit den Einkaufspreisen zu kalkulieren.     den laufenden Bedarf   Unter den laufenden Kapitalbedarf fallen:   Betriebs- und Hilfsmittelbedarf Lagerhaltungskosten Überbrückungskosten von Auftragseingang und Zahlungseingang Personalkosten Außenstände Miete, Leasing, Pacht Energie- Fahrzeugkosten Zinsen ...   1.

2.2 Kapitalbeschaffung   Um das benötigte Kapital, das der Kapitalbedarf angibt, kann auf verschiedene Wege beschafft werden:   Eigenkapital Fremdkapital Investitionskredit Leasing Kontokorrentkredit Lieferantenkredit Förderungen     1.2.2.1 Eigenkapital   Das Eigenkapital ist das private "Reichtum", das man flüssig machen und selbst aufbringen kann. Darunter fallen Spareinlagen, Wertpapiere, Wertgegenstände, aber auch Werte die belehnt werden können, wie zum Beispiel Lebensversicherung, Grundbesitz, .

.. Vergrößern kann man das Eigenkapital zum Beispiel durch "Billigeres Leben", oder durch Zusammenschluß mit einem Partner zu einer Gesellschaft.     1.2.2.

2 Fremdkapital   Da üblicherweise das Eigenkapital zur Unternehmensgründung und -Führung nicht ausreicht, ist man gezwungen, Fremdkapital zu beschaffen.     Investitionskredit   Dient zur Finanzierung des Anlagevermögens. Sie werden mittel- bis langfristig gewährt, d. h. sie haben eine Laufzeit von etwa 4 bis 20 Jahre.     Kontokorrentkredit   Der Kontokorrentkredit dient dem laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr.

Alle betreffenden Geldbewegungen werden über dieses laufendes "Konto" geführt. Bis zu einem gewissen Betrag, der mit der Bank ausgemacht wurde, kann das Unternehmen frei verfügen.     Lieferantenkredit   Dieser Kredit wird formlos gewährt. Er entsteht dadurch, daß eine Ware oder Dienstleistung nicht sofort, sondern erst später bezahlt wird. Der Lieferant räumt eine gewisses Zahlungsziel ein z.B.

: "Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skontoabzug, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug". Nach diesen 30 Tagen werden bereits Zinsen verrechnet. Der Jahreszinssatz ergibt sich aus folgender Formel:   Skonto (%) * 360 Jahreszinssatz = ------------------- Kreditdauer (Tage)   z.B.: 2 (Skonto) * 360 Jahreszinssatz = -------------------------------- = 36% 30 (Zahlungsziel) – 10 (Skontoziel) Leasing   Eine beliebte Finanzierungsalternative ist Leasing. Hier werden Investitionsgüter angemietet und nach einiger Zeit zum Restkaufwert übernommen.

Das hat den Vorteil, daß das Eigenkapital geschont wird. Beim Kfz-Leasing ergeben sich auch geringere Versicherungsprämien.     1.2.3 Liquidität   Die Liquiditätsrechnung zeigt, ob auch in den nächsten Monaten nach der Unternehmensgründung noch genügend Mittel flüssig sind oder gemacht werden können um weiterarbeiten zu können. Dabei ist zu beachten, daß auch ein rentabel arbeitender Betrieb zahlungsunfähig werden kann, z.




B. weil die Kunden später als erwartet bezahlen, usw. Deshalb: Liquidität vor Rentabilität!     Finanzplan   Gegenüberstellung von Zahlungsein- und Ausgängen.   Beispiel:   1. Monat 2. Monat .

.. 1. Zahlungsmittelanfangsbestand       2. Geplante Einzahlungen       Umsätze (inkl. USt)       Aus Kreditzusagen       Privateinlagen       Sonst.

Einzahlungen (inkl. USt)       Summe Einzahlungen (1) + (2)       3. Geplante Auszahlungen       Auszahlungswirksame Kosten lt. Kostenplan (inkl. USt)       Auszahlungen für Investitionen (inkl. USt)       Auszahlungen für Material (inkl.

USt)       Privatentnahmen       Zahlungen an Finanzamt       Zinszahlungen/Bankspesen       Sonst. Zahlungen (inkl. USt)       Summe Auszahlungen       Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3)       Deckung des Fehlbetrages       Kontokorrent/Darlehen       Privateinlagen       Sonstiges       Verwendung des Mehrbetrages         1.3 Marketing (siehe Referat Wiesenhofer)   Bevor man ein Produkt überhaupt auf den Markt bringt sollte man sich überlegen   wem das Produkt Nutzen bringt in welchen Regionen und Bevölkerungsschichten man diesen Personenkreis findet wieviel ein Kunde bereit dafür zu zahlen ist wie man an die Kunden herankommt die zukünftigen Verkaufschancen Konkurrenz     Das heißt man muß folgende Punkte analysieren:   Marktumfeld Kunden Konkurrenz     Marketinginstrumente   Angebotsgestaltung (Produkt) Preisgestaltung (Price) Warenverteilung (Place) Marktbearbeitung (Promotion)     1.4 Gewerberecht   Gewerbe sind Tätigkeiten, die   Gewerbsmäßig ausgeübt werden, Nicht verboten sind und Nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gewerberechts ausgenommen sind (Bergbau, Betrieb von Kinos, Theater, ..

.).     1.4.1 Einteilung der Gewerbe   Anmeldungsgewerbe Freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis) Handwerke (Befähigungsnachweis = Meisterprüfung, Matura für das betreffende Handwerk) Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Befähigungsnachweis anderer Art; z.B.

Gastronomie) Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Bewilligung notwendig; z.B. Drogist, Waffenhändler) Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden (grundsätzlich kein Befähigungsnachweis notwendig; Ausnahmen z.B. Baumeister)   1.4.

2 Voraussetzungen für Ausübung von Gewerben   1.4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen   Vollendung des 19. Lebensjahres Mangel an Ausschließungsgründen (vor allem gerichtliche erfolgte) Bei Waffengewerben und Rauchfangkehrer: österreichische Staatsbürgerschaft   1.4.

2.2 Besondere Voraussetzungen   Befähigungsnachweis (falls benötigt) Persönliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes Bedarf nach der Gewerbeausübung bei Rauchfangkehrern und Bestattern Keine Bedenken bezüglich Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Sprengunternehmen im Ortsgebiet?????)     1.4.2.3 Wer muß die Voraussetzungen erbringen?   Beim Einzelunternehmen   muß der Unternehmer persönlich alle Voraussetzungen erfüllen     Bei Gesellschaften   muß die Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten. Die Prüfung auf Zuverlässigkeit erfolgt auf alle Gesellschafter.

    1.4.3 Wer kann gewerberechtlicher Geschäftsführer sein?   Bei Personengesellschaften (auch EEGs)   Ein persönlich haftender Gesellschafter oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist.     Bei juristischen Personen   muß der Geschäftsführer eine zur Vertretung befugte Person, oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist, sein.     Der Geschäftsführer muß neben den persönlichen Voraussetzungen seinen Wohnsitz im Inland haben, den Befähigungsnachweis erbringen und in der Lage sein, sich im Betrieb zu betätigen. 2.



Einflußfaktoren   Die wichtigsten Einflußfaktoren sind:   Standort Gesellschaft oder Einzelunternehmen? Unternehmensbezeichnung Betriebsübernahme Gewerbliche Sozialversicherung Unternehmer als Nebenberuf Steuern Betriebliches Rechnungswesen Mitarbeiter Gewährleistung – Garantie – Produkthaftung Außenhandel Betriebliche Versicherungen EDV-Unterstützung     2.1 Standort   Grundstückskosten Verkehrslage Kanal, Strom, Gas, Wasser, ... Verfügbarkeit von Arbeitskräften Nähe zu Rohstoffen Entfernung zu Lieferanten und Kunden ..

.     Neben diesen allgemeinen Faktoren sind noch branchenspezifische Faktoren zu beachten:   Lebensmittelhändler in Wohngegenden Papierwarenhändler in Schulnähe ... 2.2 Gesellschaft oder Einzelunternehmen? (siehe Referat Kneisz)   Vor der Unternehmensgründung muß man entscheiden, welche Rechtsform das Unternehmen aufweisen soll.

Die dabei zu hinterfragenden Aspekte sind:   Bin ich alleine, oder habe ich Partner Kenne ich meinen Partner und warum will ich mit ihm zusammenarbeiten (weil er Kapital mitbringt, ...)? Führung und Vertretung nach Außen Mitsprache- und Kontrollrechte Haftungsbegrenzung Kapitalbeteiligung Steuerliche Belastungen Kosten der verschiedenen Rechtsformen     2.3 Unternehmensbezeichnung   Der Firmenname ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. So ist zum Beispiel bei der GesmbH der Zusatz "GesmbH" oder "GmbH" zwingend vorgeschrieben.

Man kann aber eine zusätzliche Geschäftsbezeichnung, die Etablissementbezeichnung, führen, um das Unternehmen besser zu vermarkten. Diese darf logischerweise nicht täuschend sein oder zu Verwechslungen führen.     2.4 Betriebsübernahme   Möglichkeiten der Betriebsübernahme:   Schenkung Übernahme gegen festen Kaufpreis Unternehmensübertragung gegen Rentenzahlung Kaufpreisrenten Versorgungsrenten Verpachtung     2.5 Gewerbliche Sozialversicherung   Pflichtversichert sind:   Einzelunternehmer Vollhafter in Personen- und Erwerbsgesellschaften GesmbH – Geschäftsführer Unter die gewerblichen Sozialversicherungen fallen die:   Krankenversicherung Pensionsversicherung Unfallversicherung     Die Beitragshöhe der Kranken- und Pensionsversicherung errechnet sich aus der Beitragsgrundlage (=Gewinn) und dem vorgegebenen Prozentsätzen. Die Unfallversicherung wird als Pauschalbetrag von ATS 983,- bezahlt.

    2.6 Unternehmer als Nebenberuf   Grundsätzlich kann jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, als Nebenberuf Unternehmer sein. Natürlich entsteht mit der Gewerbeanmeldung auch die gewerbliche Versicherungspflicht (siehe 2.5). Weiters muß der Arbeitgeber davon unterrichtet werden. Die Einkommenssteuer wird hierbei von der Summe der beiden Einkommen berechnet.

    2.7 Steuern   Abgabe Höhe Fälligkeit Abzuführen an: Umsatzsteuer 10% oder 20% 15. des übernächsten Monats und Sondervorauszahlung am 15.12 Betriebsstätten - Finanzamt Einkommenssteuer 10–50% vom Einkommen 15.2., 15.

5, ... Wohnsitz – Finanzamt Körperschaftssteuer 34% vom Gewinn Dito Betriebsstätten – Finanzamt Lohnsteuer 10 – 50% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge 15. des Folgemonats Betriebsstätten – Finanzamt Kommunalsteuer 3% der Bruttolohnsumme Dito Gemeinde DB, DZ 4,5% + 0,45 bis 0,53% der Bruttolohnsumme Dito Finanzamt Abzugssteuer für Werkverträge 20% Dito Finanzamt     2.

8 Betriebliches Rechnungswesen   Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine ordentliche Buchhaltung zu führen, Belege 7 Jahre aufzubewahren und Aufzeichnungen zu führen. Grundsätzlich kann man auf drei verschiedene Varianten Buch führen:   Einnahmen – Ausgaben – Rechnung   Einnahmen und Ausgaben werden aufgezeichnet, die Differenz von Einnahmen und Ausgaben stellen den Gewinn dar. Pauschalierung   E – A – Rechnung mit Durchschnittssätzen.   Einnahmen - Wareneinkauf - Personalaufwand - 12% Betriebsausgaben ----------------------------- = Gewinn     Doppelte Buchführung   Kontoführung mit Erstellung von Bilanz, GuV – Rechnung, Kassabuch und Inventur.     Freiwillig kann auch eine Kostenrechnung geführt werden. Sie dient hauptsächlich zur Ermittlung der Selbstkosten.



    2.9 Mitarbeiter   Hierbei geht es darum:   Wie finde ich neue Mitarbeiter? (Kontakte, Stellenbeschreibungen) Wie motiviere ich meine Mitarbeiter? (Sanktionen, Verantwortungsübertragung, ...) Dienstvertrag – Kollektivvertrag Lehrlingsausbildung (Ausbilderprüfung) Sozialversicherung der Mitarbeiter (wer zahlt wofür wieviel?)     2.10 Gewährleistung – Garantie – Produkthaftung   Gewährleistung   Der Auftragnehmer muß seine Leistung in der vereinbarten Weise und Zeit und am vereinbarten Ort in der vereinbarten Qualität erfüllen.

Ist dies nicht der Fall, so führt dies zur Rechtsfolge der Gewährleistung. Trägt der Auftragnehmer Verschulden, kann der Auftraggeber sogar Schadensersatzansprüche stellen. Voraussetzung für die Gewährleistung sind   das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäftes und das Vorhandensein eines Mängels.     Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen betragen für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche 3 Jahre. Mängelrüge: Bei einem Handelskauf (beide Vertragspartner Unternehmer) kann der Käufer das Gewährleistungsrecht nur unter den verschärften Bedingungen des Handelsrechtes in Anspruch nehmen.     Garantie   Zusätzlich zur Gewährleistung kann eine auf vertraglicher Basis beruhende Garantie vereinbart werden.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur kostenlosen Beseitigung eines möglicherweise auftretenden Fehlers.   Beispiel: Der Auftragnehmer garantiert ein fehlerfreies Arbeiten der Heizung über einen Zeitraum von 5 Jahren (Gewährleistung nur 3 Jahre!).     Produkthaftung   Für Personen- und Sachschäden haftet der Unternehmer. Auch wenn er den Fehler des Produktes nicht verschuldet hat. Für Produktschäden haften der Hersteller, der Importeur und der Unternehmer. Ersatzansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn der Betroffene den Fehler nachweisen kann und dieser Fehler den eingetretenen Schaden verursacht hat.

    2.11 Außenhandel   Wenn man sich entschließt Außenhandel zu treiben, muß man sich laufend zusätzliche Informationen über ausländische Märkte und Informationen über Zölle und Steuern verschaffen. Außenhandel ist zwar sehr riskant aber außerordentlich chancenreich.     2.12 Betriebliche Versicherungen   Im Allgemeinen gibt es 3 Arten von betrieblichen Versicherungen:   Sachversicherungen   Sie sollen vor Substanzverlust schützen. Dazu zählen insbesondere: Feuer-, Diebstahl-, Sturmschaden-, Leitungswasserschaden-, Maschinenbruch-, Elektrogeräte- und Computerversicherungen.

    Vermögensschadenversicherung   Dienen zur Abdeckung von entgangenen Erträgen (z.B. durch Maschinenstillstand) oder zur Abdeckung zusätzlicher Kosten (z.B. Anwaltskosten).     Personenversicherung   Darunter fallen z.

B. Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Sie können zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgeschlossen werden.     2.13 EDV-Unterstützung   In heutigen Unternehmen ist eine EDV-Unterstützung nicht mehr wegzudenken. Bestimmte Vorgänge können automatisiert werden:   Finanzbuchhaltung Lohnabrechnung Fakturierung Auftragsbearbeitung .

..     Bevor man ein EDV-System anschafft, sollte man jedoch sorgfältig planen, welche Voraussetzungen das System haben soll (Netzwerk – kein Netzwerk, ...).

  Benutzt ein Unternehmen ein EDV-System muß auf allen Geschäftspapieren die Datenverarbeitungsregisternummer angegeben sein. Diese Nummer muß beim Datenverarbeitungsregister beantragt werden.

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