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  Stabilitätsgesetz

Gliederung  Verfasser Seite Stabilitätsgesetz Stabilitätsgesetz und seine Entstehung (Henrike) 2 Ziele der Konjunktur-Stabilisierung und Indikatoren (Henrike) 2 Informationsinstrumente (Henrike) 3 Jahreswirtschaftsbericht (Henrike) 3 Gutachten des Sachverständigenrat (Henrike) 4 Subventionsbericht (Henrike) 4 Koordinationsinstrumente (Henrike) 5 Hauptziele der Wirtschaftspolitik (Franka) 6 Stabilität des Preisniveaus (Franka) 6 Hoher Beschäftigungsstand (Henrike) 6 Außenwirtschaftliches Gleichgewicht (Franka) 7 Angemessenes Wirtschaftswachstum (Henrike) 8 Zielkonflikte (Franka) 9 Mögliche Auswirkungen der Förderung der Vollbeschäftigung (Franka) 9 Mögliche Auswirkungen der Förderung des Wirtschaftswachstums (Franka) 10 Mögliche Auswirkungen der Förderung eines stabilen Preisniveaus (Franka) 10 Globalsteuerung der Wirtschaft (Henrike) 12 Globalsteuerung als Ordnungsprinzip (Henrike) 12 Nachfrage (Henrike) 12 Angebot (Henrike) 13 Träger und Wirtschaftspolitiken (Henrike) 13 Umweltökonomische Gesamtrechnung (Franka) 14 6. Quellenverzeichnis 15             1. Das Stabilitätsgesetz     1.1. Stabilitätsgesetz und seine Entstehung   Aufgrund der überhitzten Konjunktur in den Jahren 1965/66, welche starke Preissteigerungen verursachten, entstand 1967 das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ (kurz: Stabilitätsgesetz); dies enthält sämtliche Maßnahmen, die der Stabilisie-rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienen. Laut diesem Gesetz haben Bund und Länder bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse der gesamt-wirtschaftlichen Stabilität zu beachten.

Schon in den dreißiger Jahren hatte John Maynard Keynes, ein brit. Volkswirtschaftler, die theoretische Volkswirtschaftslehre auf eine neue Grundlage gestellt, indem er besonders die Probleme der Vollbeschäftigung sowie die Zusammenhänge zwischen Sparen und Investieren untersuchte. (Als Berater der brit. Regierung arbeitete er im 2. Weltkrieg einen Plan für eine internationale monetäre Neuordnung aus, den sog. „Keynes Plan“.

) Keynes wies auf die konjunkturellen Schwankungen der Volkswirtschaft hin, welche der Staat – in seiner Verant-wortung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung – durch gezielte Eingriffe antizyklisch beeinflussen muss.     1.2. Ziele der Konjunktur-Stabilisierung und Indikatoren   Die Ziele des Stabilitätsgesetzes sind folgende: Ein hoher Beschäftigungsstand (Vermeidung von Arbeitslosigkeit bzw. Senkung der bestehenden), Preisniveaustabilität (Bemühung um Vermeidung von Preisschwankungen bzw. Ermöglichung von Preissenkungen), Außenwirtschaftliches Gleichgewicht (ausgeglichener Austausch von Leistungen mit dem Ausland ohne Störung der Binnenkonjunktur), Angemessenes Wirtschaftwachstum (stetiger Anstieg des Bruttosozialprodukts und somit auch der Wohlstand der Bevölkerung) Diese Ziele sollen gleichzeitig und langfristig verwirklicht werden.

    Für die Ziele stehen folgende Stabilitätsindikatoren: Der Index (Preisindex) zeigt Stabilität oder Veränderungen der Währung an; Die Arbeitslosenquote (Anteil der registrierten Arbeitslosen an abhängigen Beschäftigten) zeigt die Höhe des Beschäftigungsgrades an; Die Zahlungsbilanz (Höhe der Differenz zwischen Im- und Export) zeigt an, inwieweit außenwirtschaftliches Gleichgewicht vorhanden ist; Die Veränderung des Bruttosozialprodukt (Vergleich zur Vorperiode) zeigt Wirt-schaftswachstum bzw. –rückgang an. Die Indikatoren schwanken, da die Forderungen nach Konstanz des Preisniveaus, Vollbe-schäftigung, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und stetigem Wachstum im Allgemeinen nicht erfüllt wurden. So ist die Instabilität der wirtschaftlichen Entwicklung zum Problem der marktwirtschaftlichen Ordnung geworden.     1.3.


Informationsinstrumente   Sie werden benötigt, um allen am Wirtschaftsprozess Beteiligten schnell und gründlich Infor-mationen über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu geben. Man unterscheidet den Jahreswirtschaftsbericht, das Gutachten des Sachverständigenrates und den Subventions-bericht:   1.3.1. Jahreswirtschaftsbericht Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundestag und dem Bundesrat jeden Januar eines neuen Jahres einen Bericht vorzulegen. Dieser muss enthalten: Eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates, wobei die wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen darzulegen sind, welche die Bundes-regierung aus dem Gutachten zieht; Die Jahresprojektion, in der für das laufende Jahr die von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele mit Hilfe des Schemas der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Zielbündel darzustellen sind; Die Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik, aufbauend auf dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates und der Jahres-projektion; Die Projektion der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung auf 5 Jahre; diese bildet den gesamtwirtschaftlichen Rahmen für eine mehrjährige Finanzplanung, genannt mittelfristige Finanzplanung („MifriFi“).

  Die gesetzliche Grundlage des Jahreswirtschaftsberichtes findet sich im § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8.5.1967.   1.3.2.

Gutachten des Sachverständigenrat Der Sachverständigenrat setzt sich aus 5 unabhängigen Mitgliedern zusammen, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen ver-fügen. Sie werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für 5 Jahre berufen. Sie erstellen das Jahresgutachten nach der Begutachtung der gesamtwirt-schaftlichen Entwicklung in der BRD zur Erleichterung der wirtschaftspolitischen Urteils-bildung seitens der Bundesregierung. Dieses ist jeweils zum 15.11. der Bundesregierung zu-zuleiten, die es den Gesetzgebenden Körperschaften unverzüglich vorzulegen hat; gleichzeitig wird es im Sachverständigenrat veröffentlicht.

Das Gutachten untersucht, wie die Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gleichzeitig im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gewährleistet werden können. Bei Gefährdung der o.g. Ziele wird ein Sondergutachten erstellt. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Gesetz über die Bildung eines Sachverständigen-rates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SRG) vom 14.8.

1963 und im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstum der Wirtschaft.   1.3.3. Subventionsbericht Die Bundesregierung legt dem Bundesrat und dem Bundestag alle 2 Jahre eine Aufstellung über der Umfang, die Zielsetzung und des geplanten Abbau der laufenden Subventionen vor. Den öffentlichen Subventionierungen liegen unterschiedliche Zielsetzungen zugrunde.

So erhalten besonders gefährdete Wirtschaftszweige in Krisensituationen sog. Krisen-subventionen. Junge Wirtschaftsunternehmen erhalten zur Erstarkung und Stabilisierung sog. Erziehungssubventionen und diejenigen Wirtschaftszweige, die vor der Auslandskonkurrenz geschützt werden sollen, bekommen sog. Erhaltungssubventionen. Die öffentliche Subven-tionsverwaltung übt somit eine wirtschaftliche Lenkungsfunktion aus.

Die Rechtsgrundlage für Subventionsmaßnahmen des Bundes und der Länder findet sich im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, welches die Erstellung eines Subventionsberichts vor-schreibt (Subventionskontrolle).     1.4. Koordinationsinstrumente   Um eine Abstimmung auf den verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen = Gebiets-körperschaften) zu ermöglichen, sind im Stabilitätsgesetz verschiedene Gremien vorgesehen, u.a. der Konjunkturrat.

Dieser hat die Aufgabe, sich um die Koordination der Haushaltspolitik der Gebietskörperschaften zu kümmern. Die besondere Bedeutung liegt bei der Schulden-politik der öffentlichen Haushalte. Der Rat setzt sich zusammen aus den beiden Bundes-ministern der Wirtschaft und für Finanzen, je einem Vertreter der Länder und vier Vertretern der Gemeinden. Die Deutsche Bundesbank hat Teilnahmerecht. Die Rechtsgrundlage des Konjunkturrates findet sich im § 18 StWG.                                       2.

Hauptziele der Wirtschaftspolitik   Zu den Hauptzielen der Wirtschaftspolitik zählen die Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum.     2.1. Preisniveaustabilität   Ziel ist, daß der Durchschnitt aller Preise einer Periode in der Volkswirtschaft stabil bleibt. Das heißt, wenn der Preis für einige Güter und Dienstleistungen steigt, dann muß eine Preis-senkung bei anderen Gütern folgen. Man spricht hier von einer relativen Preisniveaustabilität, da man das Niveau des Preise in einer Volkswirtschaft nicht absolut stabil halten kann.

Die Stabilität der Preise gilt als erreicht, wenn das Preisniveau nicht mehr als um 2 % schwankt. Als Maßgröße für das Preisniveau wird ein sogenannter „Warenkorb“ genommen. In diesem Korb sind alle Güter und Leistungen in Anteilen enthalten, gemessen an einer für die Gesell-schaft repräsentativen Familie. Er soll dem durchschnittlichen Konsumverhalten der Bevölke-rung entsprechen. Es wird ein Preisindex für die Lebenshaltung ermittelt, indem die Preise der Güter des Warenkorbes monatlich in den Geschäften erfaßt werden. Steigt der Preis der Güter, so steigt auch der Preisindex für Lebenshaltung.

Steigt der Preisindex für die Lebenshaltung, sinkt der Geldwert. Steigen die Preise über einen längeren Zeitraum, so spricht man von Inflation. Dadurch sinkt das Vertrauen in die Wirt-schaft, die Wirtschaftssubjekte sind verunsichert. Die Reallöhne sinken, wenn die Lohner-höhung nicht mit der Preissteigerung mithalten kann.    2.2.

Beschäftigungsstand   Ein hoher Beschäftigungsstand gilt dann als erreicht, wenn in einer Volkswirtschaft nahezu jeder, der für eine Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist, auch eine entsprechende Beschäftigung zu einem angemessenen Lohn findet und bekommt. Vollbeschäftigung bedeutet, dass es keine erwerbsfähigen Personen gibt, die arbeitslos sind. Dies ist jedoch unmöglich, da durch verschiedene Gründe Menschen arbeitslos werden und teilweise auch bleiben. Ein gebräuchliches Maß für den Beschäftigungsstand ist die Arbeitslosenquote. In der BRD wird sie definiert als Anteil der registrierten Arbeitslosen an den abhängigen Erwerbs-personen. Da sie sich jedoch nur auf Beschäftigte bzw.

Arbeitslose bezieht, ist sie unvoll-ständig. So werden Überstunden ebenso wenig erfasst wie Kurzarbeit. Ebenfalls bleibt Schwarzarbeit als Beschäftigungsfall unberücksichtigt. Auch zählen nicht alle Fälle von Arbeitslosigkeit: So z. B. Personen, die unfreiwillig arbeitslos werden, ohne nach neuer Beschäftigung zu suchen, womit die Erwerbstätigkeit zurück geht und Personen, die noch nicht oder vorübergehend nicht erwerbstätig waren und die durch Mangel an Arbeitsgelegen-heiten von der Arbeitssuche abgehalten werden, was die Nachfrage an Arbeitsplätzen geringer erscheinen lässt, als sie ist.

Schließlich bleiben Selbständige und mithelfende Familienmitglieder bei diesem Beschäftigungsmaß völlig unberücksichtigt.     2.3.. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht   Das außenwirtschaftliche Gleichgewicht ist dann erreicht, wenn ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Inn- und Ausland, (sprich: dem Im- und Export von Gütern und Dienstleistungen) besteht. Man spricht von einem Außenbeitrag, der die binnenwirtschaftliche Lage nicht stört, nach Möglichkeit sogar positiv fördert.

Der Außenbeitrag ist die Differenz zwischen dem Im- und Export, der dem Saldo der Handels- und Dienstleistungsbilanz entspricht. Weiter unterscheidet man Netto-Güterex- und -import. Netto-Güterexport ist vorhanden, wenn ein positiver Außenbeitrag vorliegt, d.h. mehr Güter exportiert als importiert worden. Andersherum spricht man von einem Netto-Güterimport, wenn ein negativer Außenbeitrag vorliegt, also mehr Güter importiert wurden.

Ziel ist es, einen Außenbeitrag von 1-2% des Bruttosozialproduktes zu Marktpreisen nicht zu überschreiten. Wenn der Außenbeitrag +/-0 ist, d.h. neutral, dann wird dies als Beitrag zur Preisniveau-stabilität angesehen. Ein positiver Außenbeitrag bedeutet Wachstum des Sozialprodukts und eine verbesserte Beschäftigung. Ein positiver Außenbeitrag ist notwendig, wenn Devisenverbindlichkeiten durch Übertragungen aus dem Ausland entstehen, denen keine Waren gegenüberstehen.

    2.4. Angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum   Ein Wachstum der Wirtschaft liegt immer dann vor, wenn pro Kopf der Bevölkerung das Angebot an Waren und Dienstleistungen gegenüber der Vorperiode steigt. Unter wirtschaftlichem Wachstum versteht man das Wachstum des realen Bruttosozial-produkt, und zwar entweder insgesamt oder pro Kopf der Bevölkerung oder pro Arbeits-stunde. Der vielfach behauptete positive Einfluss der Inflation auf das wirtschaftliche Wachstum ist statistisch nicht mehr feststellbar. Zwar kann eine leichte Inflation die Investitionstätigkeit Anregen, doch vermindert sie anderseits die Produktivität des Kapitaleinsatzes, weil der mit der Inflation meist verbundene Nachfrageüberhang den Wettbewerb unter den Anbietern vermindert.

Wirtschaftliches Wachstum ist nicht gleichzusetzen mit einer Erhöhung des Wohlstandes, da dieser z. B. auch von der Einkommensverteilung und der Qualität der Umwelt abhängig ist. Die damit angesprochene „Lebensqualität“ sucht man durch soziale Indikatoren zu erfassen, die sog. Wohlstandsmessung. Prophezeiungen über das Ende des wirtschaftlichen Wachstums aufgrund der Erschöpfung der Rohstoffvorräte, steigender Umweltverschmutzung und zunehmender Lebensmittel-verknappung als Folge wachsender Bevölkerung sind zumindest umstritten, denn bei ihnen dürften u.

a. die Reaktionsfähigkeit der Märkte auf Verknappung sowie der technische Fortschritt und die Erschließung neuer Rohstoffvorkommen unterschätzt werden.                 3. Zielkonflikte   In der Wirtschaftspolitik stehen die Ziele in Zielkonkurrenz bzw. Zielkonflikt, in Zielharmonie oder in Zielkomplementarität / Zielindifferenz. Das heißt, dass die Ziele bei der Durchsetzung anderer Ziele gefährdet sind, weder positiv noch negativ wirken oder unterstützen.

Die gleichmäßige Verfolgung aller Ziele ist nicht möglich, deshalb wird von einem magischen Viereck gesprochen, indem die Wirtschaftspolitik entweder Kompromisse schließt oder einem Ziel besondere Priorität einrichtet, so daß andere Ziele nicht im gewünschten Ausmaß oder überhaupt nicht erreicht werden.     3.1. Mögliche Auswirkungen der Förderung der Vollbeschäftigung  Hoher Stand der Beschäftigung Investitionsförderung Stabilität des Preisniveaus                Angemessenes Wirtschaftswachstum Außenwirtschaftliches Gleichgewicht             Hier werden mögliche Auswirkungen der Förderung der Vollbeschäftigung durch Investitionsförderung dargestellt. Durch die erhöhte Beschäftigung steigt die Nachfrage und damit das Wirtschaftswachstum. Gleichzeitig sinkt die Stabilität des Preisniveaus durch die erhöhte Nachfrage.

Das wiederum verschlechtert die Exportchancen, da sich die Preise erhöhen und die Ware im Ausland nicht abgenommen wird, was zu einem außenwirt-schaftlichen Ungleichgewicht führen kann.           3.2. Mögliche Auswirkungen der Förderung des Wirtschaftswachstums  Hoher Stand der Beschäftigung Stabilität des Preisniveaus Angemessenes Wirtschaftswachstum Außenwirtschaftliches Gleichgewicht          Erhöhte Staatsaus-gaben               Hier werden die möglichen Auswirkungen der Förderung des Wirtschaftswachstums durch erhöhte Staatsausgaben dargestellt. Auf Erhöhung der Staatsausgaben, z.B.

durch Bau eines öffentlichen Gebäudes oder durch Subventionen, folgt Wirtschaftswachstum. Durch die erhöhte Nachfrage werden mehr Arbeitskräfte eingestellt und gleichzeitig steigen die Preise. Dadurch sinkt die Stabilität des Preisniveaus, ebenso wie die Exportchancen und der Außenbeitrag.     3.3. Mögliche Auswirkungen der Förderung eines stabilen Preisniveaus  Hohe Steuern und Geldverknap-pung  Hoher Stand der Beschäftigung Stabilität des Preisniveaus              Angemessenes Wirtschaftswachstum Außenwirtschaftliches Gleichgewicht    Nebeneffekt           Hier sind die möglichen Auswirkungen der Förderung eines stabilen Preisniveaus durch Steuern und Geldverknappung dargestellt.

Die Steuererhöhung und Geldverknappung z.B. durch die Erhöhung der Mindestreserven bewirkt, dass weniger Geld im Umlauf ist, das heißt den Wirtschaftssubjekten steht weniger Geld zur Verfügung, dadurch sinkt die Nachfrage und damit das Wirtschaftswachstum. Durch die sinkende Nachfrage sinkt die Güterproduktion und die Unternehmer entlassen Arbeitskräfte, dadurch wird die Beschäftigung gesenkt. Gleichzeitig kommt es durch die sinkenden Preise zu einer erhöhten Nachfrage aus dem Ausland und der Außenbeitrag nimmt zu.                                                                     4.

Globalsteuerung der Wirtschaft Die Globalsteuerung der Wirtschaft strebt - auf Grundlage des Stabilitätsgesetzes - ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht in der deutschen Volkswirtschaft an.   4.1. Globalsteuerung als Ordnungsprinzip  Sie ist als möglichst umfassende Politik darauf ausgerichtet, konjunkturellen Schwankungen und deren unerwünschten Begleiterscheinungen entgegen zu wirken. Ihr Ziel ist die Beeinflussung von gesamtwirtschaftlichen Größen; dabei orientiert sie sich an deren Wechsel-beziehungen, wie sie im Wirtschaftskreislauf modellhaft beschrieben werden. Die Global-steuerung wird als Ergänzung des Ordnungsprinzips Wettbewerb interpretiert.

Dem Stabili-tätsgesetz folgend darf sie den Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung nicht sprengen. Das komplizierte Geflecht der Faktoren, die auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ein-wirken, werden im Folgenden dargestellt: Die Faktoren, auf die das Stabilitätsgesetz abzielt (Preis, Wachstum, Beschäftigung, Kapazi-tätsauslastung), werden durch die Gesamtwirtschaft beeinflusst, genauer: durch Angebot und Nachfrage. Diese sind ihrerseits von unterschiedlichen Faktoren abhängig, so dass diese noch - wie folgt - einzeln aufgegliedert wurden.  4.2. Nachfrage   Die Nachfrage wird beeinflusst durch: Die private Nachfrage an Konsumgütern; diese ist abhängig von dem verfügbaren Ein-kommen der privaten Haushalte (verf.

Einkommen = Summe aller Nettoeinkommen), Die private Investitionsgüternachfrage; diese ist abhängig von der Gewinn der Unter-nehmen (Gewinn = Erlös – Kosten), Die Nachfrage des Staates (= öffentl. Haushalt als Nachfrager auf dem Markt, um den Bedarf an Gütern und zur Unterhaltung von öffentl. Einrichtungen zu decken), Und den Außenbeitrag (= errechnet sich aus dem Wert der Ex- und Importgüter (incl. Dienstleistungen). Dieser Saldo ergibt sich aus dem Konto der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung)     4.3.

Angebot   Das Angebot wird beeinflusst durch die Angebotspreise und die Angebotsmenge. Die Angebotspreise ergeben sich aus: Den Kosten, die sich aus Lohnkosten (abhängig von der Tarifpolitik), den Kapital-kosten (abhängig vom Zinsniveau ) und den indirekten Steuern zusammensetzen Und dem Gewinnmarge (die Spanne zwischen Selbstkosten und Verkaufspreis, sog. Verdienstspanne, oder die Spanne zwischen den Preisen an verschiedenen Orten).   Die Angebotsmenge erhält man, indem man die Ausstattung mit Produktionsfaktoren betrachtet, welche sich aus folgendem zusammensetzt: Dem Arbeitspotential (abhängig von der Bevölkerungsentwicklung) Den Produktionsanlagen (abhängig von Investitionen) Und dem technischen Fortschritt (ausbildungsabhängig)   4.4. Träger und Wirtschaftspolitiken   Träger der Globalsteuerung sind Bund, Länder, Gemeinden und die Deutsche Bundesbank, aber auch andere Interessenverbände, da diese mit ihren Entscheidungen, vor allem über Einkommensforderungen und deren Durchsetzung, das Konjunkturgeschehen wesentlich beeinflussen.

Man unterscheidet zwei verschiedene Wirtschaftspolitiken: Nach der diskretionären Wirtschaftspolitik sollen die wirtschaftlichen Maßnahmen von Fall zu Fall entschieden werden. Die antizyklische Wirtschaftspolitik will mit Hilfe der wirtschaftspolitischen Instru-mente die konjunkturellen Schwankungen dämpfen; sie ist entgegen dem Konjunk-turverlauf eingestellt.                5. Umweltökonomische Gesamtrechnung   Wirtschaftswachstum wirkt sich meistens negativ auf die Umwelt aus, denn Wirtschaftswachstum führt zur Belastung der Umwelt und die Natur wird zu Lasten späterer Generationen ausgebeutet. Um auch diese umweltpolitischen Aspekte zu erfassen und zu berechnen, wurde die Umweltökomomische Gesamtrechnung (UGR) entwickelt, welche die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Umwelt erfaßt. Die UGR soll Auskunft über die vom Menschen entstandenen Umweltbelastungen geben, wie sich der Zustand der Umwelt verändert hat und welche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen werden.

Bei der UGR soll wie bei der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) Kapitalverzehr, d.h. Abschreibungen auf das „Naturvermögen“ möglich sein. Dabei ergibt sich das theoretische Problem, dass bei der UGR kein theoretisches Gerüst vorhanden ist für die inhaltliche Gliederung und kein Maßstab für die Beurteilung der Sozialproduktsberechung wie bei der VGR, wird nur ein unscharf definiertes Leitbild genutzt, das die weitere Entwicklung von Ressourcen in der Umwelt nach Nutzung oder Beeinflussung des Menschen beinhaltet. Weiter entsteht das methodische Problem, bei dem der UGR ein einheitlicher Maßstab und zusammenfassender Indikator fehlt, da z. B.

Luftbelastungen in anderen Dimensionen ge-messen wird, als etwa die Gewässerverschmutzung; der VGR steht das Geld und das Sozialprodukt zur Verfügung. Es gibt nur sehr bedingter Möglichkeiten zur Nutzung der UGR. Für einzelne ökonomische Bereiche können die Aktivitäten der Produzenten und Konsumenten, welche die Ressourcen genutzt, verbraucht oder zerstört haben, aufgezeigt werden.                    6. Quellenverzeichnis   1. F.

A. Brockhaus: Der neue Brockhaus Wiesbaden 1973   2. Bibliographisches Institut AG: Wie funktioniert das? Die Wirtschaft heute Mannheim 1976   3. Pätzhold, Jürgen: Stabilisierungspolitik: Grundlagen d. nachfrage- und angebotsorientierten Wirtschaftspolitik Bern 1987   4. Schmitz, Udo; Weidmann, Bernd: Volkswirtschaftslehre Handbuch Stuttgart 1994   Institut der deutschen Wirtschaft Köln: Wirtschaftswachstum und Umwelt Köln 1995                                

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