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  Theorie der politikverflechtung (scharpf)

Theorie der Politikverflechtung (Scharpf)    Normativ-analytische Ebene   Hier gibt es eine horizontal und vertikal stark differenzierte Entscheidungsstruktur, wobei aber zunehmend die einzelnen Zuständigkeitsbereiche voneinander ahhängen und sich bedingen. Daraus ergeben sich Dezentralisierungsprobleme: - Niveauprobleme - Niveaufixierungsprobleme - Verteilungsprobleme - Interaktionsprobleme   Ziel ist es, diese Probleme durch geeignete Steuerungsinstrumente (positive und negative Sanktionsmittel) zu vermeiden oder zu lösen.     Empirisch- verhaltenswissenschaftliche Ebene   Hier wird von Politikverflechtungen ausgegangen, die aus unterschiedlichen Verflechtungsstrukturen bestehen (horizontale und hierarchische Verflechtungen, bilaterale und multilaterales Verbundsystem). Unter welchen Voraussetzungen ist es wahrscheinlich oder unwahrscheinlich, die geforderte Steuerleistung erbringen zu können.     Politikverflechtung     DEF.: Bereich der Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder ”Bündelung der Erfahrungen, die mit einem gewaltengeteilten Bundesstaat mit vielgestaltiger Selbstvewaltung, pluralistischer Interessensdifferenzierung und polit.

Meinungsvielfalt gemacht wurden, wenn es galt Gesellschaftsforderungen zu befriedigen, Probleme zu lösen oder einen Konsens herzustellen. Speziell in Deutschland gibt es durch die vielfaltigen Verflechtungen einnen Kooperativen Förderalismus     Bedeutung der Politikverflechtung     Der Förderalismus beinhaltet sowohl die Zusammenarbeit als auch die Trennung bei der Aufgabenwahrnehmung zwischen Bund und Länder. Diese Aufgabenteilung ist im GG verankert. In bestimmten Bereichen werden diese Aufgaben aufgeschlüsselt und in die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche von Bund und Länder weitergeleitet.   Vorteil: Länderinteressen werden berücksichtigt   Nachteil: Länder werden überflüssig wegen Unitarisierung d.h.

Kompetenzverlust, da sie keine Zuständigkeit mehr für Landesaufgaben haben. und keine klaren Verantwortungsbereiche von Bund und Länder. Weiteres Vordringen der Ministerialbürokratie.             Administrative Verflechtung   Formelle Verflechtung:   Bundes- und Landesverwaltung sind am engsten in der Mischverwaltung verflochten     Durch Erlaß von Verwaltungsvorshriften und Fachaufsicht greift die Bundesregierung in die Landesverwaltungen ein. Auch wird das Personal nach den Richtlinien der Bundesregierung ausgebildet   --> Eigenständigkeit der Landesbehörde ist in diesem Bereich reduziert.     Informelle Kooperation   Es finden informelle Treffen der Ministerpräsidenten und Ressortminister einzelner Bundesländer, als auch leitender Beamter des Bundeskanzleramtes und deren Staatskanzleien statt.

Bei der Entscheidungsfindung polit. Lösungen ist dieser Aspekt besonders wichtig.   Treffen der Behördenchefs   Treffen der Leiter der Staats- und Senatskanzleien zum Zwecke des Erfahrungsausstausches im Gesetzesvollzug   Bund-Länder-Gremien   Dienen v.a. der Koordination in allen Zuständigkeitsbereichen.       Die parteipolitische Verflechtung   Die politischen Parteien agieren auf allen politischen Ebenen und überlagern somit die vertikale Gewaltenteilung   - Parteiorganisation und - programm - Treffen der Regierungschefs und der Ressortminister - Tagungen der Fraktionsvorsitzenden - Kooperation der Parteifunktionäre   Kooperation im Regierungs- und Parlamentsbereich     Ministerpräsidentenkonferenz d.

h. wichtige Institution der Selbstkoordination der Länder. Es werden wichtige gemeinsame Konzeptionen für die Länderpolitik gegenüber der Bundespoltik erarbeitet.   Ressortministerkonferenz d.h. formelle Koordinationspolitik zwischen den Länder, die das jeweilige Ressort betreffen.

Erfahrungsaustausch bei Gesetzesvorhaben, Volzug der Gesetze, Vorbereitung von Gesetzesinitiativen. Vereinbarungen sind zwar nicht rechtsbindend, werden aber so angenommen.   --> Unitarisierung: Dies geht zu Lasten der förderativen Eigenständigkeit und Vielfältigkeit des Länderparlamentarismus.   Institutionelle Verflechtung   Die verfassungsrechtlich verflochtenen Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Länder haben Institutionen hervorgebracht, durch welche die Politikverflechtung noch intensiviert wird.   Vertretung der Länder beim Bund   Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund ist gleichzeitig Landesminister für Bundesangelegenheiten.     Ständige Konferenz der Kultusminister   Sie tagt im Abstand von ca.


6 Wochen und verfügt über ein ständiges Sekretariat und kann ständige, wie auch ad-hoc Ausschüße einrichten. Sie fällt unter den Zuständigkeitsbereich der Länder. 4 Ausschüße leisten die Hauptarbeit für die Kultusministerkonferenz:   - Schulausschuß - Auschuß für Kunst und Erwachsenenbildung - Ausschuß für Auslandsschulwesen.   ZDF   Es entstand durch einen Staatsvertrag der Länder, nachdem das BVerf. Rundfunkanstalten klar dem Aufgabenbereich der Länder zugeordnet hat.   Planungsverflechtung   Kooperation und Koordination in der staatl.

Planung von Bund und Länder betreffende Aufgabenbereiche, in denen die Länder die primäre Kompetenz haben, jedoch eine gemeinsame Basis erforderlich ist.     Bund-Länder- Komission für Bildungsplanung und Forschungsförderung   --> langfristiger Bildungsgesamtplan + budget (enthält Aufwendungen für Forschungsforderungen)   Die Empfehlungen der Komission werden den Regierungschefs zum Beschluß vorgelegt. Ein Beschluß kann mit 13 Regierungschefs zustande kommen und bindet nur diejenige (allerdings auch nur politisch und nicht rechtlich), die Leitlinien werden von den Ländern meist stärker angenommen als Gesetze.                             Der Wissenschaftsrat   -> Gesamtplan für die Förderung der Wisenschaften in Abstimmung mit den Plänen von Bund und Länder.   Es sollen Schwerpunkte gesetzt und Empfehlungen für die Verwendung der Haushaltsmittel getroffen werden. Er setzt sich aus 54 Mitgliedern zusammen:   6 Bundesregierung 7 Landesregierung 16 Vertreter von Universitäten und Wissenschaftsorganisationen 6 Industrie und öffentliches Leben     Für die Beschlüsse des Wissenschaftsrates erarbeiten die wissenschaftliche Kommission und die Verwaltungskomission die entsprechenden Vorlagen unter wissenschaftlichen, fachlichen und verwaltungsmäßig- finanziellen Aspekten.

    Der Finanzplanungsrat   - Empfehlungen für eine Koordination der Finanzplanungen des Bundes, Länder und Gemeinden   Es soll eine einheitliche Finanzplanung und ein Überblick über den Gesamthaushaltsplan aufgestellt werden. Außerdem sind Grundlagen für finanzpolit. Schwerpunkte und gesamtstaatl. Konjunktur- und Strukturpolitik auszuarbeiten.   Bildung erfolgt durch die Bundesregierung:   - Bundesfinanzminister - Bundeswirtschaftsminister - Finanzminister der Länder - 4 Vertreter der Gemeindeverbände, die vom Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden.     Der Konjunkturrat   - Beratung zu konjunkturpolit.

Maßnahmen zur Erfüllung der Stabilitatsgesetze - Erörterung der Möglichkeiten zur Deckung des Kreditbedarfs - Anhörungsorgan, wenn Kreditbegrenzungen durchgeführt werden.   Bildung erfolgt durch die Bundesregierung:   - Bundesfinanzminister - Bundeswirtschaftsminister - 1 Vertreter jedes Landes - 4 Vertreter der Gemeinden, die von den kommunalen Verbänden bestimmt werden.           Finanzausgleich   Korrekturmöglichkeit für die unterschiedliche Finanzkraft der einzelnen Bundesländer durch den Bund bzw. der Länder untereinander.   - Horizontale Finanzausgleich: aus Mittel der Länder (Dies ist der Normalfall.)   - Bundesergänzungszuweisungen: fakulative Leistungen des Zentralstaates unter Beachtung des förderativen Gleichbehandlungsgebotes gegenüber aller Länder.

  - Ausgleichsleistungen: an Länder oder Gemeinden bei unzumutbaren Sonderbelastungen des Bundes.     Positive Folgen der Politikverflechtung   - angeglichene Lebensstandard - Einheitlichkeit des Schulwesen       Negative Folgen der Politikverflechtung   - Kompetenzverlust der Länder - Gefahr der finanziellen Abhängigkeit der Länder  

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