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  Urheberrecht

Urheberrecht   Das Urheberrecht wurde 1965 als Gesetz verfasst und ist seit dem gültig. Das Urheberrecht dient dem "Erfinder" (Urheber) und deren Schutz des Produkts. Vor allem wird es benutzt für Literarische Werke, Wissenschaft und Kunst. Nach § (Paragraph) 2 des Uhrheberrechtsgesetzes werden Sprachwerke, wie Schriften und Texte, sowie Soft- und Hardware als "Shützungsobjekt" unter dem Urheberrecht anerkannt. Außerdem für Wissenschaft werden wie Skizzen und Pläne z.B.

für Maschinen, Tabellen z.B. für Umrechnung.   Urheberrecht bedeutet nichts anderes als: Wer das Produkt erfindet, und sich als rechtsmäßiger Besitzer / Erfinder eintragen läßt, hat die Vollmacht es zu Verkaufen (§17), es Auszustellen z.B. auf Messen (§18)vorzführen, und zu Produzieren (§16).

Er hat außerdem das Recht Lizenzen für Verkauf, Fremdproduktion und Ausstellungen zu vertreiben.   Nur mit Lizenz kann dieses "Urhebergeschütztes Produkt" weitervermarktet werden, ansonst kann gegen den Mißbrauch auf Schadensersatz verklagt werden.   Das Urheberrecht schützt die Rechte des Erfinders sowohl schränkt sie sie ein. Z.B. ein Bierkrug, man kann zwar das Design und den Namen urheberrechtlich shützen jedoch nicht das Porzellan, Metall und Herstellungsverfahren.

  Wenn Lizenzen erteilt / verkauft werden dann hat der Urheber einen Vergütungsanspruch. Diese Vergütung bezahlt derjenige der die Lizenz erhalten hat. Es wird ein gewisser Leitsatz vom Gesetzgeber gegeben der als "angemessen" gilt, dies kann jedoch ohne maß varieiren:   von 2 bis 12 Vervielfältigungen je Minute: 75,00 DM (US$ 44) 13 35 : 100,00 DM (US$ 59) 36 70 : 150,00 DM (US$ 88) über 70 : 600,00 DM (US$ 353)   Damit der Urheber einen größeren Überblick hat wer seine Lizenz hat wird eine theoretische "Zweit Vollmachtslizenz" an eine Verwertungsgesellschaft erteilt, die gegen eine Honorar, Lizenzen Verkauft und deren Rechte überprüft.

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