Europawahl 2004
Europawahl 2004
(Das Europäische Parlament)
Seit dem 1. Mai 2004 besteht die EU aus 25 Mitgliedsstaaten. Jedes Land ist berechtigt am 13. Juni 2004 an der Europawahl seine Stimme abzugeben. Man muss jedoch 18 Jahre alt sein, Staatsangehöriger eines EU-Landes sein und man darf vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein. Jeder ist normalerweise in einem Wählerverzeichnis eingetragen.
Sollte man das nicht, kann man ein Antragsformular bei der Gemeindebehörde ausfüllen.
Die Geschichte des Parlaments begann 1951 mit der Gründung der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" und 1957 mit der Gründung der "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" und "Europäischen Atomgemeinschaft" bei denen die römischen Verträge unterzeichnet worden sind.
Die erste Versammlung wurde am 19. März 1958 mit 142 Mitgliedern in Strassburg abgehalten. Am Anfang hieß "Europäische Parlamentarische Versammlung" und seit März 1968 nennt sie sich "Europäisches Parlament". Die Mitglieder des Parlaments wurden zunächst aus den eigenen Reihen ernannt, seit Juni 1979 werden die Abgeordneten von den Mitgliedsstaaten in allgemeiner und direkter Wahl alle 5 Jahre gewählt.
Die Zusammensetzung sieht wie folgt aus: vor dem 1. Mai 2004 saßen 626 Abgeordnete aus den EU-Mitgliedsstaaten im Parlament. Durch die 10 neuen EU-Ländern geben die "alten Länder (Außer Deutschland und Luxemburg)" 56 Sitze im Parlament ab. Deutschland steht an der Spitze mit 99 Sitzen im Parlament. Mit 87 folgen Großbritannien, Frankreich und Italien, welche 9 Sitze abgeben. Von den neuen EU-Ländern erhält Polen 54 Sitze im Parlament.
Nach der Europawahl besteht das Parlament nun aus 25 Mitgliedern und 732 Sitzen. Sollte wie geplant im Jahre 2007 Bulgarien und Rumänien der EU beitreten verändert sich die Sitzzahl wieder. Deutschland, Luxemburg, Zypern, Malta, Estland und Slowenien werden keine Sitze abgeben. Bulgarien erhält 17 und Rumänien 33 Sitze im Parlament. Die Zahl von 732 Sitzen darf laut Nizza-Vetrag nicht überschritten werden.
Im Parlament gibt es jetzt 20 von vorher 11 Amtssprachen.
Erstmals kommt mit Maltesisch eine Sprache mit arabischem Ursprung in die EU.
Im Parlament gibt es keine Parteien sondern Fraktionen. Zur Zeit gibt es 7 Fraktionen sowie einige fraktionslose Mitglieder. In den Fraktionen sind mehr als 100 nationale Parteien vertreten. Am meisten jedoch ist die Fraktion der Christdemokraten Europas, gefolgt der Fraktion der Sozialdemokraten Europas vertreten.
Viele Fragen sich oft, wo nun der Sitz des Parlaments ist: Nach dem Vertrag von Amsterdam ist es so geregelt: Strassburg ist Sitz des Parlaments.
12 mal im Jahr finden dort Sitzungen statt. In Brüssel finden Ausschusssitzungen und Fraktionssitzungen statt jedoch auch Plenarsitzungen, die ein, zwei Tage lang sind. Luxemburg ist auch ein Arbeitsort des Parlaments. Es ist der Sitz der Parlamentverwaltung, des sog. Generalsekretariat.
Die Kernaufgaben des Parlaments lauten wie folgt:
Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Ministerrat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus; es erfüllt ferner Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verfassung.
Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission.
Außerdem befasst sich das Parlament mit den Haushaltsbefugnissen der EU-Ländern und lässt das Geld aus den Kassen nach einem unterzeichneten Haushaltsplan fließen. Das Parlament verfügt über Ernennungsrechte, Parlamentarische Kontrollrechte, Gesetzgebungsrechte und Beraterfunktionen. Das Parlament muss zu Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU gehört werden und kann Stellungnahmen dazu abgeben. Als der Europäische Rat die 10 neuen Mitglieder aufnehmen wollte, musste das Europäische Parlamenterst mal seine Zustimmung erteilen
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