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  Gemeinsame außen- und sicherheitspolitik



Gliederung 1. Anliegen der Arbeit 2. Einleitung 3. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik(GASP) 3. 1 Der Vertrag von Maastricht(1992) 3. 2 Der Vertag von Amsterdam(1997) 3.

3 Der Vertrag von Nizza(2000) 3. 4 Folgen der Verträge 3. 4. 1 Der Außenpolitische Beauftragte der EU 3. 4. 2 Rasche Reaktion und Konfliktverhinderung 3.

5 Konferenz von Helsinki(1999) 3. 6 Steuerung der GASP 4. Fähigkeiten der GASP 4. 1 militärischer Bereich 4. 2 ziviler Bereich 4. 3 Strukturen und Verfahren 4.

4 EU-NATO 4. 5 EU-Drittstaaten 4. 6. Kooperation mit internationalen Organisationen 5. Die Westeuropäische Union(WEU) 6. Schlusswort 7.

Glossar 8. Quellenverzeichnis 9. Eidesstattliche Erklärung 1. Anliegen der Arbeit In den heutigen 15 Staaten der europäischen Union(EU) gehen rund 60 Millionen junge Menschen zur Schule. Knapp 20 Millionen dieser jungen Leute werden im Jahre 2002 die Schule hinter sich haben und für ihren Beruf lernen oder schon im Berufsleben stehen. Wird der grenzfreie Binnenmarkt ihnen bessere Chancen in Ausbildung und Beruf bieten? Werden sie die Vollendung der EU erleben? Aber vor allem eine Frage stellt sich der Europabürger immer wieder, besonders nach dem sogenannten "11.

Speptember"1: wird er auch in diesem vereinten Europa in Sicherheit leben können? Wie könnte es seinen Nachfahren ergehen? Welche Schutzmöglichkeit bietet überhaupt die europäische Union? Diese Arbeit soll Aufschluss auf diese Fragen geben und Einblicke in die Sicherheitspolitik der europäischen Union liefern. 2. Einleitung Als Robert Schuman2 am 9. Mai 1950 der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Interessenten europäischer Staaten vorschlug, eine Gemeinschaft im Dienste des Friedens zu gründen, vollbrachte er eine historische Tat. Indem er den Gegnern von Gestern die Hand reichte, löschte er nicht nur die vom Krieg herangebrachten Vergeltungsgedanken und die Last der Vergangenheit aus, sondern er setzte gleichzeitig einem im Zusammenleben der Völker völlig neuen Prozess in gang, indem er geschichtlich gewachsenen Nationen vorschlug, durch gemeinsame Ausübung ihrer Souveränität den Einfluss wiederzuerlangen, den jede einzelne für sich nicht mehr ausüben konnte. Europa, dessen Aufbau sich seit jenem Ereignis Tag für Tag fortsetzt, war das herausragende Projekt des 20.

Jahrhunderts und ist eine Hoffnung für das nun kommende 21. Jahrhundert. Europa hat ihre Dynamik aus unseren Großvätern, die den Krieg erlebt hatten und von der Absicht ausgingen einen dauerhaften Frieden zwischen den europäischen Völkern zu schaffen. Dieses Europa steht immer wieder vor neuen Herausforderungen, denen sich unsere Staaten in einer Welt des raschen und tiefgreifenden Wandels gegenübersehen. Eine dieser Herausforderungen ist die Sicherung von Frieden und Demokratie in Europa und die Sicherheit der europäischen Staaten und Bürgern zu sichern. 3.

Die gemeinsame Außen- und Sicherheits- politik(GASP) Das Streben der Völker nach Sicherheit und Frieden bildet eine der stärksten und legitimsten Grundlagen des Geselschaftsvertag, der den Bürger mit der Staatsgewalt verbindet. Unter den dramatischen Konflikten in Bosnien, im Kosovo und in Tschetschenien leidet vor allem die unschuldige Bevölkerung. Sie erinnern an die Massenverfolgungen, wie sie im gesamten Verlauf des 20. Jahrhunderts von Armeen und Milizen im Dienste von Ideologien verübt worden, die auf Hass und Ausgrenzung beruhten. Die europäische Union stellt sich der Herausforderung der Gewalt. Nicht nur indem sie die friedliche Beilegung von internationalen Interessenkonflikten zur Grundlage ihrer Verträge macht, sondern auch, indem sie mit Hilfe aktiver Präventivdiplomatie3 eine Friedensdynamik über ihre Grenzen hinaus sucht.

Diese Diplomatie stützt sich auf wirtschaftliche Unterstützung und auf ein in der Konfliktbeilegung erprobtes Know-how. Während sehr langer Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Sicherheit Europas in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Nationen gewährleistet, und die NATO war die vorherrschende Einrichtung zur Selbstverteidigung. Mit dem Ende des Kalten Krieges hat sich das Bild gewandelt. Europa wird nicht mehr durch die Gefahr eines massiven Angriffs mit konventionellen und nuklearen Waffen bedroht. Wie die Balkankrise gezeigt hat, ist die EU vielmehr mit einer Reihe von Risiken konfrontiert, die zwar Stabilität, nicht aber seine Existenz bedrohen. Verständlicherweise wollen die Vereinigten Staaten nicht bei jeder regionalen Krise auf unserem Kontinent eingreifen, und es wird Fälle geben, in den es zweckmäßiger ist, wenn die Europäer die Führung übernehmen.

Die Mitgliederstaaten der Union sind immer bereit, ihre eigenen Interessen zu verteidigen und sich mit den Hilfsmitteln auszustatten, die für die Förderung ihrer gemeinsamen Werte erforderlich sind. 3.1 Der Vertrag von Maastricht(1992) Der Maastrichter Vertrag beschließt über die Europäische Union, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erstmals eine Verantwortung der Union in allen Fragen der Sicherheit und eine verteidigungspolitische Perspektive vertraglich zu verankern. (Art. J. 4) Die Union verfügt aber nicht über eigene militärische Mittel; Vielmehr sieht der Vertrag vor, dass die EU die Westeuropäische Union (WEU)4 ersucht, von ihr beschlossene militärische Aktionen auszuarbeiten und durchzuführen.




3. 2 Der Vertrag von Amsterdam (1997) Durch den Vertrag werden die Petersberg-Aufgaben der WEU (humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen) in den EU-Vertrag übernommen. Damit war die vertragliche Grundlage für den operativen Aufbau der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik(ESVP) gelegt. 3. 3 Der Vertrag von Nizza (2000) In dem noch nicht in Kraft getretenen Vertrag werden Anpassungen vorgenommen, die den operativen Aufbau der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik als ein eigenständiges Projekt der Union reflektieren. Zusammen fassend stehen hinter der GASP fünf grundlegende Ziele: _ Sicherung der grundlegenden Interessen und Unabhängigkeit der Union _ Stärkung der Sicherheit der Union _ Erhaltung des Friedens und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit _ Förderung der internationalen Zusammenarbeit _ Konsolidierung der Demokratie, des Rechtsstaats und der Achtung der Menschenrechte 3.

4 Die Folgen der Verträge Durch den Vertrag von Amsterdam wurde die Entscheidungsfindung im Rahmen der GASP verbessert. Er sieht gemeinsame Strategien für Bereiche vor, in denen die Mitgliederstaaten bedeutende Interessen teilen. Ferner führte er eine gezieltere Formulierung der Politik sowie Frühwarnsystem durch die Schaffung einer Stabseinheit, die für den Ministerrat arbeitet, ein. Dieser Mechanismus wurde durch ein politisches und sicherheitspolitisches Interimskomitee und einen parallelen Militärausschuss ergänzt, die die Regierungen beim Krisenmanagement beraten sollen. 3. 4.

1 Der außenpolitische Beauftragte der EU Eine der sichtbarsten Errungenschaften des Vertrages von Amsterdam war die Einsetzung eines hohen Vertreters für die GASP: Im Oktober 1999 wurde Javier Solana, der ehemalige spanische Außenminister und Generalsekretär der NATO, der erste Inhaber dieses Amtes. Er arbeitet eng mit der Kommission und den Mitgliederstaaten, einschließlich ihrer umfassenden diplomatischen Netze und der Delegationen der Kommission zusammen und gewährleistet Kontinuität und Effizienz in der Außenpolitik der Union. 3. 4. 2 Rasche Reaktion und Konfliktverhütung Amsterdam brachte auch eine Neuformulierung der Sicherheits- und Verteidigungsziele der Union, indem die Aussicht auf den Einsatz sowohl von militärischen als auch nichtmilitärischen Kapazitäten bei humanitären Katastrophen eröffnet wurde. Dabei handelt es sich um die sogenannten Petersburger Aufgaben, die von Such- und Evakuierungsmissionen bis zu Maßnahmen zur Erhaltung und sogar Wiederherstellung des Friedens reichen.

4. 5 Die Konferenz von Helsinki (1999) Wie Ehrfahrungen an so weit auseinanderliegenden Orten wie dem Balkan und Osttimor5 gezeigt haben, muss die EU dafür gerüstet sein gegebenenfalls rasch und wirksam zu reagieren. So kam folgender Beschluss zustande: "spätestens im Jahre 2003 müssen die Mitgliedsstaaten der im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit bei der EU-geführten Operationen in der Lage sein, innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Umfang von knapp 50 000 Personen zu verlegen und dafür zu sorgen, dass diese Kräfte für mindestens ein Jahr im Einsatz gehalten werden können". Diese Operationen beinhalten humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze. 3. 6 Steuerung der GASP Die Steuerung und Fortentwicklung der GASP obliegt dem \"Rat Allgemeine Angelegenheiten", in dem die Außenminister der fünfzehn EU-Mitgliedstaaten zusammentreffen.

Der Rat tagt in der Regel einmal monatlich; er verfügt im Bereich der GASP vor allem über drei Instrumente, die im Amsterdamer Vertrag (EU-Vertrag) definiert sind: _der gemeinsame Standpunkt( Art. 15 EUV):In gemeinsamen Standpunkten wird ein für die Mitgliedstaaten verbindliches \"Konzept der Union für eine bestimmte Frage geographischer oder thematischer Art\" bestimmt. Die Mitgliedstaaten \"tragen dafür Sorge, dass ihre einzelstaatliche Politik mit den gemeinsamen Standpunkten in Einklang steht.\" Die Annahme Gemeinsamer Standpunkte erfolgt in der Regel einstimmig, außer wenn es hierbei um die Umsetzung einer Gemeinsamen Strategie geht. Als \"Gemeinsamer Standpunkt\" wurde beispielsweise im Rahmen der Sanktionsmaßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien beschlossen, dass die Behörden der EU-Mitgliedstaaten an bestimmte Bürger der BRJ wegen ihrer Nähe zum Milosevic-Regime keine Einreisevisa erteilten sollten. Die Namen dieser Personen werden in einer fortlaufend aktualisierten Liste festgehalten.

_Die Gemeinsame Aktion (Art. 14 EUV) Gemeinsame Aktionen werden verabschiedet, wenn die Union auf einem konkreten Gebiet der Außenpolitik operativ tätig werden will (z.B. Entsendung von Wahlbeobachtern, Ernennung eines Sonderbeauftragten, Verhängung bestimmter Sanktionen). In dem Text der Gemeinsamen Aktion sind die damit verfolgten Ziele, die dafür eingesetzten Mittel und gegebenfals der Zeitraum, auf den sich die Gemeinsame Aktion bezieht, zu nennen. Die Entscheidung über eine Gemeinsame Aktion erfolgt einstimmig, mit Ausnahme der Fälle, in denen es um die Durchführung einer Gemeinsamen Strategie geht.



_Die Gemeinsame Strategie (Art. 13 EUV) Das Instrument der Gemeinsamen Strategie ist mit dem Vertrag von Amsterdam neu geschaffen worden; Ziel war es, eine Form des EU-internen Rechtsakts zu schaffen, der die Mitgliedstaaten in ihren Politiken noch stärker als bisher auf eine gemeinsame EU-Linie festlegen und damit zu größerer Kohärenz der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beitragen kann. Bisher sind Gemeinsame Strategien zu Rußland , zur Ukraine und zur Mittelmeerregion verabschiedet worden. Diese Strategien können ein umfassendes Konzept der Union zu einem bestimmten Bereich (geographisch oder thematisch) ihrer Außenpolitik enthalten, zu dessen Umsetzung in der Strategie eine Reihe konkreter Maßnahmen verbindlich festgeschrieben wird. Die Strategie wird einstimmig durch den europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) beschlossen. Der europäische Rat tritt in der Regel vier Mal im Jahr zusammen.

Weitere Maßnahmen zur Umsetzung (Gemeinsame Standpunkte oder Gemeinsame Aktionen) können dagegen vom Allgemeinen Rat mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. 4. Fähigkeiten der GASP 1. Militärischer Bereich Der Europäische Aktionsplan muss entschlossen umgesetzt werden, was die Bereitschaft erfordert, die identifizierten Lücken durch koordiniertes Vorgehen (z.B. Harmonisierung des Bedarfs, gemeinsame Beschaffung und Logistik, Zusammenlegung von Fähigkeiten z.

b. beim Luft- und Seetransport) zu schließen. Ein wichtiger ausstehender Schritt ist die Vereinbarung eines Mechanismus zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der militärischen Fähigkeitsziele. Er soll helfen, die notwendigen Fortschritte bei der Erfüllung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen zu erleichtern, die Einzelziele im Lichte veränderter Gegebenheiten zu überprüfen und sicherzustellen, dass die ESVP-Verpflichtungen der betroffenen EU-Mitgliedstaaten mit ihren in der NATO-Planung eingegangenen Verpflichtungen vereinbar sind. 4. 2 Ziviler Bereich Der auf dem europäische Rat Göteborg gebilligte \"Aktionsplan für die Polizei\", der für die Einsatzbereitschaft wichtige Aspekte umfasst, ist umzusetzen.

Die für die Bereiche Rechtsstaatlichkeit, Zivilverwaltung und Katastrophenschutz entwickelter Planziele sind umzusetzen und zu präzisieren. 4. 3 Strukturen und Verfahren Die Krisenmanagementverfahren müssen verfeinert und getestet werden, das vereinbarte Übungsprogramm ist durchzuführen. Besonders wichtig ist die Koordinierung zivil-militärischer Mittel und Verfahren. 4. 4 EU-NATO Dauerhafte Konsultation und Kooperation müssen sich bei ständiger Überprüfung der gegenwärtigen Mechanismen einspielen.

Zwei Brücken sind noch zu bauen: eine Vereinbarung für den Zugang der EU zu NATO-Mitteln und -Fähigkeiten (\"Berlin Plus\"), die einen gesicherten Rückgriff auf NATO-Planungskapazitäten und die Annahme der Verfügbarkeit von NATO-Mitteln wie zum Beispiel AWACS-Flugzeuge6 einschließt. 4. 5 EU-Drittstaaten Der Dialog muss weitergeführt und stärker um zivile Aspekte erweitert werden, Regelungen für die Konsultation und die Beteiligung Dritter (insbesondere europäische NATO-Mitglieder, die nicht der EU angehören, und EU-Beitrittskandidaten) an EU-Operationen sind umzusetzen und wo erforderlich noch zu schaffen. 4. 6 Kooperation mit internationalen Organisationen Sie gilt es so zu entwickeln, dass der Mehrwert der ESVP auch der Stärkung internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen und der OSZE gänzlich zu Gute kommt. Wichtige Aspekte sind Kompatibilität von Standards und Ausrüstung sowie der ständige Austausch auf Arbeitsebene.

5. Die WEU (westeuropäische Union) Die WEU wurde 1948 von Frankreich, Großbritannien, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet, um die Wiederauflebung des deutschen Militarismus zu verhindern. Mit der von den westlichen Staaten ab 1950 gestützten Wiederaufrüstung der Bundesrepublik Deutschland verlor sie an Bedeutung. 1955 wurde dann die WEU durch die Aufnahme Italiens und der Bundesrepublik Deutschland erweitert. Sie verfügt über keine eigene Militärorganisation, weil diese durch die NATO übernommen wurde. Demgegenüber haben sich aber die Mitgliedsstaaten der WEU im Falle eines militärischen Angriffs zum automatischen und militärischen Beistand verpflichtet.



Diese Automatik in der Beistandsverpflichtung ist weitgehender als in der NATO, und mit der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland wurde in der WEU 1954 vereinbart, dass zur Garantie der Sicherheit in Mitteleuropa Großbritannien entsprechende Luft- und Bodenstreitkräfte auf den europäischen Kontinent unterhält. Dass die WEU eine wichtige beratende und beschlussfassende Gemeinschaft ist, die an Bedeutung gewinnt, zeigt die Aufnahme von Spanien und Portugal im Jahre 1989. Auf der Ministertagung des Rats der WEU im November 1992 in Rom wurden Dokumente zum Beitritt Griechenlands sowie zur assoziierten Mitgliedschaft Islands, Norwegens und der Türkei unterzeichnet. Dänemark und Irland sind Beobachter in der WEU. In der Zukunft wird die Rolle der WEU eine immer größere Bedeutung für die Sicherheitspolitik haben. Sie wird höchstwahrscheinlich Kern der Verteidigungs- und Außenpolitik sein.

6. Das Schlusswort "Wir vereinigen nicht die Staaten, wir bringen die Menschen zusammen" sagte eins Jean Monet. Diese Perspektive einer Union der äußeren und inneren Sicherheit muss die Unterstützung der Bürger finden und in einem Klima der Transparenz und der demokratischen Kontrolle wachsen. Der europäische Rat hat seine Absicht zum Ausdruck gebracht, in einem offenen Dialog mit der Bürgergesellschaft über die Ziele und Grundsätze dieses entstehenden Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einzutreten. Niemand zweifelt daran, dass die demokratische Auseinandersetzung unumgänglich für die Realisierung eines derart einzigen ehrgeizigen und einzigartigen Projektes ist, niemand zweifelt auch daran dass die EU sich einer wichtigen und heiklen Aufgabe stellen muss, wenn es darum geht, mit den Bewerberländern Mittel- und Osteuropas über die Anerkennung des Besitzstandes in diesem Bereich zu verhandeln, um eine die Kontrolle an den Außengrenzen einer Union sicherzustellen, die bis an die Grenzen Asiens und Russlands reicht. 7.

Glossar 1. 11 September: Am 11. September stürzten 2 Flugzeuge in das World Trade Center in New York, die die 2 Türme zum Einsturz brachten. Es handelte sich um eine Flugzeugentführung mit diesem bewussten Attentat. Verdächtigt werden radikal islamitische Organisationen die unter der Führung von Osama Bin Laden stehen. 2.

Robert Schuman: Franzsicher Politiker der als einer der Begründer der heutigen europäischen Union gilt 3. Präventivdiplomatie: Diplomatie die auf Verhinderung beziehungsweise Vermeidung von Konflikten, Krisen, Wirtschaftskrisen beruhen. 4. WEU: die WEU vereinigt 28 Staaten, denen sie ein wichtiges Forum für Dialog und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist. Zehn dieser Staaten sind Vollmitglieder; sie haben auch die Verträge der europäischen Union und den Nordatlantikvertrag unterzeichnet. Die übrigen fünf Mitgliedstaaten der europäischen Union haben Beobachterstatus: es handelt sich um Dänemark und die vier Länder die nicht der NATO angehören: Irland, Österreich, Finnland und Schweden.

Als assoziierte Mitglieder oder Partner gehören der WEU außerdem die europäischen NATO-Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, sowie die Mittel- und Osteuropäischen Staaten an, die mit der EU Europa-Abkommen geschlossen haben. 5. Osttimor: Region zwischen Indonesien und Papua-Neuguinea 6. AWACS-Flugzeuge: spezielle militärische Aufklärungsflugzeuge die in großen Höhen fliegen, die Aufklärungsarbeit leisten und Ziele ausfindig machen. 8. Quellenverzeichnis _Internationale Politik(Verlag Buchners Kolleg Politik) _ Europa und der Binnenmarkt(Shöningh) _Die europäische Union und die Welt(informative Broschüre der EU) _Ein neues Konzept für Europa(informative Broschüre der EU) _politisches Lexikon(Edition Suhrkamp) _Mayers Lexikon(Verlag Mayer) _www.

ausweartiges-amt.de(Internetadresse) _www.europa-web.de (Internetadresse) _www.europa.eu.

int (Internetadresse) 9. Eidesstattliche Erklärung Hiermit versichere ich, Martin Werobel geboren am 25. Oktober1983 in Herford, dass ich diese Hausarbeit im Fach Sozialkunde der Klassenstufe 12 des Gymnasiums Georgianum in Hildburghausen nur mit Hilfe der angegebenen Materialien(siehe Quellenverzeichnis) verfasst habe. ...

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