Gleichberechtigung der frauen
Gleichberechtigung der Frauen
Referat
Ich referiere über Gleichberechtigung der Frauen. Mein Referat möchte ich mit einem Zitat, die von Hedwig Dohm stammt, beginnen: "Die Geschichte der Frauen ist nur eine Geschichte ihrer Verfolgung und ihrer Rechtlosigkeit"
In der Tat ist Geschichte, so wie sie in allen und neuen Geschichtsbüchern aufgezeichnet ist, eine Geschichte der Männer. Frauen schienen in dieser Geschichte so gut wie keine Rolle gespielt zu haben. Sie traten als selbständig handelnde und sprechende Subjekte nicht in Erscheinung. Im Mittelalter zerstritten sich gelehrte Männer ernsthaft über die Frage, ob Frauen denn überhaupt eine Seele hätten.
In der mittelalterlichen Gesellschaft gab es soziale Unterschiede zwischen den Frauen.
Die Frauen waren in verschiedene Gruppen unterteilt.
Adelige Frauen: Sie waren besser gestellt als die übrigen Frauen, weil sie über ihren Eigenbesitz frei verfügen konnten. Erbberechtigt war aber nur der Mann.
Höfisch Dame: Als Dame stand sie zwar im Mittelpunkt der Gesellschaft, spielte aber als Person nur eine unwichtige Rolle und hatte kaum Chancen zur Selbstverwirklichung. Die wichtigsten Hofämter befanden sich in den Händen der Männer, nur gelegentlich konnten einzelne Frauen Macht ergreifen. In meisten Fällen müssten sich Hofdamen mit Erziehung der adeligen Mädchen zufrieden geben.
Städtische Frau: Den Frauen war es möglich, selbständig das Bürgerrecht zu erwerben. Witwen konnten die Handelsgeschäfte der Männer weiterführen.
Bauersfrau: Die Bäuerin unterstand ihrem Ehemann und dieser verwaltete auch das Vermögen, das die Frau mit in die Ehe gebracht hat. Der Mann besaß das bis zum Tötungsrecht gehendes Züchtigungsrecht gegenüber der Frau und den Kindern.
Die Dirnen: gehörten zu den bedürftigen weiblichen Randgruppen. Die kirchlichen Institute waren verpflichtet, sie zu versorgen, aber sie reichten nicht immer aus.
Krieg und Nachkriegszeit haben Ehe und Familie verändert. Die Frauen sind durch die erlittenen Erfahrungen und ihre Leistungen beim Wiederaufbau selbstständiger geworden. Immer mehr Frauen sind erwerbstätig, denn die Industrie wirbt um ihre Arbeitskraft. Trotzdem erhalten viele Frauen bei gleicher Tätigkeit deutlich geringere Löhne als ihre männlichen Kollegen. Es gab sogenannte "Frauenlohngruppen", wo man als Frau nur 59% des Lohnes ihrer männlichen Kollegen verdienen konnte. Bundesarbeitsgericht hat 1955 "Frauenlohngruppen" verbietet, dafür entstehen "Leichtlohngruppen", in denen vor allem Frauen vertreten sind.
Im Jahr 1960 verdient eine Industriearbeiterin 61% des Lohnes ihrer männlichen Kollegen, 1970 sind es 63%.
Doch noch bleibt die Hausfrau und Mutter das bevorzugte gesellschaftliche Leitbild. Mutterberuf ist Hauptberuf und hat höheren Wert als jeder Erwerbsberuf. Das Recht der Frau auf Erwerbstätigkeit ist davon abhängig, ob dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist. Zu der Doppelbelastung durch Arbeit und Haushalt kommt rechtliche und soziale Diskriminierung.
Gleichberechtigung wollen eigentlich alle.
Nur ist sie bis heute nicht Lebensrealität der Frauen. Der Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." So schön dieser Satz im Grundgesetz von 1949 auch klingt, wurde bis 1953 die Gleichberechtigung keineswegs anerkannt. Der Mann hatte bis dahin die totale Verfügungsgewalt über seine Frau, bestimmte Wohnort und die Erziehung der Kinder, war alleine für die Regelung der Finanzen zuständig und konnte Verträge, die die Frau geschlossen hatte, einfach kündigen. Die Frau war ihrerseits dazu verpflichtet, die Hausarbeit zu verrichten und den Anweisungen des Mannes zu folgen. Da dieser Sachverhalt mit dem Grundgesetz nun überhaupt nicht übereinstimmte, wurden einige Paragraphen 1953 außer Kraft gesetzt, bis Gleichberechtigungsgesetz 1958, indem stand, dass Frauen und Männer in jeder Hinsicht gleichberechtigt sind.
Absatz 3 des GG lautet:
"Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden."
Dieser Artikel geht ausdrücklich auf Belange der Frauen ein. Z. B. soll bei gleicher Arbeit gleiches Entgelt für Männer und Frauen festgeschrieben sein. Jedoch sollen biologische und funktionale Unterschiede vom Mann und Frau berücksichtigt werden.
Wie Schwangerschaft, Geburt, Kindererziehung. Diese Maßnahmen, die bis heute gelten, sind ein Schritt in die richtige Richtung, weg von der patriarchalischen Gesellschaft. Der Frau wurden volle Vertragsberechtigung und Mitsprache bei der Erziehung eingeräumt. Sie ist zur Erwerbstätigkeit berechtigt und lebt mit ihrem Mann in einer Zugewinngemeinschaft.
Noch nie waren so viele Frauen als Unternehmerinnen und Selbstständige in der deutschen Wirtschaft aktiv. Und ihre Zahl steigt ständig.
Mit ausgefallenen Ideen und Konzepten wie auch Fachkompetenz und betriebwirtschaftlichen Kenntnissen haben Frauen zunehmend unternehmerischen Erfolg. Der kann sich sehen lassen: Etwa jedes dritte Unternehmen wird von einer Frau gegründet, vorwiegend in den Bereichen Handel und Dienstleistungen. Außerdem leiten Frauen rund 790.000 der gut drei Millionen Unternehmen in Deutschland. Frauenunternehmen sind für die deutsche Wirtschaft unverzichtbar. Sie tragen durch die unternehmerische Tätigkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
Manche Männer und selbst einige Frauen, sind der Meinung, dass wir Frauen, zumindest in Deutschland doch schon die Gleichberechtigung erreicht haben, aber ein kurzes Nachhaken, -haben wir von allem die Hälfte? Und weshalb gehören anteilig sehr viel mehr alleinerziehende Mütter zu den Sozialhilfeempfängern, als Väter? Und was denn, Frauen machen 54% der Weltbevölkerung aus, besitzen aber nur 2% des Weltvermögens - führt meist dazu, dass Frau bewusst wird, dass sie mittlerweile zwar einige Rechte bekommen hat, aber ganz sicher noch nicht gleichberechtigt ist.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch in Europa noch lange keine Selbstverständlichkeit. Auf EU-Ebene versucht man durch Förderprogramme und Beratungsstellen diesem Ziel näher zu kommen. Z. B. in Deutschland gibt es sogenannte Gleichstellungsstellen, in den die Frauen Hilfe bekommen können, wenn sie sich beruflich oder privat diskriminiert fühlen; Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen oder Informationen und Auskünfte benötigen.
In allen Staaten der EU ist die Idee der Demokratie verankert. Grundsätzlich besteht noch Handlungsbedarf, bis Männer und Frauen in Politik und Gesellschaft gleichberechtigt miteinander leben. Innerhalb der EU ist es keine leichte Aufgabe: Was die Situation von Frauen angeht, sind die Unterschiede zwischen beispielsweise Skandinavien und den Mittelmeerstaaten beträchtlich.
Gleichberechtigung der Frauen
Thesengliederung
A: "Die Geschichte der Frauen ist nur eine Geschichte ihrer Verfolgung und ihrer Rechtlosigkeit." Hedwig Dohm, 1876
B: In der Tat ist Geschichte, so wie sie in alten und neuen Geschichtsbüchern aufgezeichnet ist, eine Geschichte der Männer. Frauen schienen in dieser Geschichte so gut wie keine Rolle gespielt zu haben.
Sie traten als selbständig handelnde und sprechende Subjekte nicht in Erscheinung. Im Mittelalter zerstritten sich gelehrte Männer ernsthaft über der Frage, ob Frauen denn überhaupt eine Seele hätten.
Soziale Unterschiede zwischen den Frauen in der mittelalterlichen Gesellschaft. Die Frauen waren in verschiede Gruppen unterteilt.
Adelige Frauen
Höfisch Dame
Städtische Frau
Bauersfrau
Dirnen
Krieg und Nachkriegszeit haben Ehe und Familie verändert.
2.
1 Die Frauen sind selbstständiger geworden
2.2 Industrie wirbt um Arbeitskraft der Frauen
2.3 Frauen erhalten deutlich geringere Löhne als Männer 2.3.1 "Frauenlohngruppen"
2.3.
4 "Leichtlohngruppen"
Hausfrau und Mutter als bevorzugte gesellschaftliche Leitbild
- Mutterberuf ist Hauptberuf und hat höheren Wert als jeder Erwerbsberuf
Das Recht der Frau auf Erwerbstätigkeit ist davon abhängig, ob dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist
Doppelbelastung durch Arbeit und Haushalt + Diskriminierung
Grundgesetz von 1949:
Art. 3 Abs. 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Die Gleichberechtigung wurde bis 1953 keineswegs anerkannt
Der Mann hatte totales Verfügungsrecht über seine Frau
1953: einige Paragraphen außer Kraft gesetzt
1958: Gleichberechtigungsgesetz
Frauen und Männer in jeder Hinsicht gleichberechtigt
Abs.3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts(..
.) benachteiligt(...) werden"
gleiche Arbeit = gleicher Lohn
Ungleichbehandlung in Lebensbereichen, die durch biologische/funktionale Unterschiede vom Mann und Frau gekennzeichnet werden
Wie sieht es heute aus?
Volle Vertragsberechtigung der Frau
Mitsprache bei der Erziehung
Erwerbstätigkeit der Frau
Zugewinngemeinschaft
Frauen als aktive Unternehmerinnen
Haben wir in Deutschland schon Gleichberechtigung erreicht?
Die Gleichberechtigung ist in Europa noch lange keine Selbstverständlichkeit
Quellen:
Regina Lang "Frauenquoten"
Renate Wiggershaus "Geschichte der Frauen und der Frauenbewegung"
Norgart Kohlhagen "Nicht nur dem Manne untertan"
Internet
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