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  Kinderarbeit in deutschland

Kinderarbeit in Deutschland   Kinderarbeit - Was ist das? -       Bezeichnung für die Beschäftigung Minderjähriger -       Zwei Arten à "legale und illegale" Kinderarbeit -       Wort löst meist negative Emotionen aus   à Ausbeutung von Kindern   -       auch in Deutschland nimmt die Zahl arbeitender Kinder / Jugendlicher zu à nach    Schätzung  arbeiten rund 500 000 Kinder regelmäßig nach der Schule (legal) -       aber auch circa 1 000  arbeiten illegal à mangelnde Kenntnisse vom Gesetz   Kinderarbeit - Früher in Deutschland -       viele Kinder und Jugendliche zwischen 6-17 mussten arbeiten um ihre Familie mit-   zuernähren à Beschäftigungen in Frabriken & Landwirtschaft -       gleiche Arbeit wie Erwachsene à kein oder wenig Lohn -       15 Stunden Arbeitstag -       Folgen: Kinder starben früh, viele Unfälle . . .       à staatliche Regelung soll Kinderarbeit begrenzen / Kinder schützen   Entwicklung des Kinder- & Jugendarbeitschutzgesetzes -       1839 Preußisches Regulativ à erster Schritt zum Schutz der Kinder (Verbot zum       Beschäftigen von Kindern unter 9 Jahren & Begrenzung der Arbeitszeit auf 10 Stunden) -       1976 Verabschieden des Jugendarbeitschutzgesetzes (grundsätzliches Verbot zum      Beschäftigen von Kindern unter 14 Jahren) -        1. Juli 1998 in Kraft treten der Kinderarbeitsschutzverordnung -        bis heute à viele Veränderungen und Ergänzungen am Jugendarbeitsschutzgesetz   à Gründe zum Schutz: Angst vor gesundheitlichen Schäden, Bewahren von Freiräumen                                     & Ermöglichen einer unbeschwerten Kindheit   Gesetz und Ausnahmen -       Kinderarbeit grundsätzlich verboten (Kind = wer noch nicht das 15 Lebensjahr vollendet hat und vollschulzeitpflichtige Jugendliche) -       Jugendliche dürfen arbeiten aber mit Einschränkungen ( Jugendlicher = wer kein Kind     mehr ist aber das 18 Lebensjahr auch noch nicht vollendet hat ) -       Schutz vor Ausbeutung, Gefahren & Überlastung   -       Kinder ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern leichte Arbeiten ausführen:     à nicht länger als 2 Stunden am Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetriben höchstens        3 stunden) & für Kinder geeignete arbeiten (z.B Nachhilfe, Erledigung von Einkäufen,        Babysitten,.

..) à nicht zwischen 18 - 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht -       für Jugendliche ab 15 Jahren gilt 40-Stunden-Woche, maximal 8 Stunden am Tag und   nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr, regelmäßige Pausen   Gründe um zu Arbeiten -       Wunsch selbstständig & unabhängig zu sein -       Erfüllen von persönlichen Wünschen / Träumen & Finanzieren von Hobbys -       Unterstützen der Familie

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