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  Landtagswahl bw

Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt.Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl am 25. März 2001 wurden der Landeswahlausschuss und die Kreiswahlausschüsse gebildet, sie leiten die Wahl auf Landesebene bzw. in den Wahlkreisen. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).Baden-Württemberg ist für die Landtagswahl in 70 Wahlkreise eingeteilt.

Die Parteien und auch Wahlberechtigte können vor der Wahl in einem gesetzlich geregelten Verfahren Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber als Kandidaten aufstellen. Der Kreiswahlausschuss lässt die from- und fristgerecht eingereichten Wahlvorschläge zu. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden öffentlich bekannt gegeben und in den Stimmzettel aufgenommen.Der Landtag wird in einer Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wahlkreisbewerber mit den meisten Stimmen ist direkt in den Landtag gewählt (Mehrheitswahl).

Die anderen 50 Sitze im Landtag werden nach dem Stimmenverhältnis im Land (Prinzip der Verhältniswahl) auf die Parteien und deren nicht direkt gewählten Bewerberinnen und Bewerber verteilt.Auf die nach der Gesamtstimmenzahl errechneten Abgeordnetenzahl für eine Partei, wird die Zahl der dirket gewonnen Sitze angerechnet, danach verbleibende Sitze werden aus den nicht direkt gewählten Wahlkreiskandidaten besetzt. Dabei werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der gültigen Stimmen erreicht haben. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Stimmenanteil Sitze zustehen, entstehen zusätzliche Sitze. Für diese "Überhangmandate" erhalten die anderen Parteien einen Verhältnisausgleich, die sogenannten "Ausgleichsmandate". Dadurch erhöhte sich die Sitzzahl im amtierenden Landtag von 120 auf 155.

Bei der Sitzverteilung spielen die Wahlkreisergebnisse der nicht direkt gewählten Kandidaten und die Verteilung der Stimmen auf die vier Regierungsbezirke eine komplizierte und wichtige Rolle.

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