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  Bundesministerium für gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)Bonn Bundesministerium für GesundheitBerlin Ein Kurzporträt In unserem Sozialstaat hat das Bundesministerium für Gesundheit einen zentralen Stellenwert: Es ist verantwortlich für die wichtigen Sozialversicherungszweige der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, auf deren Schutz rund 90 Prozent der Bevölkerung vertrauen können. Wegweisende Zukunftsthemen wie die Biomedizin und die Humangenetik sowie die Telematik im Gesundheitswesen fallen in den Zuständigkeitsbereich dieses Ministeriums. Es trägt zusammen mit seinen Instituten wesentlich bei zur Situationsanalyse und zur Förderung der Gesundheit und zur Abwehr von Gesundheitsgefahren - Stichworte sind hier die Gesundheitsberichterstattung, die Verhütung von Krankheiten und die Prävention von Drogen- und Suchtgefahren. Die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung durch Innovation und Umgestaltung für die Zukunft zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln, ist und bleibt die große Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums. Dazu Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Dies kann nur geschafft werden, wenn wir eine Gesundheitspolitik des Vertrauens betreiben. Eine Gesundheitspolitik, die Vertrauen schafft und verdient, ist Politik mit Zukunft.

Das brauchen wir vor allem im Interesse der Patientinnen und Patienten." Deshalb wird es einen konzentrierten Dialog mit allen Beteiligten des Gesundheitswesens über die weitere Ausgestaltung der Gesundheitspolitik geben. Klar ist, dass die Grundelemente der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Disposition stehen. Das heißt: Die solidarische Finanzierung gilt es auch in Zukunft zu erhalten, wenngleich Modifikationen mitgedacht werden müssen. Die Bereitstellung des medizinisch Notwendigen bleibt zentrales Element bundesdeutscher Gesundheitspolitik. Den Patientinnen und Patienten Auswahlmöglichkeiten an die Hand zu geben gehört ebenso dazu wie die Sicherung der Qualität der Leistungen.

Das sind die "Eckpfeiler" der Gesundheitspolitik des offenen Dialogs. Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung war die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu Beginn des Jahres 2000 in Kraft getreten ist. Erstmals sind bei dieser Reform die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in den Vordergrund gestellt worden. Qualitätssteigerung durch mehr Kooperation und mehr Wirtschaftlichkeit durch gezieltere Ausnutzung der Ressourcen sind wesentliche Eckpunkte dieser Reform. Die Eigenverantwortung des Einzelnen und die Solidarität der Gemeinschaft wurden ausgebaut. Die Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen wurde entsprechend ihrer gewachsenen Bedeutung im Gesundheitsversorgungssystem gestärkt.

In einem weiteren Schritt wird es nun darum gehen, die Information und die Rechte der Versicherten und Patienten auszuweiten und auf ein tragendes Fundament zu stellen. Zudem wird sich das Bundesgesundheitsministerium verstärkt dem Thema "Frauen und Gesundheit" widmen. Gesundheitsvorsorge und Prävention sind mit der Gesundheitsreform bereits wesentlich ausgebaut worden. Einer Verbesserung der Prävention dient auch das neue Infektionsschutzgesetz. Es berücksichtigt den wissenschaftlichen Fortschritt und neue Präventionskonzepte ebenso wie den Aufbau und die Koordination neuer infektionsepidemiologischer Informationssysteme. Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung werden deutlicher als bisher betont, und das öffentliche Gesundheitswesen wird gestärkt.

Ein wesentliches Ziel der Bundesregierung ist es, auch die Pflegeversicherung weiterzuentwickeln. Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass Pflegebedürftige solidarische Hilfe erhalten. Nicht erwerbstätige Pflegepersonen sind in der Renten- und Unfallversicherung versichert. Um die Pflegeversicherung für die Zukunftsaufgaben zu rüsten, werden zur Zeit zwei Vorhaben verwirklicht: Zum einen ist der Entwurf für ein Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflegeversicherung vorgelegt worden. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die Eigenverantwortung der Pflegeselbstverwaltung zu stärken, die Pflegequalität zu sichern und weiterzuentwickeln, die Kooperation von Heimaufsicht und Pflegeselbstverwaltung zu verbessern und die Verbraucherrechte zu stärken. Zum anderen ist ein Gesetz zur Verbesserung der Pflegeleistungen für Pflegebedürftige mit besonderem Betreuungsbedarf als erster Schritt für eine bessere Versorgung demenzkranker Mitbürgerinnen und Mitbürger in Vorbereitung.

Arzneimittel und Medizinprodukte müssen hohen Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit genügen. Das Bundesministerium für Gesundheit gestaltet die Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, die Vertriebswege und Überwachung, wobei der zunehmende Einfluss der europäischen Rechtsetzung zu berücksichtigen ist. Die Prüfung der einzelnen Arzneimittel auf Übereinstimmung mit diesen Grundlagen obliegt den mit der Zulassung bzw. Registrierung von Arzneimitteln beauftragten Bundesoberbehörden (siehe unten). Bei Fragen der Arzneimittelsicherheit steht die intensive Zusammenarbeit mit den für den Vollzug des Arzneimittelrechts zuständigen Behörden der Länder im Vordergrund. Wesentliche Daueraufgabe des Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden ist die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte.


Ziel ist es, das Risiko der Übertragung von schwerwiegenden Krankheiten zu vermindern, gleichzeitig aber die Versorgung der Bevölkerung mit diesen zum Teil lebenswichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. Das Ministerium unterstützt die Forschung und ermöglicht neue Versorgungsstrukturen. Dies gilt z.B. für die psychiatrische Versorgung, die Hilfen für chronisch Kranke, die Kindergesundheit, die Hospizbewegung und die Beratung und Betreuung von HIV-Infizierten und an Aids Erkrankten. Um HIV/Aids zu verhindern und Betroffene vor Diskriminierung zu schützen, sind Aufklärung und Information nach wie vor die wichtigsten Instrumente.

Deshalb sind weitere Anstrengungen unverzichtbar. Im Rahmen der Krankheitsbekämpfung ist die Prävention der Drogen- und Suchtgefahren ein zentraler Verantwortungsbereich des Ministeriums. Deshalb ist die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung auch unmittelbar an das Bundesgesundheitsministerium angegliedert. Wesentliches Ziel neben der Hilfe für Abhängige sind vor allem Aufklärung, Prävention und Schadensminderung. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk: "Vor allem die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen ist irreführend. Legale Drogen wie Alkohol und Nikotin richten sowohl bei den Menschen als auch in der Gesellschaft einen weit größeren Schaden an als bisher vermutet.

" Deshalb ist ein wesentliches Ziel künftiger Drogenpolitik, den Missbrauch legaler Drogen in den Mittelpunkt der Präventionsbemühungen zu stellen. Die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung hängt entscheidend von einer guten Berufsausbildung ab, die im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderungen, bildungspolitische Zielsetzungen und medizinischwissenschaftliche Entwicklungen fortlaufend den aktuellen Erfordernissen anzupassen ist, um den Patienten eine qualitativ hochstehende Versorgung zu gewährleisten. Grundlage hierfür sind die Berufsgesetze für die Ausbildungen in den Heilberufen (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sowie Krankenpflege, Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, medizinischtechnische und pharmazeutisch-technische Assistenten etc.), für die das Bundesministerium für Gesundheit zuständig ist.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist das Thema Umwelt und Gesundheit. So hat das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ins Leben gerufen. Erstmals in der Geschichte der Umwelt- und Gesundheitspolitik in Deutschland wird damit die Grundlage für eine umfassende Auseinandersetzung mit gesundheitlichen Folgen von Umwelteinwirkungen vorgelegt. Ergänzend dazu wurde von den auf diesem Gebiet tätigen wissenschaftlichen Bundesoberbehörden im Zusammenwirken mit einem Kreis erfahrener Wissenschaftler und Ärzte eine ausführliche Dokumentation erarbeitet. Begleitende Aktivitäten wie z.B.

Forschungsvorhaben, Expertentreffen der Weltgesundheitsorganisation sowie ein Beraterkreis zum Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen haben dazu beigetragen, dass sich das Aktionsprogramm auf eine breite fachliche Grundlage stützen kann. Zur Verbesserung der Allergieprävention in Deutschland wurde auf Initiative und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit ein Aktionsbündnis Allergieprävention gegründet. In diesem Bündnis werden die in der Allergieprävention tätigen Berufs- und Fachverbände, die Ärzteschaft, die Selbsthilfeorganisationen, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Länder durch zielgerichtete und koordinierte Aktivitäten der Zunahme allergischer Erkrankungen gemeinsam entgegenwirken. Die modernen Entwicklungen in Medizin und Technik müssen ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt garantieren. Dies gilt z.B.

für die Biotechnologie, die Humangenetik und die molekulare Medizin. Gleichzeitig gilt es, die Chancen dieser zukunftsweisenden Techniken für weitere Verbesserungen der Gesundheit der Menschen zu nutzen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch: "Wir brauchen eine öffentliche Diskussion über die Themen der Fortpflanzungsmedizin, beispielsweise über die vorgeburtliche Diagnostik." Ziel ist es, in einem möglichst breit angelegten gesamtgesellschaftlichen Konsens zu Lösungen zu kommen. Gesundheit - das ist ein Thema, das selbstverständlich nicht an Ländergrenzen Halt macht. Ein zentraler Aufgabenbereich des Ministeriums ist deshalb auch die internationale Zusammenarbeit auf allen gesundheitspolitisch relevanten Gebieten.

Die Globalisierung, der Reiseverkehr, die Öffnung zu unseren osteuropäischen Nachbarn führen dazu, dass neue Risiken und verfrüht für überwunden geglaubte Gefährdungen wie z.B. Tuberkulose gemeinsam mit den Partnern am Ort der Entstehung angegangen werden müssen. Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder: "Dies tun wir am wirkungsvollsten, wenn wir am Ort des Geschehens frühzeitig helfen und leistungsfähige Eindämmungsstrategien für epidemische Erkrankungen entwickeln. Die Industrienation Bundesrepublik Deutschland, der Gesundheitsstandort mitten in Europa trägt insofern auch Verantwortung weit über die eigenen Grenzen hinaus.

" Das Bundesministerium für Gesundheit wird bei allen Aufgaben unterstützt durch sachkundigen Rat und Empfehlungen führender Wissenschaftler. Hierzu gibt es verschiedene Beiräte und Kommissionen. Zudem arbeiten unter der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit fünf Institute.  

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