Die europäische union und der euro
1 Europäische Union
1.1 Die wichtigsten Institutionen der EU
Die Europäische Union ist seit den 50er Jahren zunehmend
gewachsen, damit wurden auch ihre Institutionen größer
und zahlreicher:
Die Europäische Kommission:
= die oberste Verwaltungsbehörde der EU. Sie
ist die einzige Institution, die Vorschläge
für EU-Gesetze erarbeiten darf und die Beschlußfassung
dem Europäischen Parlament zuleitet. Außerdem
wacht sie über die Einhaltung der Binnenmarkt-Spielregeln
{= Er ist mit 4 Grundfreiheiten (freier Waren-,
Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr) seit
1. 1. 1993 zwischen den Mitgliedsländern in Kraft},
hütet EU-Verträge und vertritt die EU nach außen.
Das Europäische Parlament:
In wichtigen polit. Fragen hat das EP Mitentscheidungsrechte.
Bei EU-Gesetzen zum Binnenmarkt, zum Verkehr,
dem Konsumentenschutz, der Gesundheit und der Umwelt
hat es ein Vetorecht; kontrolliert die Europäische
Kommission
Der Rat der EU:
Im EU-Ministerrat werden von den jeweiligen Ministern
EU-Gesetze beschlossen. Er trifft seine Entscheidungen
aufgrund der Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission
bzw. nach Zustimmung des Europ. Parlamentes.
Der Europäische Rat:
Seit 1974 treten die Staats- bzw. Regierungschefs
der 15 EU-Mitgliedsländer gemeinsam mit dem
Präsidenten der Europ. Kommission mind. 2 x jährlich
im Europ. Rat zusammen. Er muß strittige Fragen klären,
die im EU-Ministerrat ungelöst bleiben und gibt polit.
Anstöße.
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft:
F ür Fragen der Europäischen Verträge zuständig und
überwacht den EU Ministerrat sowie die Europ.
Kommission. Er kann Mitgliedsländer vor dem Gerichtshof
anklagen, wenn Verpflichtungen nicht erfüllt
wurden.
Der Europäische Rechnungshof:
Er prüft die ordnungsgemäße Einnahmen und Ausgaben
der EU-Institutionen und kontrolliert die Wirtschaftlichkeit;
besteht aus 15 Mitgliedern - Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Die Europäische Investitionsbank:
Eine "Bank" die wirtschaftlich weniger entwickelten
europ.
Ländern Kredite für langfristige Investitionen
gewährt z. B. zum Ausbau der europ. Verkehrsnetze
1.2 Mitglieder der EU
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
GB, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Österreich, Polen, Schweden, SF, Spanien
Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der
Europäischen Union und hat somit auch ihre rechtlichen
Grundlagen übernommen.
2 Der Euro
Die Idee einer einheitlichen Währung in Europa ist
nicht neu, den bereits Anfang der 70er hatte Pierre
WERNER eine solche Verwirklichung angestrebt, ist jedoch
gescheitert. Am Gipfel der Staats- und Regierungschefs
der EU Mitte Dezember 1995 wurde festgelegt, daß 1999
die einheitliche Währung eingeführt werde, der Name
wurde auch beschlossen: EURO.
Die Pro-Argumente des Euros:
· Eine Reihe von Transaktionskosten (etwa des Geldumtauschs)
werden entfallen.
· Eine einheitliche Währung führt zu mehr Transparenz
und damit auch zu mehr Wettbewerb im Binnenmarkt
· Europa erhält dadurch größere und effizientere (=stabilere)
Finanzmärkte, die einen Vergleich mit den amerikanischen
und japanischen Märkten nicht zu scheuen brauchen.
· Europa wird durch die europäische Währung in der Weltwirtschaft
eine bedeutendere Rolle spielen, als dies bisher in
den einzelnen europäischen Ländern der Fall war.
· Die politische Zusammenarbeit der EU-Länder wird vertieft.
Vor einer voreiligen Einführung der Währungsunion warnt
man mit Kontra-argumenten:
Die fünfzehn Mitglieder der EU sind einerseits
aufgrund der großen wirtschaftlichen Unterschiede
zwischen den Ländern und andererseits wegen der
geringen Arbeitskraftbewegung, aber auch einer ungenügenden
Preis- bzw. Lohnflexibilität kein optimales Währungsgebiet.
Daher wäre es zu erwarten, dass auf Dauer gesehen
die Kosten der Währungsunion deren Erträge übersteigen
werden.
Eine Einheitswährung verlangt auch eine stärkere
Vereinheitlichung der Wirtschaftspolitik, insbesondere
der Finanzpolitik; dies wird aber von vielen Mitgliedern
nicht gewünscht.
Eine Währungsunion, die sich nur auf Länder des
Hartwährungsblocks im Europäischen Währungssystem
(= EWS) beschränkt, rechtfertigt die hohen Risken
und Kosten der Umstellung nicht.
Und schließlich, die Bevölkerung in den Hartwährungsländern
des EWS steht der Einheitswährung noch immer mit
einer gewissen Skepsis gegenüber.
Manche dieser angeführten Gegenargumente sind zutreffend
und verdienen Beachtung, dennoch ist das Gewicht der
Pro-Argumente zweifellos gewichtiger.
Die Euro-Banknoten und -Münzen werden ab 1.1.2002 ausgegeben.
Diesen Termin haben die EU-Finanzminister in Brüssel
festgelegt.
Die Währungsunion beginnt am 1.
Januar. In der Übergangszeit
wird der Euro im bargeldlosen (Überweisungen) Verkehr
verwendet. Bis Juni 2002 sollen die Preise im Handel
noch gleichzeitig mit Euro und nationaler Währung angegeben
werden. Die OenB wird den Schilling unbefristet in Euro
umtauschen.
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